Kirchen

Unsere zwei Kirchen mit Pfarrei, Pfarrfassion und Pfarrchronik (1608-1949)

I. Teil

Unsere „Zwei Kirchen“

Bei Gelegenheit hört man immer wieder mal den Ausspruch „Man soll die Kirche im Dorf lassen“. In einer etwas abgewandelten Form könnte es ebenso auch heißen „Man soll im Dorf eine Kirche lassen“.

Zu allen Zeiten schon war die Kirche im Gespräch. Sprechen wollen wir in diesem Rahmen der Chronik über die Berger Kirchenbauten. Die Kirche als ein besonderes Haus der Menschen verdient, ebenso wie unsere Schule, das Berger Schloß oder die Berger Mühle, in ausführlicher Weise beschrieben zu werden. Um es vorwegzunehmen, wir haben es in Berg mit zwei Kirchenbauten zu tun. Teil I bezieht sich auf unsere erste Kirche von 1608 bis 1787. Über sie will in diesem Abschnitt berichtet werden.

Gibt es für den Menschen über seine Geburt eine Abstammungsurkunde oder für jeden Neubau einen obligatorischen, ins Detail gehenden Bauplan mit Bauschein, so fehlt für unsere erste Kirche ein solch wichtiges Dokument.

Nur durch die Existenz eines Kirchenprozesses, der sich in den Jahren 1779 bis 1787 zwischen der Gemeinde Berg und dem kurfürstlichen Herzog von Zweibrücken abspielte, lassen sich einschlägige Daten und historische Tatsachen entnehmen, die es ermöglichen, mit einer an Sicherheit grenzenden hohen Wahrscheinlichkeit ein Bild der Glaubwürdigkeit zusammen zu stellen.

Das erste Berger Gotteshaus war ein kleines Kirchlein, wahrscheinlich eine Kapelle.

Die Kirchenakten selbst müssen im Spanischen Thronfolgekrieg entweder verbrannt oder weggeschafft worden sein. Es war nämlich in der Zeit der Verwüstung unserer Pfalz, die erst wieder im Frieden von Baden Ruhe gefunden hat, mit ihr die Vogtei Hagenbach und die zu ihr gehörenden Orte, darunter auch Berg. Gäbe es nicht den erwähnten Prozeß, läge wohl vieles im Dunkeln. Doch außer ihm gibt es noch zwei weitere Beweise:

a) In den zwei Kreuzbalken im Schiff gegen den Chor war die Jahreszahl 1608 eingemeißelt, wohl das Baujahr.
b) Ein Beleg, der sich für die Nachwelt hinüber gerettet zu haben scheint und zwar in Form einer Rechnung, die das Jahresdatum 1726 trägt und die Kosten eines Türschlüssels der ersten Kirche betrifft.

Mithin genug handfeste Dokumente für die erste Berger Kirche.

Wie groß war diese Kirche?

Sie hatte nach der einen Teil des Proßesaktes bildenden Bestandsaufnahme vom 27.3.1779 eine Länge von 38 Fuß und 2 Zoll, und eine Breite von 16 Fuß und 2 Zoll. Bezogen auf Fuß und Zoll französischen Maßes von 1779 waren es 12 Meter in der Länge und 5 Meter in der Breite. Insgesamt hatte das kleine Kirchlein (oder Kapelle) nur Raum für 65 Personen. Es war weiterhin ausgestattet mit einer Empore, die, wie es heißt, mit 3 Bänken für Burschen eingerichtet war, die stehend die Decke berühren konnten. Vorhanden war auch ein Beichtstuhl und eine Kanzel.

Schicksalsschläge und die erwähnten Verwüstungen haben das Kirchlein reparaturbedürftig gemacht, ohne daß man weiß, durch wen alles geschehen ist.

An der Kirche mußte unbedingt etwas getan werden. Überall regnete es herein, der Bau war brüchig. Man war sich einig, daß mit einer Reparatur allein dem Übelstand nicht abgeholfen werden konnte, sondern es stellte sich einfach die Frage: Vergrößerung oder Neubau.

Durch mehrere beweiskräftige Argumente stand eindeutig fest, daß der Herzog von Zweibrücken als Alleinherrscher zuständiges Organ und Kostenträger für alle baulichen Maßnahmen war, auch für einen Neubau. Einer dieser Beweise war die Rechnungslegung von 1731, aus der in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise hervorgeht, daß die Kirche von Berg zu Lasten des Wahlmannes der Pfalz geht. (Electeur palatin).

Mithin also ein fundamentales Recht, alle Anträge auf Finanzierung und Erbauung nur an diesen Adressat zu richten. Man stützte sich von Berger Seite her auf die Tatsache, daß der Herzog in dieser seiner Eigenschaft um 1750 auch die Hagenbacher Kirche vergrößerte oder neu erbauen ließ, wie auch erwähnt wird, daß die Kirche der Katholiken von Neuburg durch Ludwig XIV erbaut worden sei „und dies lange, nachdem die Kirche von Berg gebaut worden war; denn sie existierte schon 1608“.

Also hat man von der Gemeinde her an den Herzog allein das Ansinnen gerichtet, in Berg eine neue Kirche zu bauen, wobei nicht versäumt wurde, den Herzog an die Tatsache zu erinnern, daß Berg als arme Gemeinde in den Jahren 1725 -1730 zu Zahlungen für den Bau des Mannheimer Schlosses herangezogen worden ist.

Bereits am 26. März 1779 fand eine Besichtigung der Berger Kirche statt. Die Kommisssion bestand aus einem Vertreter des Bischofs, eines Architekten aus Lauterburg, dem Pfarrer und Bürgermeister sowie Bürgern und Gesuchsteller unserer Gemeinde. Aufmarschiert waren damals 232 Personen; Männer, Frauen und Jugend, die durch Einnahme der Bankplätze demonstrieren mußten, daß der Kirchenraum zu klein war. Zu klein für die Männer, zu klein für die Frauen, und erst recht zu k!ein für die Jugend. Als die Angetretenen die insgesamt mit 22 Bänken á 4 Sitze ausgestattete Kirche füllen sollten, fanden nur etwa 80 Personen einen Bankplatz, 19 standen im Gang. Bei all den anwesenden Personengruppen mußte der Pfarrer gegenüber der Kommission ausdrücklich bestätigen, daß es sich nur um einheimische Bürger handelt.

Zu diesem Zeitpunkt (1779) hatte Berg an Kirchenbesuchern 96 Männer. 89 Frauen, 49 große und 71 Schulmädchen, sowie 27 große und 47 kleine Buben. Dazu kamen noch die Neuburger Katholiken, die an Sonn- und Feiertagen ebenfalls in Berg dem Gottesdienst beiwohnten, nämlich 16 Männer, 14 Frauen und 20 Kommunikanten.

Von den 89 Frauen waren 70 erschienen, die fehlenden 19 wurden so entschuldigt: zwei im Wochenbett, zwei krank, l5 auf dem Lauterburger Wochenmarkt.

II. Teil

Der Bauzustand der Kirche von 1608 war nach Auffassung des Bischofs so bedenklich, daß er mit Erlaß vom 19. August 1780 die Kirche interdicierte (verbot) und gleichzeitig anordnete, mangels eines anderen geeigneten Raumes den Schuppen des Pfarrhauses für die Abhaltung des Gottesdienstes zu benutzen. Der Erlaß hat folgenden Wortlaut: „August im Namen Gottes, Bischof und Fürst von Speier, Fürst von Heiligem Reich, Vorstand von Weißenburg, Graf von Limburg-Styrum, wegen der Untersuchung die uns von Tibenius Dorn, Bürgermeister und Leiter der Gemeinde Berg, vorgelegt wurde, und wegen der betreffenden Untersuchung werden wir den Besuch, den wir der Kirche der Gemeinde am 26. März 1779 gemacht haben, wiederholen. Wir haben alles gesehen und beachtet. Die Kirche war brüchig. Wir haben sie verboten und den Gottesdienst in dieser auch. Da die Gemeinde keinen anderen Ort finden konnte, beschlossen wir die Scheune des Herrn Pfarrers zu benützen. Wir beschließen, daß die Kirche der Gemeinde Berg sofort wieder aufgebaut wird und daß der Besitzer die Kosten übernimmt. Dieses Schreiben wurde gefertigt und gegeben in unserm bischöflichen Palais in Bruchsal dem 19. August 1780“.

Merken wir uns dieses Datum.

Gegen die Verwendung der Scheune als Gottesdienstraum hat der Pfarrherr Franz Josef Kahe, der allem Anschein nach in den Jahren 1795 bis 1797 bei der Gemeinde die Funktion eines „officier puplic“ inne hatte, hinreichend begründete Bedenken angemeldet. Es war sicher von seiner Sicht her keine Rebellion, als er am 19. ?. 1786 aus Verantwortung und Sorge um Religion und Kirche in seiner Pfarrei ernste Bedenken an seinen Bischof nach Speyer richtete. „Euer hochfürstliche Gnaden haben zwar anno 1780 geruht, die Kirche zu Berg wegen ihrer Baufälligkeit zu interdicieren, aber nicht die Wiedererbauung zu verordnen und verweist mit Nachdruck auf die Befürchtung hin, daß die Religion in dem Orth zu Grunde geht und andere böse Folgen habe, wenn nicht bald wieder eine Kirche ersteht“. Dies kann allerdings nicht so verstanden werden, als habe der Bischof dem Herzog gegenüber die Belange der Berger Kirche nicht vertreten; er hat im Gegenteil sich vielmehr wiederholt entschieden für die Sache eingesetzt, so am 26.3.1779, 27.4.1779 und 19.8.1780.

Von Berger Seite liefen nach Zweibrücken zum Herzog eine Reihe von Erinnerungen, Mahnungen und terminliche Drohungen, wie etwa auch die: „daß der Herzog sich innerhalb einer Woche bereit erklären möge, das Kirchenschiff zu vergrössern und für die Erstellung des Planes besorgt zu sein. Geschehe dies nicht, so die Berger Gesuchsteller in ihrer Eingabe an den Herzog, betrachten wir das Schweigen als Ablehnung und werden uns auf dem bereits früher mitgeteilten Weg schadlos halten“. Alle an den Herzog gerichteten Briefe wurden persönlich an einen Herrn Beck in Hagenbach als dem Leiter des herzoglichen Amtes übergeben. Nachdem die jahrelangen Verhandlungen ohne Fortschritt und Erfolg blieben, erging von den Verantwortlichen der Gemeinde Berg folgende Initiative in Richtung des Herzogs: „Wir unterschriebenen Bürger und Einwohner der Gemeinde Berg, Hagenbacher Amtsherrschaft Zweibrücken geben hiermit Herrn Advocat König Herrn Procurator Mouhat von Colmar völlige Vollmacht, gegen seine Hochfürstliche Durchlaucht, Herzog von Zweibrücken in Betreff der Herstellung der Kirche zu gesagtem Berg die bei einem hohen Königlichen Rath anhängige Klag zu betreiben, und all dasjenige, was in solcher Sach zu thun seyn wird, in unserm Namen zu besorgen, genehmigen hiermit all jenes, was dieselben diesetwegen machen werden.
So geschehen Berg, 8ten März 1786
Jakob Scherrer des Gerichts
Andreas Lindmann, Bürgermeister

Dieser Schritt. besser gesagt der beiden Mut, blieb nicht ohne Wirkung. Endlich nach 7 Jahren verlorener Zeit kam schließlich zwischen seiner Durchlaucht, dem herrschenden Herzog von Zweibrücken einerseits und August Bischof und Fürst von Speier am 15. Dezember 1786 ein Vertrag zustande, sofort die Kirche zu bauen, die genügend sein sollte. Und dies war die Entscheidung für die zweite Berger Kirche.

Von jetzt ab drängten die Berger (Pfarrer, Ortsvorsteher und Bürger) noch energischer auf Taten seitens Zweibrücken. Vor allem begehrten sie fürs Erste einen Plan, der von der Gemeinde gutgeheißen und vom Bischof genehmigt werden könne. Hierzu setzten die Gesuchsteller ihrem Zweibrücker Herrscher eine Gnadenfrist bis 16. Januar 1787 und sprachen im übrigen eine sehr deutsche und deutliche Sprache mit ihm, indem sie unter anderem ausführten: „Geschieht dies nicht, sehen wir uns genötigt, unser Gesuch dem Rath (wohl Regierung) vorzutragen, damit dieser anordnet, daß ein solcher Plan von einem Fachmann ausgearbeitet wird, alles zu Lasten des Herzogs von Zweibrücken, was ihm hiermit zur Kenntnis gebracht wird, damit er es genau wisse und nicht protestieren könne.“

Nach der im Prozeßakt niederschriftlich festgehaltenen örtlichen Kirchengeschichte ist Berg im Jahr 1733 eine selbstständige Pfarrei geworden. Weiter ist in dem Archivblatt U 7 Nr. 21 Folio 8 davon die Rede, daß das ehemalige Herzogliche Amt Hagenbach die Gemeinden Hagenbach, Berg, Pfortz, Wörth und Neuburg umfaßte. Hagenbach, Berg und Pfortz waren ursprünglich eine einzige Gemeinschaft.

III. Teil

Alle Recherchen nach dem Baujahr oder gar offiziellem Bauvollendungsdatum des Kirchenneubaues, wie er zwischen dem Zweibrücker Herzog und dem Speyerer Bischof am 15.12.1786 beschlossen worden ist, führten lange Zeit zu keinem Ergebnis. Nirgends bei den für Berg in Betracht kommenden Archiven Speyer, Karlsruhe und München hat sich etwas zutage fördern lassen.

Nicht nur daß Geduld, Glück und Zufall in einem engen Verhältnis zueinander stehen, in diesem Fall stand sogar ein kleines Wunder als vierte Komponente im Spiel.

Denn: Von den Belegen Nr 1 – 130, die dem Kassenbuch von 1788 hätten beigefügt sein sollen, ist nur ein einziger, der Beleg Nummer 62, erhalten geblieben. Er lag wie verlassen zwischen zwei Blattseiten. Sein Inhalt: „Gemeind Burger Meister Martin Scherrer hate zu zahlen an Joseph Weißenburger, Rappenwirth für Zehrung bei Einweyung der Kirche zu Berg, durch die geistlichen Herrn verzehrt worten, eine Sum mit fünfzieg zwey Gulten. Berg, d. 28. August 1788. Georg Knell Syndici, Christoph Bommer, Diberius Dorn.“

Dies wäre eigentlich für sich allein schon Licht und Weg genug gewesen nach dem Gesuchten. Außer diesem Belegfund ließe sich als Hinweisspur auf die Baujahre 1787-1788 auch das Gesuch des Pfarrherrn Müller vom 15. Oktober 1853 verwerten. Dieser hat sich wegen eines Zuschusses für eine neue Kanzel an die Gemeinde gewandt und in seiner Begründung nicht nur zum Ausdruck gebracht, daß die Kanzel durch ihre Farbe in einem unangenehmen Kontrast zu dem Altar stünde, sondern darin auch die anno 1787 völlig ausgebaute Kirche erwähnt. Unter „völlig ausgebaut“ kann entsprechend dem damaligen Sprachgebrauch nichts anderes als der Neubau der Kirche verstanden werden.

Für das Baujahr 1787/88 spricht auch die Kassenbucheintragung in der Gemeinderechnung 1788, derzufolge den Zimmerleuthen bey Aufstellung des Kirchthurms für Zehrung 6.37 Gulden gegeben worden sind. Weiterhin die nachgewiesenermaßen erzielten Einnahmen aus Altmaterialverkäufen im gleichen Jahr, nämlich a) Verkauf des alten Glockenstuhls an Jakob Fried der Junge, 4.10 Gulden, b) Verkauf des Kreuzes vom alten Glockenthurm an Ferdinand Fried zu 5 Kreuzer, c) Versteigerung des vom neuen Glockenthurm übrig gebliebenen Tannenmastes an Joseph Weißenburger zu 4 Gulden, d) Zahlung von 5.21 Gulden für die von dem Kirchturmgeholz abgefallenen Späne durch Jakob Fried und Lorenz Mertz.

Schließlich liefert das Kassenbuch 1788 einen nochmaligen zusätzlichen Beweis, wonach der Schulmeister, die Fuhrleute, der Kammerkommissar und die Zollgarde aus Anlaß der Kirchenkonsekration sich fur ihre Mitwirkung ein Zehrgeld von 26.78 Gulden erdient haben. Es entspricht der Logik. daß die dem erwähnten Vertragsdatum 15.12.1786 folgenden zwei Jahre die Bauzeit waren und das auf dem gefundenen Beleg Nr. 62 stehende Datum 28.8.1788 vermutlich der Tag der Einweihung war: nach dem immerwährenden Kalender übrigens ein Donnerstag. Es kann also keinem Zweifel unterliegen, die zweite Berger Kirche, unsere heutige, trägt das Baudatum des Jahres 1788. Andere bisher festgehaltene Daten beruhen insoweit auf einem Irrtum. So auch das in der Dekanatsbeschreibung – Speyer 1961 Seite 249 – in bezug auf die St . Bartholomäus-Pfarrkirche erwähnte Baujahr 1744, das dort übrigens mit einem ? Fragezeichen versehen ist.

Was die Finanzierung betrifft finden sich weder in den Pfarr- noch in den Gemeindearchivalien über den Kirchenbau, womit das Kirchenschiff und das Chor gemeint sind, irgendwelche Ausgabennachweise; diese war demnach eine ausschließliche Aufgabe der Hofkammer bzw. des Landesherrn als Besitzer. Dagegen war die Gemeinde Kostenträger für den Kirchturm, die Glocken und die Turmuhr. Der Kirchturm hat 1833,20 Gulden gekostet und dieser Betrag wurde durch Holzverkäufe des Gemeindewaldes auf die Beine gebracht. Eine Teilung der baulichen Zuständigkeit nach Kirche und Kirchturm bestätigt übrigens auch die Berger Pfarrchronik. Sie enthält indessen keine Aufzeichnungen über den Kirchenbau. Wie in so manchen Vorverhandlungen ging es auch hinsichtlich der Größe der zu erbauenden Kirche unter den Partnern nicht ohne Meinungsverschiedenheiten. Aus einem Prozeßblatt läßt sich aber soviel herauslesen, daß die neue Kirche von Pfarr- und Gemeindeseite her folgende Größen bekommen sollte: Das Kirchenschiff eine Länge von 80 französischen Schuh und eine Breite von 45 Schuh; das Chor 35 Schuh lang und 30 Schuh breit So nach einem erwähnten, aber leider nicht auffindbaren Bauplan. Die tatsächlichen Maße sind nach Meter berechnet etwas geringer ausgefallen, als es die Berger Wünsche vorsahen. Wahrscheinlich hat der zahlende Landesherr Abstriche gemacht und Gulden sparen wollen.

Die 1787/88 erbaute zweite Berger Kirche ist in der Nacht vom 21. auf 22. Dezember 1944, wahrscheinlich durch Beschuß – es wird auch von anderen Vermutungen gesprochen – bis auf die Grundmauern und Giebelwände nieder gebrannt. Lediglich die Sakristei blieb erhalten.

In den wirtschaftlich schwersten Nachkriegsjahren wurde die zerstörte Kirche auf den alten Mauerresten wieder zu der aufgebaut was sie heute ist. Insofern könnte man eigentlich von der dritten Kirche Berg’s sprechen.

Am 9. Dezember 1948 war das Richtfest, am 10. November 1949 die Konsekration durch Bischof Josef Wendel, den späteren Kardinal von München.
Seit einigen Jahren läuten ihre Glocken sonntags den Katholiken wie Protestanten, zwar noch zu getrennten Gottesdiensten, jedoch zum gleichen Gott.

Hatte Berg eine dritte Kirche?

Nanu – war meine erste Reaktion auf eine Fundstelle im „Kirchenamtlichen Bestand des Bistums Speyer“ (Franz Xaver Remling, Geschichte der Bischöfe zu Speyer Bd: 1, Mainz 1852) über die Beschreibung des Landdechanats Herxheim. Zur grossen Überraschung heißt es darin: „Berg, erscheint schon im Jahr 716 mit einer Kirche zum heiligen Martin, Plebanie“. Wenn dieses Berg im Dekanat Herxheim liegt, kann es doch nur unser Berg im Kreis Germersheim sein! Anders konnte man nicht folgern.

Ist Berg ein „uraltes“ Dorf? Hat denn Berg eine dritte Kirche nachzuweisen? Zwei Fragen, die sich ganz automatisch stellten. Neue Recherchen bei der Diözese und beim Landesarchiv waren postfertig. Doch da habe ich selbst finden können, daß es sich hier nur um eine eingeschlichene Verwechslung oder ein Irrtum handeln kann. Die Landes- und Ortsbeschreibung von Elsaß-Lothringen, heraugegeben vom Statistischen Bureau Strasbourg 1901 -1903 hebt nämlich die erste Lesart wieder auf. In dieser ist zwar ebenfalls von einem Berg mit dem Jahr 716 und einer Pfarrkirche zum heiligen Martin die Rede, aber dieses andere Berg liegt im Kanton Drulingen, Kreis Zabern im Elsaß.

Bei so vielen „Berg“, die es gibt, kann, wie in diesem Fall, eine Ortsbeschreibung leicht mal auch zu Fehlschlüssen fuhren. Das Landesarchiv hat meine Auffassung bestätigt.

Pfarrer Bettendorf und Fuchs als Angler

Berg ist, wie schon an anderer Stelle erwähnt, ab 1733 eine eigene Pfarrei geworden, nachdem sie bis dahin eine Pfarrfiliale Hagenbachs war.

In den Rechnungsjahren 1733-38 wird wohl immer ein Pfarrer als Fischereipächter genannt, jedoch ohne Namen. Erst 1739 steht auf dem Rechnungsbeleg endlich auch der Name beigeschrieben und zwar in seiner Eigenschaft als Pächter des Gemeindefischwassers im Kriegswörth; sein Name Fuchs. Er zahlte für das zweite Pachtjahr den Preis von 14.- Gulden. Bergs beiden ersten Pfarrer, Bettendorf und Fuchs, waren demnach auch Fischer.

Die ersten Pfarrer scheinen ein schweres Los gehabt zu haben, insbesondere was ihre Unterbringung betraf. Um hier auf eine zeitliche und sachliche Identität zu kommen, muß man durch Gegenüberstellung von Gemeinderechnungen und Pfarrchronik ein bißchen kombinieren. Wechselseitige Beziehungen ergeben sich daraus, daß die Gemeinde für den sachlichen Aufwand der Kirche zuständig war. Zum Sachaufwand zählte auch die Pfarrwohnung. Da Berg aber kein Pfarrhaus besaß, oblag ihr ersatzweise die Miete. Da steht nun zum Beispiel in der Gemeinderechnung 1733 die nur wenig aussagende Kurzbuchung: „Dem Löwenwirth vor Hauszins wegen des Herrn Pfarrer lauth Schein Nr. 41 7.40 Gulden zahlet“. Damaliger Schultheiß war der Löwenwirth. Mit diesen 7.40 Gulden Hauszins kann man zunächst nichts anfangen, kommt aber einen Schritt weiter, wenn man zur Berger Kirchenchronik eine Verbindung herstellt und in dieser auf Seite 9 folgenden Eintrag aufspürt: „Anstatt einer Wohnung werden dem Pfarrer zu Bergen 10 Gulden von Hagenbach und I Gulden von Leisweiler, sowie die unter Nr 7 gemeldeten 100 Gulden Kompetenz gezahlet, davon lehnet er sich eine große oder kleine Wohnung, wie er sie findet. Vom Jahre 1733 bis zum Jahr 1744 hat man schon fünf Pfarrhäuser in Berg gezahlet, wovon man nit 3 ohne Lachen ansehen kann.“ Mangels eines eigenen Pfarrhauses mußten sich die allerersten Pfarrer selbst ein Appartement suchen und in Miete wohnen. Kein Wunder, daß es bei der damaligen Wohnkultur und Wohnungsknappheit problematisch war, eine für den Pfarrherrn angemessene Wohnung zu finden.

Beschreibung der Pfarrei (1825) und Pfarrfassion ( 1842)

Mit dem Faszikel „Beschreibung der Pfarrei und Pfarrfassion“ wurde eins der ältesten Aktenbündel in der Altregistratur des Berger Burgermeisteramts gefunden. Aus diesen beiden und anderen Einzelakten nun die wichtigsten und interessantesten Auszüge:
1. Sitz der Pfarrei ist Berg mit 840 Seelen; dazu gehörig die Filiale Neuburg mit 150 und die Ziegelhütte bei Lauterburg mit 30 Katholiken.
2. Der Zustand der Kirche ist in Hinsicht des Bauwesens gut; dieselbe unterliegt dermalen einer Ausbesserung. An der inneren Einrichtung fehlt es an Kirchen paramente, und die, welche da sind, befinden sich in einem mangelhaften Zustand.
3. Die Filialkirche befindet sich in einem sehr baufälligen Zustand, welcher ein Hauptreparatur voraussetzt. Hinsichtlich der inneren Einrichtung fehlt da Meistbedürftigste.
4. Von der Hauptkirche zur Filialkirche ist es 1 Stunde. Bei trockenem Wetter ist der Weg gut, bey nassem Wetter sehr schlüpfrig.
5. Da dermalen das Pfarramt von Berg auch den Gottesdienst von Büchelberg zu besorgen hat, so hat die Filialkirche Neuburg nur alle 14 Tage Gottesdienst. Sonsten soll diese Filialkirche jeden Sonntag Gottesdinest haben. (Also auch vor 150 Jahren eine Mitbetreuung Büchelbergs und Neuburg – wie heute – . Man sieht an diesem Beispiel, daß es im Zeitenablauf immer Wiederholungen gibt.) In der Zeit vom 1.10.1819 – 31.12.1822 war Berg eine vakante Pfarrei.
6. Das Präsentations- und Ernennungsrecht für die Pfarrei Berg steht dem Landesfürsten zu.
7. Die Pfarrei Berg ist als eine beschwerliche zu bezeichnen, die einen rüstigen Körper erfordert.
8. Ursprünglich lag die Unterhaltung der Kirche sowie des Pfarrhauses der Pfalz-Zweibrückschen Regierung ob; gegenwärtig (1825) werden diese Objekte von der Gemeinde unterhalten.
9. Pfarrhaus mit Anbauten waren 1825 mit einem Verkehrswert von 1600.- Gulden brandversichert.
10. Das Pfarrhaus wurde von der kurpfalzischen Regierung erbaut. (Baujahr ist nicht genannt).
11. Grundeigentum: 48 ar Wiesen, 47 ar Acker, und 12 ar Garten.
12. Das Einkommen des Pfarrherrn bestand 1825 in:

festem Staatgehalt 232.– Gulden jährl.

Zuschuß der Gemeinde 92.48 Gulden jährl.

Stolgebühren 30.– Gulden jährl.

Wertanschlag für Holz 26.– Gulden jährl.

Die Einkünfte der Pfarrer waren von Ort zu Ort verschieden. Je nach Reichtum der Gemeinde waren die Zuschüsse zum Pfarrgehalt stark differenziert; lediglich das Staatssalär scheint einheitlich gewesen zu sein. Die Pfarrei Westheim bezog z.B. von ihrer Gemeinde einen weit höheren Zuschuß und hatte mit 749.14 Gulden fast das doppelte Einkommen. (Laut der in den Berger Akten liegenden Westheimer Pfarrbeschreibung) Außer dem Pfarrhaus und dem Grundeigentum verfügte die Berger Pfarrei über ein separates Pfarrgut von 1 Morgen, l Viertel und 10 Rut Land. Es wurde nach einem Gesetz vom 20. März 1813 als sei es Gemeindegut, an die Handelsleute Bernhard Half und Max Gaudschau in Hagenau verkauft.

Eigentümerin des Landes war die Pfarrei, Verkäuferin jedoch die Gemeinde. Man muß sich fragen, wie ein solcher Irrtum möglich war; nun damit, daß die Besitzverhältnisse nicht so selbstverständlich geklärt waren wie heute. Es begann ein Prozess zu laufen, aber nicht wie man logischerweise vermuten möchte, zwischen Pfarrei und Gemeinde, sondern gegen die beiden genannten Käufer. Kläger waren Pfarrer Krämer und Schullehrer Lohr, dieser in seiner Eigenschaft als Kirchenrechner. Der Prozess konnte vor dem Landauer und Zweibrücker Gericht von der Kirche gewonnen werden. Zurückgeblieben sind indessen der Höhe nach 202.46 Gulden Prozesskosten, damals eine Menge Geld. Sie sind von der Gemeinde getragen worden. Ihretwegen sollte ein neuer Prozess geführt werden, diesmal aber, da die Käufer Half und Gaudschau in Frankreich wohnten, vor französischen Gerichten. Bürgermeister Scherrer schaltete jedoch auf Nummer sicher und bemühte sich vorher zu dem Weissenburger Advokat Pugnier, zumal eine hohe Kaution zu stellen war.

Der Weissenburger Advokat hat dem Berger Bürgermeister den guten Rat gegeben, von der Klageerhebung Abstand zu nehmen, weil es schwierig und zugleich gefährlich sei, gegen die beiden in Frankreich zu prozessieren. Es müßte nämlich befürchtet werden, so der Weißenburger Advokat, daß bei einer Verhandlung nach französ. Recht die Güter, welche durch Landauer und Zweibrücker Gerichtsurteile der Berger Kirche zugesprochen worden sind, unter Umständen wieder verloren gehen könnten. Zu einer liniengleichen Auslegung kam auch das Germersheimer Landkommissariat. Der weitere Prozess wegen den Gerichtskosten fand daraufhin nicht statt.

Finanzielle Nachteile

In seinem Schreiben vom 3. März 1872 an die Gemeinde beklagt der Berger Kirchenfabrikrat den bedeutenden Einnahmeausfall von 70.- Gulden nach Auflösung des Neuburger Hauptzollamts im Jahre 1871. Dieser Verlust, so heißt es darin weiter, fällt umso mehr ins Gewicht, als in Neuburg meist nur arme Katholiken übrig bleiben, die nicht einmal mehr, wie es früher immer üblich war, an Sonn- und Feiertagen den Fuhrlohn des Pfarrers von Berg nach Neuburg bezahlen können.

1825: Die Neuburger Filiale war eine arme, die Berger Kirche keine reiche.
1977: Beide Kirchen sind nicht reich, der Kirchenbesuch dagegen arm.

Die Pfarrchronik

Haben wir uns über die Berger Kirchenbauten und die Pfarrfasion unterhalten, so will mit diesem Beitrag die ältere Berger Pfarrgeschichte vorgestellt werden. Sie beinhaltet eine Festschreibung des Status der Pfarrei, trägt das Datum vom 20. August 1748 und ist in 13 Punkte aufgegliedert, wie sie nachfolgend in verkürzter Form gebracht werden.

1. Die Religion in Bergen
Bergen-so nannte sich unsere Gemeinde 1748-war zu dieser Zeit ein kurpfälzisches, ganz katholisches Dorf im Oberamt Germersheim, Unteramt Hagenbach. „Von mans gedenken hatt kein unkatholischer Bürger oder Jude dahier gewohnt.“

2. Von der Pfarrkirche
Im spanischen Erbfolgekrieg,1709, war das Kirchlein, auch Kapelle genannt. von den Königlich-französischen Truppen verschanz und völlig zum Kriegsgebrauch hergerichtet. Der Kurpfälzischen Hofkammer oblag der Kirchenbau und dessen Unterhaltung; Glockenturm und Glocken jedoch der Gemeinde.

3. Kirchengut und Kapitalien
Das Kirchengut bestand in 4 Morgen, 5 Viertel und 60 Rute Ackerland, sowie 6 Morgen,3 Viertel und 10 Rute Wiesen.
An Geldkapitalien, so heißt es, ist die Kirche zu Berg nicht überladen. Die Addition von 4 Stiftungen ergibt insgesamt 175.- Gulden. Anmerkung: Daß die Pfarrei eine arme war, beweist auch ein Rechnungsbeleg aus dem Jahr 1752. Er sagt, daß auf Wunsch des Herrn Pfarrers ein Muttergottesbild angefertigt, dieses aber aus Unvermögen der Kirche von der Gemeinde bezahlt worden ist (3.18 Gulden).

4. Almosen
Die Almosen hatten einen Geldbestand von 720.– Gulden, die „landläufig“ jährlich 30.- Gulden einbrachten. Das Kapital mußte in seinem Wert erhalten bleiben, nur über die Zinsen durfte verfügt werden. Ein bestellter Almosenpfleger und der Bürgermeister teilten sich in die Verantwortung.

5. Die festa particularia
Darunter sind zu verstehen das Fest des heiligen Kirchenpatrones Apostel Bartholomäus, der Kirchweihmontag als Jahresgedächtnis für die Verstorbenen der Gemeinde, das Amt zu Ehren des hl. Sebastian am 20. Januar und der Hagelfeiertag nach dem Fest Corporis Domini.

6. Die gewöhnlichen Prozessionen
a) die Markusprozession: geht mit dem Kreuz im Berger Fruchtfeld gegen Lauterburg herum,
b) die Bittprozessionen. auch Kreuzwoche genannt: die Berger gehen am Montag nach Hagenbach
am Dienstag auf das Bergische Filial Neuburg
am Mittwoch in die nächst Lauterburg gelegene Kapelle Maria Hilf genannt,
c) am Fest Fronleichnam geht die Prozession durch das Dorf zu den vier aufgestellten Altäre.

7. Die Pfarrei
Im Jahre 1733 wurde Berg und Neuburg eine eigene Pfarrei und durch Vertrag zwischen seiner kurfürstlichen Durchlaucht zu Pfalz, Karl Philipp und seiner hochfürstlichen Eminenz Damian Hugo, Bischof zu Speyer und dem ersten Pfarrer besetzt. Die Besoldung bestand in 100 Gulden, 1 Fuder Wein,15 Malter Korn und 12 Klafter Holz. Auf Anordnung der Hofkammer waren je zur Hälfte die Kellerei Klingenmünster und Pleisweiler die Weinlieferanten. Schließlich hatte die Pfarrei, wie die Bürger, den freien Viehaustrieb.

8. Pfarrguter
Neben dem Kirchengut gab es ein Pfarrgut, das 3 Viertel Acker und 4 Viertel, 50 Rut Wiesen umfaßte.

9. Pfarrplatz
Anno 1737 hat die Gemeinde in Eile einen Pfarrplatz gekauft mit einer Fläche von 1 Viertel und 22 Rut, derzeit (1748) als Garten angelegt. (Sicherlich der Bauplatz des heutigen Pfarrhauses auf dem Kirchberg.)

10. Patron, der die Pfarrei besetzt
„Das Recht, einen Pfarrer auf Bergen und Neuburg zu prästentieren, kommt bei jedesmaliger Vacatur unstreitig der kurfürstlichen Durchlaucht zu.“

11. Erhebung des Zehnteteils
Der an die kurfürstliche Hofkammer abzufuhren gewesene große und kleine Zehntertrag ist in Form von vier Versteigerungen vor sich gegangen:
„Am ersten Mal: Wintergerst, Reps und Magsamen.
am zweiten Mal: Korn samt allem, so in Garben gebunden wird. am dritten Tag: das Welschkorn.
am vierten Mal: Hanf, Flachs etc.“
Auch an dieser Stelle ist festgehalten, daß die Hofkammer schuldig ist, das Chor das Langhaus und die Sakristei zu bauen und zu unterhalten.

12. Dermaliger Pfarrer
Pfarrer Johannes Mörchen war der dermalige Pfarrer. Er hat die Pfarrchronik „nach gegenwärtigem Zustand und im Abgang einiger Dokumente fleißig erholten, gewissenhaftigen Aussagen gründlich beschrieben den 20. August 1748.“
Pfarrer Mörchen ist geboren am 1. Januar 1719 zu Hallenberg/Westf. zum Priester geweiht am 25. Mai 1744, approbiert zu Bruchsal am 19. März 1746, installiert zu Bergen und Neuburg am 28.3.1746.

13. Schulmeisterei
Der Schulmeister von 1748 hieß Johannes Steiner, ein gebürtiger Neustadter. Des Schulmeisters Besoldung: jährl. 10.- Gulden und 5 Malter Korn, außerdem von jedem Bürger 1 Simmer Korn und Anspruch auf die Gemeindewiese zwischen dem schwarzen Loch und der alten Lauter. Desweitern eine Garbe Korn von jedem, der in der Gemarkung Frucht baute und ein Schulgeld von 15 Kreuzer pro Kind und Jahr. Das beiläufig erwähnte Schulhaus muß die Gemeinde bauen und unterhalten.

Namenliste

der Pfarrherrn seit Gründung der Pfarrei anno 1733.

1733 Bettendorf
1737 Fuchs Anton Bernhard
1741 Becker Nikolaus
1746 Mörchen Johannes
er hat, mit 1733 beginnend, die Pfarrchronik angelegt.
1752 Feyer Johanns
1754 Grau Philipp
1759 Rolar Franz Arnold
1770 Kahe Franz Joseph
er muß wegen des Kirchenbaues mit dem Zweibrücker Herzog und seinem Bischof in Speyer einen harten Kampf fuhren.
1793 Westhäuser Stephan
er war oft Aushilfspriester für den erkrankten Pfarrer in Au/Baden. Sein Dienst stand im Gegensatz zu den zahlreichen Dorffehden mit Au, über die wir im Beitrag „Rivalitäten Berg – Au“ noch lesen werden.
1801 Fischer Xaver Joseph
1814 Schneider Nepomuk
1815 Spiffer H.Peter
1816 Kraemer Georg
1820 Osterrath Joseph
1823 Baumgartner Franz
1827 Müller Daniel
1861 Gründer Karl
1871 Höffner Theodor
1909 Amlung Emil
1930 Frank Eduard
1943 Maginot
er hatte die schweren Nachkriegsjahren 1945 ff und den Wiederaufbau der kriegszerstörten Kirche zu meistern. 1962 Herrmann Anton
1967-2001 Kuntz Hermann

Dieser Text stammt aus der Ortschronik von Ludwig Stehle (1980)
Bearbeitet von Dr. Hans-Peter Meyer und Joachim Möller (2001)