Leben & Wohnen im Alter in Berg

Hier können Sie die neuesten Informationen zum Thema „Leben und Wohnen im Alter in Berg“ lesen.

Wohnen im Alter in Berg

Mit unserem gut besuchten Informationsabend am 21.03.2024 rund um das Thema Leben und Wohnen im Alter in Berg ist der offizielle Startschuss in der Gemeinde für das Projekt WohnPunkt RLP gefallen. Wir befassen uns in den kommenden Monaten intensiv mit dem Thema Leben und Wohnen im Alter in unserer Gemeinde und damit einhergehend mit den Überlegungen zur baulichen Entwicklung eines neuen Quartiers südlich der Schule, das generationenübergreifend gestaltet und damit u.a. Möglichkeiten für das Wohnen im Alter anbieten soll.

Was ist WohnPunkt RLP?

WohnPunkt RLP begleitet Ortsgemeinden und deren Einwohner bei der Umsetzung innovativer Projekte aus dem Bereich Wohnen mit Teilhabe und sucht gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort passende Lösungen, die es ermöglichen dem Wunsch vieler nachzukommen: bis ins hohe Alter im bekannten Umfeld leben – auch dann, wenn vielleicht schon Unterstützungsbedarf notwendig ist.

Beispiele für Wohnen mit Teilhabe können u.a. sein: Mehrgenerationenwohnen, barrierefreies Wohnen mit Pflege- und Unterstützungsangeboten, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Dorfmitteprojekte mit Tagespflege oder Betreuung.

Im Rahmen von WohnPunkt RLP wird der Gemeinde von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz und hier speziell vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung eine externe Projektberaterin – Frau Silke Neu (Büro PLANkultur aus Herxheim) zur Seite gestellt, um das Projekt fachlich zu begleiten und gemeinsam mit den Akteuren vor Ort das bestmögliche Ergebnis für Berg zu erzielen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Derzeit wird eine Fragebogenaktion vorbereitet, die zunächst die bestehenden Angebote genauer betrachtet, aber auch abfragt, welche zusätzlichen Angebote für die Bürgerinnen und Bürger wünschenswert und hilfreich sind. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und wird vor dem Start noch einmal separat angekündigt.

Darüber hinaus sind alle Ideen und Anregungen rund um das Thema Wohnen mit Teilhabe herzlich willkommen. Die Erfahrungswerte und das Engagement eines jeden Einzelnen sind von Bedeutung und halten Berg lebendig und lebenswert.

Was habe ich davon?

Sie können Ihre Ideen und Anregungen einbringen und damit Ihre Gemeinde mitgestalten und fit für die Zukunft machen! Bleiben Sie neugierig und beteiligen Sie sich!

Was sind die nächsten Schritte?

In Vorbereitung auf die Fragebogenaktion stellen wir in den kommenden Wochen verschiedene Wohnformen und Möglichkeiten für das Leben und Wohnen im Alter vor.

Heute beginnen wir mit den den Wohngemeinschaft. Wohngemeinschaften sind nicht nur für Studierende interessant. Auch im Alter kann von einer Wohngemeinschaft profitiert werden. Es gibt unterschiedliche Wohngemeinschaften für Senioren, die den Alltag und das Leben in der Gemeinschaft unterschiedlich stark unterstützen oder beeinflussen.

In einer privat organisierte Senioren WG leben die Bewohner selbstorganisiert in einer gemeinsamen Wohnung, die maximale Anzahl der Personen ist nicht begrenzt und wird von der Gemeinschaft festgelegt. Diese Art der WG bietet viel Entscheidungsfreiheit, fordert aber ebenso viel Eigenverantwortung der einzelnen Personen. Jeder Bewohner/Bewohnerin hat in der WG ein eigenes Zimmer, das als Rückzugsort dient. Die Gemeinschaftsräume wie Küche oder Wohnbereich laden zu gemeinsamen Aktivitäten und Austausch ein. Die Bewohner können ihren Alltag in der privaten WG flexibel gestalten und entscheiden gemeinsam über Punkte wie Küchendienst, Reinigungsplan etc. Die Organisation erfordert viel Zeit und Rücksichtnahme der einzelnen Bewohner. Sofern einzelne Pflegeleistungen alltagsbegleitend benötigt werden, sind diese eigenständig zu organisieren.

In einer von einem Träger organisierten Wohn-Pflegegemeinschaft leben hingegen maximal 12 Personen zusammen. In der Regel handelt es sich dabei um ein Mietverhältnis. Auch in der Wohnpflegegemeinschaft bezieht jeder Mieter/Mieterin ein eigenes Zimmer, das als Rückzugsort dient. Die Gemeinschaftsräume wie Küche und Wohnzimmer stehen allen gleichermaßen zur Verfügung. Es wird gemeinsam gekocht, Musik gehört, Zeitung gelesen und vieles mehr. Angehörige und Freunde können ohne großen Aufwand den Kontakt aufrechterhalten und sich in Aktivitäten einbringen. Die Mitglieder der WG beauftragen – neben den individuellen pflegerischen Leistungen – allgemeine organisatorische, verwaltende und betreuende Tätigkeiten. Hinsichtlich des Pflegedienstes haben jede Bewohnerin und jeder Bewohner die Wahlfreiheit, welcher Pflegedienst mit den erforderlichen Leistungen beauftragt wird.

Die Wohnpflegegemeinschaften gehören zu den neueren Wohnformen, die nach und nach in vielen Gemeinden entstehen. Es gibt bereits attraktive Beispiele für realisierte Wohngruppen wie z.B. die Wohngemeinschaft in Neuburg am Rhein, die durch einen Bürgerverein entstanden und organisiert wird.

Mehrgenerationenhaus / Mehrgenerationenwohnen

Vor Jahrzehnten war das Wohnen in einer Mehrgenerationen Gemeinschaft innerhalb einer Großfamilie noch eine ganz normale Wohnform. Erst mit der Zeit ist es immer seltener geworden, dass mehrere Generationen gemeinsam unter einem Dach leben. Die Haushalte in Deutschland wurden immer kleiner..Heute leben die meisten Menschen alleine oder mit einer weiteren Person zusammen. Dabei können sich viele Menschen inzwischen wieder eine generationsübergreifende Wohnform vorstellen.

Beim Mehrgenerationenhaus / Mehrgenerationenwohnen handelt es sich um ein Wohnkonzept, bei dem Menschen aus verschiedenen Generationen zusammenleben, sich gegenseitig unterstützen und voneinander lernen. Die Bewohner können Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder auch einfach nur Gleichgesinnte sein.

Das Mehrgenerationenwohnen findet in mehreren separaten Wohneinheiten und zusätzlichen Gemeinschaftsräumen statt. Die einzelnen Wohnungen sind zumeist unterschiedlich groß, können – je nach Konzept- angemietet oder auch in Eigenbesitz sein. Die Bewohner sind Familien, Paare, Einzelpersonen aus allen Altersbereichen.

Gemeinschaftsräume können Gemeinschaftsküche, Esszimmer, Aufenthaltsräume, aber auch ein gemeinschaftlicher Garten sein.

Das Leben im Mehrgenerationenhaus / Mehrgenerationenwohnen zeichnet sich durch gemeinschaftliche Aktivitäten und somit regelmäßige soziale Kontakte aus. Die gegenseitige Unterstützung im Alltag (z. Bsp. bei der Kinderbetreuung, Versorgung und Pflege älterer Mitbewohner) ist einer der Grundpfeiler dieser Wohnform.

Wichtige Voraussetzungen und Dinge sind zuvor zu klären:

Welche Bewohner, Art des Wohnobjekts (Kauf, Eigenbau, Baugenossenschaft, Bauträger), Lage, Besitzverhältnisse, Baukosten, Barrierefreiheit, Hausregeln als Voraussetzungen.

Darüber hinaus müssen u.a. die Aufteilung von Reparatur- und Nebenkosten, die Folgen bei Auszug eines Bewohners / mehrerer Bewohner, die Aufgaben der Reinigung und Instandhaltung, die Art der Gemeinschaftsräume und die Frage der Privatsphäre und Raumaufteilung klar geregelt sein.

Die Vorteile dieser Wohnform liegen klar auf der Hand:
-mehr soziales Miteinander bei gewahrter Privatsphäre
-gegenseitige Unterstützung
-Kostenersparnis durch Aufteilung bestimmter Kosten
-ältere Bewohner können länger im eigenen Zuhause bleiben

Aber auch die Nachteile eines solchen Konzeptes sollte jeder für sich im Auge behalten:
-die räumliche Nähe birgt durchaus Konfliktpotential
-das Gefühl mangelnder Privatsphäre und zu wenig Rückzugsmöglichkeiten
-zu wenig Inanspruchnahme professioneller ambulanter Pflegehilfen
-oft größere Belastung der mittleren Generation, die sich einerseits um die Kinder kümmert und andererseits die älteren Bewohner unterstützt

Die Entscheidung für eine solche Wohnform sollte daher jeder für sich mit allen Vor- und Nachteilen sehr gut abwägen und sich zuvor umfassend informieren und auch entsprechend beraten lassen.

Zweifellos bietet diese Wohnform eine sehr gute Möglichkeit, die zunehmende Vereinsamung und Isolation vieler Menschen im Alter in Zukunft zu verhindern.

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist kein gesetzlich geschützter Rechtsbegriff, mit dem gewisse Leistungsstandards garantiert sind. Hieran – und wegen unzureichender Informationen – mag es liegen, dass Menschen, die sich für das „Betreute Wohnen“ entschieden haben, wie selbstverständlich davon ausgehen, dass sie dort auch im Falle eintretender Pflegebedürftigkeit dauerhaft bleiben und versorgt werden können. Dies wird jedoch im Rahmen des Betreuten Wohnens nicht in jedem Fall gewährleistet. Betreutes Wohnen hat sich in den vergangenen 30 Jahren – im doppelten Wortsinn – einen „Silbermarkt“ erschlossen. Hinter diesem Begriff oder ähnlich lautenden Wohnformen verbergen sich unterschiedlichste Wohnangebote. Man sollte daher eher vom „Wohnen mit Service“ sprechen. Die Konzepte und Betreuungsleistungen versprechen durchaus unterschiedliche Leistungen und beinhalten selten eine echte Betreuung. Man sollte daher genau hinschauen, bevor man einen Umzug vornimmt. Im Bereich der Altenhilfe finden sich erste Modelle des Betreuten Wohnens Mitte der 80er / Anfang der 90er Jahre. Durch diese Wohnform für ältere Menschen sollten im Idealfall Wohnung und Wohnumfeld barrierefrei und kommunikationsfördernd gestaltet sein, verbunden mit einem bedarfsgerechten, frei wählbaren und zuverlässigen Betreuungs- und Pflegeangebot. Auf diese Weise sollte die Selbständigkeit und Autonomie der Bewohnerschaft gefördert werden. Seitdem hat sich dieses Wohnkonzept etabliert.

Definition:

Betreutes Wohnen ermöglicht Menschen mit Hilfebedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Leben, auch wenn sie ihren Alltag nicht mehr komplett alleine meistern können. Das betreute Wohnen gibt Menschen mit Hilfebedarf die Möglichkeit, ihr Leben dennoch weitgehend selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dies gilt nicht nur für Senioren, sondern beispielsweise auch für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Neben der Bereitstellung von entsprechend gestaltetem Wohnraum (barrierefrei) kann das betreute Wohnen Unterstützung durch Fachkräfte wie Psychologen, Erzieher oder Pflegekräfte anbieten. In speziellen Wohnanlagen für ältere Menschen werden den Bewohnern meist Grundleistungen im Bereich Sicherheit (Hausnotruf), allgemeine Betreuung und sogenannte niedrigschwellige Unterstützungsleistungen (Hausmeisterdienste, etc.) angeboten. Hinzu kommt oft eine seniorenfreundliche Infrastruktur mit Arztpraxen, Einkaufsmöglichkeiten und bestimmten Dienstleistungen innerhalb der Wohnanlage oder in unmittelbarer Nähe, die den Bewohnern das selbstständige Leben im Alter erleichtern. Senioren, die mehr Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags benötigen, können zusätzliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten. Diese Leistung ist losgelöst vom betreuten Wohnen zu betrachten. Daher existieren in der Regel auch zwei separate Verträge: Ein Mietvertrag für den Wohnraum und ein sogenannter Betreuungs- oder Servicevertrag für weitere Unterstützungsleistungen.

Rein rechtlich gesehen ist betreutes Wohnen für Senioren mit einem eigenen Haushalt gleichzusetzen – mit einigen vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen.

Betreutes Wohnen vs. Pflegeheim:

Im betreuten Wohnen greift das Heimgesetz (HeimG) nicht, das bis vor einigen Jahren noch die rechtliche Grundlage für die Heimunterbringung darstellte. Das deutsche Heimgesetz (HeimG) regelte die Unterbringung von Menschen, die aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder von Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1- 5) auf Heimpflege angewiesen sind. Hinzu kommt, dass mit Einführung der Pflegeversicherung, die unter dem Postulat „ambulant vor stationär“ steht, klassische Heime sich immer mehr zu Pflegeheimen entwickelt haben, in denen eine selbstbestimmte und selbständige Lebensführung kaum möglich ist und deren Betreuungskonzepte oft noch immer am Defizitansatz orientiert sind.

Das Wohnen im Pflegeheim bietet im Gegensatz zum betreuten Wohnen einen geschützten Rahmen.

Ähnlich wie in einem Hotel werden alle wesentlichen Dinge organisiert und angeboten, zum Beispiel die regelmäßige Versorgung mit Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Angelegenheiten wie das Reinigen der Wäsche oder des Zimmers und natürlich auch die notwendige pflegerische Versorgung sowie Betreuungsangebote. Rund um die Uhr stehen im Pflegeheim Pflegekräfte und Betreuungskräfte zur Verfügung und geben damit die notwendige Sicherheit.

Sollte somit die Versorgung in der Häuslichkeit, also auch im Betreuten Wohnen nicht mehr möglich sein, kann die vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Anspruch genommen werden.