Chronik der Jahre 1801 – 1900 Teil 1

Chronik der Jahre 1801 – 1900

Fruchtmesser

Eine spezielle öffentliche Tätigkeit vor und nach 1800 war das Fruchtmessen. Die Übertragung dieser Funktion lief über eine vorher bekannt gegebene Gemeindeverpachtung auf jeweils drei Jahre. Maße und Strichbrett stellte die Gemeinde. Der Fruchtmesser erhielt für jeden Hektoliter Getreide innerhalb Berg zwei Kreuzer, im Ortsteil Neulauterburg drei Kreuzer. Nur Subjekte von anerkannter Redlichkeit wurden zur Steigerung zugelassen. Die Kosten der Beeidigung und die Patentsteuer als Fruchtmesser fielen dem Pächter zu. Wer sich als Fruchtmesser etwas zuschulden kommen ließ, wurde der Pacht für verlustig erklärt und überdies dem Gericht zur Bestrafung angezeigt. Es gab Fruchtmesser-Maße zu 1, 1/2, 1/4, 1/8 und 1/16 Liter. sowie 1/4, 1/8, 1/16 und 1/32 Hektoliter. Am 11.11.1844 hat zwar das Landkommissariat im Vollzug einer Königlichen Regierungsanordnung an die Gemeinde das Ersuchen gerichtet, dass an Stelle des üblichen Messens der Früchte das Wiegen ins Leben trete, wobei der metrische Zentner oder 50 Kilogramm als Basis des Gewichts, nach welchen die Preise zu bestimmen sind, angenommen wird. Jedoch wurde das herkömmliche Fruchtmessen noch bis zum Jahr 1856 weiter praktiziert.

Berg-Arrondissement Wissembourg

Unter den eigenen Berger Akten befindet sich in französisch-deutscher Sprache der Band „RECUELL OFFICOELE DES AKTES DE LA PREFECTURE DU DEPARTEMENT DU BAS-RH1N“, offizielle Sammlung der Prefektur des Niederrheinischen Departements Ausgabe 1809. Er beinhaltet auf den Seiten 58-61 das Decret Napoleons vom 23. Fructidor XIII (= 10. September 1805) über die pfälzisch-elsässischen Gemeinden, die, militärisch gesehen, zwischen dem Rheinstrom und der zweiten Donaulinie lagen. Danach gehörte Berg mit 30 weiteren pfälzischen und elsässischen Gemeinden dem Arrondissement de Wissembourg an. Berg ist erfasst unter der Nr. 157, Hagenbach Nr. 168. Neuburg Nr. 188, Scheibenhardt Nr. 203 und Wörth unter der Nr, 217. Das Arrondissement (Kreis) Weißenburg umfasste im Jahr 1809 insgesamt 64 Gemeinden. Auch dies ist für unsere Gemeinde ein Dokument wechselvoller Grenzgeschichte.

Kriegsrechung 1815

Früher gab es vier vom Bürgermeister geführte Rechnungen: die Gemeinderechnung, eine Almosenrechnung, die Kirchen- und die Kriegsrechnung. Hier einige Auszüge aus der Kriegsrechnung von 1815:

1. Zufolge militärischer Requisition vom 25.3.1815 sind für 600 kg Rindfleisch, 280 kg Hammelfleisch, 100 kg Dürrfleisch, und 1000 Liter Hafer insgesamt 890,- Franken aus der Gemeinde bezahlt worden.
2. Laut Requisition vom 18. Juli 1815 wurden nach Drusenheim/Els. 140 Liter Branntwein und 300 kg Fleisch geliefert zu 622 Frs.
3. Die Kommandantenschaft von Lauterbung erhielt im August 1815 eine Gratifikation von 20 Frs.
4. Lieferung von 150 kg Fleisch an das Magazin nach Lauterburg zu 144 Frs.
5. Die Gemeinde Berg zahlte am 21.8.1815 an die „Becker“ von Hagenau 118,15 Frs.
6. Es wurden an Tafelgelder 1515,19 Frs. aufgewendet (Wahrscheinlich für das Offizierskasino).

Die Kriegsrechnung 1815 schließt mit folgendem Prüfungsbericht ab:

Der Berger Martin Scherrer hat für 34-tägige Pflege eines französischen Cavalleriepferdes 25,50 Frs in Rechnung gestellt und auch aus der Gemeindekasse erhalten. Den vollen Betrag muß Scherrer wieder erstatten. Derjenige, dem das Pferd übergeben wurde, konnte damit seine Arbeit verrichten, aber von der Gemeinde kein Futtergeld besprechen (verlangen).

Die Einnahmen zur Deckung der Kriegsausgaben resultierten aus einer sogenannten Repartitionssteuer, als zusätzlicher Kriegssteuer, aus Holzeinschlägen des Gemeindewaldes und verschiedener anderer Einnahmen, darunter auch dem Erlös aus Häuten geschlachteten, requirierten Viehes.

Es unterliegt mithin keinem Zweifel, dass die militärischen Furageleistungen als örtliche Lasten und die Kriegssteuern schwer erfüllbare Pflichten von harter Art waren. Nichts bringt die heikle Lage klarer zum Ausdruck als der kurze Text einer Einnahmebeschreibung: „Zur Tilgung außerordentlicher Kriegslasten“.

Fasanen-Abschußplan 1815

Wer einmal an einer Treibjagd teilgenommen hat, hat sicherlich auch schon den Ruf der Treiber oder Schützen gehört „Henne“. Henne bedeutet dann soviel wie nicht schießen. Einen solchen Schutz hatten die Fasanenhennen bereits 1815. Schon damals hieß es in § 4 e der Verordnung vom 21.9.1815, dass in allen künftigen Verpachtungen der am Rhein liegenden Staats- und Gemeindejagden für den Jagdpächter die besondere Bedingung aufzunehmen war, keine Fasanenhennen zu schießen. Wer es dennoch tat, unterlag einer Konventionalstrafe von 10 Gulden. Das war viel Geld. Die Landwirte sind von dem Treibjagdruf nicht begeistert, denn auch Hennen picken an den Früchten.

Forststrafen im Gemeinschaftswald Berg-Hagenbach-Pfortz

Im Jahr 1816 hat es im Gemeinschaftswald der drei Gemeinden buchstäblich Forststrafen geregnet. Insgesamt sind 98 Forstdelikte begangen worden, die sich auf Berg und seine Nachbarn folgendermaßen aufteilten: Berg 3, Neuburg 5, Hagenbach 10 und Pfortz 81. Mit nur 3 hat Berg gut abgeschnitten. Für jeden Fall erging ein Gerichtsurteil, Schadensersatz 31.50 Gulden.

Ablieferung von Sperlingen

Die Gemeinderechnung 1817 enthält im außerordentlichen Haushalt den Titel „Einnahmen für nicht gelieferte Sperlinge“. Als Einnahmebeleg liegt ein besonderes Sperlings-Heberegister bei. Danach betrug für 169 Einwohner das Ablieferungs-Soll 432 Sperlinge. denen nur ein Ablieferungs-Ist von 201 Stück gegenüberstand. Die Säumigen mussten ihr Fehl mit 231 Stück zu je 6 Kreuzer in Geld einlösen: ergab eine Bareinnahme von 23 Gulden und 6 Kreuzer, oder 49,77 Franken. In dieser Zeit wurde mit Gulden und Franken gerechnet.

Etwas Näheres über die Spatzenablieferung, warum, durch wen angeordnet, oder ein sonstiger Hinweis dazu fehlt. Die Spalte Zahlung weist aber nach, dass die 6 Kreuzer pro Fehlstück von allen Nichtablieferern prompt berappt worden sind.

Geldrücklauf in die Gemeindekasse

Sozusagen Seltenheitswert hat eine Geldrückbuchung von 200,- frs im Jahr 1817. Rückzahlungspflichtiger war der Maire Lindemann von Berg, der ein Jahr zuvor diesen Betrag im Voraus für den Bau eines neuen Gemeindebrunnens erhielt, diesen aber, wie erst später festgestellt worden ist, auszuführen vergessen hat.

Tanzlustbarkeitsabgaben in den Kriegsjahren 1818-1822

Eine leichte Ader scheint der von 1818 – 1822 amtierende Bürgermeister gehabt zu haben. In seiner Amtsperiode hat er von den Wirten pflichtgemäß die Lustbarkeitsabgaben erhoben, diese aber zweckentfremdet verwendet, bei bestimmten Anlässen zum Teil als Zehrgelder flüssig gemacht, quasi Einen ausgegeben.

Ein Wirt hat mit Wissen des Orts-Chefs seine geschuldeten Gebühren mit Gegenforderungen der Gemeinde selbst aufgerechnet, das heißt in eigenen Zuständigkeit kompensiert, oder – man kann es auch so sehen, der Verwaltung die Aufrechnungsarbeit abgenommen. Für des Bürgermeisters Pflichtverletzung, öffentliche Gebühren in falsche Kanäle geleitet zu haben, folgte die Strafe auf den Fuß. Ohne Verfahren erging Beschluss zur fristlosen Amtsenthebung des Ortsvorstandes. Auch in einem Kriegsjahr gehen solche Geschäfte nicht. Der Betrag: 30.48 Gulden.

Anschaffung einer zweiten Glocke

Am 30. Mai 1818 haben Gemeinderat, Bürgermeister und 65 Bürger in einem schriftlichen Antrag an das Germersheimer Landkommissariat darum gebeten, „daß wir im freyen Willen entschlossen sind, den uns für Quartierungsvergütung der Gränz-Kordons-Mannschaft vom Jahr 1816 gemäß Weisung Königlich Hoher Regierung gnädigst angewiesenen Betrag ad 384.32 Gulden dahin zu verwenden, um unserer armen Kirche damit eine zweite Glocke anzuschaffen, indem das einzige Glöcklein, so dieselbe besitzt, durch den Doppeltgebrauch der Kirche und der Uhr von keiner Dauer seyn kann.“ Das Kommissariat hat zugestimmt.

Der Guldenwert

Meistens ist von Gulden die Rede. Kleine Beträge täuschen mitunter und geben als Zahlen allein keine zeitgemäße Vorstellung von der Kaufkraft des Gulden vor 200 Jahren. Orientierungshilfe dazu gibt ein in der Rheinpfalz vom 28.10.1977 erschienener Artikel „400 Jahre Stadt Frankenthal“, in dem es heißt, dass der Gulden nach heutigen Verhältnissen einen Wert von 50 bis 60 DMk hatte. Ein Bankfachmann bezifferte den Guldenwert vor 200 Jahren auf mindestens 40 DM; dieser gilt für uns.

Kirchturmkreuz

Ein orkanartiger Sturm hat im Juli 1819 das Kirchturmkreuz aus den Halterungen gerissen. es in die Tiefe geschleudert und total zerstört. Schmiedearbeit für das neue Kreuz 8.50 Gulden.

Gemeinderatswahlen 1819

Im Gegensatz zu heute hatten die Gemeinden im 18. und 19. Jahrhundert ein klägliches Maß von Selbstverwaltung. Unfrei auch bei den Ortswahlen. Für die Gemeinderatswahlen in Berg, Neuburg und Hagenbach ist mit Anordnung des Landkommissariats vom 14.8.1819 dem „Oberbürgermeister July“ aus Kandel die verantwortliche Leitung übertragen worden. Er erhielt dafür von jeder Gemeinde eine Entschädigung von 5 Gulden. Oberbürgermeister July hat sich in der Quittung als delegierter Spezialkommissar tituliert.

Almosenfond

Zur besseren Betreuung der Armen hat man 1819 einen Almosenfond gebildet. Das Wort drückt Sinn und Zweck seine Aufgabe aus. Der Fond entstand aus einem der Gemeinde zugesprochenen Konfliktionsanteil (gerichtliche Einziehung) und zwar aus der Strafe einer „verordnungswidrigen Getreideausfuhr“. Das Kapital des Almosenfonds durfte nur an qualifizierte einheimische oder fremde Bürger gegen absolute Sicherheit als Darlehen ausgeliehen und die so angefallenen Zinsen an Hilfsbedürftige als Almosen verteilt werden. Almosen sind natürlich auch schon vor diesem Fond aus anderen öffentlichen Mitteln in die verschiedenen Richtungen gewährt worden, zum Beispiel:

1767:
1. an einen ungarischen von den Türken vertriebenen Grafen gemäß hohem Befehl 2.25 Gulden
2. an die Gemeinde Bergzabern für deren Schulhaus laut Amtsbefehl 11.- Gulden
3. an die Klosterfrauen in Heidelberg zufolge Reg.Entschluß 1.- Gulden

1821:
an Jacob Illinger wegen Beinbruch 6.54 Gulden

1822:
an Jacob Rapp wegen einer „Verunglückung“ bei dem Brand im Bartel Scherrers Haus 4.40 Gulden

1824:
an die verblindete Frau des in Armut lebenden Bernhard Bauman 2 30 Gulden

Ausgehend von den heutigen Regelsätzen in der Sozialhilfe wäre damals mit Sicherheit jede Familie almosenbedürftig gewesen.

Kriegs-Sondersteuer der Gemeinde

Zur Kriegsführung wurde die Gemeinde 1815 mit einer Sonderumlage belastet. Sie belief sich auf 1178.16 Franken, die allerdings 1820 noch nicht beglichen war. Daraufhin das am 21. Juni 1820 an die Gemeinde in deutlicher Sprache gerichtete Schreiben, bis zum 11.8.1820 ,“ohnfehlbar den benannten Betrag bei Vermeidung der gesetzlichen Zwangsmitteln“, an die Kriegskasse abzuführen.

Die Gemeinderechnung 1820

Unter ihren vielen Kameradinnen ist sie die Kleinste, dafür fällt sie aber durch einen besonderen Verschmutzungsgrad umso mehr auf. Sie sieht eher schwarz aus und ihre Belege sind stark vergilbt. Durch eine mürbe Kordel ist sie gerade noch so gebunden, dass sie hält. Doch gerade diese äußeren Erscheinungsmerkmale waren der eigentliche Grund, sie aus den anderen herauszuholen und in ihr reichlich herumzublättern.

Es gibt nur ganz wenige Belege, die nicht die Unterschrift des Landkommissariats tragen. Verpachtungen aller Art, Versteigerungen, Käufe und Verkäufe, aufgestellte Listen und Verzeichnisse, ja selbst den harmlosesten Vorgängen ist der Genehmigungs- oder Zustimmungsvermerk beigeschrieben.

Von der im Jahr 1808 durch Freiherr von Stein eingeführten Selbstverwaltung der Gemeinden war 1820 noch wenig zu spüren. Was in der Rechnung 1820 zunächst interessierte, war der Beleg darüber, welche Aufwandsentschädigung der Bürgermeister nach dem damaligen Gemeinderecht obligatorisch oder im Einzelfall erhielt. Diese Suche war vergebens. Bürgermeister Carl Duderstadt und sein im gleichen Jahr gewählter Nachfolger Theobald Meyer waren im Sinne des Wortes ehrenamtliche Dienstmänner und arbeiteten gewissermaßen um Gotteslohn. Dagegen verriet eine spezifizierte Reisekostenrechnung die liquidierten Beträge aller Fahrten in 1820 so:

1. Vom königlichen Commisariat nach Germersheim berufen für den Eidschwur abzunehmen 3.- Gulden
2. Zwey Tage der Forstparthy beigewohnt für die gediegenschaftliche Waldschätzung 1.36 Gulden
3. Zwey Blättchen Stempelpapier für Reklamation der Grundsteuer 0.48 Gulden
4. Ein Tag zu Hagenau gewesen für die Abschrift aus dem Protokoll von dem Rheindamm zu erhalten, im Auftrag des königlichen Landkommissariats eingesetzt 3. – Gulden
5. Für die Gemeinde eine Petition gemacht, Stempelpapier, und auf Kandel getragen für Laub von der Forstparthy zu erhalten 1.- Gulden
6. Eine Petition für die ganze Gemeinde gemacht wegen Reklamation der Grundsteuer, welche aber nicht angenommen worden, weil jeder Particular reklamieren sollte, ich aber das Geheiß von der ganzen Gemeinde hatte, nach Kandel zu gehen, weil wir zu hoch angelegt worden sind 1.20 Gulden
7. Für die Gemeinde nach Germersheim geritten wegen dem Hanfrösten und Schulausbau 2.48 Gulden,

Eine Art von Kuriosität war die Abrechnung des Lehrergehalts, damals eine Aufgabe der Gemeinde. Des Lehrers Joh. Herrmann Jahresbesoldung betrug 301 Gulden und 12 Kreuzer in Geld, sowie 5 Malter und 2 Simmern Weizen. Im Lastenausgleich entfielen auf den Schüler pro Jahr 1 Gulden, auf jeden selbständigen Bürger 52 Kreuzer und 4 „Messeln“ Frucht. Die ganze Aufteilung feierlich signiert vom Landkommissar Müller, Pfarrer Osterrath, Bürgermeister Meyer und Adjunkt Kattus. Bei dem ohnedies schmalen Gehalt musste sich der Lehrer noch mit dem Einnehmer herumärgern, weil er den vollen Jahresbetrag quittieren sollte, obwohl er 28 uneinbringliche Gulden effektiv weniger erhielt. Allerdings hatte der Schullehrer zwei aufstockende Nebeneinnahmen und zwar: Eine jährliche Pauschale von 8 Gulden für die Bedienung der Kirchenuhr und Glocken und für seine weitere Tätigkeit als Feldgeschworenen-Obmann.

Zahlten bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts arme Eltern in Form von Schulgeld und Naturalien, später die Gemeinden die Gehälter der Lehrer, so trägt seit 1920 das Land die Lehrerbesoldung allein, derzeit unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Lernmittelbeitrag. Hinzu kommen die teuren Schülerbeförderungskosten. Schließlich ist unser neues Schulwesen mit der Schattenseite belastet, dass auch bei ihm der Verwaltungsapparat über Gebühr Fuß gefasst hat.

Wie hoch waren die Löhne der Gemeindebediensteten?

1. Gemeindeschreiber 120.- Gulden (nicht voll beschäftigt)
2. Feldhüter 116.- Gulden
3. Gemeindediener 37.- Gulden
4. Gemeindehebamme 15.- Gulden
5. Kantonsbote 11.- Gulden
6. Nachtwächter 25.- Gulden

Eine besondere Ausgabe war der Kostenanteil am Lohn des Gefängniswärters in Kandel mit 14.50 Gulden pro Jahr.

Auf einem Gebiet war die Verwaltung streng und korrekt, wenn es um die Verwendung öffentlicher Mittel ging. Es gab keinen Leistungs- oder Lieferungsauftrag ohne Submission. So wurde u.a. auch der Jahresverbrauch an Öl für die Lampe des Nachtwächters öffentlich an den Wenigstbietenden versteigert. Den Auftrag für das Jahr 1820 erhielt ein Franz Scherrer zum Mindestgebot von 30 Gulden. Übrigens war der Jahresölverbrauch mit 72 3/8 Schoppen haargenau festgesetzt.

Die Gemeinde war für ihren gesamten Haus- und Grundbesitz mit 230 Gulden belastet, darunter 2.50 Gulden Türen- und Fenstersteuer und 0.33 Gulden Brandversicherung für drei Gebäude. Billig arbeiteten die Arbeiter und Handwerker. Für Weißelarbeiten und sonstige Reparaturen an Gemeindegebäuden berechnete der Maurermeister Colleph einen Gesamtlohn von 2 Gulden, ein Paul Ritter für Ganztags-Glasarbeiten, 2 Gulden der Brunnenmacher für sämtliche anfallende Brunnenreparaturen im Jahr 19.55 Gulden, ein Schreiner für den Schnitt von 5 Dielen à 15 Schuhe lang 2.20 Gulden und der Baumwart für Lieferung und Setzen von 25 Apfelbäumen 10.10 Gulden.

Bei der Verpachtung der öffentlichen Gemeindedezimalwaage erzielte die Gemeinde einen Jahreserlös von 15.30 Gulden. Der Wieger durfte je Doppelzentner Hanf 4 Kreuzer erheben. Übrigens ergibt sich aus den Verpachtungsbedingungen der Dezimalwaage, dass im Jahr 1820 nur Hanf das Handelsprodukt war.

Der Einnehmer hat die pflichtgemäße Bescheinigung abgegeben. dass 1820 weder Marktstands- noch Bürgeraufnahme- noch standesamtliche Gebühren angefallen sind, jedoch 11 Gulden und 12 Kreuzer Tanzmusikabgaben. Es scheint, dass die Berger, dies geht auch aus anderen Akten hervor, ein tanzlustiges Volk waren.

Ein sich 4 mal wiederholender Vorgang war der Holzverkauf aus den gediegenschaftlichen Waldungen. Berg hatte an den Holzverkaufserlösen einen Anteil von 1/6, Hagenbach3/6, Pfortz 2/6.

Eine Position der Versteigerungskosten beim Holzverkauf war das Überbringen der Einladungen zur Post nach Karlsruhe für die Käufer im Badischen Raum, 24 Kreuzer und das persönliche Austragen der Bekanntmachungen in 13 pfälzischen Orten für 2 Gulden und 36 Kreuzer.

Die Waldeinnahmen rangierten unter den Aktivposten an erster Stelle; 1820 beliefen sich die Netto-Holzerlöse auf 1447 Gulden, Staunen darf man etwas über die Verpachtungspraxis der Gemeindejagd. Berg war 1820 kein eigener Jagdbezirk. Das Verpachtungsprotokoll lautet in seinem Absatz 1: „Actum Kandel, den 27. Aprill in Gefolg Auftrags Königlicher Bezirks-Direktion vom 8ten laufenden Monats Nr. 6250, wurde durch unterschriebenen Oberbürgermeister von Kandel zur Aufnahme der Submissionen, welche auf die Feldjagden von Scheibenhardt, Neuburg, Hagenbach, Pfortz, Wörth, Jockgrim, Berg und Lauterburger Bannes gemacht worden, geschritten, um dem Königlichen Oberforstamt vorgelegt zu werden“. Pächter dieses 7 Gemeinden umfassenden Jagdbogens waren Forstmeister Bingen, Oberförster Westhoven und Revierförster Decker aus Hagenbach. Der Pachtschilling betrug sage und schreibe 135.- Frs, an denen Berg mit ganzen 20 Frs beteiligt war.

Mancher Jäger dieser sieben Gemeinden wird sich ärgern, nicht schon 1820 als Jäger gelebt zu haben. Anscheinend waren Jagden schon immer ein Problem mit Varianten. Davon können die Jäger unserer Zeit am besten ein Liedchen singen.

Soldatenzeit von 1820 – 1870

Geht man von den vielen und meistenteils auch feurigen Soldatenliedern aus, die schon immer in deutschen Landen gesungen worden sind, könnte geglaubt werden, dass es für die jungen Männer seit eh und je keine schönere Zeit als die des Soldaten gegeben habe. Dem ist nicht ganz so.

Hat sich in den politischen Nachkriegsjahren in unserer Generation eine kleine Gruppe von Kriegsdienstverweigerern gebildet, so waren es nach den Akten des Militärwesens zwischen 1820 bis nahe 1870 die sogenannten „widerspenstigen Soldaten“, die wie ein roter Faden durch alle Erfassungsjahrgänge dieser 50 Jahre ziehen. Es gab buchstäblich kein Jahrgang ohne Widerspenstige. Widerspenstige waren gemäß § 69 des Heeresergänzungsgesetzes vom 15.8.1828 solche Soldaten, die von dem Rekrutierungsrat in Abwesenheit zur Einreihung in die Armee bestimmt worden sind, sich aber während der darauf folgenden 40 Tage ohne Zwang weder persönlich, noch einen entsprechenden Ersatzmann gestellt haben. Die Wehrpflichtigen waren also zu einem Teil schon gar nicht zur Musterung erschienen. Es gab auch Desserteure. Über beide Gruppen sind Namenslisten vorhanden. Den meisten Namen steht ein späterer Vermerk beigeschrieben: heimlich nach Amerika ausgewandert.

Das war die eine Seite der Medaille. Sie hatte aber auch eine Kehrseite, die zur Rechtfertigung der widerspenstigen Soldaten von damals gewürdigt zu werden verdient.

Jene Rekruten, ihr amtlichen Name, conskribierte Soldaten, hatten eine Ausbildungszeit von vollen sechs Jahren. Das war eine Überforderung. Zieht man in Erwägung. dass der Soldat von 1820-1870 mit einer armseligen Montur ausgestattet war, vielleicht auch noch eine klägliche Verpflegung hatte und überdies nur einige Pfennig Wehrsold bekam, waren 6 Jahre aus- und durchzuhalten einfach eine zu lange Zeit. Mit Vaterlandliebe allein war es nicht getan.

Für die Widerspenstigen gab es zweierlei Strafen: a) eine reine Geldstrafe von 100 Gulden und b) eine Vermögenshaftung zwischen 300 und 700 Gulden für die Gestellung eines Ersatzmannes. Vorhandenes Vermögen, auch Erbteile, wurden mit Beschlag belegt, notfalls zwangsversteigert.

Die Bürgermeister von Berg, Büchelberg und Scheibenhardt haben zum neuen Wehrgesetz von 1868 eine gemeinsame Stellungnahme mit Datum vom 15.2.1870 abgegeben und in dieser nach eigener Anschauung nach oben berichtet: „Über das neue Wehrgesetz werden überall Klagen geführt, hauptsächlich von den Landwirten, welche wehrpflichtige Söhne haben. Gesetztenfalls der Vater ist verstorben und der eine oder gar beide Söhne werden zum Militär eingereiht und müssen lange von Zuhause weg sein, wer soll da den Feldbau und die sonstigen Geschäfte verrichten? Es bleibt vielen Eltern nichts andres übrig, als ihr nach vielen Jahren im Schweiß und größten Entbehrungen erworbenes Vermögen wieder zu verkaufen, aber nur weil der Sohn Soldat sein muß. Zwar hat das neue Gesetz auch manches Gute für sich, aber diejenigen, welche auf das Gute desselben berechtigt sind Anspruch zu machen und der Begünstigung theilhaftig werden können, findet man nur in den höheren Ständen und in den Städten, aber selten auf dem Lande, am wenigsten beim Bauernstand und bei armen Leuten.“ Die Bürgermeister haben damit wohl alles zum Ausdruck gebracht, was sie sagen wollten.

Waldgediehensgemeinschaft Berg-Hagenbach-Pfortz

Die Waldungen im Bereich der drei Gemeinden waren bis 1821/22 eine Besitzeinheit, oder wie sie auch bezeichnet werden, eine Gediehensgemeinschaft. Unser heutiger Waldbestand plus der bereits im vorigen Jahrhundert abgeholzten Walddistrikte Schlettig. Reisig und Klebersbusch, die in Feld umgewandelt worden sind, waren die Berger Anteile an der Waldgemeinschaft. Berg‘s Anteil betrug zwei Zwölftel der Masse.

Feldmäusejahr 1822

Für den Schöffenrat war in der Sitzung vom 4. Juli 1822 „die Verheerung der Feldmäuse“ ein sehr ernster und große Sorgen bereitender Beratungspunkt. Heimgesuchtes Gebiet war nicht nur Berg sondern die ganze Umgebung. Eine Bestätigung finden wir hierfür in der Festschrift von 1948, Seite 36 zur 1100 Jahrfeier der Gemeinde Hagenbach. Kurzum es muss eine Mäuseplage von außergewöhnlicher Art gewesen sein.

Zu ihrer Bekämpfung sind örtlich gezielte Aktionen angeordnet worden. Eigentümer und Pächter waren gehalten, sofort nach Abräumung des Feldes ihre mit Brotfrüchten (Getreide) bestellten Äcker an einem vom Ortsvorsteher bestimmten Tag umzuackern, Es war ein Massenpflügen in der Gemarkung. In dem ergangenen Beschluss heißt es: „Dazu setzt der Besitzer nicht nur seine eigenen Haushaltsleute ein, sonder es werden auch von Seiten der Gemeinde mehr als 50 Buben beigegeben, die mit Besen oder sonstigen Instrumenten ausgestattet sich beeifern werden, die ausgepflügten Mäuse zu töten. Im Spätjahr bei der Ernte den Grundbirnen (Kartoffeln) soll sich der gleiche Vorgang wiederholen“. Darüber hinaus wurden die besonders stark befallenen Grundstücke in ihrer ganzen Umgrenzung Schritt für Schnitt mit einem bereits erfundenen Pfahl (wahrscheinlich ein Bohrer) tief umlöchert und jeden Morgen alle Löcher von den gefangenen Mäusen ausgeräumt. Dem kann nur hinzugefügt werden, dass alle Betroffenem, sich angesprochen fühlten und es für sie eine Selbstverständlichkeit war, beim Vollzug der Aktion volle Solidarität zu beweisen.

Konscribierter Fahnenflüchtiger

In der Schöffenratssitzung vom 1 . November 1822 war der Wehrpflichtige Ignatz Gabriel, Jahrgang 1802 als Verfolgter auf der Tagesordnung gestanden. Es sollte sein Aufenthalt ermittelt werden und alsdann seine Heranziehung zum Wehrdienst. In der mündlichen Verhandlung gab der vorgeladene Vater des Gesuchten folgende Erklärung ab. „Vor einigen Jahren wandere ich mit meiner ganzen Familie nach Russland aus. Mein Sohn Ignatz war stets bei mir, beschäftigte sich mit Taglohn und Jagen, bis er durch letzteres Gewerbe das Leben verlor. Es geschah dies nämlich im Dezember 1820, als durch einen Fall auf der Jagd das Gewehr losging und ihn erschoss. Zu Seltz in Russland liegt er begraben.“ Außer dieser Erklärung führte er als Zeugen den Schreiner Ludwig Reiß aus Berg an, der 1821 auf seiner Wanderschaft die Gabriel in Russland aufsuchte.

Herstellung des Weges von Kandel nach Landau

Die Herstellung des „Weges“ von Kandel nach Landau war eine Kantonsmaßnahme des Jahres 1822. Es ist zwar die Rede von einem Weg, damit aber sicher die Straße Kandel-Landau gemeint. Der auf die Gemeinde Berg entfallende Anteil der Baukosten belief sich auf 326.59 Gulden und sollte als Sonderumlage auf die Gesamtsteuer der Einwohner nach den Grundzahlen der Jahre 1821/22 umgelegt werden. Es scheint eine gleiche Stimmung geherrscht zu haben wie derzeit in Berg über die Erschließungs- und Kläranlagebeiträge.

Doch da stellte sich der Schöffenrat von 1822 geschlossen auf die Seite der Bürger,. von denen er überzeugt war, daß der weitaus größte Teil der Steuerpflichtigen außen Stande sei, zu der allgemeinen Belastung noch Sonderumlagen für die Kandel-Landauer Straße zu tragen. Zur Begründung wird ausgeführt: „Das Geld unter den Leuten ist so selten geworden, dass ohnedies schon ordentliche Steuern nur vom Steuerboten und andere Zahlungen jede Woche vom Gerichtsboten eingetrieben werden müssen.“

So schwach auch die Gemeindekasse selbst war, hat sich der Berger Schöffenrat am 26. September 1822 angeboten, die Straßensonderumlage in voller Höhe auf die Gemeinde zu übernehmen.

Besitzabgabe an Frankreich

Ein etwas rätselhafter Aktenvorgang aus den Jahren 1823/24 gibt nur soviel Aufschluss, dass auf Grund eines nicht näher definierten Gesetzes vom 20. März 1813 ein großes Stück Berger Land im französischen Wörr bereits in den Jahren 1814/15 veräussert worden und der Erlös hieraus der französischen Staatskasse zugeflossen ist. Mit ausführlicher Begründung hat die Bürgermeisterei Berg am 3. August 1823, mithin 9 Jahre später, bei der hierfür zuständigen „Ministerial-Liquidations-Kommission in München“ Anspruch auf den Steigpreis nebst Zinsen für die zurückliegenden Jahren im Betrage von 5.767.53 Franken erhoben. Hierauf hat Berg im Mai 1824 von Frankreich eine erste Teilzahlung von 2670.13 Franken erhalten. Ob später weitere Zahlungen erfolgt sind, geht aus den Akten nicht hervor. Die versteigerte Fläche ist mit 12.12 Hektar ausgewiesen.

Entstehung der sogenannten Schulwiese im Unterdorf

Wir kennen die 42 ar große Schulwiese nördlich der Kläranlage, wissen aber nichts um ihre Entstehung.

Aufschluss gibt nun das Schöffenratsprotokoll vom 2. Februar 1824, und zwar hat das 25jährige Jubiläum seiner Majestät des Königs hierbei Pate gestanden. Es heißt darin wörtlich: „Um das 25jährige Jubiläum des Königs nach Kräften zum immerwährenden Andenken zu stiften, soll an der Straße zwischen Neuburg und Berg, ungefähr 400 Meter vom Ort entfernt, ein Grundstück zu einem Baumgarten angelegt werden. Der Flächeninhalt wird regelmäßig angelegt, mit edlen Obstbäumen angepflanzt und gehörig umzäumt. Der Schullehrer hat die Pflanzung mit den tauglichen Schulknaben zu bewerkstelligen. Der zukünftige Erlös aus diesem Obstgarten, welcher wenigstens 30 Stück Obstbäume enthalten muss, soll zur Gemeindekasse fließen, Der Zwischenraum des Obstgartens soll zugleich als Baumpflanzschule dienen, welche zur Handhabung und Erlernung der männlichen Schuljugend dienen wird. Die Anlage soll als immerwährendes Andenken an diesen Tag „Jubiläumsgarten“ genannt werden.“ Käme der Jubilar, seine Majestät der König heute nach Berg, um den zu seiner Ehre angelegten Jubiläumsgarten in Augenschein zu nehmen, würde er vielleicht auf bayerisch sagen ,“Hörts auf und gibt’s fei dem Jubiläumsgarten einen oanderen Nomen.“

Allmendverteilung 1824

Über das Allmend, an dessen Stelle nach den Wünschen einiger Familien eine Verteilung als Eigentum treten sollte, hat der Schöffenrat am 12.4.1824 durch ein klares Wort eine klare Entscheidung gefällt, die heute in dieser Deutlichkeit nicht mehr so leicht zustande käme: „Man kennt mehrere Bittsteller welche nur darinnen eine Theilung auf Eigentum wünschen und verlangen, damit sie, je eher je lieber, das erlangte Gut verkaufen und den Erlös verschwenden können. Unter den Bittstellern befinden sich 10 bis 12, welche ihr Vermögen durch heimliche Auswanderung nach Rußland verthan und nun wieder hier sind, um Gemeindegut zu verlangen, um solches erneut verschleudern und wieder verziehen können.“

Heißt es heute in der Gemeindeordnung dass das Vermögen in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten ist, so haben die Gemeindeväter von 1824 diesen Grundsatz schon zu ihrer Zeit praktiziert. Andererseits lässt sich aus dem Protokollen halt ablesen, dass die Bürger von 1824 eine ziemlich lockere Sesshaftigkeit übten und von ihr in der Weise Gebrauch machten, wie es ihnen von Fall zu Fall dienlich war.

Kirchenreparatur

Im Jahr 1824 erhielt die katholische Berger Kirche drei neue Eingangstüren, eine Kommunionbank und am Dach eine umfassende Reparatur. In der Beschreibung durch den königlichen Baukandidaten Bernatz heißt es, dass seit der Einnahme des Ortes Berg von den Franzosen im Jahr 1793 keine Reparatur mehr in der Kirche vorgenommen worden sei. Eine Reparatur sei umso nötiger als die Kirche durch mehrere Kanonenkugeln sehr beschädigt und die Eingangstüren besonders zahlreich durchlöchert wären. In der öffentlichen Vergabe an den Wenigstbietenden erhielt Schreinermeister Georg Baumgartner aus Hagenbach zum Mindestgebot von 427 Gulden den Zuschlag.

Grenztafel in Neulauterburg-Lauterburg

Am 20.4.1824 erteilte die Kreisregierung der Bürgermeisterei Berg einen gehörigen Verweis, weil sie als zuständige Ortsbehörde die an der Neulauterburger Grenze entzwei gebrochene Grenztafel weder rechtzeitig nach oben gemeldet, noch aus sich heraus im Sinne einer Instandsetzung tätig geworden sei. Die Ortsbürgermeisterei habe nach Auffassung des Germersheimer Amtes sehr gefehlt und man sprach sein Bedauern aus, dass die hohe Regierung von anderer Seite über den Grenztafelschaden unterrichtet werden musste. Gleichzeitig mit dem Staucher erhielt die Gemeinde staatsaufsichtliche Anweisung, die Grenztafel unverzüglich wieder „nach vorher bestandenem Umriß“ herzustellen.

Gemeindewaldhut

Oblag die Waldhut im Gemeindewald wahrscheinlich bis 1824 einem benachbarten Staatsförster, ging diese Tätigkeit von diesem Jahr ab auf Michael Scherrer und Michael Bummer als erste Waldhüter über. Das Forstamt Langenberg hat dem diesbezüglichen Gemeindevorschlag zur Bestellung der beiden gutachtlich zugestimmt. Deren Jahreshonorar betrug 20 Gulden. Der Dienst muss den Erstlingen schwer gefallen sein, denn sie und auch ihre Nachfolger sind innerhalb eines Jahrzehnts durch neue Kräfte abgelöst worden. Wahrscheinlich hat man auf die Pflichterfüllung einen strengen Maßstab angelegt.

Verpflichtung des Bürgermeisters Franz Scherrer

War für die Älteren unserer Generation der Samstag-Vormittag noch ein Teil der Arbeitswoche, so scheint das Landkommissariat vor 150 Jahren selbst den Sonntagsdienst nicht gescheut zu haben, zumindest dann nicht, wenn es um wichtige Dinge ging. So hat Germersheim am 30.12.1824 angeordnet, dass der für die 5jährige Dauer vom 1.1.1825 bis 31.12.1829 gewählte Bürgermeister Franz Scherrer ,“sowohl wegen seiner Verpflichtung als wegen dem der Wahlverhandlungen am nächsten Sonntag den 2ten Jänner, morgens um 10 Uhr auf dem Landkommissariat zu erscheinen hat.“ Stellt man sich vor, dass der Sonntagsbürgermeister die Reise per Kutsche auf holpriger Straße oder per Ritt zu Pferd, 60 km, zurücklegte, muss man ihm nachträglich noch bestätigen, dass der Befehlsvollzug kein Kinderspiel war.

Vermessung des Walddistrikts Reisig zu Feld

Am 9.8.1824 reklamiert Geometer Georg Buchmann seinen, wie er sich ausdrückt, sauer verdienten Lohn für den von ihm im Jahr 1823 vermessenen und in landwirtschaftliche Parzellen eingeteilten ehemaligen Walddistrikt Reisig. Von daher erfahren wir, dass die Feldgewann Reisig bis um die Jahre 1820 noch Wald war.

Unser Friedhof

Unser Friedhof an der Neulauterburger Straße ist am 15. Februar 1824 durch Pfarrer Baumgärtner eingeweiht worden. Nach einem mit dem Bürger Daniel Barth vorausgegangenen Grundstückstausch wurde er im Jahr 1859 in westlicher Richtung hin auf die heutige Größe erweitert. Ursprünglich sollte um den Altfriedhof eine Mauer errichtet werden, die aber, einem Aktenvermerk zufolge zu kostspielig und unpassend ausgefallen wäre und deshalb eine Umzäunung mit Hainbuchen und Weißdornenpflanzen gewählt worden ist.

Wenn im Jahr 1861 ein Kreuz und Leuchter zur Feier der Einweihung des Friedhofes, wie es auf einer Rechnung lautet, angeliefert worden ist, so kann mit dieser zweiten Einweihung wohl nur der um den Flächenhinzuerwerb vergrößerte Friedhof gemeint sein. Daten unserer Generation: Bau der Mauer um den Friedhof im Jahr 1956 an der Straße und Westseite, Anlage der Baumreihe im Mittelweg im Jahr 1963, Leichenhallenbau anno 1969 und neues Kreuz in Alu-Guss im Hauptweg Januar 1977.

Unser Friedhof könnte ebenso gut in der Gewann Oberheimel liegen. Wie ist das zu verstehen?

Einmal hat der Germersheimer Bezirksbaumeister im Jahr 1845 von der Gemeinde den Auftrag erhalten, den Plan zu einem neuen Begräbnisplatz zu erstellen, Das ist der eine Hinweis. Eine Ergänzung dazu findet sich im Gemeindegüter-Verpachtungsprotokoll vom 9. November 1846. Statt der üblichen Verpachtungsdauer von sechs Jahren wurden die in diesem Vertrag eingetragenen Parzellen nur auf zwei Jahre verpachtet. In den Bedingungen ist weiterhin vorsorglich vorgesehen, dass, falls während der zweijährigen Pachtzeit ,“eine neue Frontmauer und der lebendige Hack“ für den projektierten Friedhof errichtet werden sollten, beide nicht beschädigt werden dürfen; und wenn schließlich in dem Protokoll steht, dass die Pächter derjenigen Lose, welche auf den Viehtrieb stoßen, einen Schutzgraben von 1,50 m Breite und 0,80 Meter Tiefe gratis anzulegen haben, war auf Grund dieser Lagebeschreibung eindeutig das Gelände im Bereich des heutigen Sportplatzes gemeint. Die vorgesehene Fläche sollte 336 Dezimale Bayerische Maß betragen. Nun, ob da oder dort – Tote ruhen sanft an jedem Ort .

Ein Eheproblem aus 1824

Im Jahr 1829 hat sich der Einwohner und Wirt V. Müller an den Königlichen Staatsanwalt beim hochlöblichen Bezirksgericht in Landau gewandt und Hilfe auf gerichtlichem Wege erbeten. Er führte u.a. aus: „Im Jahr 1814 verehelichte ich mich mit A.M.Sch.. Allein nach einer glücklichen Ehe von 10 Jahren ereignete sich leider. dass die Gemahlin des Supplicanten (Bittstellers) diesen verließ und sich mit einem sogenannten M.D. ohne Gewerbe in Kandel, abgab und seit dieser Zeit ein verbrecherisches Leben mit ihm führt und während dieser Entzweihung beide nur ein Bett theilen. Man begnügte sich nicht mit dieser schändlichen That, sondern drei Tage nach der Entzweihung wurde der Supplicat in seiner Wohnbehausung nächtlicher Weise abends zwischen 9 und 10 Uhr plötzlich in seinem Bett durch Einbrechung der Türen von seinem Schwiegervater, der Schwiegermutter, ihren zwei Söhnen und Töchtern und selbst durch seine Gemahlin überfallen Der Schwiegervater verstopfte mir den Mund, indem mich die beiden Söhne hielten, während die anderen mein Haus plünderten.“

Er beklagt sich weiter ausführlich darüber, wie er durch die Entzweihung der Ehe und den Ehebruch in seiner Ehre, Interessen und weiterem Fortkommen geschmälert worden sei, gibt aber den Kampf um sein Weib nicht auf, in dem er den hochwohlgebohrenen Richter demütigst bittet, die Tatsachen gerichtlich untersuchen zu wollen, die Schuldigen zur gerichtlichen Strafe zu ziehen und endlich eine gütige Vereinigung zwischen ihm und seiner Gattin zu bewirken.

Welche Wende der mit Hoffnung und mit allergrößter Ehrfurcht geschlossene Brief des unterthänigsten und gehorsamsten Dieners V. Müller nahm, hüllt sich in Schweigen. Soviel lässt sich aber herauslesen, dass der Mann nach mehr als 5 Jahren Trennung Hand und Liebe nach seiner Angetrauten ausstreckte. Macht man daraus eine Hochrechnung, steht es für den Gatten 1:0.

Ausweichen der Fahrzeuge auf den Straßen

Man könnte fast glauben, das Verkehrsrecht habe seinen Ursprung in dem am 6. August 1824 herausgebrachten Königlichen Erlass mit folgendem Inhalt . „Alle Fuhrwerke ohne Ausnahme haben einander nach der rechten Seite zur Hälfte auszuweichen.“ Natürlich schon damals mit einer Strafe abgesichert in der Weise, dass die Wegmacher (wohl Straßenwärter) angewiesen worden sind, die „Kontravenienten“ zu protokollieren. Von Autos war in dem 1824er Erlass noch keine Rede.

Änderung der Gemarkungsgrenze Berg, oberhalb Lauterburg

Die drei elsässischen Grenzgemeinden Lauterburg, Niederlauterbach und Salmbach hatten bis 1824 Teile ihrer Gemarkung auf deutscher Seite und zwar links der Lauter zwischen Neulauterburg und Scheibenhardt liegen. Ähnlich wie die badische Gemeinde Au a/Rh. um diese Zeit eigene Gewanne in der Gemarkung Berg besaß. Gewissermaßen im Handumdrehen wurde mit Rescribt der Kreisregierung im Namen seiner Majestät des Königs am 11.8.1824 der Pfälzische Teil Lauterburgs dem Banne von Berg, jener von Niederlauterbach und Salmbach dem Bann von Scheibenhardt rechtskräftig zugeordnet.

Bauliche Veränderungen im Berger Pfarrhaus

Das Berger Pfarrhaus war anno 1824 Gemeindebesitz. Eine wichtige bauliche Veränderung stand bevor. Um die geplante „Baumaßnahme in Übereinstimmung mit den Akten gleichlautend zu bringen: es handelte sich um den Umbau des Abtritts“. Vom Sachverständigen ist ein zweiseitiger Baubericht eingeholt worden. Bis ins einzelne wurde alles geprüft, wie dem Übelstand abgeholfen werden kann und welche Mittel anzuwenden waren. In dem Baubericht heißt es wörtlich: ,,Der Abtritt liegt, wie auf dem schwarzschraffierten Plan Nr. 2 zu ersehen, vor dem Haus, hat aber die höchst ungünstige Lage gegen Süden und dazu keine verdiefte Senkgrube, sondern alle Excremente bleiben der Erde zugleich liegen, wo dann durch die warmen Winde die Gährungen stärker, folglich auch der Geruch vermehrt wird. Nun kommt noch der Übelstand dazu, daß in dem durch Haus von Süden gegen Norden gerade durchlaufenden Hausgang die Haus- und Abtrittsthür miteinander parallel laufen und man gleich beim ersten Öffnen der Gangthür in dem Abtritt steht, wo ein Sitz links und einer rechts angebracht ist, durch diesen wird nun der Luftzug bey Süd- und Westwind in das Haus sehr vermehrt und durch das ganze Haus ein unausstehlicher Geruch verbreidet usw“ Die große Arbeit ist im Spätjahr auf der Basis eines Kostenvoranschlages von 99.26 Gulden zur Ausführung gekommen.

Vor nicht zu langer Zeit hatte ich bei unserm Pfarramt, eben in Chronikfragen, zu tun. Ohne den Fall von 1824 ins Gespräch zu bringen, weckte es in mir doch die Erinnerung an jene mir bekannten WC-Zustände. Von Geruch aus 1824 war absolut nichts zu merken, aber aus der anderen Haushälfte in der die Küche untergebracht ist, kam ein bekömmlicher Geschmack auf mich zu. Gerne hätte ich Herrn Pfarrer Kuntz einen guten Appetit zum Mittagsmahl gewünscht, aber es war noch ein bißchen zu früh dazu.

Hauungsvorschlag für den Gemeindewald 1826/27

Am 18. Novembei 1826 befasste sich der Schöffenrat mit der Holzfällung 1826, genauer gesagt, mit der Abholzung des Waldteils Klebersbusch, der heutigen Feldgewann gleichen Namens. Die Entstockung wurde mit der großen Landarmut der Bürger begründet, begründet auch damit, daß die Berger Gemarkung nur ein urbares Land von 650 Morgen habe, wovon die Einwohner Neuburgs als Ausmärker wenigstens 170 Morgen des besseren Landes besitzen, mithin jene von Berg nur 480 Morgen, darunter 150 Morgen geringwertige Wiesen. Von den den Berger verbleibenden 330 Morgen wurden 170 Morgen zu Brotfrüchte, das übrige Land zu „Grundbirnen“ und Hanf genutzt. Der Beschluss sagt weiter aus, dass die Einwohner Bergs ihre direkten und indirekten Ausgaben, ebenso auch einen Teil ihrer Hausobliegenheiten aus dem Hanfbau bestritten, im übrigen aber nur vom Ackerbau lebten.

Man hat geschätzt, daß die Gemeinde für ihre 965 Seelen wenigstens pro Jahr 1800 Malter Brotfrucht nötig hat, sie aber auf ihrem Boden nur 850 Malter Getreide zu erzeugen in der Lage ist. (Ein Malter, unterschiedlich in den einzelnen Landesteilen hatte ca. 150 Liter Getreidemaß.)

Kapitalausleihungen und dingliche Sicherheit

1827 haben für die Sicherheit ausgeliehener Darlehen andere Maßstäbe gegolten. So stellt der Gemeinderat im Beschluss vom 20.11.1827 fest: „Wertersatz in Gebäuden weist der Rat aus dem Grunde ab, weil ein solcher zu unsicher ist. Ein verpfändetes Haus könnte boshafter Weise von einem Eigentümer abgebrannt werden und die Brandversicherung dafür keine Vergütung auszahlen.“ Aus dieser Einstellung heraus hat der Rat in der Sitzung vier Darlehensansträge gegen eine Gebäudehypothek an Berger abgelehnt, aber dem Zeiskamer Jakob Humbert ein Darlehen genehmigt, weil er Sicherheit in liegenden Grundstücken geben konnte.

Feld- und Waldhut

Am 15.1.1828 hat der Rat beschlossen, die Feld und Waldhut von zwei auf drei Mann zu verstärken. So erforderten es höchstwahrscheinlich die Zeitverhältnisse. Oder haben die Leute damals vielleicht so etwas praktiziert wie die Deutschen in der Zeit der Währungsreform um 1948: „Gefringst nach dem Prinzip „In großer Not ist Mundraub kein Diebstahl!“

Heute ist die Feld- und Waldhut praktisch auf Null abgeschrieben.

Wie und wann sind unsere Vorfahren „reich“ geworden

Die Gemeinde war bis in die Jahre 1825-28 eine Großgrundbesitzerin. Das Eigentum bestand in einigen hundert Morgen Land, Wiesen und Wald. Allein der in 1187 Lose Allmend verteilte Besitz beinhaltete 171 Morgen Land und 98 Morgen Wiesen. Die als Budgetgüter bezeichneten Güter umfassten 36 Morgen Land und 10 Morgen Wiesen. Das ging auf die Dauer nicht gut; der reich begüterten Gemeinde standen besitzlose arme Einwohner gegenüber. Irgendwann muhten diese ungleichen Verhältnisse zu einem Spannungsfeld führen.

Um nicht nur immer Pächter und Nutznießer von Gottes Gnaden zu sein, riskierten am 26 März 1824 rund 60 Familien einen Schritt zum Landkommissariat Germersheim und führten in ihrer Eingabe aus: „Die längst vorangegangenen Vorstände der Gemeinde (gemeint die Bürgermeister) erlaubten sich ein Feudalsystem hinsichtlich der Gemeindegüter von Berg aufzustellen, welches sich jedoch auf keinen Grund irgend einer Regierungsform gründet. Jene Vorstände theilten unter sich nach Maßgabe ihrer Familienzustände gedachte Gutes von des Art, daß eine gewisse Anzahl der ältesten Bürger dieselben auf Absterben hin unter sich vertheilten und zwar so, daß die Abkömmlinge nur nach dem Tod des einen oder anderen auf seine Parzelle eintreten dürfen. Diese Einrichtung bezweckte den ungerechten Fall, daß der zugefallene Teil an Familien bis ins Alter von 60-70 Jahren hängen blieb, während die jüngeren Bürger nichts vom Gemeindevermögen zu hoffen hatten, obwohl sie doch alle bürgerliche Dienste zu leisten haben. Sogar haben sich jene eigenmächtige Vorteile des Gemeindegutes erkühnt, diese Allmendgüter auf den Titet (Namen) ihrer sonstigen von Rechts wegen zustehenden Güter in den Grundbüchern zuschreiben lassen.“

Das Landkommissariat hat sich auf die Seite der Reklamanten gestellt und gewissermaßen gegen die Ortsverwaltung sauer reagiert: „Es thut wirklich Noth, daß einmal in der Gemeinde Berg auf eine allgemeine Verbesserung des Gemeinwesens Bedacht genommen werde. Während die Nachbarn (gemeint sind die Nachbargemeinden) immer weiter schreiten und sich in ihren Bemühungen belohnt sehen, will man in Berg nur Widerspruch gegen vernünftige Vorschlage bemerken. Bei anderer Gelegenheit hat Germersheim mißfällig die Schwierigkeiten mit dem Berger Gemeinderat betont und bei ihm einen gewissen Eigensinn konstantiert, an alten Zöpfen hängen zu bleiben.“

Im weiteten Verlauf der Verhandlungen hat Germersheim kraft seiner Machtbefugnis entschieden, daß in keinem Teil des Kreises mehr Gemeindegüter als Allmend verteilt werden dürfen, wie es gleichzeitig auf dem Anordnungswege aussprach, was mit den einzelnen Feldgewannen nach Abholzung und Urbarmachung zu geschehen habe. Nicht minder diktatorisch hat das Landkommissariat aber auch angekündigt, dass die Bewohner sich jede Entscheidung, wie das Land verteilt wird, gefallen lassen müssen. Nun kam endlich der von dem Willen des Gemeinde- und Schöffenrates getragene soziale Durchbruch. Der Landverteilung zu Eigentum an die Bürger stand nichts mehr im Wege.

Landabgabe Nr. 1: Zunächst war die bereits im Jahr 1822 abgeholzte Gewann Schlettig an der Reihe. Am 2. Mai 1825 wurden 182 Parzellen, jedes Los 19 6/10 Rute groß, an die Bürger verteilt. Sie zahlten dafür an die Gemeinde je Los und Jahr 10 Kreuzer Grundzins.

Landabgabe Nr. 2: Sie war am 8.10.1825 und erstreckte sich auf die Gewanne Bruch sind Neuwiesen, Neustücke und Niederfeld, Reisig und Kriegswörr und schließlich auch auf die in der französischen Gemarkung liegenden Wörrwiesen. Bei dieser Verteilung kamen 185 Berechtigte mit je 4 Acker und 2 Wiesengrundstücke zum Zug, insgesamt waren es 1062 Lose. Damit hat sich, wie es in einem Vorgang von 1825 heißt, das bisher trübe Bild von vielen Unbegüterten, einem Teil mit wenig Besitz und dem kleinsten Teil in vollen Genuss, weitgehend zum Vorteil der Armen gewendet.

Landabgabe Nr. 3.: Im Septembet 1827 verkaufte die Gemeinde einen gewissen Teil ihres Besitzes an Nachbarn zur Abrundung der Angrenzergrundstücke es waren 2 Morgen, 3 Viertel und 18 6/16 Rute. Plötzlich ging so manches, was vorher unmöglich schien.

Landabgabe Nr. 4: Diesmal waren es Hausplätze und Gärten. Der Verkauf fand am 24. Januar 1828 in der Wirtschaft zum Hirsch statt, bezog sich auf 58 Einwohner und umfasste eine Fläche von 9 Morgen und 14 6/10 Rute. Dafür erhielt die Gemeinde einen jährlichen Grundzins von 73.48 Gulden. Die Hausplätze lagen alle in der Bruchberg- und Reisigstraße.

Landabgabe Nr. 5: Schon bald darauf erfolgte am 22. Juli 1828 eine weitere Landabgabe zu Eigentum in der Gewann Klebersbusch. Es war eine Fläche von 17.71 Hektar für 210 Empfangsberechtigte. Der Jahresgrundzins wurde auf 3 Gulden pro ha festgesetzt. Dieses Protokoll enthält in seiner Einleitung folgenden Tenor: ,“Schöffenrath und Bürgerschaft von Berg erkennen mit reinem Dankgefühl diesen abermaligen Beweis einer wahrhaft väterlichen Fürsorge,. wodurch der Lebensstand der Verwalteten gehoben und Wohlstand verbreitet wird, und versprechen diesen wohlwollenden Absichten mit Tätigkeit, Einigkeit und Vertrauen zu entsprechen.“

Landabgabe Nr. 6: Bei den bisherigen Landabgaben Nr. 1 -5 kamen alle verheirateten und volljährigen Bürger rechtens zum Zug. Gedacht hat man nicht an die 19 Soldaten, die in diesen Jahren ihre Wehrpflicht erfüllt haben und leer ausgingen. Sie verlangten mit vollem Recht eine Gleichbehandlung. Am 8. Mai 1830 wurde auch ihnen eine Eigentumsfläche zugeteilt, jedoch nicht in der Berger Gemeinde, sondern aus dem Berger Besitz in der Gewann Abtsgründel, Gemeinde Pfortz. Fläche 1 1/2 Viertel pro Soldat.

Grundstückversteigerung in Pfortz

In einer am 6. Mai 1830 im Wirtshaus zur Krone in Pfortz abgehaltenen öffentlichen Versteigerung hat die Gemeinde Berg von ihrem aus den Gediehenschaftsgütern Pfortz-Berg herrührenden Allmendsstücken im Pfortzer Bann 2.43 ha veräußert. Erzielter Erlös 959 Gulden. Alle Käufer waren Pfortzer, Ein Grund für diese Veräußerung war nicht auffindbar. Außer diesem verkauften Eigentum hatte Berg in Pfortz einen weiteren Besitz von 9.16 ha, der im Jahr 1955 an den Siedlerhof Sauer in Maximiliansau verkauft worden ist.

Nachtwachen

Der Nachtwachdienst war vom Jahr 1830 ab für die Ruhe und Ordnung der Bevölkerung von Berg und Neulauterburg eine wichtige innerörtliche Polizeifunktion. Er sorgte für die Dorfsicherheit.

Alle männlichen Personen zwischen 18 und 60 Jahren waren verpflichtet, den Dienst der Nachtwache auszuüben. Über die Reihenfolge des Einsatzes und die Organisation war alles bis auf das i-Tüpfelchen perfekt. Vier Mann war die Mindeststärke pro Nacht. Der Dienst dauerte im Winter von 20 bis 4 Uhr, in den Sommermonaten bis 3 Uhr. Die Polizeistunden waren in den Monaten April-September auf 23 Uhr, in den übrigen Monaten auf 22 Uhr festgesetzt.

In einer für 1847 aufgestellten Mannschaftsliste wird die Frage, wie für die Tagwache während des sonntäglichen Gottesdienstes Vorsorge getroffen sei, mit dem Vermerk beantwortet: „Hierfür ist keine Vorsehung getroffen, da die Berger die Kirche nicht überlaufen und während des Gottesdienstes in jedem Haus wenigstens einer oder zwei Personen sich aufhalten.“ Der Nachtwächter Alois B., angezeigt von dem Gendamerie-Kommandant, ist am 12.11.1868 vom königl. Polizeigericht Kandel mit einer Geldstrafe von 30 Kreuzen geahndet worden, weil er seine letzte Runde um 1/2 Stunde früher beendete und zu Bett ging.

Eine besondere, wahrscheinlich zeitgemäße Aufgabe den Nachtwache war, „das Lauschen an den Fenstern zur Nachtzeit durch junge Leute zu unterbinden.“

Der Nachtwachdienst für Berg und Neulauterburg ist am 15.2.1905 aufgehoben worden.

Sicherheitsgarde

Neben der Nachtwache gab es um 1830 noch eine weitere gemeindliche Schutztruppe, die sich Sicherheitsgarde nannte. Nach einer vom Landkommissariat Germersheim am 14.10.1830 erstellten Liste waren es

für Berg 22 Gardisten (1850 noch 12)
für Hagenbach 28 Gardisten
für Neuburg 28 Gardisten
für Scheibenhardt 17 Gardisten

Innerhalb des Kreises Germersheim waren es seinerzeit 979 Mann, davon Kandel 83, Germersheim 44. Je 20 Mann hatten einen Rottenführer. Die Auswahl der Gardisten erfolgte durch den Ortsvorstand. Es waren ausgesuchte Männer von geistiger und körperlicher Qualität. Bei Transporten durften die Gardisten mit Genehmigung des Ortsvorstandes eine Flinte mitführen, Die Uniformierung bestand in einem blauweißen Armband, Die Verpflichtung der Gardisten erfolgte durch den Bürgermeister, wenn sich jedoch der Dienst auch auf den Feldschutz erstreckte, durch den Kandeler Friedensrichter.

Finanzielle Situation der Gemeindekasse

Im allgemeinen sagen die Kassenrechnungen aus, dass die Gemeinde in einer langen Reihe von Jahren schuldenfrei war; 1831 und 1883 waren indesses zwei Kontrastjahre. Heißt es in dem Revisionsbericht vom 20.12.1831, dass die Gemeinde einen „großen Vorrat an baaren Mitteln“ besitzt, der über den Bedarf der laufenden Ausgaben hinausgeht, so steht in der Revision vom 18.2.1883 die bange Sorge, dass nach der zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Kassenlage weder die Gehälter für den Monat Februar noch die vorliegenden Zahlungsanweisungen bestritten werden können.

Transporte von Bauholz zum Festungsbau Germersheim

Am 13. März 1831 hat in dem kleinen Neulauterburg eine außergewöhnliche Versteigerung stattgefunden. Leute waren genug da, der Zahl nach 10 mal so viel als der Ortsteil selbst hatte. In dem Versteigerungsprotokoll ist die Zahl derer, die als Steigerer gekommen sind, beiläufig mit 800 angegeben.

Wie hoch das Brennholz bei unseren Vorfahren im Kurs gestanden und wie sehr die Familien auf das Brennholz als Brandbedarf, das ganze Jahr hindurch, angewiesen waren, wird aus unserer heutigen Sicht kaum für möglich gehalten.

An diese öffentliche Brennholzversteigerung hat der Festungsbau Germersheim eine öffentliche Submission über den Transport von 530 Klafter Holz der verschiedenen Sortimente und 500 Stämme angehängt. Ein Klafter entsprach drei cbm. Nach einem Eröffnungsangebot von 4 Gulden durch Jakob Weisenburger aus Neuburg erhielt der Wirt Jakob Gerlein aus Hagenbach zu einem Mindestgebot von 2.57 Gulden pro Klafter den Zuschlag. Die Anfuhr musste innerhalb von 6 Wochen beendet sein, die Zahlung erfolgte erst nach gänzlicher Vollziehung des Auftrages.

Gendameriestation Neulauterburg und Büchelberg

Neulauterburg war schon sehr früh Sitz einer Gendameriestation. Der Nachweis geht bis 1831 zurück. Später ist sie aus akutem Anlass nach Büchelberg verlegt worden. Am 15.8.1882 hat die Station Büchelberg und am 2.9.1882 auch das Bürgermeisteramt Berg wieder eine Zurückverlegung nach Neulauterburg beantragt. Denn in Neulauterburg mit seinen 5 Wirtschaften und den vielen Vorkommnissen, denen der örtliche Polizeiadjutant, ein Gemeindepolizeiorgan, nicht mehr gewachsen war, ist es in dieser Zeit turbulent hergegangen. Die Neulauterburger Lokale waren an den Sonn- und Montagen, besonders aber an den Zahltagen voll besetzt. Es waren die von weither in der Lauterburger Tabakmanufaktur beschäftigten Arbeiter, Ein spezieller Anziehungspunkt war, so der Gemdameriebericht von 1882, das um 4 Pfennig billigere und ansonsten auch bessere bayrische Bier. Doch die Regierung in Speyer hat beiden Anträgen auf Verlegung nicht stattgegeben.

Speyer erwähnt in seiner begründeten Entschließung, dass „die Einziehung der Gendamerie-Station Büchelberg, ohne der Befürchtung der Wiederkehr jener Zustände Raum zu geben, welche deren Errichtung im Jahre 1863 veranlaßt haben, noch nicht gestattet werden kann“. Nach in anderen Akten erwähnten Delikaten muss es sich im Wald und Raum von Büchelberg um Waldfrevel und Wilddieberei gehandelt haben.

Berg als „Entwicklungsland“

Im April 1831 sollte je ein Feld und Waldhüter eingestellt werden, doch es haperte bei beiden am Schreiben. Und weil das Landkommisariat immer und überall seine Hand im Spiel hatte, schaltete es sich auch hier ein und forderte einen mindestens 6 Zeilen großen Lebenslauf, die Echtheit der Schrift vom Bürgermeister auf Dienstpflicht bestätigt. Beide haben es geschafft. Insofern waren wir vor rund 150 Jahren selbst einmal ein Entwicklungsland mit Bildungsnotstand.

Schmuggel an der Grenze

Wollte man die wiederholten landkommisarischen Appelle, wie sie in den Jahren 1831/32 an das Bürgermeisteramt Berg ergangen sind, wörtlich nehmen, müsste der Schmuggel in Berg ein blühendes Gewerbe und viele Einwohner im Schmuggelwesen echte Haudegen gewesen sein. Für den Schmuggel wird auch oft der Ausdruck „Einschwärzung“ gebraucht. Aus anfänglichen Einzelhandlungen wurden gegen Schluss organisierte Aktionen. Es kam zwischen den Schmuggler-Rotten und den Zollwachen, sowohl deutscher – wie auch französischerseits zu ernsten Auseinandersetzungen, die sogar blutig geendet haben. So gab es am 17.5.1831 zwischen den Gesetzwächtern und einer Schmugglerkolonne ein bewaffnetes Grenzgefecht, bei dem ein in Berg stationierter Gendarm so schwer verwundet wurde, dass er unverzüglich in das Militärhospital Landau überführt werden musste.

Nachdem die mit der Bekämpfung der Schmugglertätigkeit beauftragte Gemeinde Berg der Situation nicht gewachsen war, hat die Kreisregierung, ausgehend von der Annahme, dass es sich um Berger handelt, am 5.12.1835 eine Art Notstand praktiziert, indem sie in unsere Gemeinde einen Zug Infanterie in Marsch setzte. Nicht nur das, der Gemeinde wurden auch die Kosten der Einquartierung, der Verpflegung und des Wehrsoldes der acht Tage dauernden Exekution aufgebürdet.

Man gewinnt aus dem befehlsähnlichen Vorgang den Eindruck, dass die Maßnahme, zwar von der Zivilverwaltung angeordnet, militärischen Charakter hatte. Ein amtliches Contra der Gemeinde findet sich nirgends.

Es gab übrigens damals, 1832, für Berg zollrechtlich gesehen, zwei Landesgrenzen: die französische und die badische. Denn, so heißt es z. B. in einem Rundschreiben des Oberzollamtes Landau vom 9.6.1831, dass Waren und Handelsgüter, ob zollbar oder zollfrei, nur nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang über das königliche Zollamt Neuburg nach Baden gebracht werden dürfen. In einem anderen Schreiben gibt das Landkommissariat dem Bürgermeister von Berg die Anweisung, zur Nachtzeit öfters Patrouillen der örtlichen Sicherheitsgarde an den Rhein zu schicken, um die verbotswidrige Ausfuhr von Getreide nach Baden zu unterbinden. So anno 1830 ff.

Zerstörte Gebäudefenster

„Rache ist süß“ hat im Jahr 1832 der Berger Feldhüter Kist zu spüren bekommen. Ihm haben, wie es auf einem Rechnungsbeleg vermerkt ist, boshafte Menschen die Fenster an seiner Wohnung demoliert. Um ihren Bediensteten schadlos zu halten, hat die Gemeinde die Reparaturkosten übernommen.

Zoll Gendamerie und andere Exzesse

Nach einem ernst formulierten Schreiben des Landkommissariats vom 10. März 1832 müssen die in Berg stationierten Zoll-Gendarmen, so ihre Bezeichnung, keine disziplinierten Staatsdiener gewesen sein. Was geschehen war findet man nicht heraus, es ist nur von Exzessen die Rede. Gegen die ganze Gendamerie-Mannschaft wurde das Disziplinarverfahren mit dem angedrohten Ziel einer Versetzung angeordnet. Andererseits richtete das Kommissariat ein Ersuchen an die Gemeinde, zu erforschen, aus welchem Anlass einige Berger und Hagenbacher Bürger auf dem Heimweg von einer gerade zuvor in Kandel stattgefundenen Forstgerichtssitzung, gegen das Militär und Forstpersonal am Langenberg einen strafbaren Exzess verübt haben. Wie war bisher das Verhalten dieser Leute in der Gemeinde? wird gefragt. Kann die nicht gefundene Antwort so gelesen werden, dass die Berger und Hagenbacher in Forstsachen Komplotteure waren!

Aushebung der Heßbach

Eine wirtschaftliche und zugleich soziale Maßnahme war im Sommer 1832 die Ausgrabung der Heßbach im Berger Gemeindewald. Zwei Meter Breite und 1 Meter tief. Mit dem ausgehobenen Boden musste zu beiden Seiten, schuhbreit vom Ufer ab, ein Damm hergestellt werden. Bei dieser Arbeit wurden überwiegend „brodlose Einwohner“ beschäftigt. Auch die Auszahlung des Lohnes ging ausnahmsweise unbürokratisch vor. Der Landkommissar hat mit Rescribt vom 16.6.1832 eigens die Gemeinde ermächtigt, den Lohn ohne Signum Germersheim auszuzahlen, damit Familienväter entgegen den sonst zwingenden Formalitäten täglich ihren verdienten Lohn erhielten. Ein postnumerando-Lohn hätte zu lange gedauert; die Mensch lebten förmlich von der Hand in den Mund. Der 1200 Meter lange Graben hat mit Nebenausgaben 226 Gulden gekostet.

Tumultjahr in Berg

1832 wird in den Akten als ein Berger Tumultjahr bezeichnet. 74 Consorten, so wurden die Täter tituliert, haben wiederrechtlich auf Gemeindegut die Gras- und Heuernte heimgeholt. Das am 7. Juli 1832 ergangene Urteil des königl. Langerichts lautete je Schuldigen auf 8.32 Gulden Wertersatz und Strafe. Von den 74 Tätern waren 41 zahlungsunfähig, ein schlüssiger Beweis, dass nicht nur die Zahlunfähigkeit, sondern auch der begangene Frevel Ausdruck und Folge von Not waren. Bei der Eintreibung der Kosten ist es seitens mehrerer Bürger gegen den Gerichtsboten zu Widersetzlichkeiten gekommen, die erneut zu Strafen geführt haben und widerum gebüßt werden mussten. Damals folgte die Strafe auf dem Fuß. Ein Stammheim-Verfahren mit Zwangsernährung gegen den Willen von Verbrechern, um ihr Leben künstlich zu erhalten, hat es nicht gegeben.

Güterwechsel zwischen Berg-Hagenbach

Hagenbach und Berg hatten, wie wir schon gehört haben und noch lesen werden, über die Amtskellerei des Amtsstädtchens vielfältige Berührungspunkte und Gemeinsamkeiten. Einer Niederschrift vom 20. August 1832 entnehmen wir, dass die Walddistrikte Oberheimel, Klebersbusch und Lobusch, die Bestandteile der Gediehenschaftswaldungen Hagenbach-Berg waren, bereits seit dem 13.9.1821 Berger Gemeindebesitz geworden sind. Im Jahr 1832, 10 Jahre später, stellte der Berger Steuerausschuss, scheinbar ein gemeindewichtiges Gremium, den Antrag, dass die genannten drei Walddistrikte endlich im Grundbuch von Hagenbach ab – und im Grundbuch von Berg zugeschrieben werden. Dies umsomehr als Teile dieses Besitzes einige Jahre doppelt besteuert worden sind, dem Betrag nach mit 277.07 Gulden. Böse Zungen werden jetzt vielleicht folgern: Früher eine doppelte Besteuerung – heute hohe Verbandsumlagen. Nun, was sich liebt das neckt sich und so soll auch dieser Vierzeiler verstanden werden:

Mach nicht alles teuer
und schüret nicht im Feuer,
weder mit Umlagen noch mit Steuer,
denn beide sind ein Ungeheuer.

Setzen von Freiheitsbäumen

Es gab 1832 eine besondere Art von Baumpflanzungen, das Setzen von Freiheitsbäumen. Diese Aktion verstieß gegen die öffentliche Ruhe und Ordnung, allem Anschein nach war sie ein passiver Widerstand gegen das bestehende obrigkeitlich Regierungssystem. Auch in Berg ist im Mai 1832 ein solcher Freiheitsbaum gesetzt geworden. So geschehen, wollte das Landkommissariat in einer Anfrage vom 1. Juni 1832 vom Bürgermeisteramt Berg wissen, „ob die Setzung des sogenannten Freiheitsbaumes von den Einwohnern mit Beifall oder mit Unwillen. im besonderen aber, wie die Sache vom Gemeinderath angesehen worden sey.“

In eine bestimmte Richtung erging am 1 Oktober 1832 durch die Gemeinde Berg folgender Localpolizeibeschluss: § 5. Das Setzen der Freiheits- oder sogenannten Beschwerdebäume ist als Störung der öffentlichen Ordnung und als Veranlassung zu unruhigen Auftritten verboten“. Das Landkommissariat schrieb am 1.6.1832 nach Berg. dass in einer benachbarten Gemeinde (ohne sie zu nennen) ein ebenfalls nächtlich gesetzter Baum wieder entfernt worden sei, mit anderen Worten, dass auch in Berg auf gleiche Weise die Beseitigung des gesetzen Fieiheitsbaumcs erwünscht wäre.

Asiatische Cholera

Cholera war schon immer eine gefürchtete Krankheit. Nicht weniger als 21 Rundschreiben des Landkommissariats sind in den Monaten zwischen Mai und Oktober 1832 als Vorsichtsmaßnahme gegen die Einschleppung der asiatischen Cholera aus Frankreich an den Berger Bürgermeister ergangen.

Durch den schon damals stark belebten Grenzübergang Neulauterburg war auch unsere Pfalz gefährdet. Berg-Neulauterburg erhielt eine Bewachungsmannschaft von 13 Gendarmen, 15 Soldaten und 1 Offizier, deren Unterkunft eine Aufgabe der Gemeinde war; später kam noch eine Sanitätskommission dazu. Das Kordonskommando wurde im Oktober 1832 sogar auf 38 Mann erhöht. Nach Scheibenhardt kamen 1 Offizier und 29 Soldaten (Hasenhütte 8, Bienwaldmühle 12 und Bienwaldziegelhütte 10). Nach einem bürgermeisteramtlichen Bericht vom 7.8.1832 haben sich an der Grenze Neulauterburg im Monat Juli 45 Personen, die in die Pfalz reisen wollten, einer 5 tägigen Quarantäne unterzogen

Auf Grund des Fortschreitens der Cholera gegen die Grenze zu wurde im August 1832 in Neulauterburg eine Rastellhütte (Desinfektionsraum) gebaut und sanitär eingerichtet. (11 m lang und 4 m breit).

Eine interessante Abhandlung über die Choleraepedemie 1831/32 brachte die Ausgabe Nr. 27/1964 der Pfälzischen Postgeschichte. Darin wird berichtet, dass neben Germersheim, Rheinschanze und Frankenthal auch in Neulauterburg eine Desinfektionsanstalt für Briefpost, Pässe und Waren in Betrieb war. Briefe der Ausländer wurden mit einer Zange in Empfang genommen und sogleich desinfiziert. Die Abwehrmaßnahmen waren deutscherseits mitunter so streng, dass den französischen Bauern nicht einmal gestattet war, ihre auf pfälzischer Seite liegenden Felder abzuernten. Vereinzelt haben die aufgestellten Militärposten auf Personen geschossen, die ohne Erlaubnis die Grenze überschreiten wollten, wobei Kugeln auf französischem Boden niedergegangen sind. Diese Handhabung der Abwehrmaßnahmen hat schließlich im August 1832 zwischen Paris und München zu Protestnoten geführt.

Als am 30.12.1832 die Auflösung der Choleraschutzeinrichttungen an der Grenze verfügt werden konnte, waren unsere Pfälzer Landsleute sicher glücklich und froh, von dieser Menschengeißel verschont geblieben zu sein.

Wasserversorgung durch Gemeindebrunnen

1833 sind en-bloc fünf Pumpbrunnen erstellt worden, ab 1837 hatte Berg 7 Dorfbrunnen. Die Brunnenbauer waren Handwerker aus Edesheim und Durmersheim.

Diese Brunnen hatten keine Pumpschwengel, wie wir sie aus den im Jahr 1957 abgebauten noch in Erinnerung haben, sondern Ziehschwengel, Eine den Handwerkerrechnungen beigegebene Zeichnung aus 1833 zeigt uns die Konstruktion.

Ab 1837 übernahm ein Kandeler Brunnenbauer die Reparatur zu einem jährlichen Festpreis von 110 Gulden, Alle Reparaturen, sie mögen Namen haben wie sie nur wollen, so in dem Vertrag, waren in diesem Preis enthalten. Der Unternehmer war mithin stark an die Kette gelegt. Manche Reparaturen ließ Tage auf sich warten; wenn heute mal 2 Stunden oder einen halben Tag die Wasser- oder Stromversorgung ausfällt, gehen unsere Leute fast auf die Barikaden.

Allmendverteilung im französischen Wörrgebiet

Berg hatte lange vor und nach 1800 in der französischen Gemarkung Lauterburg die eigene Feldgewann „Wörr“. Nach der Abholzung im Jahr 1835 wurde die Fläche urbar gemacht. Ihre Größe 51.43 ha oder 134.4 örtliche Morgen, oder 150.94 bayrische Tagwerk. Wegen der Verteilung des Landes gingen aus Berg zwei Vorschläge nach Germersheim: a) die Mayorität des Gemeinderates sprach sich dafür aus, den Grund und Boden unter die Einwohner auf Lebenszeit zu verteilen, b) die Minorität zielte darauf ab, das Land als Volleigentum an die Bürger abzugeben. Die Regierung in Speyer hat beide Vorschläge verneint und entschieden, die Grundstücke als Allmend auf „15 Genußjahre“ gegen einen jährlichen Pachtzins von 24 Kreuzer pro Los an den Mann zu bringen. Dieser Modus blieb beibehalten, bis dieses seit urdenklichen Zeiten der Gemeinde Berg gehörende Land nach dem Ersten Weltkrieg an Frankreich verloren ging. „Grenzlandschicksal.“

Der erste Polizeidiener

Zur Erhaltung einer guten Ordnung beschloss der Schöffenrat am 14.3.1836 einen tüchtigen Polizeidiener anzustellen und ihn täglich mit dem gewöhnlichen Dienst zu beschäftigen. Er wurde gefunden in der Person des 36 Jahre alten Christian Scherrer als dem Tauglichsten. Es muss seine Ursache gehabt haben, neben den drei Feld- und Waldhüter auch einen Polizeidiener zu mobilisieren.

Wieslauter – Hochwasser 1836

Vom 12. auf den 13. Januar 1836 wurde die untere Gemarkung und das Unterdorf durch Eisgang und Hochwasser der Wieslauter stark heimgesucht. Alles geschah innerhalb weniger Stunden. Der angerichtete Schaden belief sich auf 19000 Gulden. Das Unterdorf musste geräumt werden. Die Mühle ist nicht verschont geblieben. Selbst die Kartoffeln in den Kellern, das einzige Lebensmitttel, mussten von den die Flucht ergreifenden Personen dem Hochwasser preisgegeben werden.

Nur der großen Anstrengung und dem Mut der Männer war die Erhaltung der Lauterbrücke zu verdanken. Noch Tage danach strömten die Wassermassen der Lauter willkürlich außerhalb ihrem mit Sand eingeebneten Flussbett. Dies war nicht die erste und nicht die letzte Lauterkatastrophe.

Waldbesitz der Gemeinde

Nach der Vermögensübersicht 1836 war Berg eine waldreiche Gemeinde. Ihr Waldbesitz resultierte aus drei Abteilungen: 61 ha im Wörr, 52 ha im Lohbusch-Kleberbusch und 19 ha im Oberheimel, zusammen 132 ha.

Davon sind um 1840 einige Hektar abgeholzt und zu Feld umkultiviert und die genannten 61 ha, im Wörrgebiet der französischen Gemarkung Lauterburg gelegen, in Auswirkung des Versailler Vertrages als Folge des verlorenen Krieges 1914/18 annektiert worden. Derzeit beträgt die amtliche Waldfläche noch 66 ha, der 600 Meter lange und 18 m breite Tankgraben als ehemaliger Teil des Westwalles eingeschlossen.

Rotweinfaß auf dem Rhein

Pech hatte im August 1837 ein Johann Kattus aus Berg, Als er von Lauterburg aus auf dem offenen Rhein ein schwimmendes Fass Rotwein einschmuggeln wollte, hat sich dieses wahrscheinlich im Wellengang selbstständig gemacht. Das Fass landete herrenlos auf der badischen Seite, wurde von der Grenzaufsicht dingfest gemacht und mit Beschlag belegt. Nicht nur daß Kattus das Nachsehen und den Schaden hatte, – ein Unglück kommt selten allein – er musste sich schon bald darauf beim Hauptzollamt Neuburg/Rhein stellen und volle Aufklärung über den Sachverhalt geben. Der Eröffnungsnachweis als Vorladung trug die Worte: Pro insinuatione und Unterschrift des Joh. Kattus.

Kapitalausleihung der Gemeinde

Der Jahresrechnung 1837 ist ein Verzeichnis über Kapitalausleihungen an Privatpersonen beigeheftet. Demnach muss die Gemeinde Berg zu dieser Zeit finanziell eine gesunde Basis gehabt haben. Unter den 31 Darlehensempfängern waren auch Auswärtige: Bellheim 1, Zeiskam 1 , Hagenbach 9, Pfortz 2, sowie Schaidt, Neuburg, Wörth, Kapsweyer. Büchelberg und Kandel je 1.

Ausgeliehene Kapitalsumme 10 421 Gulden. Geht man davon aus, dass das Gemeindehaushaltsjahr 1837 einen Effektivabschluss von 5.827.16 Gulden hatte, so handelt es sich bei dem fast doppelt so hohen Ausleihkapital ohne Zweifel um einen respektablen Betrag der heute Berg fehlt.

Verwaltungsgebühren 1837

Vor 150 Jahren war das standesamtliche Gebührengeschäft ausgesprochen mies.

Im ganzen Jahr 1837 brauchten nur 11 Urkunden ausgestellt zu werden, wohl weniger als heute manchmal an einem einzigen Tag. Mit zehn Kreuzer war die Urkundengebühr eher teuer wenn man bedenkt, dass der Taglohn damals nur 30 Kreuzer brutto betrug.

Ortsteil Neulauterburg

Neulauterburg hatte verhältnismäßig viel Zuzüge und Niederlassungen. Männer aus allen Himmelsrichtungen haben sich in Neulauterburg eine Braut erkoren. Man muss fragen, ob denn das damals auch nur kleine Neulauterburg so viel Frauen anbieten konnte. Davon abgesehen hat der Berger Schöffenrat für Niederlassungen in Neulauterburg immer einen etwas milden Maßstab angelegt. Ein Grund dazu war die Theorie, dass nach der Auffassung des Schöffenrates der Ortsteil Neulauterburg als eine eigene Gemeinde zu behandeln war und die Neulauterburger keinen Anspruch auf die den Bergern zustehenden Rechte geltend machen konnten. Einmal ist es im Schöffenratsbeschluss vom 30.4.1838 so formuliert worden: Neulauterburg wird bei der Zählung der Bürgersfamilien nicht mitgerechnet, weil es mit Berg nichts gemein hat und blos durch die Bürgermeisterei Berg mitverwaltet wird.“

Plötzlich stößt man im Ratsbeschluss vom 19. Dezember 1855, und zwar im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgereinzugsgeldes für den Weiler, auf andere, neue Erkenntnisse.

Demzufolge ist Neulauterburg bereits im Jahr 1816 de facto mit der Gemeinde Berg vereinigt worden wobei ein kaiserliches Decret Napoleons vom 17.Januar 1813, Bulletin Nr. 472 zitiert wird. Schließlich erging in einem neuen Einbürgerungsfall ein grundsätzlicher Entscheid des Königlichen Kreiskommissariats dahin, dass es keine besondere Gemeinde Neulauterburg gäbe, der Ort Neulauterburg vielmehr ein integrierter Bestandteil der politischen Gemeinde Berg sei und der Neuzuziehende, im gegebenen Fall ein Ludwigshafener, als ein Bürger der Gemeinde Berg zu gelten habe. Von da ab war Berg und Neulauterburg eine Einheit.

Bienwald-Grenzberichtigung

Vom Mittwoch den 25. Juli bis Samstag den 28. Juli 1837 ist durch eine Grenzregulierungskommission im Bienwaldbereich zwischen Jockgrim und Schaidt die Feld-Waldgrenze festgelegt worden. Durch Anschlag an den Gemeindetafeln sind alle angrenzenden Grundstückseigentümer der Waldgemeinden eingeladen worden, dem Messungsgeschäft beizuwohnen. Am ersten Tag, Beginn um 6 Uhr, war Treffpunkt am Jockgrimer Schnabel. Dieser erste Vermessungsabschnitt erstreckte sich bis zum Hagenbacher-Kandeler-Sträßchen. Der zweite Tag, wieder um 6 Uhr beginnend, brachte die Vermessung bis nach Neulauterburg, am dritten Tag wurden die Arbeiten bis zur Scheibenhardter bzw. Bienwaldmühler Reviergrenze fortgesetzt, um schließlich am 28. Juli 1838, einem Samstag, die Grenzregulierungsoperation bei der Schaidter Reviergrenze am Kapsweyerer Weg zu beenden. Jede Gemeinde musste einen bannkundigen Mann abstellen, der die an die gesetzten Grenzsteine anstoßenden Eigentümer namhaft machen konnte.

Dohle zwischen dem Roten und Schwarzen Loch

Die aus Steinquadern zwischen dem „Roten und Schwarzen Loch“ im Kriegswehr die L 545 unterquerende Wasserverbindung, Dohle genannt, ist im Oktober 1838 erbaut worden. Am nördlichen Teil mit einer Schleuse versehen, dient sie der Wasserregulierung bei Hochwasser. Technische Zeichnungen mit Grundplan, Ansicht, Durchschnitt und Profil im Maßstab 2 cm = 1 Meter sind noch vorhanden. Bauausführende waren Peter Schneider und Michael Weuland aus Hagenbach.

Waschhäuschen an der Lauter

Das für Berg hystorische Waschhäusel hinter der Berger Mühle, am Fuße des südlichen Kirchbergs, einst ein Treffpunkt mit Plauderstündchen für Waschfrauen, auch heute noch von einzigartiger Romantik umsäumt, ist im zweiten Halbjahr 1838 von den Hagenbacher Handwerkern Johannes Ulm und M. Weiland erstellt worden.

Baukosten 464.23 Gulden. Die noch gut erhaltenen Pläne tragen das Datum im Februar 1838. Es fällt auf, dass Hagenbacher Handwerker immer wieder in der Berger Gemeinde Auftragnehmer öffentlicher Arbeiten waren. Waren sie billig oder tüchtig, oder beides? Das Waschhäuschen ist 1978 verkauft worden.

Staatsbürgereid auf Bayern

Zwei Staatsbürgereid-Register der Gemeinde geben einen Einblick. wie unsere Vorfahren als männliche Untertanen einen Eid auf den König von Bayern abgelegt haben. Durch Vergleiche mit den standesamtlichen Beurkundungen konnte festgestellt werden, dass Verfassungseid und Heiratsdatum das gleiche Datum tragen. So gesehen war die Eheschließung und der damit gleichzeitig verbundene kleine Staatsakt für den Bräutigam gewissermaßen eine wichtige Doppelfeier. In den Jahren von 1839 bis 1918 haben insgesamt 496 Berger Männer diesen national-bayrischen Eid gesprochen und mit dem Bürgermeister urkundlich unterschrieben.

Der erste Schlagbaum an der Wörrbrücke

Wer der Meinung war, der erste Schlagbaum über die alte Lauterbrücke sei eine Einrichtung nach dem Weltkrieg 1914/18, muss sich aufklären lassen, dass die Zollbarriere bereits im Jahr 1839 installiert worden ist. Nach der am 24.4.1839 ergangenen Anordnung von oben her galt es, dem Schmuggel zur Nachtzeit und im tiefen Winter zu wehren. Allerdings hat sich der Bürgermeister darin durchgesetzt, ebenfalls einen Schlüssel für die Schranke in Verwahrung zu bekommen, um die Sperre in besonderen Fällen nach örtlichem Bedarf zu öffnen. Er scheint davon für seine Bürger recht oft Gebrauch gemacht zu haben. Ein Grund war zum Beispiel der, die Sperre auch sonn- und feiertags offen zu halten, da das Vieh auch an diesen Tagen auf die Weide getrieben werden musste.

Sektionsbücher – Dorfbeschreibung um 1840

lm Jahr 1840 wurden für Berg die Sektionsbücher Besitzstandsbücher – neu angelegt. Man würde den Wert dieser Bücher verkennen, ließe man sie nur deshalb in der Ecke liegen, weil sie stark verstaubt oder ihrer Größe wegen unhandlich sind. Bisher nehmen sie nur einen stiefmütterlichen Platz unter dem Dach ein; Spinnetze waren jahrzehntelang die einzige Nachbar- oder Bekanntschaft. Doch auch hier hat sich die Einsichtnahme in den vielhundertseitigen Inhalt der vier Bände gelohnt. Diese Bücher hatten zu ihrer Zeit, das heißt bis 1900, nur die Aufgabe, Besitzstand und Güterwechsel zu dokumentieren.

In Wirklichkeit sagen sie uns weit mehr. Schon das Titelblatt des 1. Bandes mit der Überschrift ,“Inbegriff“ nennt uns mit seinen zwei Zahlen „1981 bayerische Tagwerk und 68 Dezimale“ die Flächengröße der Gemeinde im Jahr 1840. Umgerechnet waren diese Tagwerke und Dezimale, laut Reichsgesetz vom 26.11.1871 durch das metrische Maß ersetzt, 675 Hektar und 21 ar. Das bedeutet, dass die Berger Gemarkung 1840 um rund 2 ha größer war als heute, Wo diese hingekommen sind, bleibt ein Geheimnis der Vergangenheit.

Die damalige Gemeindefläche teilte sich folgendermaßen auf:

Tagwerke Dezimale
Gebäude 19 21
Gärten 31 18
Weinberge 1 2
Wiesen 361 2
Wald 200 87
Ackerland 1261 85
Ödungen 15 97
Teiche 1 81
Kirche und Friedhof 1 43
Wege 65 60
Gewässer 21 81

Erläuterung:

1 Bayer. Tagw. = 0,3407270866 ha (34,07 ar)
1 Bayer. Dezimal = 34.07 qm

Anno 1840 hatte Berg 1015 Einwohner und 174 Wohnhäuser.

Die heutige Ludwigstraße war vom Bahnhof bis zum Drei König die untere Dorfgasse (auch untere Berggasse genannt), von hier aus in Richtung Friedhof die Lauterburger Gasse. Die Lammstraße war ein Bestandteil des Bruchbergs.

Wo waren die alten Dorfstraßen-Ende:

1. In der Ludwigstraße bei Georg Fritz Bronnert Ludwig bzw. im oberen Teil an der Forstscheune,
2. In der Reisigstraße bei Otto Frenzel – Paula Tropf,
3. In der Bruchbergstraße bei Offenbacher Lina- Karlheinz Rihm,

Die Gesamtgemarkung Berg mit Neulauterburg war in 3732 Plan-Nummer aufgeteilt.

Diese wenigen Aufzeichnungen wollen für uns Altberger eine Erinnerung an die Ahnen, Heimathaus und Heimatort, für unsere Neubürger ein kleiner Wegweiser in Bergs Vergangenheit sein. Sie erinnern uns aber auch an das Volkslied: Die alten Straßen noch, die alten Häuser noch, die alten Freunde aber sind nicht mehr.

Wer sich überall zu Hause fühlt, hat keine Heimat, sagt ein russisches Sprichwort. Nun wir haben eine Heimat, auf die wir stolz sein können. Ihre Antwort an uns ist ihr Dank.

Gabholz aus dem Gemeindewald

Nicht jedes Jahr, aber doch so hin und wieder gab es aus dem Gemeindewald sogenanntes Gabholz. Im Jahr 1840 waren es 230 Empfänger. Jede Familie erhielt ein halbes Klafter, ist 2 Ster und 9 Wellen. Ganz kostenlos war es nicht, vielmehr zahlte jeder einen Einheitsbetrag von 0.38 Gulden zur Deckung der Fabrikationskosten.

Besoldungshölzer aus dem Gemeindewald

Neben dem Gabholz gab es noch eine zweite Art von Holzlieferung, das Besoldungsholz. In herkömmlicher Weise wurden 1840 folgende Amtsträger mit Freiholz bedacht: der Schullehrer mit 2 Klafter, der Schulgehilfe mit 1 1/2, der Bürgermeister 1, der Pfarrer 4, die Hebamme 2 und die Bürgerwachstube 1 Klafter. Im Laufe der Zeit sind all diese Rechte erloschen.

Hanfschleuse an der alten Lauter

Das Hanfwaschen war wie die Tuchweberei bei unsern Vorfahren eine zeitgemäße Heimarbeit und scheint den ärmeren Familien einen lebenswichtigen Verdienst geliefert zu haben. Der Hanf muss ein bedeutendes Produkt gewesen sein, denn neben der eigentlichen Gemeindewaage war auch eine Hanfwaage in Betrieb. Für dieses „Gewerbe“ ließ die Gemeinde 1840 im Flusslauf der alten Lauter eine Hanfschleuse bauen zum „Wässern des Hanfs“. Die Schleuse hatte eine Breite von 5.20 Meter. Hersteller der Schleuse war der Hagenbacher Zimmermann Michael Weiland zum Preis von 292,08 Gulden. Dem Betrag nach muss es eine wertvolle Einrichtung gewesen sein Zur Hanfwaage gehörten Gewichte von 2, 4, 10 und 40 Pfund.

Hanfbau und Hanfgewerbe scheinen aber in Berg bereits um die Mitte des 18. Jahrhunderts eine wichtige Rolle gespielt zu haben: so lst sichs jedenfalls einer bürgermeisteramtlichen Bestätigung des Schultheißenamts Au/Baden vorn 15. Juli 1768 entnehmen, in der es wörtlich heißt „Es ist eine bekannte Sache, daß sich in der Nähe unseres Dorfes (Au a/Rh.) keine Hanfstamp sich befindet, sondern wir Bürger von Au gezwungen sind, unsern Hanf nach Bergen tragen und allda stampfen lassen, so dort auch mehrer zu bezahlen haben als die Einheimischen daselbst.“