Chronik der Jahre 1440 – 1798

Chronik der Jahre 1440 – 1798

Festsetzung von Eigentumsverhältnissen

Die Urkunde trägt das Jahresdatum 1440. Ihr Inhalt betrifft die Festsetzung der Eigentumsverhältnisse an einem Wald, dem sogenannten Kriegswerth zwischen den Gemeinden Auw und Weyer einerseits und Hagenbuch-Bergen anderseits nach einem Vorentscheid von Ludwig Graf von Ötingen und Hanso Hirschhorn. Auch hier hat wieder einmal der wilde Rheinlauf als Verursacher Land unterspült und Grenzen ausgelöscht.

Um die rechtmäßigen Grenzen und das Eigentum unter den beteiligten Gemeinden wieder herzustellen, ist man sich einig geworden, von dem Altwasser ab, das die Epfenau und den Kriegswerth scheidet, den undwendigen (unterhalb) Teil den von Hagenbuch und Bergen, den obwendigen (oberhalb) Teil aber den Auwern (Auern) und Weyer zu belassen, wobei für den Grenzverlauf außer dem Altwasser ein Iffenbaum als Markierungszeichen gedient hat.

Abmarkungsgeschäft

Ein Abmarkungsgeschäft besonderer Art gab es 1480 zwischen Berg und Au. Die Schultheißen beider Gemeinden haben den Auftrag erhalten, mit je 2 Buren (Bauern) am Mittwoch in der Früh Marksteine zu setzen und einen Wassergraben zu errichten. Die Auer über dem Rhein verzichteten auf Wasser und Fische, machten aber geltend, daß, wenn der kurpfälzische Wassergraben drukken ist, das Gras darin halb den von Berg und halb den von Au zustehen soll. Praktisch wurde um jeden Grashalm gerungen, wohl ein Zeichen damaliger Not.

Landverkauf mit Erlaubnis Papst Sixtus IV. (1484 Juni 26.)

Abt Heinrich, Prior Johann und der gesamte Konvent des St. Petersstiftes zu Wißemburg verkaufen mit Erlaubnis Papst Sixtus IV an den Kurfürsten Philipp von der Pfalz als unsicheres und minder erträgliches Besitztum

Dörfern (Fronhof, Frongut Schultheißenamt, Gerichtssatz etc.)

2) die Güter zu Furlach samt dem Fischwasser gen. die Rodawe und
3) zwei Drittel des großen und kleinen Zehenten zu Hagenbuch und Pfortz sowie „den Kirchensatz mit Lihung der Pastorien, der Frumes und der Pfarr zu Berge“ – mit Ausnahme der 2 weltlichen Pfandlehen, welche zur Zeit Friedrich v. Fleckstein und Liffrid Nagel von Konigspach innehaben.

für 1200.Gulden und gegen Übernahme eines Ewigzinses von 6 Schoppen Öl an die Kirche und von 13 Hellern an den Kaplan zu Hagenbuch.

Datum 1484 uf Samßdag nach sant Johanns Baptisten Geburt.
(Pastorien, Frumes = Wiesen und Ländereien)

Hagenbacher Amts- und Grenzbeforchung (1602)

Über ihr Territorium, ihre Wald,- Jagd- und Fischereirechte scheinen der Churfürst von der Pfalz und der Markgraf von Baden eifersüchtig gewacht zu haben. Wohl nicht ganz ohne Grund. Doch geht man davon aus, daß die Territorialgrenzen bei weitem nicht so sorgsam abgesteckt waren wie die heutigen Hoheitsgebiete der Länder, und wenn man dazu noch weiß, daß der Rheinstrom mit seinen von heute auf morgen veränderten Wasserwegen auf gesetzte Steine, Pfähle und sonstige Grenzzeichen keine Rücksicht nahm, so ist es leicht zu verstehen, daß niemand den richtigen Grenzverlauf kannte, geschweige ihn respektierte.

So kam es vom 16.April bis 9. Mai 1602 zu einer alle Gemeinden der Amtskellerei Hagenbach umfassenden Grenz- und Waldbeforchung (Grenzregulierung) unter der Führung des Germersheimer Forstmeisters Philipp Veltmann.

Der Auftrag Ihrer fürstlichen Gnaden lautete: „Alle Rechte im Gediehen Hagenbach zum fleißigsten zu begehen, zu besehen, im Beyseyn und Gegenwarth der anstoßenden Benachbahrten zu beschreiben und an den Tag zu bringen, auch was vor Streitt und Zweytrachten zwischen beden Churfürsten und Fürsten zu finden, fleissig notieren, damit dieselbigen nachgehends nachbarlich und güttlich vermittelt und verglichen, also auch alle Unnachbahrkeiten in Nachbar- und Einigkeit verrichtet werden.“

Der mit dieser Aufgabe betraute Forstmeister hat Amt und Aufgabe gewissenhaft übernommen und an den Beginn seiner 74 Seiten-Niederschrift folgenden Vers als Vierzeiler gesetzt:

„Viel Streit mann in dieser Beforchung findt,
die doch alle wohl zu schlichten sind.
Allein daß mann zur Sache thue
so finden dieße Streit ihre Ruhe.“

Unter den weit mehr als dutzend Zeugen befanden sich neben Berg auch die Vertreter der Gemeinden Hagenbach, Neuburg, Neuburgweier, Pfortz, Wörth und Vorlach, jenes Rheindorf, das im Jahr 1281, als Hagenbach zum Reichsstädtchen erhoben worden ist, zur Vogtei Hagenbach kam. Vorlach existiert nicht mehr. Zufolge der Grenzbeurkundung 1602 lag Vorlach oberhalb des Wörther Bruch; ein andersmal wird sein Standort im Bereich Pfortz-Wörth erwähnt. Nach der Festschrift „1100 Jahrfeier Hagenbach“ soll es im September 1629 durch Hochwasser untergegangen sein. Vorlach hieß einst Forrenbach und hat seinen Namen von einem Flüßchen, das zwischen Hagenbach und Taberna (Rheinzabern) in den Rhein mündet Der Untergang Vorlachs durch den Rhein wird auch bei Schöpflin, Alsatia Germanica, Seite 180, bestätigt. Zu den Untertanen der Churpfalz zählte 1602 auch das badische Weyer, heute Neuburgweier.

Die Teilnehmer aus dem Territorium des Markgrafen zu Baden galten als Ausländische.

Daß der Rhein ein Bösewicht sein konnte und er hier wieder seine Willkür ausspielte, kommt deutlich in der Feststellung zum Ausdruck, daß er einen ganzen Hag mit Steinen hinweggenommen hat.

Im einzelnen sind aus der Grenzbeforchung folgende Details von ortsbezogenem Interesse:

Die Gewann Epfenau war 1602 markgräflich-badischer Besitz. Die Kriegswehr muß, zumindest ein Teil, Wald gewesen sein. (Die Gruppe hat den Kriegswörth verlasses, was den Wald anbelangt.) Es gab bei dieser Grenzbeforchung in der Berger Gemarkung einen Punkt – ein Wässerlein auf dem Scherrerwörth – wo die drei Obrigkeiten: Die Churpfalz, der Markgraf von Baden und der Bischof von Speyer mit Ihrem Besitztum zusammenstießen.

Einmal wird die ausgemachte Grenze mit einem roten Sandstein am Bitzgraben neben dem Mühlbach, beschrieben. Auf Seite 57 der Urkunde, die die Beschreibung des Berger Reisig – unser heutiges Neubaugebiet – enthält, steht zu lesen, daß das Reisig in sich das Dorf Berg hat „sambt derselben Mühl“. Dies ist der älteste Beweis daß die Berger Mühle bereits 1602 vorhanden war.

Neben der Grenzermittlung gab es auch eine Bestandsaufnahme aller Jagd-, Wasser- und Holzrechte. Der Forstmeister umschreibt es so: „Wie es mein gnädigster Churfürst und Herrn seinen Unterthanen im Gediehen hält, wenn der liebe Gott dasselbige Gewäldt mit Früchten segnet und besamet.“

Die Grenzmarkierungszeichen waren andere wie die von heute. Als Grenzmarkierung gab es ebenso Steine wie Löcher in den Bäumen, Bäume selbst oder Büsche. Grenzen, soweit sie nicht natürlicher Art waren, wie Bäche, Bergrücken usw., wurden ursprünglich festgelegt durch Einhauen von Kerben an Bäumen mittels einer Lach-, auch Log- oder Weisaxt genannt.

Es gab aber auch noch ganz spezielle Grenzbeschreibungen, wie zum Beispiel auf Seite 21 der Niederschrift: „Und dieweil an solchem Orth weder Stein noch Loch vorhanden, ist von Nöthen, daß vor allen Dingen ein Stein oder Loch dahin ermittelt oder gesetzt werden, welches Loch oder Stein die Churpfalz gegen Mitternacht den Markgrafen Obrigkeit gegen Mittag, des Bischofs von Speyer Obrigkeit gegen Niedergang scheyden wird.“

Sonnenniedergang und- Aufgang, Sonnenseite und Mitternacht waren gleich Westen, Osten, Süden und Norden. Diese Bezeichnungen kommen bis Ende des 17. Jahrhunderts allgemein vor. (Ziegler, Maikammer)

Nur ein einziges Mal stößt die Grenze auf das Privateigentum eines Martin Schweickert; ein Beweis dafür, wie selten es um 1602 Eigenbesitz gab.

Das Fischereirecht an Lauter und zwar vom Ablaß bis an die Stallsäcker war der Kellerel Hagenbach übertragen. In den anderen Gewässern, dem Lauterbach im Schletting und Altwasser durften die Berger das Fischen als Pacht gegen einen jährllchen Zins ausüben.

Der Wildbestand wurde als mieß bezeichnet.

So verheißungsvoll der Forstmeister als Vermesser seine Amtsgeschäfte mit einem schönen Gedichtvers eingeleitet hat, beschließt er diesmal seine Aktion mit einem an die damalige Umwelt gerichteten Tadel: Dieweil man sagt – Gemein selten rein – befindet sich auch im Hagenbacher Wald, daß ein jeder seines Gefallens Brennholz wo ihn gelüstet, abhaut, dadurch das Gewäldt (Wald) schädlich und schandhch verwüstet.

Wer waren diese Holzhauer?

Das Berger Lagerbuch 1725

Das Berger Lagerbuch von 1725, eine Art Grundbuch, enthält den ältesten Besitzstand der Gemeinde.

Sein Umfang hat 204 Seiten und ist aufgeteilt in

a) landwirtschaftliche Grundstücke
b) Wohngebäude als „Hofraithe sambt Gärten“.

Zu diesem Zeitpunkt (1725) bestand die Gemarkung aus 42 Gewanne, darunter zehn, die heute nicht mehr existieren, nämlich

1. Seewäldl
2. Häuseläcker
3. Schweizer Wiesen
4. Ziegelhohl
5. Zeilbaum
6. Homes Äcker
7. Staude
8. Kälberwiese
9. Dürkheimer Wiesen
10. Gänsenberg

Die einzelnen Parzellen haben keine Plannummern sondern werden lagemäßig so beschrieben: Zum Beispiel

Eigentümer des Anwesens Josef Müller
Nachbar oberseits Fritz Sörtel
Nachbar unterseits Georg Scherrer.

Die Flächen werden mit Morgen, Viertel und Ruten bezeichnet; ein Morgen entsprach 160 Ruten.

Anno 1725 war Berg 67 Anwesen groß. Anthony Molken war der Eigentümer von Haus-Nr. 1, ein Wilhelm Sörtel der Besitzer der letzten Haus-Nr. 67. (Derzeit, 1979, hat Berg 512 Gebäude) Haus-Nr. 63 war das damalige Gemeindehaus.

Die Fläche eines Gebäudes mit Hof und Garten betrug im Schnitt 20 Rute = 1/8 Morgen oder etwa 4.25 ar. (Unter Zugrundelegung eines bayer. Morgen von 34 ar).

Fünf der Anwesen waren mit einem jährlichen Grundzins an die Amtskellerei Hagenbach belastet.

Reissiggut als Erbbestand an den Schultheiß

Der im Jahr 1728 in Berg amtierende Schultheiß Heinrich Sonntag ist, so würde man heute sicher freiweg sagen, über Nacht ein reicher Mann geworden. Ebenso würde man auch den Fall unter die politische Lupe nehmen und ihn zu einer Sensation aufflammen.

Denn: Durch seines Herrn, Herrn Gnaden hat der Berger Schultheiß Heinrich Sonntag, von Pfalzgraf Carl Philipp bei Rhein im Erbbestandsweg 28 Morgen Land „Das Reisiggut“ erhalten. Es war zwar kein pures Geschenk, doch des Schultheißen Gegenleistung von 3 Gulden pro Morgen, zusammen 84 Gulden, war jedenfalls recht bescheiden, auch wenn er daneben als Erbbeständler, so hießen die Empfanger solcher Güter, der Amtskellerei jährlich sieben Malter Korn in „guter druckhener speichermäßiger Frucht und Hagenbucher Maßung“ schuldig war.

Die Siegelschnur am Erbbestandsrevers ist heute nicht so stark und frisch, als wäre sie erst gestern hergestellt und angebracht worden.

Almosendarlehen 1733

Befand sich der Almosenfond in der glücklichen Lage, über ein gewisses Kapital zu verfügen, konnte er mit kleinen und kleinsten Darlehen die örtlichen Kreditbedürfnisse der Dorfeinwohner befriedigen. In welchem Umfang sagen diese Zahlen:

1. Kapitalausleihung im Jahr 1733 an 46 Bürger.
2. Das Mindestdarlehen betrug 2.-, das höchste 43.- Gulden.
3. Die jährlichen Zinsbeträge bewegten sich im einzelnen zwischen 9 Kreuzer und 2.10 Gulden .

Der Zinssatz entsprach 5 %. Es muß den Schuldnern zum Teil sehr schwer gefallen sein, ihre Amortisationen fristgerecht zu erfüllen. Viele Darlehensbewerber gingen leer aus, weil sie keine Sicherheit leisten konnten. Die Rückzahlung von Tilgungsbeträgen wurde übrigens unter dem Titel „Abgelegtes Hauptgut“ gebucht, ein Begriff, unter dem unsere Tabakpflanzer etwas ganz anderes verstehen.

Gastwirtschaften 1733-1781

In den Jahren 1733-1781 lassen sich folgende Gaststätten ausmachen, die größtenteils gleichzeitig nebeneinander betrieben worden sind:

1. Lammwürth 1733
2. Löwenwürth l733
3. Rappenwirth 1733
4. Hirschwirth 1740
5. Grüner Baum 1781

Gemessen an der Einwohnerzahl müßte Berg heute 20 Lokale haben; soviel haben wir nicht, dafür gibt es aber fast in jedem Häuslein einen Konsumkeller mit Getränken vom einfachen Sprudel bis zum exquisiten Tropfen.

Schloßgelder für Mannheim

Ist in dem Kirchenprozeß zwischen dem Kurfürstlichen Herzog von Zweibrücken und der Gemeinde Berg davon die Rede, daß die Gemeinde für den Mannheimer Schloßbau mit anteiligen Beiträgen in Anspruch genommen worden ist, so findet dies im Kassenbuch des Jahres 1736 Seite 20 seine Bestätigung.

Steuern und Abgaben 1738

Es ist sicherlich keine irrige Annahme, daß schon die ältesten Steuern und Abgaben für gewisse Unruhe oder Ärgernis gesorgt haben. So gab es bereits 1733 neben den rein örtlichen Abgaben, wie Bürgergeld, auch einen kleinen Katalog eigentümlicher Landessteuern. Sie hatten nicht nur ganz andere Namen als die von heute, sondern waren bei den geringen Einkommen der Pflichtigen ohne Zweifel eine noch stärkere Belastung als die finanzielle Inanspruchnahme unserer Generation. Wie hießen die vier wichtigsten Staatsabgaben 1733:

a) Schatzung als die ertragsreichste; sie wurde von dem Landesfürst den Untertanen auferlegt .
b) Beeth (Bede) war eine zusätzliche Auflage, ebenfalls eine vom Landesherrn eingeführte Umlage.
c) Türkensteuer, erhoben aus Anlaß der Türkenkriege.
d) Landesmilizengeld.

Die Schatzung war eine Kopfsteuer der Ortseingesessenen und fremden Kontrobuenten (Steuerpflichtigen).

Die Beethgelder gingen an die Amtskellerei nach Hagenbach. So gab es 1733 die „gewöhnliche Michaelsbeeth“, sowie als Beeth auch einen Stadtmauer- und Martins-Hühner-Zins.

Immer nach dem Motto „Gib dem Staat was des Staates ist“.

Landwirtschaftlicher Gemeinde- und Privatbesitz in der elsässischen Gemarkung Lauterburg.

Rivalitäten mit Au. Wer von uns Altbergern stand noch nicht auf dem Privat- oder ehemaligen Gemeindebesitz über der Grenze, den wir im Volksmund schlicht und einfach das „Wörrgebiet“ nennen. Die alte Lauter ist dort Landesgrenze zwischen Deutschland und Frankreich, gleichzeitig auch die Gemarkungsgrenze zwischen Berg/Pfalz und Lauterbourg/Elsaß. Die knapp 3 Meter breite Wörrbrücke, im Jahr 1911 an Stelle von Holz als feste Betonbrücke erbaut, ist für die Berger und Neuburger Landwirte eine offiziöse im deutsch-französischen Grenzabkommen über den Kleinen Grenzverkehr zugelassene Übergangsstelle.

Sieht man von den formellen Anmeldeformalitäten ab, gibt es bei der Einfuhr der landwirtschaftlichen Ernteerzeugnisse seit vielen Jahren keine grenzbedingten Schwierigkeiten mehr. Im Jahr 1825 war die Anmeldung der Grundstücke und Produkte eine etwas andere. Damals mußten die Eigentümer oder Pächter beiderseits der Grenze auf Grund der Artikel XIII und XIV des Bayerisch-französischen Staatsvertrages vom 5. Juli 1825 eine verbindliche Erklärung abgeben, in welches Land sie ihre Ernten einführen wollen. Die Erzeugnisse konnten auch im jeweiligen Erzeugerland bleiben.

Insoweit haben die deutsch-französischen Vereinbarungen von heute in dem Staatsvertrag von 1825 einen gewissen Vorläufer. Durch Erlaß vom 24.11.1828 bestätigte Ludwig I von Bayern den von der deutsch-französischen Grenzregulierungskommission erarbeiteten Grenzverlauf und im März/Juni 1829 fand der gegenseitige Austausch der Ratifikationsurkunden statt.

Mit diesem Vertrag sollte insbesondere die ungestörte Nutzung privater Grundstücke auf dem Nachbarterritorium gesichert werden.

Wir Berger dürfen uns schon einige Gedanken machen und die Frage stellen, wie und wann ist der Privatbesitz und das ehemalige Gemeindeeigentum auf dem französischen Terrain überhaupt entstanden!

Dazu ist zu sagen, daß das ehemalige Gemeindeeigentum zu rund 58.- ha in Auswirkung von § 56 des Versailler Vertrages bereits im Jahr 1919 für Berg verloren ging, während der Privatbesitz damals den Bergern – auch den anderen pfälzischen Grenzbewohnern -erhalten blieb. Als Folge des verlorenen zweiten Krieges steht nun auch das Privatland unter der Sequesterverwaltung des französ. Staates. Fläche etwa 45.-Hektar. Bedauerlicherweise konnten sich Deutschland und Frankreich seit mehr als 30 Jahren (1945) über dieses Problem immer noch nicht einigen. Für uns an der Grenze Aufgewachsene sind derlei Widerwärtigkeiten zwangsläufige Schattenseiten höherer Gewalt.

Bleiben wir aber bei der Frage über die Entstehung des Eigentums. Angestellte Nachforschungen beim Bayerischen Hauptstaatsarchiv München und bei unserm zuständigen Landesarchiv Speyer blieben den eindeutigen Aufschluß darüber schuldig; auch eine auf die Grenzverhältnisse zugeschnittene größere Abhandlung des Forstrats Johann Keiper „Landverlust Bayern an Frankreich“ 1917 Verlag des Pfälzer Waldvereins Neustadt, die umfassend über die Regulierung der Grenze zwischen Pfalz und Elsaß-Lothringen Auskunft gibt, geht auf die Festlegung der Grenze in der Rheinebene nur am Rande ein und sagt über das Wörrgebiet leider nichts aus. Wir verfügen zwar über höchstinteressante Archivunterlagen aus 1825 und ein Dokument der Stadt Lauterbourg aus dem Jahr 1922. Einen tieferen Einblick in dieses Problem und damit eine sichere Antwort auf unsere Frage gibt uns da schon eher das 1975 von der badischen Gemeinde AU am Rhein heraugegebene Heimatbuch, das auch für unsere Gemeinde viel authentisches Material zum Inhalt hat.

Au am Rhein und Berg/Pfalz, früher Rheinnachbarn, waren inbezug auf ihre Besitz- und Eigentumsverhältnisse im Wörr ausgesprochene Rivalen. Bereits im Jahr 1713 begannen erbitterte Dorffehden zwischen den Leuten von Au und jenen von Berg. Den Anfang machte ein Streit um ein Stück Wiese von wohl größerer Fläche, die zur Hälfte Berg, zur anderen Hälfte Au gehörte.

Um richtig folgen zu können muß man wissen, daß Berg und Au in jener Zeit in der französischen Gemarkung Lauterburg eigene Gewanne hatten. Au nennt im 16. Jahrhundert und später wiederholt ihre Gewanne Forle, Epfenau und Salmengrund auf dem Linksrheinischen, oder wie es meistens heißt, jenseits des Rheins. 1739 bestreitet Au den Anspruch der Pfälzer (gemeint ist Berg) auf das Eigentum im Salmenwörr.

Ursache aller Streitigkeiten war in erster Linie der Rheinlauf und die durch ihn heraufbeschworenen Folgen. Es scheint, als hätte der Rhein seinen Lauf um die Wende des Jahres 1600 so oft und beliebig geändert, daß ein Stück oder eine ganze Gewann bald mal rechts, bald mal links des Rheines lag. So ist in der Rheinfahrtbeschreibung von 1668 zum Beispiel festgehalten, daß ein starker Rheinarm durch den Salmenwörr floß. Ein drastisches Bild kann man sich vielleicht am besten in der Vorstellung machen, daß sich manchmal ein bis zu 5 km breites fast unüberschaubares Gewirr von Altrheinarmen ausbreitete und im Jahr 1825 von Basel bis Mannheim noch 2218 Inseln gezählt worden sind. Weiß man dies, kann man auch verstehen, daß in einem zwischen den Schultheißen und Richtern von Berg und Au abgeschlossenem Vertrag (vom 21.2.1761) den Auern zugebilligt worden ist, mit ihren Schiffen auf dem Rhein durch die Altwasser zu ihren Gütern in die linksrheinischen Gewanne Glockenwiese und Epfenau zu fahren. Das war nur eine der friedlichen aber oft nicht gehaltenen Vereinbarungen dieser zwei Gemeinden.

Was den Beginn des Eigentums betrifft, so hat die Gemeinde Berg, ebenfalls in dem erwähnten Vertrag vom 21.2.1761 geregelt, von dem 300 Morgen umfassenden „Wörth“ 175 Morgen erhalten, den anderen Teil mit 125 Morgen die Gemeinde Au. Weiterhin besitzt die Gemeinde heute noch einen sehr gut erhaltenen Gewannplan aus dem Jahr 1820 über den sogenannten Wörr als eine Realität der Gemeinde Berg mit zusammen 534 Parzellen.

Schließlich bestätigt die Stadt Lauterbourg am 4.10.1922 in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise in einem Mutterrollenauszug, daß die Güter der Gemeinde Berg im Wörr durch den Friedensvertrag von Versailles Eigentum des französischen Staates geworden sind und vorher seit undenklicher Zeit unbestrittenes Eigentum der pfälzischen Gemeinde Berg waren.

Man darf davon ausgehen, daß die Gemeinde Berg und ihre Bürger zur gleichen Zeit das Eigentum an den Gütern in der französ. Gemarkung Lauterburg erworben haben. So liegen über den Grunderwerb durch die Berger zwei klare Aussagen vor: Einmal steht im Auer Heimatbuch zu lesen, daß ein beträchtlicher Teil der etwa 100 Morgen großen Epfenau „Auer Gemarkung jenseits des Rheins“ also auf pfälzischer Seite, um 1780 an die Einwohner von Berg versteigert worden sei. Desweitern ist in einem Archivbericht von 1825 davon die Rede, daß die Gemeinde Berg „kürzlich“ ca. 70 bis 75 Morgen Wiesen, welche bisher Berger Allmend waren, unter ihre Bürgerschaft verteilt hat. Offiziell wird das Berger Allmend bereits seit 1609 genannt. In dem 1900 angelegten Grundbuch für Lauterburg erscheinen die Gemeinde und die Berger Privateigentümer erstmals als grundbuchmäßige Besitzer.

Kommen wir nochmals zurück auf die eingangs erwähnten Dorffehden zwischen Berg und Au. Dieser Besitzstreitigkeiten wegen gab es mindestens 4 Prozesse und eine ganze Reihe von Händel und Raufereien, darunter sogar bitter ernste, die mit Blut und Tod ausgetragen worden sind. So ist am 1. Juni 1740 von einem Förster aus Hagenbach in der Gewann Forle der Schultheiß von Au erschossen worden. In einem anderen Fall wurde 1821, wahrscheinlich beim Holzlesen oder beim Grasmähen ein Berger Mädchen bei seiner Flucht über die Lauter, im Beisein eines Försters von einem französ. Gendarm durch einen Schuß getötet. Das waren natürlich sehr traurige Ereignisse, bei denen es der Opfer beider Menschen nicht bedurft hätte. Aber man muß alle Vorgänge aus jener Zeit, Streite, Auseinandersetzungen, Überfälle und Prozesse auch aus dem Hintergrund einer großen, großen Armut sehen.

Es wird aber auch über einen sozusagen praktizierten Schinderhannesfall berichtet, der sich zwischen den Bergern und Auern abspielte und einen betont lustigen Abschluß hatte: Berger und Hagenbacher, 60 Mann stark, überfielen die Auer auf dem umkämpften Wörrgebiet. Es wurde wieder einmal geschossen und man hat sich abermals gegenseitig verprügelt. Auf Auer Seite wird hauptsächlich ein Hans Michael Lorenz genannt, auf Berger Seite war es ein gewisser Dieterle. Mitgemischt haben an diesem Tagegefecht auch zwei weitere Berger – der Schultheiß und der Pfarrer. Während der Schultheiß mit seinem Pferd angejagt kam, und die Bürger animierte, ließ der Pfarrer die Glocken läuten. Das war noch Dorfgemeinschaft, noch 100%ige Solidarität, wenn auch mit einem bitteren Zeitgeschmack.

Am Abend haben die Berger 5 Auer in Richtung Berg abgeführt und sie ins Ortsarrest gesperrt. Damit nicht genug. Als am folgenden Tag der Auer Bürgermeister mit Begleitern in Berg eintraf, um seine Schäflein zu befreien, hat man auch sie ins Arrestlokal gesteckt. Erstaunlich wie sich diese beiden Gemeindeoberhäupter aus Berg und Au anno 1739 kollegial behandelt haben.

Die ausgebliebene Fischwasserpacht

Ein Kassenbucheintrag spricht 1743 kurz und schlicht aus, wie sich damals das Leben in der Gemarkung abgespielt hat. „Antoni Baumhekel sollte zwar auf einen vierjährigen Bestand dieses Jahr zum dritten Mal vor gemeine Altwasser im Kriegswerth 14.- Gulden zahlen, da aber von den Franzosen alle Schiff hinweggenommen worden, dahero ist eingegangen: Nichts.“

Ungarische Husaren-Panduren

Oft genug schon haben Aktenaussagen verdeutlicht, daß unsere Vorfahren in ausgespochen unruhigen und friedlosen Zeiten gelebt haben. Auch das Jahr 1744 (Zeit des österreichischen Erbfolgekrieges) zählte zu dieser Art von Vergangenheit, da Berg’s Bewohner wieder einmal bedroht waren, wie es in der folgenden Notiz zum Ausdruck kommt: „Als die ungarischen Husarenpanturen (=leichte ungarische Fußartillerie) und andere Völker in hiesiger Gegend campiert, wurde den zur Sicherheit des Orthes erbetenen Wachten an Wein und Brod 15.37 Gulden.“ Zwei weitere Eintragungen wiederholen ähnliche Ausgaben an die Husaren. Keine lebenswerte Zeit, wenn man im Innern mit Not, von außen her mit Bedrohung leben muß.

Können nicht auch wir an der Grenze über Frieden und Spannungen, Räumungen und Flucht ein Lied singen!

„Lumben, Diebe, Gauner und mießiges Gesindel“

Ein Rundschreiben vom 23. April 1745 klagt darüber, daß sich fast in allen Dörfern und Gemeinthen „Lumben, Diebe, Gauner und mießiges Gesindel aufhält, ein solches aber dahero ensteht, weil von den Schultheißen, Gerichtern undt Vorstehern durch ihre obrigkeitliche Einsicht und Vorkehrung hinlänglich Remmedur (Abhilfe) nicht gesteuert, die Betreffenden nicht ergriffen oder verjahgt und vertilgt, ja nicht einmal höheren Orths die pflichtschuldige Ahnzeige gethan wird.“ Das Rundschreiben schließt mit einer ernsten Warnung: „diese Art von Gesintel bei Androhung schwehrer und embpfindlicher Strafe nirgent wo zu getulten, viel weniger zu beherbergen, sontern es Jettesmal an die Behörte ohnverzüglich ahnzuzeigen .“

Französische Fourage-Lieferungen

In den Jahren um 1745 waren Gemeinden und Bevölkerung mit laufenden Fourageleistungen an die französ. königl. Truppen belastet. 1745 war es überwiegend gelieferter Spelz. Die Gemeinde hatte zusätzlich die Auflage zur Lieferung einer Schlachtkuh. 1743 ging es um 30 Bord und 60 grosse Nägel an das franz. Hauptquartier nach Offenbach. Auf der anderen Seite scheinen aber die Einwohner mit den Entschädigungen immer zufriedenstellend bedient worden zu sein.

Gestörte Waldgediehenschaft Hagenbach-Pfortz-Berg

Die Waldgediehenschaft der drei Gemeinden entsprach begreiflicherweise nicht immer und in allem einer vollen Harmonie. Entgegen einer praktizierten Solidarität ging wahrscheinlich einmal diese, einmal jene, vielleicht auch jede ihren eigenen Weg. Deshalb bedurfte es, wie am 18. Januar 1746 geschehen, zwischen den drei Gemeinden und der Herrschaft eines den Holzeinschlag regelnden Vertrages, durch den die Vier speziell die Ausfuhr des sog. Holländerholzes auf eine neue Grundlage gestellt haben. Der Verkauf von Holländerholz wiederholte sich oft. Holländerholz waren große Fichtenstämme. Sie bildeten die Grundlage für die langen Flöße nach Holland. Besonders gute Stämme wurden in Holland als Schiffsmast verwendet und gut bezahlt. Auch im Auer Heimatbuch (Seite 56) steht zu lesen, daß die Gemeinde Berg einem niederländischen Schiffmann 12 Schiffstämme aus der Auer Wörth verkauft habe.

Spesen und Präsente

Eine um die 1750er Jahre regelmäßig wiederkehrende Ausgabe waren die Neujahrspräsente an unterschiedliche Orte, ohne im einzelnen sie zu nennen. Auch an Personenpräsente während des Jahres hat es nicht gefehlt. Bei den Versteigerungen oder Dienstgeschäften in auswärtigen Orten gab es keine pauschale Tagesgelder wie heute, sondern Ausgaben für „Zehrungen“. Die so angefallenen Spesen wurden in aller Regel von den Wirten der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Neben den offiziellen Präsenten gab es bei besonderen Anlässen zum Besten der Gemeinde weitere Handgeschenke, meist in Form von Fischen oder anderen Fiktualien. Hier eine Aufzählung:

1. Die Erstellung der Jahresrechnung scheint für den Schultheiß Bürgermeister und die dabei gewesenen Zeugen immer ein schöner Tag gewesen zu sein. Darüber ist jedes Jahr der gleiche Tenor zu lesen: „Bey Stell- und Fertigung dieser Rechnung ist herkömmlicher Maßen verzehret worden“; meistens lag der Betrag bei 10.- Gulden.
2. Der Oberförster hat für die Anweisung eines Weydstriches im Bähnwald eine Diätszahlung von 2.- Gulden erhalten.
3. Die Vorstellung des neu ernannten Gemeinde-Schultheiß hat man 1785 besonders exzellent gefeiert, nämlich 88.- Gulden Zehrgeld beim offiziellen Akt und 27.36 Gulden für Getränke an die Bürgerschaft.
4. 1778 erhielten die jungen Burschen für den gesteckten Mayen (gestellter Maibaum) ein Trinkgeld.
5. 1780. Zehrgeld an die „Sonn in Hagenbach“ lauth Schein Nr. 49 nach gehaltenem Te Deum 6.59 Gulden und für gewesenen Gerichtstag im Schwahne zu Hagenbach 4.37 Gulden.
6. Dem Herrn Kommandanten zu Lauterburg „wegen guter Haltung unter den Soldaten“ 3.58 Gulden präsentiert.

Die Hofkammer als Prüfungsbehörde hat die zahlreichen Zehrgelder 1735 mit der Rüge beanstandet, die Diätenschwemme nach Möglichkeit abzustellen, und falls deren nöthig, nur noch nach vorhergehender oberamtlicher Zertifikatserteilung zu leisten Von den weiteren Beträgen für den gleichen Zweck her gesehen hat die Anordnung von 1735 nur wenig Wirkung gehabt.

Abschaffung der Strohdächer

Am 19. Mai 1751 hat die Kurpfälz. Regierung Mannheim an alle Gemeinden des Amtes Hagenbach eine Anordnung zur Abschaffung sämbtlicher Strohdächer herausgegeben und empfohlen, die Gebäude mit Ziegeln zu bedecken. Hatten unsere Vorfahren vor etwas mehr als 200 Jahren noch Dschungeldächer? Die Schultheißen von Hagenbach, Pfortz, Wörth, Neuburg und Berg mußten die Verfügung alle lesen und abzeichnen.

Neues Berger Wachthaus

Sollte es vor 200 Jahren in den Gemeinden vielfach an öffentlichen Einrichtungen gefehlt haben, so waren Wachthäuser allerorts vorhanden. Ein neues Wachthaus hat Berg im Jahr 1751 gebaut. Baukosten 91.77 Gulden. Bergs letztes Wachthäusel, abgerissen im August 1930, hatte seinen Standort auf dem Platz des heutigen Spritzenhauses. Es hatte zwei primitive Räume, ein Raum als Schlafstätte. Wer erinnert sich noch, daß darin zuletzt das Pärchen Toni und Resi residiert hat!

Verbottener Wald

1751 hat die Gemeinde Berg „dem Jäger zu Hagenbach vor Pfandgeld der hiesigen Viehirten im verbottenen Wald“ lauth Schein Nr. 71 bezahlet 2.40 Gulden. Diese Art von Pfand- und Strafgelder finden sich öfters.

Berger Beitrag zum Hagenbacher Kirchen-Neubau

Wird im Berger Kirchenprozeß von 1780-86 der Hagenbacher Kirchenneubau nur so beiläufig als eine Baumaßnahme von 1750 erwähnt, so gibt es dazu beiderseits zwei ergänzende Bestätigungen in der Archivrechnung U 7 – 49 Seite 32,35. Danach liefen im Jahre 1752 von Berg nach Hagenbach zwei Transporte mit Baumaterial. Einmal war es eine Fuhre durch den Berger Zimmermann Conrad veraccordierte Balken zur Hagenbacher neuen Kirche, das andere Mal hat ein Berger Fuhrmann im gleichen Jahr 200 Schuh Platten zur Hagenbacher neuen Kirche gefahren. Die Beantwortung der Frage, warum die Materiallieferung durch die Gemeinde Berg erfolgte, läßt sich nicht herauslesen. War es vielleicht eine Dankesbezeugung Berg’s für die bis 1733 bestandene kirchliche Zusammengehörigkeit? Bekanntlich wurde Berg mit der Filiale Neuburg von Hagenbach im Jahre 1733 getrennt und erst von da ab eine eigene Pfarrei.

Specifikation der Gemeindegiiter im Amt Hagenbach 1753

Als Parallele zum Gemeindeinventarium 1767 Bergs gibt das Archivblatt U 7 – 17 einen Einblick, welche Liegenschaften die der Amtskellerei Hagenbach angehörigen Hagenbach – Pfortz und Berg im Jahre 1753 besessen haben.

Im Alleineigentum der drei Gemeinden standen:
A. Hagenbach
Morgen

Viertel
1. Oberauwies
130

2. Ober-Wörthwies
59

2
3. Oberes Stück Wörthwies
73

1
4. Großes Kreyd-Buchenwies
3

5. Lohbuschwies
100

3
6. Langwies Pfortzerseits
31

2
7. Nieder-Auweyde
123

B. Berg
1. Ackerland im alten Feld
10

2
2. Weyde in der Dammblais, Bruch genannt
78

2

C. Pfortz
108

2

Die drei Gemeinden hatten außerdem einen Gemeinschaftsbesitz von 374 Morgen und 3 Viertel, ferner in Gemeinschaft mit der Gnädigsten Herrschaft weitere 2846 Morgen, 1 Viertel und 1 Rut. Letzterer wird im Berger Inventarium als Wald bezeichnet. „welcher mit allerhand Gehöltz bewachsen ist“. Anteilsverhältnisse: Herrschaft 6/12, Hagenbach 3/12, Pfortz 2/12, Berg 1/12.

Man muß sich fragen, warum nicht auch Neuburg ein Partner der Gediehengemeinschaft war, obwohl es doch auch zu diesem Zeitpunkt (1753) zur Amtskellerei Hagenbach gehörte. Für unsere Nachbargemeinde kann dies nur so erklärt werden, daß es sich bei der Besitzeinheit des Gemeinde-Dreibundes Berg-Hagenbach-Pfortz plus Herrschaft um uralte Abkommen und Rechte handelte, die weit länger zurücklagen als die pfälzische Einverleibung Neuburgs, das als Folge der Rheinbegradigung im Jahre 1595 seinen Wechsel vom Rechts- zum Linksrheinischen vollzog. Daraus ergibt sich, daß Neuburg außer seiner treugebliebenen Mentalität, (Dialekt, volksfroher Gesang, Dorfgemeinschaft usw.) Hab und Gut, auch seinen Eigenbesitz, aus der Badischen Markgrafschaft in die Pfalz mit eingebracht hat.

Gemeindeschuh für das Personal

So wie 1754 wiederholt es sich alle Jahre hindurch, daß der Büttel, der Feldhüter und die Viehhirten mit je ein Paar Schuh von der Gemeinde augestattet worden sind. Ein Paar kostete 1.10 Gulden. Diese Naturalleistung war ein Teil des Lohnes.

Gemeinde-Obstversteigerungen

Aus den jährlichen Erlösen zu schließen, muß der Obstbaumbestand in der Gemeinde fast Null gewesen sein. Der Versteigerungspreis lag immer unter 3 Gulden. In den jährlichen Versteigerungsprotokolls unterschied man zwischen Zahm- und Wildobst .

Getaufter Jude

Unter dem Kapitel „Ausgaben insgemein“ weist die Rechnung 1757 eine einmalige Ausgabe nach und lautet: Einem getauften Juden auf Anweisung hochlöblichen Oberamts lauth Schein Nr. 97, 1.15 Gulden gezahlet. Welchem Zweck die Gulden gedient haben mögen, läßt die Eintragung offen.

Hirtenhaus Neubau

Für die drei Viehhirten hat die Gemeinde 1757 ein neues Hirtenhaus gebaut. Baukosten Zimmermann 20.30 Gulden, Maurer 13.20, Schreiner 5.10, Holz und Eisen 32.67, Ziegeln, Kalk und Steine 24.55 Gulden, zusammen 95.81 Gulden. Bis dahin hat die Gemeinde für ihre Hirten Mietzins entrichtet.

Arabischer Prinz

Wer glaubt, nur in unserer Zeit sei die Welt klein und die Überschreitung der Ländergrenzen eine Nachkriegserscheinung, muß sich aus der Rechnung U 7 – 53 sagen lassen, daß auch schon 1757 Kontinente und Länder durch ihre Bürger Kontakte zu einander hatten. Ein arabischer Prinz hat 1757 aus Mitteln der Gemeindekasse auf höhere Anweisung hin 1.32 Gulden erhalten. Im Gegensatz zu den arabischen Prinzen von 1977 scheint der Empfänger ein mittelloser Prinz gewesen zu sein. Die Höhe des Betrages läßt sogar den Almosenverdacht aufkommen.

Der Bürgermeister als Hörner-Schneider

Der Bürgermeister von 1757 hat sich höchst persönlich in seiner Gemeinde um alles annehmen müssen. Er selbst hat laut Rechnung den Kühen die Hörner abgeschnitten und dafür 50 Kreuzer erhalten. (50 Kreuzer waren 10 weniger als ein Gulden.)

Mannheimer Lotterie

Wenn nichts täuscht, hat die Berger Gemeinde im Jahre 1758 Lotterie gespielt. Jedenfalls lautet eine Ausgabebuchung über 5.08 Gulden an die Mannheimer Lotterie. Ein erklärender Zusatz fehlt. Sollte es kein Lotteriespiel gewesen sein. kann es sich nur um einen Finanzierungsanteil der Gemeinde für das Mannheimer Lotteriehaus gehandelt haben. Mannheim war Sitz der Kurpfälzischen Hofkammer: von ihr kommend ist eine solch obrigkeitlich gelenkte Kostenumlegung so gut wie widerspruchslos von den Gemeinden hingenommen worden.

Hofteuch (Deich = Damm)

Manche Buchung liest sich wie ein kleines Geheimnis, so auch die im Rechnungsjahr 1762 Seite 41. „Dem hiesigen Bürger Martin Knoll wegen der Durchlegung eines neuen Teuches an seiner Hofreuthe (Hofbesitz) für beschehenen Schaden an Ergötzlichkeit gezahlet 4.- Gulden.“

Einfangen von Wölfen

Was oft in den Akten fehlt, finden wir, wenn auch ohne jede Erläuterung, in alten Gemeinderechnungen. So bringt das Ausgabebuch 1762 den für uns nicht uninteressanten Eintrag, daß der Jäger aus Scheibenhardt und der Förster aus Büchelberg für eingefangene Wölfe fünf Gulden aus der Gemeindekasse erhalten haben. Bereits 10 Jahre früher, 1752 haben die Jäger aus Hagenbach und der Waldknecht aus Hatzenbühl für 8 abgelieferte Jungwölfe eine gleiche Prämie von 5 Gulden erhalten. Mithin war unsere Flur vor 200 Jahren von Wölfen besiedelt wie heute mit Füchsen.

Während unsere Vorfahren vielleicht aus Furcht vor diesen Raubtieren den Wald gemieden haben, sind es heute Wölfe in Menschengestalt, die den Menschen Angst und Furcht einflößen.

Salzvisitation durch Landstreicher

Das Salzgeld, eine Verbrauchersteuer, scheint im 18. Jahrhundert dem Landesherrn eine gute Einnahme gewesen zu sein. Es gab eine Staatliche Salztaxe und es gab auch amtliche Salzvisitationen. Einem Erlaß der Kurpfälzischen Hofkammer zufolge müssen sich 1764 nach Eulenspiegelart Fälle abgespielt haben, wo Landstreicher als Salzvisitatoren aufgetreten sind und durch Erpressung von Untertanen auf dem Land sich Taschengeld erschwindelt haben. Gegen die Täter, so die Administrationsverfügung, sind im Ergreifungsfalle hohe Strafen angedroht und, wie damals auch üblich vollstreckt worden.

Das an die Amtskasse Hagenbach abgeführte Salzgeld aus Berg belief sich durchschnittlich auf 30.- Gulden pro Jahr. 30 Gulden entsprachen allerdings einem Geldwert von immerhin 1500.- DM.

Gemeinderechnung 1767

Auf Grund ihres Inhaltes darf man der Gemeinderechnung 1767 einen besonderen Stellenwert einräumen. Schon das erste Blatt enthält Aufzeichnungen, die ihre Kolleginnen nicht haben. Ihre Titelseite: „Gemeinde Rechnung der Gemeindt Berg über die von Maria Lichtmeß 1767 bis 1768 eingenommenen und ausgegebenen Geldter, geführt durch bestellten Geldempfänger (= Einnehmer) Wilhelm Heitzelmann.“ In dieser Rechnung wird der Guldten mit 60.- Kreuzer, der Kreuzer zu 8 Heller gerechnet. Ein Fuder Wein hat 10 Ohm, die Ohm 12 Viertel, das Viertel 4 Maas, die Maas vier Schoppen. Ein Klafter Holtz hat 6.5 Schu in der Breite und 6.5 in der Höh. Endlich liegt dieser Orth (Berg)

von der Oberamtsstadt Germersheim 7 Stunden,
von Mannheim 15 Stunden
vom Rhein 1/2 Stunde
vom Neckar 15 Stunden.

Gab es damals weder Flugzeuge, noch Autos, noch eine Eisenbahn, auch noch keine Fahrräder, so können unter den genannten Entfernungsstunden nur Ritte per Pferd, Reise per Kutsche, oder Fußmärsche zu verstehen sein.

Inventarium der Gemeinde

Die Gemeinderechnung 1767 ist mit einem umfassenden Inventarium ausgestattet. Ihm zufolge besaß die Gemeinde an Vermögen:

a) Gemeindegebäude

1 Schulhaus mit Eisenofen und 2 Schultafeln
1 leerer Rathausplatz mitten im Dorf
2 Hirtenhäuser mit Ziegelofen
1 Wachthaus mit Eisenofen.

b) Feld- und Waldbesitz

99 2 Morgen Land, davon 87,5 mittlerer und 12 mit schlechter Bonität.
24 1 Morgen Wiesen schlechter Qualität.

c) Sonstiger Gemeindebesitz

1 Zimmerplatz, 1 Bauplatz, 1 Bleiche, 1 Gänseweiher und Weydgang im Bruch, Dammblais, Reisig und Oberheimel. Derzeit kein Faselvieh – wahrscheinlich in privater Regie.

Einwohner: 323 Köpfe und zwar
Mann Weib Sohn Tochter Knecht Magd
Schultheiß Molique
1

1

2

1

Gerichtsmänner
2

2

6

3

Bürgermeister Heitzelmann
1

1

1

3

Gemeindediener
1

1

2

3

Bürger
57

58

74

84

4

12
Beisassen
1

1

1

63

64

86

94

4

12

NB. Gerichtsmänner waren die dem Schultheiß beigegebenen Bürger, eine Art von Berater wie heute die Ratsmitglieder, Beisassen arme Leute, die im Gemeindehirtenhaus gewohnt haben.

Privater Besitz:
Wohngebäude 67
Sonstige Gebäude 43 – Scheune usw.
Pferde 56
Kühe 106
Rinder 26

Statistisch ausgewertet sagen diese Zahlen, daß fast in jedem Haus ein Pferd und 2 Stück Großvieh standen. Scholle und Viehwirtschaft waren der Lebenserwerb, Industrie ein Fremdwort. Wer damals ein Gespann sein Eigen nennen konnte, zahlte zu den Wohlhabenden, obwohl sie, mit unsern Begriffen gemessen, dennoch arm, sehr arm waren. Krankenschutz oder Altersabsicherung durch Renten oder andere Sozialleistungen waren eine pure Illusion.

Bürgermeister Jakob Fried und französische Soldaten

Zwölf Gulden sind in der 1767er Rechnung in Ausgabe gestellt für einen Streit zwischen dem Bürgermeister Fried und einigen französischen Soldaten. Da der Eintrag über die Ursache und den Ablauf des Streites keine nähere Information gibt kann nur geraten werden, ob die französischen Soldaten die bösen Buben waren oder der Bürgermeister Fried auch hätte Streit heißen können.

Die Namen unserer Wörrgewanne – auch Streitwörth

Heute beschreiben sich einige Feldgewanne als Kriegswörr, Dreckwörr, Breitenwörr und Salmenwörr, die Brücke über die alte Lauter als Wörrbrücke. Früher war es die Schreibweise Wörth. Es gab um 1770 aber auch einen Streitwörth, er war auf diesen Namen wahrscheinlich als Folge der jahrelangen Besitzstreitigkeiten zwischen dem pfälzischen Berg und dem badischen Au so getauft worden. Die Auseinandersetzungen der beiden Rheinrivalen Berg und Au haben sich in der Tat ein ganzes Menschenalter hingezogen. Hier einige Kurzauszüge als Beweis:
1739: „Als den Auern die Schiff genommen worden wegen des Streites ist verzehrt worden durch die Hagenbacher und andere dabey gewesene Gemeindts-Leuth 5.54 Gulden
Geldersatz an Hans Martin Worst für ein ihm von den Auern genommenes Schwein und an Adam Weißenburger für sein geraubtes Schwein 10.30 Gulden
1751: An Martin Scherrer für ein verloren gegangenes 2-jähriges Fohlen, als die Auer das Vieh in und über den Rhein getrieben haben
12,– Gulden
1767: Futtergeld und Pfand für das von den Auern auf ihren diesseits des Rheins gelegenen Wiesen gepfändetes und jenseits des Rheins gebrachtes Pferd 2.15 Gulden
1733: Für ein dem Berger Schultheiß Molik und dem Anton Bummer von den Auern im Wörr weggenommenes Pferd mit Fülle
39.15 Gulden
1775: Wegen teniret Vergleichs mit den Auern ratione des Streitwörth, Zehrgeld 1.40 Gulden.

Selten gab es in diesem Jahrhundert eine Zeit, ohne daß sich zwischen den Bergern und Auern derlei Streiche abgespielt haben. Oft waren sie vorprogrammierte Querelen mit schweren Prügeleien, ja mit gewaltmäßigen und eigenmächtigen Festnahmen verbunden. Die Gemeinde Au a/Rh. behandelt in ihrem Heimatbuch den Gemeindekrieg mit Berg wiederholt in sehr ausführlicher Weise, so zum Beispiel:

„Die handfeste Rauferei mit den Bergern jenseits des Rheins anno 1739“ oder „Spann mit den Bergern“. Schließlich hat Au durch „höhere Gewalt“ den kürzeren gezogen. Durch den PreßburgerFriedensvertrag gingen dieser Gemeinde all ihre linksrheinischen Besitzungen verloren und damit waren auch die Spannungen Au – Berg ein für allemal ausgestanden.

Das Kaptain-Gütlein im Ziegelacker

Über das Kaptain-Gütlein auf dem Ziegelacker existiert ein 47 Blatt umfassender Prozeßakt. Prozeßgegner waren der Erbbeständler Dettlinger und die Gemeinde Berg. Dettlinger war Erbbeständler – soviel wie heute Erbpächter – des herrschaftlichen Besitzes überwacht von der kurpfälz. Hofkammer. Es war ein von 1723 – 1770 sich hinziehender Rechtsstreit, der allerdings zwischenzeitlich lange Pausen hatte. Für die ungewöhnlich lange Prozeßdauer spricht vieles, darunter auch, wie es die Amtskellerei in einem Bericht nach oben selbst einmal zum Ausdruck brachte, „die verderblichen Kriegsjahre und verloschenen Erben“. Trotz Erblehensbrief von 1717 kannte die Erbin und Klägerin Dettlinger noch nicht ihren genauen Besitz. Die vorliegenden Vermessungen mit ihren uralten und neuen Maßen widersprachen sich; auch sie haben zu dem langen Prozeß beigetragen. Im Laufe der Jahrzehnte kam es zu Grenzverschiebungen und Überbauungen, beides zum Nachteil der Gemeinde. Die Folgen daraus waren dann auch Veränderungen in den Schatzungen (Steuern). Also drang die Klägerin mit einem 6-seitigen Expose auf endliche Grenzbereinigung und Festlegung ihres Besitzkomplexes. Die Klägerin war übrigens eine „Schwarzin geborene Dettlinger“, nämlich eine Verwandte des Berger Schloßbesitzers u. Generals Alexander von Schwarz.

Fronleichnahmstag 1774

Es war um 1770, auch vor und nachher, Usus, daß die Sänger, Schützen und Fahnenträger als Mitwirkende an der Prozession zu einem anschließenden Umtrunk geselliger Art zusammengekommen sind. Laut Kassenbuch sind 14.57 Gulden für Wein und Brot gereicht worden. Damals scheinen die Fronleichnamsprozessionen noch ein beliebtes und hohes Kirchenfest gewesen zu sein, vor allem in der Beziehung, daß alle Katholiken, ohne sich zu genieren, teilgenommen haben.

Überleitung der Ämter Seltz und Hagenbach

Durch öffentlichen Brief des Königs Ludwig von Frankreich und Navaren vom Mai 1774 sind die Ämter Seltz und Hagenbach abtretungs- und tauschweise in die herrschaftliche Zuständigkeit des Herzogs von Zweibrücken überführt worden. In dem elf Handschriftseiten und 42 Artikel umfassenden Vertragswerk, das – sehr deutlich erkennbar – in erster Linie die dem Herzog als neuem Herrscher zustehenden Relhte in geradezu erschöpfender Weise aufzählt, gibt es auch einen unsere Gemeinde erwähnenden Artikel mit folgendem Wortlaut: „15. Artikel. Unser gedachter Vetter und seine Nachfolger sollen fortfahren wie in verflossenen Zeiten das Recht zu genießen, Pfarrherrn in allen Orten, in welchen solches durch schriftliche Beweise oder Besitz befestigt sich vorfinden werdten, besonders aber in der Statt Hagenbuch und in den Ortschaften Berg, Neuburg und Wörth zu nennen.“

Weiter enthält die Urkunde einen Artikel 28, den man nicht leicht übersehen kann. Er 1autet:

„Unser bemeldter Vetter und seine Nachfolger sollen können fortfahren, bei Vermählung von jedem der Ihrigen Kinder eine Summe von 8.000.-Gulden für die Prinzen und 4.000,-Gulden für die Prinzessinnen, zahlbar in zwey gleichen Terminen, jedter von einem Jahr in den gedachten zwey Ämbtern zu erheben.“

Gegeben auf unserm Jagdschloß in dem Monath May des Jahres 1774 und in dem ersten Jahr unserer Regierung unterschrieben, Louis. Sigiliert mit dem großen Siegel auf grün Wachs, welcher an rothen undt grünen goldenen Schnüren hänget.

Auf gut deutsch übersetzt: Mitgift der Untertanen – oder anders gelesen: Die Prinzen und Prinzessinnen von 1774 ff waren mit materiellen Sorgen, Arbeits- oder Stellenlosigkeit wie unsere Zeit nicht belastet.

Steinsetzungsprotokoll der Gediehensgemeinden Berg – Hagenbach – Pfortz

Über die Auflösung der bis dahin bestandenen Grundbesitz-Gediehensgemeinschaft zwischen Berg-Hagenbach und Pfortz in den Gemarkungen Hagenbach und Pfortz gibt es ein Protokoll aus dem Jahr 1774:

„Anno Eintausend siebenhundert Vier und siebenzig den fünfundzwanzigsten octobris, nachdem die sämtliche Gewanne sowohl in dem oberen als unteren Rott zwischen Gnädigster Herrschaft und den Gediehengenossen Gemeinden Hagenbach, Pfortz und Berg verlost und abgetheilt, danach aber den 13. et 14ten octobris vorigen Jahres vermöge des darüber gefertigten und sowohl von dem Herrn Oberamtmann Sadoul und Herrn Cammerassessor Rentmeister Beck, als auch sämbtlich dabey gewesenen Gediehensvorstehern unterschriebenen proces Verbal/: mit den Separationssteinen /: worauf der einen Seite das herrschaftliche Wappenzeichen, auf der anderen Seite aber ein lateinisches G eingehauen und nummeriert seynd, versehen worden, haben wir, die Gediehensvorsteher und Gerichter vor nöthig erachtet, eine gleiche Steinsetzung zwischen den, einer jeden Gemeinde nach gezogenem Loos zugefallenen Distrikten vorzunehmen, damit eine jede Gemeinde ins Künftige wissen möge, wie weit und groß eines jeden Anteils sich erstrecke. Dießem nach haben wir uns, die sämtlichen Gediehensvorsteher, als: ab Seithe der Gemeinde Hagenbach die Achtbare Herrn Valentin Müller, Schultheiß, Valentin Müller des Gerichts, Georg Knoll des Gerichts, Michael Söhnlein des Gerichts und Mathes Ganz des Gerichts.

ab seithe der Gemeinde Pfortz Herr Philipp Schneider, Schultheiß, Johannes Lienhard, Georg Feldmann und Philipp Adam Kober des Gerichts, und dann endlich

ab Seithe der Gemeinde Berg Jean pierre Molique, Schultheiß, Theobald Lederle und Jacob Fried senior des Gerichts auf heute miteinander auf die Plätze und zwar in das untere Rott verfügt und diese Separationssteinsetzung vorgenommen. Und zwar ist der Anfang gemacht worden

Erstlicher an der gediehenschaftlichen Obergewann an dem Altwasser, alwo wir zwischen der Gemeinde Berg und der Gemeinde Hagenbach den ersten Stein, welcher auf der Hagenbacher Seite mit zwey Ziegelstücker und das Hagenbacher Stattzeichen, auf der Berger Seithe aber mit zwey Wacken oder Kieselsteinen nebst einem B. welches Berg bedeutet, versehen worden ist, gesetzt. Von diesem sind wir zwerch über diese Gewann in gerader Linie an das Hagenbacher Altwasser gegangen und haben allda den zweyten Stein, so 3 Ruthen, 3 Schuh von dem Altwasser entfernt und mit Zeugen, wie der Erstere und allen übrigen versehen ist, gesetzt.“

Am nächsten Tag den 26. Oktober 1774 wurde mit dem Steinsetzgeschäft in der oberen Rott fortgefahren.

Insgesamt sind laut dem 13 seitigen, handgeschriebenen Protokoll 16 Steine im unteren Rott und 13 Steine im oberen Rott, jeder Stein nach seiner Lage genauestens beschrieben, gesetzt worden. „Es haben zugeteilt erhalten in den Gewannen von Hagenbach und Pfortz:
Berg 8 Morgen 7 Viertel
und
63 Rute
Hagenbach 31 Morgen 7 Viertel
und
111 Rute
Pfortz 18 Morgen 14 Viertel
und
47 Rute

Nach einem finanzamtlichen Katasterauszug vom Jahr 1954 betrug zu diesem Zeitpunkt der Berger Besitz in Hagenbach 2.35 ha und in Pfortz 9.43 ha. Diesen fast 200 jährigen Besitzstand hat die Berger Gemeinde mit notarieller Urkunde vom 30.3.1955 aufgegeben.

Besitznachfolger ist das Hofgut Sauer in Maximiliansau.

Schultheißengehälter

Ein Archivblatt 1777 gibt Auskunft über die von den 5 Schultheißen des Amts Hagenbach bezogenen Jahressalairs. Der Schultheiß als Dorfvorsteher und Richter im Dorfgericht versah ein Ehrenamt, das in der Rangfolge über dem des Bürgermeisters stand. Der Salairbeschluß lautet: „Nach vorher eingezogener genügsamer Erläuterungen über deren Qualitäten haben wir, der Staatsrath und Intendant im Elsaß befohlen“, die Jahressalaire der Schultheißen des Amtes Hagenbach wie folgt festzusetzen:

1. Für Schultheiß zu Wörth 220.– Livre (franz. Geld)
2. Für Schultheiß zu Neuburg 220.– Livre
3. Für Schultheiß zu Hagenbach 160.– Livre
4. Für Schultheiß zu Pfortz 130.– Livre
5. Für Schultheiß zu Berg 130.– Livre

Der Beschluß schweigt sich darüber aus, nach welchen Richtlinien oder Tätigkeitsmerkmalen die Aufwandsentschädigungen, so heißen sie heute, festgesetzt worden sind.

Schulmeister und Pfarrherr

Diese beiden Persönlichkeiten finden wir in den Büchern und Akten sehr oft.

1778 hat der Pfarrer von der Gemeinde für den kirchlichen Meßwein und gehaltene Ämter 9.-Gulden, 1771 der Schulmeister Daniel Schorsch „wegen Richtung der Kirchenuhr und Singung dreyer Ämbter 7.10 Gulden empfangen.“

Hochwasser 1778

1778 war, wie schon so viele vorausgegangen und später gefolgt sind, für Berg wieder einmal ein Hochwasserjahr von katastrophalem Ausmaß.

Das Tagebuch erwähnt die Wiederherstellung des durch das hohe Rheingewässer in anno 1778 durchgebrochenen und zerrissenen Teuches (Damm) am Bornbiegel, Ziegelacker, am Dorf und im Böhl.

Kosten im Frondienst 139.- Gulden.

Erwähnt sind auch die Deichwachen. Sie standen vor 200 Jahren zurück vor den gleichen Aufgaben und Problemen wie heute. Kann man Los und Schicksal unserer Bewohner von damals und jetzt besser umschreiben als mit einem Zitat aus dem „Großen Pfalzbuch“ Zweite Auflage 1960: „Wenn die Wasserspiegel höher und höher steigen, wenn die Dammwachen aufgezogen sind, wenn die Nacht zum Tag wird und die gebändigte Flut an den Männern vorbeidonnert, dann hat auch das friedliche Dorf Berg seine ungenannten und unbekannten Deichgrafen und Wasserhelden.“

Opferstockspenden – Kirchenstrafen – Kirchenbedarf

Die Kirchenrechnung registriert im Jahr 1781 an Spenden in den Opferstock 4.- Gulden und 3 Kreuzer. Fürwahr keine hohe Summe; doch nicht Geld, sondern Armut waren wohl der Maßstab für die Spenden. Die Position „Kirchenstrafen“ blieb eine leere Spalte. Für „Wax und Weyrauch“ hat die Kirche im Jahr 1788 an den Krämer Succietto in Hagenbach 37.30 Gulden ausgegeben. (Leider sind die weiteren vorhandenen 5 Kirchenrechnungen aus 1780 – 88 dermaßen mürbe und die Blätter so fest zusammengeklebt, daß darauf verzichtet werden mußte, sie aufzuschlagen und einzusehen; schade.)

Geburt eines Dauphin

Hat die Landesherrin einen Dauphin (Thronfolger) zur Welt gebracht, war dies ein Anlaß, in Stadt und Land ein Freudenfest zu feiern. So auch 1781 in Berg, wo 58.86 Gulden angefallen sind. Es wäre wohl besser gewesen. der Landesherr hätte in jener Notzeit für „Mutter und Kind“ einen Groschen frei gemacht und Armut unter den Ärmsten gelindert.

Feldeinungen

Dieses Wort ist kein Schreibfehler. Feldeinungen sind der Gemeinde jedes Jahr in unterschiedlicher Höhe zugeflossen. Im Jahr 1785 waren es 58.- Gulden, 15 Kreuzer und 4 Heller. Der Feldschütze als Organ der Gemeinde stand am Aufkommen mit der Hälfte im Teil. Also muß er auch mitgewirkt haben. Offenbar handelte es sich bei den Einungen um Einigungsverhandlungen unter Grundstücksnachbarn und Feldstrafen.

Hintersassengeld

Wie man weiß waren die Regierenden bereits vor 200 Jahren in der Findung von Einnahmen nicht zimperlich. Die Gemeinden haben neben dem Zuzugs- und Bürgergeld auch ein Hintersassengeld erhoben. Die Hintersassen waren von der Gemeinde angenommen, soviel wie geduldete Personen, ohne aber echte Bürger zu sein.

Lehnt man sich an die Ausführungen des Auer Heimatbuches an, in dem ebenfalls Hintersassen vorkommen, so waren es Taglöhner oder besonders arme Leute. 1785 waren es in Berg deren zwei. Sie zahlten mit 5.- Gulden pro Jahr nur einen Gulden weniger wie die anderen Bürger.

Krautschemelprozeß

Prozesse waren früher weder ein Fremdwort noch eine Seltenheit. Wenn es um Rechte ging, war jedes Mittel gut genug nach dem Motto „Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf“. So gab es wegen eines armseligen Krautschemels im Berger Bruch von 1785-1787 einen zweijährigen Prozeß zwischen der Witib des Jacob Theuring als Klägerin und der Gediehensgemeinschaft von Berg-Hagenbach-Pfortz als Beklagte. Die Klägerin hielt den strittigen Krautschemel für ihr Eigentum auf ewig, die drei Gemeinden jedoch sahen den Schemel nur in Nutznießung auf Lebenszeit übertragen; er sollte also ususmäßig nach dem Tod des Begünstigten wieder an die Gemeinde zurückfallen. Nach dem Urteil wurden die entstandenen Gerichtskosten unter den Streitenden halbiert, der Krautschemel selbst aber blieb Eigentum der Gediehensgemeinden. Vielleicht nach dem mehr oder weniger damals geltenden Prinzip „Jeder hat soviel Recht wie er Macht hat“.

Straßen – Hofbrücke

Kassenbucheintrag 1788: „Bringt Rechner dasjenige Holzgeld, welches einige Unterthanen zur Unterhaltung ihrer vor der Hofrecht gelegenen Brücken nicht bezahlt haben, indem ihnen zuviel geschehen ist, in Ausgabe.“ Daraus könnte abgeleitet werden, daß 1788 zwischen Straße und Anwesen ein mit Holz abgedeckter offener Wassergraben verlief und die Hofeinfahrt über Holzbrucken erfolgte.

Sehen wir Berg an, haben wir von ihm ein ganz anderes Vergangenheitsbild.

Gewann Röhrigwiesen

Wie so vieles war auch die Gewann Röhrig herrschaftliches Gut der Hofkammer Mannheim. In dieser Eigenschaft ist der Röhrigbesitz bis 1789 nachgewiesen. Von da ab bis 1816 fehlen die Unterlagen. In der dann nächstfolgenden Rechnung 1817 kommt der herrschaftliche Besitz nicht mehr vor. Demnach sind die Röhriggrundstücke in der Zwischenzeit in das Privateigentum der Bürger überführt worden.

Der jährlich an die Amtskellerei Hagenbach abzuführende Röhrigzins betrug 101.-Gulden, umgerechnet auf den Zeitwert eine für die Bonität dieser Gewann recht hohe Pacht.

Judensteuer

1789, Einnahmeblatt, Folio 8 Nr 35: Einnahmegeld von Judenwohnsitz lauth vorjähriger Rechnung solle alljährlich an die Gemeindt der Jud Moses Israel für seinen Wohnsitz 4.- Gulden zahlen.“ Diese 4 Gulden sind als Einnahme verbucht. Gab es also 1789 eine Judensteuer als Personalsteuer?

Der Galgenberg in Neulauterburg

In der Überlieferung spricht man von einem Galgenberg in Neulauterburg, Gemeinde Berg. Der Galgenberg war eine Exekutionsstätte der Stadt Lauterburg, der Galgen selbst gemäß „Ordnung über strafbare Sachen“ errichtet worden. Neben fünf weiteren Züchtigungsmitteln war der Galgen die härteste Strafe in der Vollstreckung der Urteile des Blutgerichts. Lauterburg hatte zwei Galgen. Der eine wurde um 1500 beim „Steinernen Kreuz“ (Elsaß) aufgestellt und von dort auf den sogenannten Galgenberg nach Neulauterburg gebracht. Daselbst verblieb er, bis er bei Ausbruch der Revolution niedergerissen und die Balken auf dem Schloßplatz zu Lauterburg unter wildem Gejohle des anwesenden Volkes den Flammen preisgegeben wurden. Nach der Proklamierung der französischen Republik mußte alles vernichtet werden, was nur irgendwie an die alten Zustände erinnerte und dazu gehörte auch der Galgen von Neulauterburg.

Wo stand der Neulauterburger Galgen? Nach einem alten Lageplan „Straßburg vom 26. Februar 1858“ hatte Neulauterburg eine kleine Feldgewann „Galgenberg“ die nord-östlich Neulauterburgs lag, etwa auf der Höhe des Straßenkreuzungspunktes L 545 und B 9 und sich von hier aus etwa 350 Meter an der B 9 – Waldstraße – hinzog.

Der mündlichen Überlieferung gemäß soll der Galgen auf der Böschung zwischen der L 545 und dem Lauterburger Sportplatz gestanden sein.

Dieser Text stammt aus der Ortschronik von Ludwig Stehle (1980)

Bearbeitet von Dr. Hans-Peter Meyer(2001)