Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist kein gesetzlich geschützter Rechtsbegriff, mit dem gewisse Leistungsstandards garantiert sind. Hieran – und wegen unzureichender Informationen – mag es liegen, dass Menschen, die sich für das „Betreute Wohnen“ entschieden haben, wie selbstverständlich davon ausgehen, dass sie dort auch im Falle eintretender Pflegebedürftigkeit dauerhaft bleiben und versorgt werden können. Dies wird jedoch im Rahmen des Betreuten Wohnens nicht in jedem Fall gewährleistet. Betreutes Wohnen hat sich in den vergangenen 30 Jahren – im doppelten Wortsinn – einen „Silbermarkt“ erschlossen. Hinter diesem Begriff oder ähnlich lautenden Wohnformen verbergen sich unterschiedlichste Wohnangebote. Man sollte daher eher vom „Wohnen mit Service“ sprechen. Die Konzepte und Betreuungsleistungen versprechen durchaus unterschiedliche Leistungen und beinhalten selten eine echte Betreuung. Man sollte daher genau hinschauen, bevor man einen Umzug vornimmt. Im Bereich der Altenhilfe finden sich erste Modelle des Betreuten Wohnens Mitte der 80er / Anfang der 90er Jahre. Durch diese Wohnform für ältere Menschen sollten im Idealfall Wohnung und Wohnumfeld barrierefrei und kommunikationsfördernd gestaltet sein, verbunden mit einem bedarfsgerechten, frei wählbaren und zuverlässigen Betreuungs- und Pflegeangebot. Auf diese Weise sollte die Selbständigkeit und Autonomie der Bewohnerschaft gefördert werden. Seitdem hat sich dieses Wohnkonzept etabliert.
Definition:
Betreutes Wohnen ermöglicht Menschen mit Hilfebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, auch wenn sie ihren Alltag nicht mehr komplett alleine meistern können. Das betreute Wohnen gibt Menschen mit Hilfebedarf die Möglichkeit, ihr Leben dennoch weitgehend selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dies gilt nicht nur für Senioren, sondern beispielsweise auch für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Neben der Bereitstellung von entsprechend gestaltetem Wohnraum (barrierefrei) kann das betreute Wohnen Unterstützung durch Fachkräfte wie Psychologen, Erzieher oder Pflegekräfte anbieten. In speziellen Wohnanlagen für ältere Menschen werden den Bewohnern meist Grundleistungen im Bereich Sicherheit (Hausnotruf), allgemeine Betreuung und sogenannte niedrigschwellige Unterstützungsleistungen (Hausmeisterdienste, etc.) angeboten. Hinzu kommt oft eine seniorenfreundliche Infrastruktur mit Arztpraxen, Einkaufsmöglichkeiten und bestimmten Dienstleistungen innerhalb der Wohnanlage oder in unmittelbarer Nähe, die den Bewohnern das selbstständige Leben im Alter erleichtern. Senioren, die mehr Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen, können zusätzliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Diese Leistung ist losgelöst vom betreuten Wohnen zu betrachten. Daher existieren in der Regel auch zwei separate Verträge: Ein Mietvertrag für den Wohnraum und ein sogenannter Betreuungs- oder Servicevertrag für weitere Unterstützungsleistungen.
Rein rechtlich gesehen ist betreutes Wohnen für Senioren mit einem eigenen Haushalt gleichzusetzen – mit einigen vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen.
Betreutes Wohnen vs. Pflegeheim:
Im betreuten Wohnen greift das Heimgesetz (HeimG) nicht, das bis vor einigen Jahren noch die rechtliche Grundlage für die Heimunterbringung darstellte. Das deutsche Heimgesetz (HeimG) regelte die Unterbringung von Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder von Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1- 5) auf Heimpflege angewiesen sind. Hinzu kommt, dass mit Einführung der Pflegeversicherung, die unter dem Postulat „ambulant vor stationär“ steht, klassische Heime sich immer mehr zu Pflegeheimen entwickelt haben, in denen eine selbstbestimmte und selbständige Lebensführung kaum möglich ist und deren Betreuungskonzepte oft noch immer am Defizitansatz orientiert sind.
Das Wohnen im Pflegeheim bietet im Gegensatz zum betreuten Wohnen einen geschützten Rahmen.
Ähnlich wie in einem Hotel werden alle wesentlichen Dinge organisiert und angeboten, zum Beispiel die regelmäßige Versorgung mit Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Angelegenheiten wie das Reinigen der Wäsche oder des Zimmers und natürlich auch die notwendige pflegerische Versorgung sowie Betreuungsangebote. Rund um die Uhr stehen im Pflegeheim Pflegekräfte und Betreuungskräfte zur Verfügung und geben damit die notwendige Sicherheit.
Sollte somit die Versorgung in der Häuslichkeit, also auch im Betreuten Wohnen nicht mehr möglich sein, kann die vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Anspruch genommen werden.