Schule

„Vorgeschichte der Berger Volksschule“
Inhalt:

1. Vorwort des Ortsbürgermeisters Steigleder
2. Einleitung
3. Geschichtlicher Rückblick
4. Schultypen
5. Werdegang der Berger Volksschule
6. Sonntags- und Fortbildungsschule
7. Christenlehre
8. Schülerzahlen, Lehrerstellen, Klassenstärke
9. Schulstrafen, Schulkommission, Versäumnisse
10. Ferien
11. Arme Schulkinder
12. Schulaufsicht
13. Erbauung der Schulhäuser – Sachkosten der Schule
14. Schulsaal:
Ausstattung
Holzschuhbänkle
Aborte
15. Die Volksschullehrer und ihre soziale Stellung
16. Namensverzeichnis der Berger Lehrer von 1734 – 1985
17. Besoldung der Volksschullehrer
18. Das religiöse Verhältnis Kirche – Schule
19. Aufzeichnungen aus den Berger Schultagebüchern 1900 – 1945
20. Anekdoten aus dem Schulleben
21. Schulhaus- und Klassenbilder
22. Schlusswort
23. Literatur- und Quellennachweis

Zum Geleit

Herr Ludwig Stehle hat in den letzten Jahren in mühevoller Kleinarbeit die „Berger Ortschronik“, „Dorfdialekt unserer Vorfahren“, „Berger Namen“ u.a. veröffentlicht. Jetzt liegt ein weiteres Werk vor:

„Vorgeschichte der Berger Volksschule“

Alle Arbeiten verdienen uneingeschränkte Hochachtung und den Dank der Ortsgemeinde.

Die Geschichte von Berg mit Neulauterburg war wechselvoll. Sie kennt Zeiten wirtschaftlicher Blüte, aber auch Zeiten der Not und Bedrängnis und Jahre des Krieges mit all seinen Schrecken.

Unsere älteren Mitbürger werden auf den folgenden Seiten Vertrautes finden, aber sie werden auch manches lesen, was ihnen bisher unbekannt war. Die jüngeren Berger werden durch die Lektüre Verständnis für die Jugendzeit ihrer Eltern und die ganz jungen auch eine andere Beziehung zu ihrer heutigen Schule bekommen.

Ich wünsche diesem Buch eine weite Verbreitung, dem Leser interessante Stunden und dem Autor, der sich als Amtmann im Ruhestand keine Ruhe gönnt, viel Kraft für weiteres Schaffen.

Alois Steigleder
Ortsbürgermeister


Einleitung

Wie alles hatte auch unsere Berger Schule einen Anfang.

Die ersten Schritte scheinen ihr besonders schwer gefallen zu sein, denn für den Start hatte man weder ein Rezept, noch ein Konzept; es war vielmehr ausgesprochenes Neuland.

Sieht man von den vielen Kinderkrankheiten und den im Laufe der Jahrhunderte zurückgelegten Durststrecken ab, so ist das Bildungswesen insgesamt in unserem föderativen Staatswesen auch heute noch von einer bundeseinheitlichen Lösung weit entfernt.

Dessen ungeachtet ist und war die Volksschule unbestreitbar schon immer der geistige Bildungsort gewesen, an dem unsere Vorfahren und wir das fundamentale Wissen und Rüstzeug fürs Leben mitbekommen haben.

Der hier zusammengetragene Stoff erhebt keinen Anspruch auf lückenlose Vollständigkeit im geschichtlichen Sinne, er soll lediglich ein mosaikhaftes Bild unserer Dorfschule vermitteln. Den alten und ältesten Bürgern möchte er gerne eine lebendige Erinnerung an ihre eigene Schulzeit sein, den jungen Schülern unserer Zeit soll er die Möglichkeit eines Vergleichs mit den Schulverhältnissen von damals geben.

Die geistigen Anforderungen sind heute größer denn je und lassen angesichts des technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungstrends keinen Stillstand erkennen.

Immer schon hat es Prinzipien gegeben, die in der Schule beginnen und sich wie ein roter Faden durchs ganze Leben ziehen.

Ob es heißt: „Das Menschenleben ist eine ständige Schule“ oder wie ein anderer Spruch lautet: „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom, sobald man aufgibt, treibt man zurück“; beide münden in die Lebensweisheit ein: „Glück hat auf die Dauer nur der Tüchtige.“

Wenn wir den für alle Zeiten und Menschen gültigen Grundsatz beherzigen, daß wir nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen, befinden wir uns allemal auf dem richtigen Weg.


Geschichtlicher Rückblick

Die Volksschule wird definiert als eine öffentliche Schule mit der Aufgabe, in den Jahren der allgemeinen Schulpflicht ihren Schülern Mindestkenntnisse und -Fertigkeiten beizubringen, deren alle Stände eines gesitteten Volkes bedürfen. Die Anfänge in diesem Sinne fallen in die Übergangszeit vom Mittelalter zur neueren Zeit, insbesondere in das 17. Jahrhundert. Politische Mißverständnisse und finanzielle Bedrängnisse brachten anbahnende Entwicklungen immer wieder ins Stocken.

Hinsichtlich der Leistungen der Volksschulen im 19. Jahrhundert wird in der diesbezüglichen Literatur die Meinung vertreten, daß Deutschland bis ca. 1870/1880 zusammen mit dem germanischen Norden, der Schweiz und den Niederlanden den ersten Rang behauptete.

Zwar erblickte die katholische Kirche in ihren sehr früh praktizierten Pfarr- und Klosterschulen, sowie in den späteren Kathedral- und Stadtschulen mit begründetem Recht eine gewisse Art von Volksschulen im Mittelalter.

Aber erst die Reformation hat bei Volk und Regierungen dem Bedürfnis nach allgemeiner Ausbildung zum Durchbruch verholfen.

Um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert waren es die von Pestalozzi ausgehenden Anstöße, die weiter zum Aufschwung der Volksschulen führten.

Ein scheinbar wichtiges Problem war vor 1900 die Trennung der Geschlechter in der Volksschule. Sie ist in den Ländern romanischer Zunge meist streng durchgeführt worden, in Deutschland, Skandinavien und England war indessen der gemeinsame Unterricht auf dem Land überwiegend. In unserer Schule war es schon immer so.

Den Begriff „Gesamtschule“, ein oft umstrittenes Modewort unserer Zeit, hat es auch bereits vor 100 Jahren gegeben. Von Anfang an konzentrierte sich das Lehrprogramm auf acht wichtige Unterrichts-Grundfächer, darunter Geschichte mit besonderer Rücksicht auf Vaterland und Heimat. Obgleich das Turnen den Knaben und die Handarbeiten den Mädchen vorbehalten war, drängte sich bereits im vorigen Jahrhundert das Turnen für Mädchen immer allgemeiner durch; andererseits wurde danach gestrebt, den Knaben, ähnlich wie in Finnland, Schweden, Norwegen, Frankreich und Ungarn die Handarbeit beizubringen, ohne sich durchzusetzen. Heute ist es nun doch so weit, daß die Buben wie die Mädchen am Handarbeitsunterricht teilnehmen.

Bildungswesen, Schulen und Lehrer standen bei allen früheren Regierungssystemen, ob es die Kurpfalz von 1410 bis 1768, das Herzogtum Zweibrücken von 1768 bis 1798 oder die französische Herrschaft von 1798 bis 1814 waren, unter keinem glücklichen Stern.

Bekanntlich kam Berg anno 1410 mit dem Amtsstädtchen Hagenbach zur Kurpfalz und 1768, wieder mit Hagenbach, auf dem Tauschweg zum Herzogtum Zweibrücken. Berg war ortsgeschichtlich schon immer ein treuer Trabant Hagenbachs; heute sind wir mit Hagenbach sogar eine schulische Einheit geworden, nachdem der zunächst gebildete Schulverband von 1969 und ab 1972 die Verbandsgemeinde Hagenbach die 280 Jahre währende Trägerschaft unserer Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten übernommen hat.

Fast jede Administration hatte ihre besonderen Eigenarten, in der französischen Herrschaft war es die Trennungsabsicht von Schule und Kirche. Trotz mancher Vorbereitungen und Versuche kam es in unserem Raum nicht dazu, weil die Hindernisse weit größer waren als man sie bei den Verantwortlichen einschätzte.

Überdies waren die politischen Aufgaben so groß, daß dem Schulwesen nicht die erste Priorität zukam.

Im Gegenteil: die Maßnahme der damaligen Herrschaft, alle Schul- und Kirchengüter aufzulösen, war alles andere als ein guter Dienst für die kulturelle und schulische Entwicklung. Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht in den deutschen Ländern lag zeitlich verschieden, in unserem Gebiet erfolgte sie so um etwa 1800.

Viele Jahre hindurch war es um den geregelten Schulbesuch sehr schlecht bestellt. So beklagte sich ein unbekannter Verfasser während der französischen Herrschaft über die Praxis „Unter einem Regime, wo alles nur absolute Unterwerfung atmete, ließ man trotzdem den Eltern die Freiheit, ihre Kinder lieber zu Hause zu behalten, um sie bei der Feldarbeit zu verwenden, als sie in den Unterricht zu schicken.“ Einen nachhaltigen Druck zum Schulbesuch hat das Landkommissariat in der Weise praktiziert, als es androhte, daß künftig keine Familie mehr aus Kreis-Gemeinde oder Stiftungsmitteln eine Unterstützung erhalten würde, falls ihre Kinder künftig nicht regelmäßig zur Schule gehen.

Besonders in den Sommermonaten standen die Schulen vielerorts leer, wenn die Kinder als unentbehrliche Kräfte in der elterlichen Landwirtschaft mithelfen mußten. Oft haben die Eltern die Arbeit eines Schweinehirten höher eingeschätzt als die des Lehrers.

Trat bereits ein gewisser Umschwung zum Besseren mit der Besitzergreifung des linken Rheinufers durch die Verbündeten deutscher Mächte 1814 ein, folgte die eigentliche Wende im Schulwesen 1816, als die Pfalz -wieder- mit Bayern vereinigt wurde. Den Wandel hierzu schaffte die Bayerische Regierungs-Verordnung vom 10.8.1817, die einen offiziellen Lehrplan festlegte, die Ortsschulkommissionen einführte, die Schulinspektoren in der Person der Pfarrer beider Konfessionen ernannte und das Land überhaupt seine Fürsorge dem so lange vernachlässigten Schulwesen zuwendete.


Schultypen

Von Anfang an bis in die 1930er Jahre gab es drei örtliche Schultypen:

1. Die Volksschule – auch Werktagsschule genannt

2. Die Sonntagsschule

3. Die Fortbildungsschule

Die Christenlehre hatte ihren besonderen Status.


Werdegang der Berger Volksschule

Wann der Berger Volksschulunterricht aufgenommen worden ist, läßt sich leider nicht genau erkunden. Wenn aber die Gemeinderechnung von 1739 und andere Archivbelege aktenkundig nachweisen, daß in diesem Jahr ein neues Schulhaus gebaut und das vorherige verkauft wurde, so darf daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeleitet werden, daß der Beginn des Schulwesens an der Jahreswende um 1700 liegt.

Heißt es in der Literatur, daß eine durchgreifende gesetzliche Ordnung im deutschen Schulwesen, wie übrigens auch in den meisten Kulturländern der Erde erst im 19. Jahrhundert stattgefunden hat, haben eigentlich unsere Vorfahren im Volksschulunterricht relativ früh ihr Bildungsinteresse bekundet.

Über den inneren Unterrichtsbetrieb an der Berger Volksschule beginnen die schulischen Aufzeichnungen erst 1836 in der Form von zwei gebundenen „Mädchenzensurbüchern“ des Geburtsjahrganges 1828. Die Knabenlisten fehlen. Ein Wunder übrigens, wie die noch vorhandenen alten Schulunterlagen die drei Räumungen 1939, 1944 und 1945 überlebt haben.

Für die Geburtsjahrgänge 1828 und 1829 trat die Schulpflicht mit 7 Jahren, ab 1830, wie heute noch, mit 6 Jahren ein; die Schulzeit dauerte anfänglich 8 Jahre, wurde später auf sieben Jahre reduziert, 1937 wieder auf 8 und 1966 sogar auf 9 Jahre ausgebaut. Die untere Abteilung als erster und zweiter Jahrgang wurde um 1900 als Vorbereitungsklasse bezeichnet und war üblicherweise mit einem Verweser oder Hilfslehrer (Gehilfe), die mittlere und obere Klasse mit geprüften Lehrern besetzt.

Laut Berger Schulchronik (Nachkriegsaufzeichnungen) hat früher das Schuljahr am Tage nach Allerseelen begonnen und der Unterricht im Winter von 7 bis 10 Uhr, im Sommer von 6 bis 8 Uhr stattgefunden. Nach Überlieferung und Niederschriften aus alten Protokollbüchern – vor und nach 1900 – hatten jedoch unsere Ahnen auch an den Nachmittagen Unterricht, ausgenommen mittwochs und samstags.

Was den Beginn der Unterrichtszeit um 6 Uhr betrifft, scheint sich ein kleiner Irrtum eingeschlichen zu. haben, denn man kann ja immer wieder lesen, daß früher dem Unterricht an der Volksschule täglich ein Gottesdienst vorausging, der fast in aller Regel um 7.00 Uhr stattfand und, wie damals üblich, von allen Schullkindern besucht worden ist. Aufzeichnungen zufolge begann zum Beispiel der Unterricht in den Jahren 1840 im Sommer frühestens um 7 Uhr, winters um 8 Uhr, in den Jahren 1884 und 1891 um 7.30 Uhr, im Schuljahr 1939 ab 2. Mai um 7 Uhr.

1836 und in den Folgejahren gliederte sich das Schuljahr an der Volksschule in ein Winter- und Sommersemester.

Im Wintersemester gab es zwei Benotungen, im Sommersemester eine.

Während die Schulkinder 1836 nach den drei Hauptkriterien Fähigkeit, Fleiß und religiös-sittliches Betragen beurteilt worden sind, beinhaltete der Stundenplan im einzelnen folgende Unterrichtsfächer:

Religion, Lesen, Schön- und Rechtsschreiben, Tafel- und Kopfrechnen, Singen, Gesundheits- und Anstandslehre, sowie gemeinnützige Kenntnisse.

Die Notenskala erstreckte sich von 1 bis 5: 1 = vorzüglich, 2 = sehr gut, 3 = gut, 4 = hinlänglich und 5 = notdürftig.

Trotz der „5“ als unterste Note findet man so zwischenhindurch auch eine durch den Lehrer eingetragene „6“.

Die alten Schulbücher von 1836 ff enthalten aber auch Eintragungen, die aufhorchen lassen; sie bestätigen sehr deutlich die Zeit einer großen Not. So sind innerhalb von 30 Jahren 46 Mädchen (von den Knaben fehlen die Listen) mit ihren Eltern nach Amerika, Afrika, Frankreich, Algerien und andere Länder ausgewandert, 15 Schülerinnen sind im schulpflichtigen Alter zwischen 6 und 14 Jahren gestorben und 23 hatten ein Gebrechen.

Trotz Armut und Anspruchslosigkeit hat anscheinend die Jugend auf die natürlichen Lebensfreuden nicht verzichtet. Davon gibt eine Eintragung im Jahresregister von 1866 Zeugnis, nach der vierzehnjährige Mädchen vor dem gesetzlich erlaubten Alter verbotswidrig den Kirchweihtanzboden betreten haben. Auch 1900 mußten drei Sonntagsschülerinnen wegen Besuches eines für sie noch verbotenen Tanzunterrichts zu drei Stunden Strafarrest polizeilich vorgeführt werden, nachdem sie zuvor der üblich ergangenen Vorladungsform keine Folge geleistet hatten. Bekanntlich haben die alten Berger gerne ihr Tanzbein geschwungen (siehe Berger Ortschronik Seite 153).


Die Sonntags- und Fortbildungsschule

Die Fortbildungsschulen, eingeführt im 18. Jahrhundert, hatten schon vom Wort her die absolvierte Volksschule zur Voraussetzung. Vorher betrieben die evangelische und katholische Kirche bereits in eigener Initiative eine gewisse Art von religiösen Sonntagsschulen, die, weil an Sonntagen statt findend, diesen Namen erhielten und lange Zeit beibehalten haben.

Sonntagsschulen waren gewissermaßen die Vorläufer der späteren Fortbildungsschulen. Die erste Sonntagsschule entstand 1791 in München. Die Sonntagsschule war eine Pflichtschule. Zu ihr kam in Berg im Winter 1869 die parallel verlaufende auf freiwilliger Basis beruhende Fortbildungsschule hinzu. Zwischen beiden Schularten hat es indessen nicht funktioniert. Fast widersprüchlich hört es sich an, daß Schüler von der Sonntagspflichtschule befreit werden konnten, wenn sie die freiwillige Fortbildungsschule fleißig besuchten. Weil dies aber nicht befolgt worden ist und andere Schwierigkeiten hinzukamen, hat der Gemeinderat als zuständiges Organ die Berger Fortbildungsschule mit Beschluß vom 22. 10. 1893 wieder aufgelöst. Ein weiterer Grund für die Entscheidung war, daß die Schüler der Fortbildungsschule nach dem Abendunterricht nicht in ordentlicher Weise nach Hause gingen, sondern in der Dunkelheit ihr „Allotria“ trieben und so nach der Erkenntnis des Gemeinderates letztlich von einem ersprießlichen Unterricht überhaupt keine Rede mehr sein konnte.

Die Sonntagsschule lief als solche weiter. Mit Schulpflegschaftsbeschluß vom 25.4.1914 ist sie in Fortbildungsschule umbenannt worden.

Zwischen dem Lehrerkollegium und der Schulpflegschaft einerseits und dem Gemeinderat andererseits spielte sich ein fortdauerndes Gerangel um die Verlegung der Fortbildungsschule vom Sonntag auf einen Werktag ab. Der Gemeinderat versperrte sich lange allen diesbezüglichen Anträgen, wohl einzig deshalb, weil er die Jungens und die Mädels werktags in der Landwirtschaft und im Haushalt für unentbehrlicher hielt (Gemeinderatsbeschluß vom 15.6.1913, Schulpflegsch. sitzung vom 5.3.1926). Betroffen von diesem Sonn- und Feiertagsdienst waren in erster Linie die Lehrer, die weder ein freies Wochenende, noch einen freien Sonntag hatten. Unbequem natürlich auch für die Schüler, die sonntags früh aus den Federn, dann zwei Stunden die Schulbank drücken und anschließend den Kirchgang antreten mußten. „Mußten“ bedeutete damals, was den Kirchgang betraf, noch so viel wie eine persönlich erfüllte Christenpflicht ohne Wenn und Aber.

Ab Juni 1922 erfolgte dann doch endlich die Verlegung der Unterrichtsstunden auf Samstag-Nachmittags und zwar im Sommer von 4 – 7 Uhr und im Winter von 1 – 4 Uhr. 1936 ist schließlich auch sie als Dorfschule endgültig aufgelöst worden. Ihre Nachfolgerin war für das obere Kreisgebiet die Kreisberufsschule in Kandel (1937).

Die Lehrer der Volksschule waren von Anfang an gleichzeitig auch die Lehrer der Berger Fortbildungsschule. Im Jahr 1870 waren es Ludwig Lohr, Georg Hoffelder und Franz Herrmann.

Jeder erhielt im Winterhalbjahr 1870/71 für seine an drei Abenden erteilten 38 Unterrichtsstunden19.- Gulden, gleich einer Stundenvergütung von 30 Kreuzer. (60 Kreuzer = 1 Gulden).

Kein Zweifel, alle drei Lehrer haben diese Nebentätigkeit mit dankbarem Vergnügen ausgeübt, konnten sie doch damit ihr kärgliches Einkommen nicht nur ein wenig aufstocken, sondern als Vorschullehrer auch ein standesgemäßeres Leben führen.


Die Christenlehre

Als Christenlehre kennen wir die durch den Pfarrer abgehaltene Unterweisung der gereiften Jugend im Katechismus.

Hand aufs Herz! Wer von uns besuchte gerne die in der Kirche mit den Sonntagnachmittags-Andachten verbundene Christenlehre? Solange der Pfarrer mit seinem Vortrag allein das Wort redete oder mit interessanten Bibelstellen uns als folgsame Zuhörer in seinen Bann zog, war alles lieb und gut. Sobald er aber dazu überging, Fragen aus dem Katechismus zu stellen, duckten die meisten den Kopf oder versteckten sich verstohlen hinter dem Vordermann, weil sie auf diesem Gebiet wenig beschlagen waren und oft keine richtige Antwort wußten. Für einen Befragten konnte eine spassig ausgefallene Antwort mitunter zu einer peinlichen Blamage werden, weil damals noch die vielen Kirchenbesucher alles mitanhören und sich sogar über das Frage- und Antwortspiel amüsieren konnten, obwohl sie auch nicht g’scheiter waren und wahrscheinlich keine bessere Antwort parat gehabt hätten.

So erlebt, schlug für die meisten eine glückliche Stunde, als 1953 für die Christenlehre das „Amen“ kam. Besonders bei den jungen Fußballern, die mit dem Herzen mehr auf dem Sportplatz als bei der Christenlehre waren.


Schülerzahlen, Lehrerstellen, Klassenstärke

Es grenzt an Utopie, zu erfahren, daß in Berg bis ins 19. Jahrhundert immer nur ein Lehrer die gesamte Schule betreute, wie zum Beispiel der Lehrer Johannes Herrmann bis 1820 rund 150 Kinder.

Ursache dafür war meistens das finanzielle Unvermögen der Gemeinde. Nur sehr langsam sind mehr Klassen und Lehrerstellen eingerichtet worden. Gegen das Desinteresse an der Schule hat sich zunehmend der Bildungswille durchgesetzt.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich in den einzelnen Perioden die Verhältnisse auf diesem Gebiet verändert haben.

Zeitraum
Durchschnittl. Schülerzahl pro Jahr
Zahl der Lehrer
Klassenstärke pro Lehrer
Einwohner im Jahresschnitt
1700 – 1824
153
1
150
750
1825 – 1851
180
2
90
1060
1852 – 1936
182
3
61
1070
1931 – 1964
175
4
44
1290
1965
205
5
41
1540
1966 – 1969
246
6
41
1712
1970 – 1972
264
7
38
1891
1973 – 1984
145
7
21
2074
1985
115
7
16,50
2050

1972 sind die Berger Klassen 5 – 9 von der Hauptschule Hagenbach und die Schulkinder der Klassen 1 – 4 aus Scheibenhardt von der Grundschule Berg übernommen worden.

NB. Nach dem Stand vorn 20.9.1984 beträgt in Rheinland-Pfalz die durchschnittliche Klassenstärke in den Grundschulen 20,5 Schüler.


Schulstrafen:

A. Durch den Lehrer

Wer zu spät kam, den Unterricht störte, seine Hausaufgaben versäumte, irgend etwas anstellte oder verkehrte Antworten gab, war „dran“. Bis in die 60er Jahre hinein konnte der Lehrer noch so ziemlich nach Belieben bestrafen. Im vorigen Jahrhundert waren jedoch die Strafen weit gesalzener. Ein in der Schule falsch geschriebenes Wort als Strafarbeit daheim 20 bis 30 mal richtig schreiben, oder „Ich darf in der Schule nicht schwätzen“ 50 mal als Hausarbeit zu Papier zu bringen zählte zu den sanften Strafen. Watschen auf die Backen, daß man Sterne sah, oder an den Ohren und „Süßen“ hochgezogen zu werden, war die nächste Züchtigungsstufe. Schließlich gab es die schmerzhaften Stockschläge auf die Innenhandflächen als sogenannte „Döble“, oder bei den Buben, die sich auf die Bank legen mußten, bei angespannten Hosen Hiebe auf den Hintern, daß man noch Tage danach zurückgebliebene Striemen sah und spürte. War der Lehrer von seinem Wesen her gar ein Grobian – und die gab es früher – hat er seine Erziehungsgrenzen ohne Frage ungebührlich überschritten. Eine solche Härte hat die Ortsschulkommission Berg in ihrem Beschluß vom 10.3.1893 selbst einmal bestätigt, als sie das Fehlen eines Schülers am Ganztagsunterricht als begründet anerkannte, weil ihn ein Lehrer so traktiert hatte, daß der Junge am folgenden Tag noch nicht sitzen konnte. Kein Wunder, wenn dadurch bei den Kindern das bißchen Schulfreude zerstört und an ihrer Stelle pure Schulangst erzeugt wurde. Viele Lehrer haben sich früher nicht an die herausgegebene Amtsinstruktion von 1817 gehalten, die ihnen zwar eine großzügige Schulzucht einräumte, aber auch, einschränkte, daß sie „nur mit dem gehörigen Ernste und gleichwohl mit der erforderlichen Milde geübt werde.“

Wohl nicht umsonst wurde so ein überstrenger Berger Lehrer 1818 vom Pfarrer als Ortsschulinspektor und vom Bürgermeister folgendermaßen qualifiziert: „Hinsichtlich der Methode ist er der reine Abdruck eines Gregorius Schlaghart und für eine bessere Methode bereits zu steif. Sein Fleiß in besagter Methode ist überhin Augendienst und Zwang und seine moralischen Gebrechen sind Zorn und Liebe zum Trunk.“ Daß auch die höchste Schulinstanz mit dem Mißbrauch körperlicher Züchtigung durch Lehrer nicht einverstanden war, kann man aus einem Ministerialerlaß von 1855 schließen, in dem es u.a. heißt: „Will man die Lebhaftigkeit des Kindes nicht durch zweckmäßige Betätigung zur geistigen Veredelung desselben benutzen, sondern nach Schlagharts Manier mit dem Stock bekämpfen, so wird das Kind schläfrig und stumpfsinnig und der Lehrer wird dadurch anstatt der Entwickler vielmehr der Mörder seiner gesitteten Anlagen.“ Im Allgemeinen hat den Eltern der Mut gefehlt, sich gegen derlei Auswüchse zur Wehr zu setzen, und wenn schon, dann wahrscheinlich ohne Erfolg.

B. Durch die Ortsschulkommission

Eine besondere Kompetenz in Schulstrafsachen hatte vom vorigen Jahrhundert bis in die 30er Jahre die ursprünglich aus drei, ab 1903 aus vier Mitgliedern bestehende Ortsschulkommission, auch Schulpfleggschaft genannt. Sie trat regelmäßig monatlich zusammen, um vorwiegend über Schulversäumnisse der Volks-, Sonntags- und Fortbildungsschüler, aber auch über jene der Christenlehre zu befinden. Ganz plötzlich war mal dieses Gremium nur noch zwei Mitglieder stark, weil eines davon über Nacht heimlich nach Amerika auswanderte.

Über die Einberufung der Ortsschulkommission ist seitens der Speyerer Kreisregierung am 16.4.1872 „im Namen seiner Majestät des Königs“ eine verfahrensrechtliche Anweisung ergangen. Der Bürgermeister als Vorsitzender war verpflichtet, am ersten, spätestens am zweiten Sonntag die Kommission zur Behandlung der Versäumnisse aus dem vergangenen Monat einzuberufen, im Klartext heißt dies, daß die Beratungen 1872 an den Sonntagen stattgefunden haben. Einige Datenvergleiche mit dem „Gregorianischen Immerwährenden Kalender“ bestätigen die sonntäglichen Sitzungen.

In der Regel wurden Verwarnungen erteilt, bei wiederholten Versäumnissen bis zu sechs Stunden Schularrest ausgesprochen, bei Unverbesserlichen auch mal Geldstrafen zwischen 10 Pfennig und 1 Mark verhängt, oder, wenn alle Ratschläge nutzlos blieben, mit gerichtlicher Strafanzeige gegen die Eltern geahndet.

Einmal ausgesprochene Geldstrafen sind energisch beigetrieben worden. Diesbezüglich ist 1828 eigens ein Landkommissariatsappell ergangen, in dem es unter anderem hieß: „hierorts wird man mit allem Nachdruck darauf bestehen, daß gegen jene Eltern, die sich gegen eine wohltätige Anordnung, deren Beachtung die Bedingung zu einem gesegneten Erfolg des Unterrichts ist, widerspenstig zeigen, die Schulstrafen mit nachsichtsloser Strenge in Anwendung gebracht werden.

Und weiter heißt es: „Da die Ahndung der Versäumnisse durch Auflage einer Geldstrafe jedoch nur dann als ein wirksames Mittel zur Beförderung des Schulbesuches erscheint, wenn die Beiträge in kürzester Zeit erhoben werden, hat man die Einnehmer angewiesen, die „Erhebung mit Nachdruck einzuleiten.“

Kleine Episode anläßlich des Vollzugs einer Arreststrafe:

Ein Schüler der 2. Klasse mußte mit anderen Kameraden am 7.2. 1900 (ein Samstag) wegen Faulheit nachsitzen. Das paßte dem Vater nicht. Er versteckte sich im Schulhaus und just in dem Augenblick, als der Lehrer für einen Nu den Schulsaal verließ, schnappte der Vater seinen Jungen und nahm ihn mit nach Hause. Mit einer strengen Rüge ist er gut davongekommen.

Die Aufgabe der Ortsschulkommission war mehr zeitraubend denn schwer. Dies kommt deutlich in den Zahlen der Versäumnisse zum Ausdruck. 30 bis 50 Versäumnisse je Monat waren normal, 50 bis 100 nicht selten. Dann gab es aber auch bedenkliche Zahlen, so etwa 109 Versäumnisse im März 1879, 172 im Dezember 1880, 490 im Februar, 447 im März 1884 und einmal sogar 741 im Februar 1885. Mag sein, daß viele Kinder wegen Krankheit dem Unterricht ferngeblieben sind, es ist jedoch stark zu vermuten, daß Unlust und Faulheit bei den Schülern die schlimmere Krankheit waren. Im Januar 1887 sind 41 Schulversäumnisse wegen zu hohem Schnee als Entschuldigung anerkannt worden, womit die Aussagen der ältesten Bürger bestätigt werden, daß früher im Dorf der Schnee oft einen Meter hoch lag.

Ein enger Kontakt bestand zwischen den Forstämtern bzw. dem damaligen „Landgericht“ Kandel und der Ortsschulkommission, die über alle Forst- und Viehdiebstahlstrafen schulpflichtiger Kinder benachrichtigt worden ist, wohl in der guten Absicht, einen erzieherischen Effekt von der Schule her zu bewirken.

Nicht immer sind die Eltern den Vorladungen zu den Sitzungen der Schulpflegschaft gefolgt. Eine Mutter zum Beispiel entschuldigte sich vor rund 100 Jahren so: „Meine Herren, da ich unmöglich erscheinen kann, so möchten Sie mich gütigst entschuldigen und zugleich die Güte haben, als Ersatz meines Nichterscheinens dieses Schreiben anzunehmen. Unser Kleiner hat niemals gefehlt, außer er mußte an jenem Tag zu spät gekommen sein. Sollte es so sein, kann ich leider das Geschehene doch nicht ungeschehen machen.“

Ein Neulauterburger Bürger hat einen anderen Stil gewählt und folgendes geschrieben: „Herr Schulinspektor! Teile Ihnen mit, daß ich keine Zeit habe, am Werktag Zeit zu verlieren. Morgen, Sonntag, werde ich erscheinen, um mich näher auszudrücken. Sollte es Ihnen nicht anständig sein, so lassen Sie die Sache fallen. Strafen lasse ich mich nicht.“ Das Schreiben war an den Pfarrer als Schulinspektor gerichtet. Mithin gab es früher doch auch schon Bürger mit ein wenig Zivilcourage.


Die Schulferien

Eine Schullehrerinstruktion der Diözese Speyer vom Jahre 1739 befaßt sich eingehend mit den religiösen und organisatorischen Fragen des Unterrichts, sowie mit den inneren und äußeren Verhältnissen der Schule. Die Vokabel „Schulferien“ kommt in dieser Instruktion nirgends vor. Das Hauptziel wurde vielmehr darin gesehen, den Unterricht möglichst das ganze Jahr hindurch zu halten, damit das Erlernte bei den Kindern nicht verloren geht. Die Instruktion geht nur insoweit auf eine Art von Entspannung ein, als der Unterricht im Jahr nur einmal und zwar von Michaelis bis Allerheiligen (29.9. -1.11. = 34 Tage) unterbrochen werden durfte.

Daraus entstanden wahrscheinlich später die Herbst- bzw. Hauptferien.

Über die Berger Schule selbst finden sich bis 1876 keinerlei Ferien-Aufzeichnungen.

Der erste Beschluß datiert vom 8. Juli 1877, bei dem es sich um die Einführung von Ernteferien handelt. Im Vordergrund stand dabei die Mithilfe der Schulkinder- in der elterlichen Landwirtschaft. Die Begründung lautet: „daß bei den hiesigen Familienverhältnissen wegen Unthunlichkeit des Haltens von Dienstboten auch die Schulkinder von den meisten Eltern zu den Arbeiten herangezogen werden müssen.“ Die Ferien dauerten vom 12. bis 21. Juli 1877 (10 Tage) und wurden an den inzwischen von 34 auf 45 Tagen erhöhten Herbstferien abgesetzt. Mithin gab es um diese Zeit pro Schuljahr insgesamt 45 Tage Ferien. Am 8.8. 1896 hat die zuständige Schulkommission den einstimmigen Beschluß gefaßt, neben den Herbstferien nun auch 8 Tage Frühjahrsferien einzulegen; dieser Antrag ist jedoch von der Schulaufsichtsbehörde nicht akzeptiert worden.

Im weiteren Ablauf hat die Schulkommission am 15.6. 1897 folgende Ferienordnung beschlossen:

1. sieben volle Wochen Hauptferien (49 Tage)

2. sieben Tage Weihnachtsferien

3. ein schulfreier Tag am Kirchweihmontag oder Fastnachtdienstag

4. drei schulfreie Tage zwischen dem Sommer und Wintersemester als Vorbereitungszeit für die Lehrer, insgesamt also 60 Tage im Jahr 1897.

Eine für Berg neue und erstmalige schulfreie Zeit waren die am 16.5. 1905 eingeführten Heidelbeerferien. Sie betrugen 11 Tage und wurden alljährlich entsprechend der Heidelbeerreife von Fall zu Fall örtlich festgelegt. „Dafür sollen die Weihnachtsferien, sowie die vier ersten Tage der Herbstferien cassiert werden“, heißt es in dem Heidelbeerbeschluß.

Bei Beratungspunkten von Bedeutung haben Gemeinderat, Schulpflegschaft und Lehrerkollegium ihre Beschlüsse in gemeinsamer Sitzung gefaßt, weil keiner ohne den anderen zu einer definitiven Entscheidung zuständig war. Im Rahmen der staatlichen Richtlinien oblag diesen drei Gremien die Festsetzung der örtlichen Ferien. Nach 1900 hat sich das Ferienbild sehr oft geändert. Von den Zahlen her sind in den Dekaden von je 10 Jahren folgende Ferien nachgewiesen:

Jahr: Ferienzeit:
1910 56 Tage
1920 84 Tage
1930 81 Tage
1940 27 Tage (war das Räumungsjahr)
1941 114 Tage (einschl. 10 Tage Kohleferien)
1950 83 Tage
1960 87 Tage
1970 94 Tage
1980 88 Tage
1985 89 Tage

Arme Schulkinder

 

Die große Not im vorausgegangenen Jahrhundert haben viele Kinder voll zu spüren bekommen. Besonders jene Schüler aus Familien, wo 5 bis 10 Kinder keine Seltenheit waren. Im Winter kamen sie notdürftig bekleidet und frierend in die Schulklasse. Unterhemden, Mäntel, Schals oder warme Stiefel waren ihnen fremd. Schlimmer noch war der sie begleitende Hunger. Es gab Kinder, die mit leeren Mägen in den Unterricht kamen, viele bekamen von daheim kein Pausenbrot mit. So manches arme Kind bettelte bei seinen Mitschülern um einen Bissen, damit es auch etwas in seinen hohlen Bauch kriegte.

Einige Schulkinder sprangen während den Pausen im Eiltempo schnurstracks zu bekannten Familien und holten sich da ihr Pausenbrot; die Spender hielten es bereits mundfertig bereit, denn bei den kurzen Pausen gab es keine Zeit zu verlieren.

Eine der Spenderinnen war die als Mutter der Armen bekannte Müllerin Josepha Berizzi geb. Harder, geboren am 20.11.1788 in Berg. Nicht alle Schulkinder waren glückliche Besitzer einer Schiefertafel, manche hatten nur Teile, wie sie auf der Straße aufzulesen waren. So die Feststellung in einem Schulvisitationsbericht über die Berger Schule vom Jahr 1886. Die Allerärmsten erhielten die Lernmittel von der Gemeinde. Bekanntlich hatte die eine Tafelseite eine neutrale Fläche zum Rechnen und Malen, während auf der anderen Seite rote oder weiße Linien zum Schreiben gezogen waren. Am rechten Rand waren zwei mit Schnur befestigte Lumpenschwämme, der eine naß, der andere trocken. Hat für das Auswischen des Geschriebenen der nasse Schwamm gefehlt, wurde einfach auf die Tafel gespuckt (und das nicht selten). Zwei Schreiner haben die oft stark verkratzten Tafeln von Zeit zu Zeit auf beiden Seiten abgeschabt und neu liniert: Ludwig Steigleder der Vater im Bruchberg und Eugen Steigleder der Sohn in der Reisigstraße. Für fünf Pfennige pro Tafel haben sie billig gearbeitet, manchmal auch am Gotteslohn, wenn ein Kind bzw. dessen Eltern die 5 Pfennig nicht bezahlen konnten.

Unsere Schaler von heute, ob in der Grund- oder Hauptschule, in der Realschule oder im Gymnasium, können dies wahrscheinlich nicht begreifen. Möge sie das Schicksal davor schützen, so schwere Zeiten je im Leben am eigenen Leibe erfahren zu müssen.


Die Schulaufsicht

Wer auch die Träger der Volksschulen waren, immer führten die Kirchen, die Landesherren oder Länder die Schulaufsicht durch.

Bis zum Jahr 1920 war es die aus dem engen Verhältnis zwischen Staat und Kirche gewachsene geistliche Aufsicht. Sie wurde jahrzehntelang ausgeübt von den beiden Konfessionen und zwar durch die Pfarrer als Lokal-Distrikts- und Kreisinspektoren. Die Aufsicht erstreckte sich auf die inneren und äußeren Schulverhältnisse, speziell in der Form von laufenden und außerordentlichen Visitationen bei den Jahresschlußprüfungen.

Erst mit dem 1920 in der Pfalz in Kraft getretenen Bayerischen Volksschullehrer- und Schulbedarfsgesetz ist die bis dahin praktizierte geistliche Schulaufsicht von der lang umstrittenen rein staatlichen Fachaufsicht ersetzt worden. An die Stelle der Lokal-, Distrikt- und Kreisschulinspektoren trat der Bezirksschulrat. In der Berger Schule hat die erste Visitation durch den Germersheimer Bezirksschulrat Mohr am 11. Juni 1923 stattgefunden.

Für das Schulwesen und den Lehrerstand ist durch dieses bayerische Gesetz von 1920 eine neue Aera mit einer Reihe von Reformen eingeleitet worden.

Die Lehrer, 1920 „bayerische Landesbeamte“ mußten sich allerdings mit einer unterschriftlichen Erklärung folgenden Inhalts der neuen Schulordnung gefügig machen: „Ich verpflichte mich, dem Volksstaate Bayern unter Wahrung meiner Gesinnung und Überzeugung freiwillig und aufrichtig im Interesse der Gesamtheit meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.“ Dies hat sich freilich bezahlt gemacht, denn von da ab wurden die Volksschullehrer sozusagen über Nacht einkommensmäßig Besoldete des gehobenen Standes – es ging ihnen auf einmal nicht nur besser, sondern gut. Ein Sprung, wie ihn nur ganz wenige Berufsstände machen.

Übrigens ist der Übergang vom alten Recht zur neuen Schulordnung nicht so ganz nahtlos verlaufen. Während im rechtsrheinischen Bayern die Neuerung sofort in Kraft gesetzt werden konnte, hat die französische Besatzungsbehörde dem gleichen Schulgesetz in der Pfalz als bayerischem Regierungsbezirk zunächst ihre Genehmigung versagt. Und außerdem drohte durch den ergangenen Schulerlaß wegen des Religionsunterrichts in den Volksschulen ein Schulstreik von seltener Heftigkeit zu entbrennen. Der neue bayerische Kultusminister in München, Hoffmann, war übrigens ein früherer Volksschullehrer aus Kaiserslautern.


Erbauung und Standorte der Berger Schulhäuser

Immer schon war die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulhäuser eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Ein ärztliches Dokument liefert die Berger Kirchengeschichte von 1748. Darin heißt es im Kapitel „Von der Schultmeisterey“ kurz und bündig: „Das Schulhaus muß die Gemeinde bauen und unterhalten.“ Daran hat sich seitdem nichts geändert.

Wo es auf dem Land die örtlichen Platzverhältnisse zuließen, waren Kirche und Schule gewissermaßen Nachbarn auf Tuchfühlung. Obwohl wir über das erste Schulhäusle keine genauen Anhaltspunkte haben, darf die begründete Annahme vermutet werden, daß schon das Schulgebäude Nr. 1 in der Nähe der 1608 erbauten Kapelle auf dem Kirchberg seine Heimat hatte. Wir wissen, daß es 1739 für 84 Gulden zum Abriß an den Höchstbietenden versteigert und dieser Erlös den Grundstock zur Finanzierung des im gleichen Jahr für rund 180,- Gulden erbauten Schulhauses Nr. 2 bildete. Die Vermutung liegt sehr nahe, daß beide Schulhäuser auf demselben Bauplatz standen.

Auch über das zweite Schulhaus von 1739 liegt hinsichtlich des Standortes keine offizielle Beschreibung vor. Allein der Schöffenratsbeschluß Nr. 3 bringt etwas Licht. In diesem Beschluß heißt es wörtlich: „Da der Platz, worauf das gegenwärtige Schulhaus (1739) steht, zu klein für die Anlegung des projektierten neuen Schulhauses seyn, daher der frühere Vorschlag, welcher bereits vom Königlichen Landkommissariat genehmigt worden ist, nämlich von Martin Scherrer, welcher mit seinem Gut, dem alten Schulhausplatz „befurchtet“ ist, ein Viertel Land für und um 120 Gulden zu kaufen.“ Das Wort „befurchtet“ heißt soviel wie angrenzen. Mit dem Hinzuerwerb und der Vergrößerung um diese Fläche wurde der ursprünglich zu kleine Bauplatz so groß, daß auf ihm 1823 die neue Schule mit zunächst zwei Sälen gebaut werden konnte, jenes Gebäude auf dem Kirchberg, das uns bis 1966 als Schulhaus gedient hat. Mithin war das 1739 erbaute Schulhaus Nr. 2 ebenfalls ein Kirchbergschulhaus.

Doch mit dem Neubau von 1823 war die Schulraumnot nicht behoben. Auch die beiden neuen Schulsäle waren fortan dermaßen überfüllt, daß unbedingt ein weiterer Saal hinzukommen mußte. Für einen Neubau fehlten die Mittel und überdies hätte es wohl auch zu lange gedauert, das dringende Unterbringungsproblem der Schulkinder auf befriedigende Weise zu lösen. Welchen Weg die Gemeinde in der Folgezeit gewählt hat, war nicht festzustellen; höchstwahrscheinlich durch Vormittags- und Nachmittagsunterricht, wie dies bereits 1816 praktiziert wurde. 1851 riß bei der Aufsichtsbehörde der Geduldsfaden, indem sie auf die Gemeinde wegen der Errichtung einer dritten Schulstelle starken Druck ausübte. Der Gemeinde wurde unmißverständlich geraten, hierfür das Gemeindebüro zur Verfügung zu stellen, dem Bürgermeister aber gleichzeitig kategorisch empfohlen, das Büro in seine Wohnung aufzunehmen. Fürwahr ein purer Kampf um die Unterbringung der vielen Schulkinder.

So kam es notgedrungen in den Jahren 1851 bis 1854 Überbrückungsweise zur Anmietung einer privaten Schulstube zum jährlichen Preis von 45 Gulden bei der Witwe Juliana Kornely, geborene Scherrer. Ein Mietbetrag, dem der Gemeindeetat gerade noch gewachsen war. Auf Grund neuer Archivfunde konnte einwandfrei ermittelt werden, daß es sich bei dem angemieteten Schulsaal um das Anwesen von Heinrich Kornely, Hs.Nr. 55 in der Ludwigstraße handelte.

Doch auch dieser Schulsaal auf Mietbasis hat sich offensichtlich nicht auf Dauer bewährt. Es blieb nichts anderes übrig, als nach einem anderen Ausweg zu suchen, den man endlich in dem Erwerb des Anwesens Hs.Nr. 29 in der Ludwigstraße, heutiger Eigentümer Geschwister Metz, gefunden hat. Dem Kauf von 1854 lag ein Preis von 2200,- Gulden zugrunde. Bevor das Anwesen zweckentsprechend verwendet werden konnte, mußten in den Jahren 1856 und 1857 Um- und Anbauten, sowie zahlreiche andere Renovierungen mit einem Kostenaufwand von 1625 Gulden ausgeführt werden; denn das Gebäude sollte nach der Vorstellung der Gemeinde vier Funktionen erfüllen:

Schulsaal für die 3. und 4. Klasse, Dienstwohnung und zugleich landwirtschaftlicher Betrieb für den Lehrer, schließlich und endlich als Spritzenhaus. Per Schulsaal war erst 1858 soweit, daß in ihm der Schulbetrieb begonnen werden konnte. Wie immer hatte auch diesmal die Gemeinde wieder große Finanzierungsschwierigkeiten. 1906 ist der Schulbetrieb aus dieser Notschule in das 1872 auf 3 Schulsäle erweiterte Schulhaus auf dem Kirchberg verlegt worden. Mit Einführung der 8. Klasse im Jahr 1937 gab es neuerdings einen Unterbringungsengpaß, der dazu führte, daß das Bürgermeisteramt aus dem Schulhaus weichen und in das Spritzenhaus, wo es heute noch residiert, übersiedeln mußte. Der am 23.4.1966 eingeweihte und mit Beginn des Schuljahres 1966/67 in Betrieb genommene Schulhausneubau mit Turnhalle in der Kettelerstraße brachte alsdann eine allen Wünschen und Bedürfnissen gerecht werdende Endlösung.

Obgleich der Schulhausneubau in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, hat die Staatsaufsicht ein gewichtiges Mitspracherecht. Dafür beteiligten sich allerdings auch das Land und der Kreis wesentlich an den Neubaukosten. So haben zum Beispiel Bund, Land und Kreis an unserem Schulhausneubau mit Turnhalle (1966) bei einem Gesamtkostenaufwand von 1.706.000,– DM beachtliche Zuschüsse in Höhe von 823.000,– DM, insgesamt etwa 50 % gewährt.


Sachkosten der Schule

Aber auch die Sachkosten, worunter vor allem Heizung, Licht, Versicherung, Reinigung, Lernmittel und Wartung zu verstehen sind, gehen ausschließlich zu Lasten der Gemeinden. Der Unterschied zwischen den Ausgaben vor 200, 100 Jahren und heute ist gewaltig. 1733 gab die Gemeinde an Sachkosten – außer 24 Ster selbstangefertigtem Brennholz aus dem Gemeindewald – sage und schreibe 24,–Gulden aus oder 10 Kreuzer pro Schüler.

1885 betrug der Sachkostenaufwand für die Berger Schule 456,– Mark. Dies entspricht bei 208 Schülern einer Belastung von 2,23 Mark je Schüler.

Hundert Jahre später, 1985, so ein Rheinpfalzbericht vom 20.12.1984, enthält der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Hagenbach für das Schulwesen einen Ansatz von 1.069.710,– DM oder bei 821 Schülern für jedes Kind 1.303,– DM. Gemäß einer Statistik des Landes Rheinland-Pfalz für das Schuljahr 1932/33 errechnen sich für die Grund- und Hauptschulen bei insgesamt 265.534 Schülern und einem Gesamtsachaufwand von 179.972.000 Mark die Sachausgaben im Landesdurchschnitt auf 565,– DM je Schüler; Demzufolge liegt die Verbandsgemeinde mit 1.303,– DM weit über dem Landesdurchschnitt.

Land, Kreis und Gemeinden lassen sich die Schulausbildung viel Geld kosten, mit anderen Worten: Das Schulwesen ist teuer. Doch dieses Geld ist nicht zum Fenster hinausgeworfen, sondern fraglos eine ertragreiche Anlage von geistigem Wert. Will man demgegenüber die im Januar 1985 vom Vorsitzenden des deutschen Philologenverbandes veröffentlichte Statistik voll gelten lassen, nach der auch heute noch in Deutschland zwischen 600 000 und drei Millionen Analphabeten leben, Ausländer inbegriffen, müßten die Mittel für die Schulen in noch höherem Maße fließen.


Der Schulsaal

Man hört immer wieder, die alte Schule sei von Armut und Gehorsam geprägt gewesen. Was die Armut betrifft, so findet diese ihre Bestätigung sowohl in den beklagenswerten Schulsälen wie auch in einem sehr mangelhaften Inventarium.

Die Schulsaaltüren hatten zentimeterbreite Spalten und die Fensterscheiben oft mit Papier überklebte Risse oder Löcher.

Ein ausgetretener Fußboden quietschte unter den Füßen, daß man daran seine Freude haben oder auch nervös werden konnten. Decken und Wände waren von den undichten Öfen meistens rauchgeschwärzt. Wer an einer Wand streifte, nahm mit dem Ärmel leicht von ihrer Rußschwärze mit. Für die direkt neben dem Ofen sitzenden Kinder war es trotz Ofenschirm zu warm, für diejenigen an den Fenstern dagegen zum Frieren kalt. Die aus zwei aufgehängten Lampen einfachster Art bestehende Deckenbeleuchtung war ausgesprochen miserabel. Mangels geeigneter Vorhänge war ein Teil der Kinder vom hellen Sonnenlicht geblendet, die anderen von zuviel Schatten benachteiligt. Wahrscheinlich waren diese extremen Lichtverhältnisse die Ursache dafür, daß so viele Schulkinder im vorigen Jahrhundert unter Kurzsichtigkeit zu leiden hatten.

Auch die Sauberkeit in den Schulsälen ließ viel zu wünschen übrig. Gegen diese Schwachstelle ist die Speyerer Regierung mit einem Sondererlaß vom Oktober 1843 sehr streng eingeschritten, als wollte sie gewissermaßen selbst mit einem eisernen Besen kehren. Auffallender Weise war dieser Erlaß von seinem Inhalt her nicht gegen die Gemeinde, sondern gegen den Lehrer gerichtet. Er allein wurde für die Reinigung verantwortlich gemacht; ihm wurde zur Pflicht gemacht, daß der Schulsaal wenigstens einmal in der Woche aufgewaschen, sowie die Türen, Fenster und Bänke mindestens alle 14 Tage naß gereinigt werden. Sechs Strafen wurden ihm für den, Fall der Unterlassung angedroht: bei der ersten bis vierten Übertretung eine Strafe von 1 bis 15 Reichstaler, bei der fünften 30,- Gulden und bei der sechsten hatte er sogar „als unverbesserlich die Entlassung aus dem Schulamt verwirkt.“ Von einer Putzfrau oder einem sonstigen Gemeindeorgan war keine Rede. Mithin blieb für den Putzdienst nur der Lehrer mit seinen Schülern übrig. Diese Schlußfolgerung muß aus der Tatsache gezogen werden, daß der Gemeindehaushalt in dieser Zeit für die Schulreinigung keine Ausgaben nachweist.


Schulsaalausstattung

Die Schublade im Lehrerpult genügte für das gesamte Lehrmaterial an Büchern, Karten und sonstigen Utensilien. Als Grundausstattung zählte zum Schulinventar das Pult mit Stuhl auf einem Podest, 1 bis 2 umklappbare Tafeln, 8 bis 10 Schulbänke für eng nebeneinander-sitzende Kinder, 1 Ofen mit Schirm, 1 Holz- und 1 Kohlenkasten, sehr einfache Fenstervorhänge, 1 Waschschüssel mit Seife und Handtuch und schließlich der an seinem bestimmten Platz stehende Spucknapf für den Lehrer. Erst später kam ein Schrank und das Harmonium dazu. Natürlich gehörte zum ständigen Inventar immer auch der gefürchtete Stock für Hände und Hintern.

Weil die Gemeinde arm war, mußte sie überall sparen und die Schule auf vieles verzichten. Doch diese Art von Sparsinn hat das Landkommissariat durch Umlauf Verfügung vom. 12.11. 1828 an die Gemeinde mit folgenden Worten gerügt: „Hier, wo sich’s um das Gedeihen des Unterrichts handelt, müssen alle Rücksichten einer übel angebrachten Sparsamkeit dem Zweck der guten Sache weichen.“ Wo aber die Mittel hernehmen, hat die Aufsichtsbehörde offengelassen.

Jedenfalls hat sie keine eigene Hilfe in Aussicht gestellt, sondern der Gemeinde gegenüber nach der Devise gehandelt: „Hilf Dir selbst so hilft Dir Gott.“


Holzschuhbänkle

im Parterre-Flur standen zu beiden Seiten des Eingangs drei „Holzschuhbänkle“ (Holzschuhregale) in denen die Kinder ihre Holzschuhe abstellten. Von hier aus mußten sie sockig den Schulsaal betreten. Obwohl über 200 Paare neben- und übereinander standen, gab es in den Pausen und nach Schulschluß so gut wie keine Verwechslungen. Im Gegenteil – alle Schüler griffen so genau nach ihren eigenen Holzschuhen, als hätte jedes Paar seine besondere Nummer oder Farbe. Um aber bei den vielen Größen und Modellen jeden Irrtum oder möglichen Streit auszuschließen, trugen vorsichtshalber dennoch einige Holzschuhe die Initialen ihrer Besitzer. Vom Prinzip her hat es an Ordnung und Selbstdisziplin nicht gefehlt.

Übrigens: Werktags waren bei 95 aller Schulkinder die „Hellschuh“ das alltägliche „Schuhwerk“ für Schule und Kirche. Oben waren sie als Halterung mit einem Lederriemen versehen und unten manchmal benagelt. So ließ sich’s mit ihnen nämlich winters in den Pausen um den vereisten Kirchberg-Brunnen herum besser „schleimen“.


Die Schulaborte:

Die Schulaborte waren ein Kapital für sich. Ihr Zustand war von nicht zu unterbietender Primitivität. Nicht weil Wasserspülung, Spiegel, Waschbecken, Seife, Handtuch oder Toilettenpapier fehlten, sondern ganz generell, weil man über die hygienische Seite einfach hinwegsah. Je zwei Aborte für Knaben und Mädchen waren in einem 30 Meter entfernten Anbau über den Hof erreichbar. Über die Inneneinrichtung könnte man sehr gut den Text eines bekannten Operettenliedes singen: „Doch, wie’s da drin aussieht, geht niemand was an.“ Wer diesen Zustand als ehemaliger Benutzer noch in Erinnerung hat, weiß wohl am besten Bescheid. Für die Sauberkeit sorgte die Schule selbst. Jeden Samstag Vormittag wurde in der letzten Unterrichtsstunde ein drei bis vierköpfiges Schülerkommando zur Reinigung abgeordnet. Mit reichlich in Eimern vom Kirchbergbrunnen herbeigeschleppten Wasser wurden die Lokalitäten sauber geschwemmt. Ein langer Schrubber war das einzige Arbeitsgerät. Ohne Unfug unter den drei oder vier „Saubermännern“ ging es natürlich nicht ab. Hauptsache die Bürdürfnisanstalt war wieder in Schuß. Weit schlimmer müssen die Verhältnisse in der ab 1858 im Unterdorf betriebenen zweiten Schule gewesen sein. Für die darin untergebrachte dritte und vierte Klasse mit etwa 60 Schülern waren überhaupt keine WC-Räume vorhanden.

Erst als die Germersheimer Aufsichtsbehörde im Jahr 1877 die Gemeinde ultimativ aufforderte, Pissoirs und Aborte einzurichten, bequemten sich Bürgermeister und Rat das längst Versäumte nachzuholen.

Wie dem auch sei: Bei einem Vergleich der sanitären Anlagen in den früheren Schulen zu denen von heute ist der Unterschied wie Tag und Nacht.


Die Volksschullehrer und ihre soziale Stellung

Unter den Volksschullehrern zur Zeit der Entstehung der Berger Schule, etwa 1700, darf man sich keine ausgebildeten Pädagogen heutigen Formats vorstellen. Bestenfalls waren es bestätigte Gemeindebürger, die über dem Bildungsdurchschnitt standen und den Kindern das fundamentale Wissen im Lesen, Schreiben und Rechnen, vielleicht auch im Malen und Singen beibringen konnten. Nicht selten ging diese Art von Lehrtätigkeit automatisch vom unterrichtenden Vater auf den Sohn über. Lehrer der ersten Stunde waren unter anderem Küster und Männer des niederen Kirchendienstes. Die Mischung wird erst interessant, wenn man erfährt, daß in unserm Raum Geistliche, Bauern, Handwerker und Hirten, ja selbst Taglöhner und Landstreicher als Lehrer beschäftigt waren. Kein Wunder, wenn in einer alten Dienstinstruktion zu lesen steht:

„Oh was eine Schande für den Schulmeister, wenn er kein paar Zeilen ohne ein Duzent Fehler schreiben kann.“

Der Schuldienst war gewöhnlich nur eine Nebentätigkeit, denn vom Lehrerberuf allein konnte damals keiner leben.

Schule und Kirche standen im engsten Verhältnis zueinander. Gewissermaßen sah die Kirche in der Schule ihre eigene Einrichtung, und daraus leitete sie auch ihre Hausmacht durch die Ortspfarrer als federführende Schulinspektoren ab. Dieses Verhältnis galt für beide Konfessionen in gleicher Weise. Sie haben dies bekundet in zwei wichtigen Direktiven: Die katholische Kirche in der Schullehrerinstruktion der Diözese Speyer vom Jahr 1739, die protestantische Kirche in der Kurpfälzischen Kirchenratsverordnung von 1564, die mit Modifikationen auch 1790 noch Gültigkeit hatte. In letzterer werden Kirchen- und Schuldiener (als Lehrer) immer in einem Zug genannt. Diese Auffassung machte sich noch 1827 die Bayerische Regierung zu eigen, wonach Kirchendiener in der Regel mit den Schullehrerstellen vereint sein sollen. Wo früher überhaupt Schuldienste eingeführt wurden, waren sie immer mit den Kirchendiensten verbunden. So hieß es zum Beispiel in der Ausschreibung einer Berger Lehrerstelle von 1892, daß der anzustellende Lehrer neben dem Organistendienst auch für das ortsübliche 11-Uhr Geläute vormittags Sorge zu tragen habe.

Man unterschied den niederen (Glocken- und Altardienst) und den Kirchendienst im weiteren Sinne (Organist und Dirigent). Beides waren Aufgaben der Lehrer, wie sie sich analog der engen Verbindung von Kirche und Schule ergaben. Allerdings fehlte es damals -und das muß als eine große Lücke gesehen werden – an einer offiziellen staatlichen Verordnung, die das Verhältnis der Kirchen – und Schuldienste für ein größeres Gebiet ausdrücklich regelte.

Unter den Organisten scheinen bei den Lehrern besondere „Talente“ gewesen zu sein. Ihr Können im musikalischen Bereich wird ihnen zumindest indirekt bestätigt.

Ein Kurpfälzischer Erlaß von 1754 beklagt sich nämlich darüber, daß so mancher Lehrer im Orgelschlagen – so seinerzeit die Bezeichnung für Orgelmusik – nicht bewandert sei. Denn, wie aus verschiedenen pfälzischen Pfarrarchiven hervorgeht, war es der Wunsch vieler Pfarrer, daß die Schulmeister keine weltlichen Stücke auf der Orgel schlagen.

In einem 100 Jahre später erschienenen Erlaß heißt es wörtlich:

„Manche lassen sich bei den Vor-, Zwischen- und Nachspielen zu Scharlatanerien herab und suchen durch nichtssagende Läufe und Triller, oder durch ohren- und herzzerreißendes Rasen auf der Orgel bei jenen, welche keine Kenntnis von und kein Gefühl für Musik haben, ein bewunderndes Maulsperren hervorzurufen.“ Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen, im 18. und 19. Jahrhundert Lehrer zu werden und zu bleiben, war eine in jeder Hinsieht weiße Weste mit gutem Ruf und sittlicher Reife. Auf diese Charaktereigenschaften hatte die Obrigkeit ein besonders wachsames Auge.

So heißt es z.B. in der Schullehrerinstruktion von 1739:

„Vor allem nöthig seyn, daß die Schulmeister selbsten ihrer untergebener Jugendt mitt gutem Exempel und aufbäulichem Lebenswandel vorleuchten, sich keinesweges der Trunkenheit ergeben undt von allen unmäßigen und sündhaftem Zorn, worin öfters von den Schulmeistern erschröckliche Flüch und Schwür über die Kinder mitt großer Aergernus derselben herausgestoßen werden, sich gänzlich sonderlich unter wehrender Schul enthalten undt in Bestrafung deß Muthwillens Faulheit oder sonsten sich der Maß und Bescheidenheit gebrauchen müßten.“

In einem anderen Erlaß, diesmal des Churfürstentums Pfalz, wird allenthalben dem Lehrerstand ein anerkennendes, Kompliment gemacht und versucht, ihm einen höheren Stellenwert zu verleihen und in ein besseres Licht zu rücken, Wenn es heißt: „Daß das Amt und Stand des Schulmeisters nicht deswegen als gering und schlecht anzusehen sei, weil Besoldung und Einkünfte sehr klein sind, oder weil manches Mal in selbes sich ein übel gesitteter Mensch einschleichet.

Nein, nein der Schuldienst ist deswegen nicht zu verachten:

er ist viel wichtiger als viele glauben. Hat dich Gott etwa zum Amte eines Schulmeisters berufen, verwalte solches mit möglichstem Fleiße und Sorgfalt. Du bringst dadurch die größte Beihülf dem Vaterlande. Man sagt insgemein: aus Kindern werden auch Leuthe, die Ländern, Städten und Dörfern vorstehen, Leuthe die der Kirche und dem Staate zur Zierde und Nutze sind. Wer schnitzelt sie gleichsam zu? Wer gibt ihnen die erste Bildung? Ein geschickter und beflissener Schulmeister, der in die zarten Gemüther der Jugendt den ersten Saamen guter Grundlehren eingepfropfet.“

Bei der Eheschließung wollte die Staatsaufsicht ein gewichtiges Wort mitreden. Dies geschah in der Form, daß der Lehrer als Heiratskandidat ein „gehorsamstes Gesuch“ um Heiratserlaubnis bei hoher Instanz einreichte und, wie beispielsweise mit Erlaß vom 12. Mai 1859 geschehen, die Königlich Bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern in Speyer einem Berger Lehrerbräutigam die nachgesuchte dienstliche Bewilligung zur Verehelichung mit der ledigen Maria Theresia XX aus Min feld erteilte.

Erst jetzt konnten sich die beiden das gesetzliche Ja-Wort geben und rechtmäßig verbundene Eheleute werden.

Es ist allzumenschlich, daß nicht alle mit den guten Tugenden lebten. So mußte mal in früherer Zeit ein Berger Lehrer als schwarzes Schaf vor dem Ortsschulmalefiz antreten und im Auftrag „Königlicher Regierung“ eine schriftlich fixierte Gardinenpredigt über sich ergehen lassen. Drei Klagen waren es:

1. „Sie werden allen Ernstes zu einer planmäßigen und gründlichen Arbeit in der Schule ermahnt.“

2. „Sie erhalten wegen ihres außerschulischen Verhaltens einen ernstlichen Verweis.“

3. „Sie werden zur Genügsamkeit, Sparsamkeit und Tildung Ihrer Schulden angehalten.“

Dieser Schulmeister hat sich immerhin Wirtshausschulden in Höhe von 278,16 Mark geleistet, die unter Berücksichtigung der damaligen Kaufkraft und seines schmalen Einkommens wahrhaftig keine kleine Zeche waren.

Nicht in Berg, sondern anderswo hat ein Pfarrer seinen Schulmeister 1739 humoristisch so qualifiziert:

Ich habe einen Schulmeister, nicht stark geplagt von Wissen aber mürrisch und verbissen; zwar noch zart an Jahren, doch im Trunke wohl erfahren.

Ebenfalls aus einem anderen Ort liest man in einer Beurteilung folgendes:

„Ahn drei Schulmeistern finde keine sonderliche Klage, der vierte könnte aber auch passieren, wenn er nur lesen und schreiben könnte.“

Alles in allem, die Schulmeisterei hat eine geschichtsreiche Vergangenheit.


Die Namen der Berger Lehrer

Es war eine mühsame Arbeit, die Namen der Berger Lehrer ab 1733 in der richtigen Reihenfolge aus den vielschichtigen Archiven der verschiedensten Dienststellen zusammenzutragen, manchmal recht zeitraubend und kompliziert, weil die Lehrer früher nicht mit Familiennamen, sondern einfach nur als Schulmeister registriert worden sind.

Die nach folgende Namensliste erhebt keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit, ist aber trotz lückenhafter Unterlagen nach bestem Wissen und Können aufgestellt worden.

Dienstjahre Familien- und Vorname Bemerkungen
1 1734 – 1758 Steiner Johann Als Lehrer in Speyer approbiert
2 1759 – 1785 Schorsch Daniel teils als Schorsch, teils als George geschrieben
3 1786 – 1815 nichts vorhanden
4 1816 – 1819 George Michael war ein sehr strenger Lehrer
5 1819 – 1857 Herrmann Johannes
6 1825 – 1826 Wünstel Joh. Peter
7 1828 – 1829 Dörr Ferdinand
8 1830 – 1834 Harder Joh. Michael
9 1835 – 1838 Simon Bernhard
10 1838 – 1839 Dohn Wilhelm plötzlich verstorben
11 1839 – 1843 Dudenhöffer Alexander
12 1843 – 1849 Lang Andreas hatte Streit mit der Gemeinde u. war Aktivist bei den Freischärlern 1849
13 1850 – 1877 Herrmann Franz Sohn von Herrmann Johannes Nr. 5
14 1851 – 1853 Starck Georg-Adam
15 1853 – 1856 Wolf Michael
16 1856 – 1858 Heiter Wilhelm
17 1858 – 1870 Herrmann Ludwig Sohn von Johannes Herrmann Nr. 5
18 1858 – 1860 Etzel Karl
19 1860 – 1906 Lohr Ludwig 46 Dienstjahre in Berg
20 1870 – 1872 Hoffelder Georg
21 1872 – 1874 Claus Josef
22 1877 – 1892 Herrmann Ludwig identisch mit Nr. 17
23 1882 – 1887 Löckel Franz
24 1887 – 1890 Wesner Jakob
25 1890 – 1901 Betz Reinhard
26 1892 – 1933 Metz Gustav 41 Dienstjahre in Berg
27 1901 – 1903 Straßer Franz
28 1903 – 1906 Henrich Ludwig
29 1906 – 1907 Gauly Otto mittlere Schule
30 1907 – 1909 Burger Karoline
31 1908 – 1913 Ulrich Johann mittlere Schule
32 1909 – 1911 Schitter Karl untere KI. – später Präparandenlehrer in Kirchheimbolanden
33 1910 – 1912 Wilhelm Karl
34 1912 – 1913 Bourgett Rudolf
35 1913 Host Albert
36 1913 – 1919 Wilhelm Adolf
37 1914 – 1919 Lenhard Anna
38 1918 Ziegler Bernhard
39 1919 – 1925 Wilhelm Josef
40 1919 – 1935 Nist Georg Organist und Dirigent
41 1925 – 1939 Hoffmann Johanna
42 1933 – 1935 Meyerer Otto
43 1935 – 1936 Heidenreich Ludwig
44 1935 – 1961 Loth Jakob Organist und Dirigent
45 1936 – 1938 Blamberger Hermann im Krieg gefallen
46 1937 Rösch Fritz
47 1938 – 1939 Conrad Adolf
48 1938 – 1939 Gatting Hugo
49 1939 Imhof Helene
50 1939 Altmeyer-Müller Philippine
51 1940 – 1941 Grundhöfer Franziska geb. Schnapp
52 1941 – 1946 Gauly Rosel
53 1946 – 1948 Carl Victor
54 1948 – 1973 Metz Berta
55 1948 – 1949 Löffler Hans
56 1948 – 1983 Schmitt Jakob Daneben Organist und Dirigent
57 1950 – 1953 Fuchs-Maurer Gretel
58 1959 – 1961 Schmitt Waltraud
59 1961 – 1964 Müller-SchäffnerHeidi
60 1961 – 1968 Müller Martino
61 1963 – 1968 Mang Helmut
62 seit 1965 Gleisle-Balzer Irene
63 1966 – 1971 Pfadt Adelheid
64 seit 1968 Eberle Hans-Michael
65 1968 – 1970 Rupert Ursula
66 1970 – 1972 Hoffmann Gerhard
67 1970 – 1972 Hofmann-Schmitt Hedwig Hedwig
68 1971 – 1979 Weiß Werner
69 1972 – 1973 Braun Giesela
70 seit 1981 Seebach Jürgen
71 seit 1981 Seebach-Emling, Ingrid
72 seit 1982 Forler Elke
73 seit 1983 Schmid Rainer
74 seit 1984 Hammann Heidrun
75 seit 1973 Halfmann Ursula Sport und Handarbeit

Besoldung der Volksschullehrer

Wenn ein Professor, am Anfang seiner Karriere selbst einmal Volksschullehrer, in der IWZ-Ausgabe Nr. 41/1984 unter dem Titel „Schwamm darüber“ berichtet, daß das niedere Volk, zu dem auch der Volksschullehrer gehörte, von der Hand in den Mund lebte und das vielgeschmähte „arme Vorschullehrlein“ sich bis ins 20. Jahrhundert hinein ein hartes Brot verdiente, so hat er damit praktisch über die soziale Stellung dieses Berufes alles gesagt. Nach örtlichen und anderweitigen Fundquellen waren die Besoldungsherkünfte sehr verschieden. Je nachdem wer in jenen unruhigen Zeiten, wo die Grenzen fließend waren, regierte: Die Kurpfalz, das Zweibrücker Herzogtum als Landesherr, die französische Herrschaft oder Bayern.

Man findet als „Besoldungsquellen“ das Schulgeld der Eltern, Küstergebühren, Gehaltsanteile der Gemeinden und Pfarrkirchen, Schulstiftungen und Schulfonds, Kellereien und Kirchenschaffnereien, Klöster und Staat.

Die Volksschullehrer aus alter Zeit haben angesichts ihrer miserablen Bezahlung die Teilnahme an kleinen Familienfesten nicht ausgeschlagen. Oft waren sie Paten und Zeugen bei Kindstaufen und Hochzeiten, wo sie ohnedies als Kirchendiener zugegen waren; dafür durften sie beim anschließenden Taufschmaus oder Hochzeitsmahl als geladene Gäste zünftig mitfeiern.

Laut Berger Kirchengeschichte hat der erste Berger Lehrer, Johannes Steiner, gebürtig aus Neustadt a.d. Weinstraße anno 1748 von der geistlich katholischen Administration zu Heidelberg über die Kellerei Pleisweiler jährlich an Geld 10 RThlr und fünf Malter Korn bezogen (Bei der Abkürzung „RThlr“ kann es sich nur um den Reichstaler handeln, der von 1566 bis etwa 1750 amtliches Währungsgeld war) Außerdem erhielt der gleiche Lehrer von jedem Bürger 1 Simmern Korn, von jedem Landwirt eine „Glockengarbe“ Frucht und von jedem Schulkind vierteljährlich 15 Kreuzer; weiterhin von der Pfarrei Berg die ihm nach bischöflicher Tax-Ordnung zugestandenen Stolgebühren als Abgeltung für seine verrichteten Kirchendienste. Schließlich bestand ein Teil seines Einkommens in dem Recht, sein Vieh mit der allgemeinen Herde kostenlos auf die Gemeindeweide zu treiben, womit ausgedrückt wird, daß er, wie übrigens so viele Schullehrer auf dem Land, in jener Zeit auch Landwirtschaft betrieben hat.

Manchmal blieb die Lehrerlandwirtschaft ohne Ernte, dann nämlich, wenn der Lehrer plötzlich versetzt wurde und sein Nachfolger das erntete, was der Vorgänger gesät hatte.

Machen wir einen großen Sprung von 1748 nach 1820 zu dem Berger Schullehrer Johannes Herrmann. Mehr gibt die Gemeinderechnung von 1820 über ihn nicht her. Dafür enthält sie andere wichtige Eintragungen. Als einziger Lehrer der Berger Schule hatte er insgesamt 153 Schüler zu unterrichten. Selbst wenn sein Unterricht nur auf Lesen, Schreiben und Rechnen beschränkt gewesen sein sollte, war er nach heutigem Begriff ein gestreßter Mensch.

Doch seine Besoldung wies bereits bessere Zahlen auf. Er erhielt 1820 ein Jahressalär von 301 Gulden in Geld und 684 Messeln an Früchten (Getreide). 684 Messeln entsprachen nach alten Maßen 5 Malter und 2 Simmern, etwa 600 Liter. Die Gemeinde hat indessen diese Geld- und Naturalleistungen nicht aus dem eigenen Haushalt erbracht, sondern auf Heller und Pfennig in folgender Weise umgelegt:

Je Schulkind jährlich 1 Gulden

Je Bürger jährlich 52 Kreuzer (60 Kreuzer = 1 Gulden)

Je Bürger jährlich 4 Messeln Weizen.

1880 belief sich das Jahreseinkommen der beiden Lehrer der oberen und mittleren Klasse auf je 771,– Mark, für den Verweser der unteren Klasse, 1. und 2. Jahrgang, 600,– Mark.

1892 betrug das Einkommen des Hauptlehrers 1.050,– Mark und anno 1907 jährlich 1.200,– Mark, daneben jeweils freie Wohnung.

Vor hundert Jahren -1881- war für jede Lehrerstelle ein eigener Etat und zusätzlich eine sogenannte Fassion angelegt, nach denen sich die Gemeinden zu richten hatten. Die Fassion war eine textliche und zahlenmäßige Erfassung der Einkünfte mit Wahrscheinlichkeitscharakter, ohne daß durch diese Beschreibung ein Rechtsanspruch begründet werden konnte.

Zu diesem Zeitpunkt setzte sich das Einkommen zusammen aus dem Grundgehalt der Gemeinde, einem Beitrag aus dem Staatsfonds, einem ausgleichenden Kreisaufbesserungszuschuß und schließlich aus dem Wohn- und Pachtwert der den Lehrern zur Verfügung gestellten Räume und Grundstücke.

Daneben gewährte die Gemeinde von Fall zu Fall auf Antrag bei guten Leistungen und guter Führung der Höhe nach unterschiedliche einmalige oder jährliche Zulagen.

Um endlich das Übel mit der Lehrerbesoldung auszuräumen, hat der Berger Schöffenrat am 30.9.1823 einen radikalen Eingriff in das Gemeindevermögen gewagt. Sein Beschluß: „Der größere Teil der Bewohner zu Berg ist gleichzeitig auch der ärmere; er erträgt durchaus keine Umlage, wohin doch nur der Gehalt des Schullehrers und eines Gehilfen, welcher letztere eben so dringend nöthig der Gemeinde wie der erstere, zu rechnen ist. Um demnach auf der einen Seite der Bürgerschaft hinsichtlich des Schulgeldes zu Hilfe zu kommen, und auf der anderen Seite die Lehrer für ihre Besoldung und für alle Zeit zu sichern, so trägt der Rath dahin an:

a) Der Gemeindewald Klebersbusch, soweit er sich der äußerste Klebersbusch nennt, rechts vom Damm gelegen, ca. 14 bis 16 hektares enthaltend, sollte abgeholzt werden und der Erlös davon, so sich zwischen 9000 bis 12000 Gulden belaufen wird, zu Kapital angelegt, die Zinsen aber zur Bestreitung der Lehrer verwendet wird.“

Dazu bedarf es eigentlich keines besonderen Kommentars. In dem Beschluß kommen indessen zwei Erkenntnisse zum Ausdruck:

Einmal spürt man förmlich die große Last und Belastung, die durch die Lehrerbesoldung auf der Gemeinde ruhte; zum andern die vorbehaltlose Bereitschaft der verantwortlichen Gemeindevertreter zugunsten des Bildungswesens ein großes Opfer zu bringen.

Wichtige Nebeneinnahmen flossen den Lehrern zu aus dem Kirchendienst, Bedienung der Kirchenuhr, 11 Uhr-Läuten und durch ihre Tätigkeit als Feldgeschworene, deren Obmann sie waren. Nachdem die Lehrer 1876 von dem Kirchendienst förmlich enthoben worden sind, entfiel für sie insoweit eine ihrer Nebeneinnahmen. Der Organisten- und Dirigentendienst lief allerdings auf freiwilliger Basis weiter.

Bis 1919 war die Gemeinde für die Volksschullehrer Dienstherrin und somit auch zuständig für deren Besoldung. Diese war früher von Ort zu Ort verschieden. Während der Lehrer in der Stadt nach der sogenannten Congrua als staatliche Einkommensnorm besoldet worden ist, blieb der Lehrer auf dem Land meistens im Hintertreffen. War nämlich ein Dorf arm – wie Berg – hat es seine Lehrer untertariflich bezahlt, zählte es jedoch zu den finanzkräftigeren Gemeinden, erhielten die Lehrer relativ mehr.

Gemäß dem Sprichwort „Gleiche Brüder – gleiche Kappen“ hat das Land Bayern, dem die Pfalz bis Ende des 2. Weltkrieges zugehörte, im Jahr 1920 durch die Übernahme der vollen Lehrerbesoldung die einzig richtige Konsequenz gezogen und gleichzeitig die Gemeinden finanziell von der schweren Bürde befreit. Der Sachaufwand, nämlich Schulbauten und Unterhaltung, Ausstattung der Schulsäle und Lehrmittel blieb weiterhin, wie heute noch, eine Aufgabe der Gemeinden.


Die kirchlich-religiösen Verhältnisse

Das Bistumsarchiv des Bischöflichen Ordinariats Speyer verwahrt über die kirchlich-religiösen Schulverhältnisse der Jahre 1824 – 1860 eine Reihe von speziellen Erhebungen und Bestandsbeschreibungen. Im Hinblick auf seinen interessanten Eigenwert wird dieser Stoff in einem eigenen Kapitel dargestellt.

Gemäß den gewachsenen Rechtsverhältnissen und der auch sonst engen Beziehungen sah die Kirche in der Schule, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, mehr oder weniger eine ihr untergeordnete Institution. Sie war in einer sehr langen Periode gewissermaßen der Wächter über Lehrer, Schule und Bildungswesen. Abgeleitet hat die Kirche ihren Führungsanspruch unter anderem aus der Tatsache, daß der Staat kein Geld hatte, um die Lehrer zu bezahlen, und sie an Stelle des Landes die schulischen Aufgaben übernahm. ln dem Buch „Die Franzosenherrschaft in der Pfalz“ von Max Springer (Stuttgart 1926) wird diese Frage speziell behandelt mit dem Ergebnis, daß die meisten Volksschulen zur Zeit der Franzosenherrschaft den Kirchen gehörten. So haben auch die Departements-Archive von Straßburg ihre Schulakten nach dem Staatsvertrag mit Bayern im Jahr 1825 nicht an die deutschen Staatsarchive, sondern an das Bistum Speyer abgegeben. Hier nun auszugsweise einige Aufzeichnungen:

1824 gab es in unserer Schule zwei Klassen mit einem Lehrer und 160 Kinder; jede Klasse war nach Fähigkeit der Kinder in zwei Abteilungen gegliedert. Der Lehrer war gleichzeitig auch Kirchen-Diener des niederen Kirchendienstes.

Die katholische Filiale Neuburg mit sieben Klassen umfaßte 33 katholische Kinder.

1829 hieß der Lehrer Johannes Herrmann, geb. am 26.12.1793, sein „Gehülfe“ Ferdinand Dörr, geb. am 20.2.1806; beide waren religiös und von guten Sitten. Lehrer Herrmann betrieb nebenberuflich Oekonomie und erteilte Privatunterricht. Zu diesem Zeitpunkt war der Schulbesuch, im Gegensatz zu früheren Jahren, recht lobenswert. 139 Schulkinder.

in einem Qualifikationsbericht werden der Lehrer und sein Gehilfe in den Leistungen als sehr gut beurteilt. Der Lehrer begleitete seine Schüler täglich in die heilige Messe und wohnte sonntags der Christenlehre bei, um seine Schützlinge zu beaufsichtigen.

Im Rahmen ihrer persönlichen Fortbildung gehörten die Lehrer einem Lehrerverein an und haben neben religiösen Werken und Schulzeitschriften auch vaterländische Bücher und Schriften gelesen.

In der österlichen Zeit haben beide das Sakrament der Buße und des Altars empfangen, nahmen an gottesdienstlichen Handlungen teil wie Betstunden, Prozessionen und Aschenausteilung, bewiesen aufrichtige Treue gegen König und Vaterland, Gehorsam gegen alle Gesetze, gaben durch ihr öffentliches Auftreten ein gutes Beispiel, enthielten sich der Trunksucht und des Wirtshausbesuches und traten in anständiger Kleidung und geziemender Bescheidenheit auf.

Der Lehrer besorgte den Kirchendienst in allen Teilen mit gewissenhafter Pünktlichkeit, war auf Reinlichkeit der Kirche, Bänke, Kanzel, Altäre, Beichtstühle und Sakristei, kurzum aller Gegenstände sehr bedacht, beachtete die Ordnung in der Aufbewahrung der Paramente, assistierte bei Kindstaufen und Beerdigungen und war für das pünktliche Läuten zu den Gottesdiensten an Sonn- und Werktagen verantwortlich.

Kirchlicherseits wird beklagt, daß die Ursache für böse Taten der Schüler außerhalb der Schule am schlechten Beispiel der Eltern liegt und vielfach die Hauspolizei (Familie) fehlt.

1859 hatte Berg erstmals zwei Schulen, geführt von den Lehrern Franz Herrmann, Ludwig Herrmann und einem Gehilfen der Anfangsstufe. Im gleichen Jahr hatte Ludwig Lohr, (der spätere Berger Volksschullehrer) die katholische Filialschule Neuburg geleitet.

Der Pfarrer bemängelt, daß der Erziehung der Schüler im Unterricht eine unverantwortliche Nachlässigkeit der Eltern störend gegenübersteht. Der tägliche Gottesdienst war ein Teil der Schule. An anderer Stelle heißt es wörtlich: „Alles der Kirche fremdartige in jeder Beziehung unterblieb von jeher und es ist ein Verbieten des Judentums gar nicht nothwendig.“

„Vom Besuch der Wirtshäuser kann man nichts tadelhaftes aussprechen, aber von den Tanzbelustigungen, die sicher kein Gesetz und Autorität zu verhindern vermag. Lehrer verbieten zwar, aber die Eltern wollen die Jugendfreuden nicht stören.“

Seit dem 1. Januar 1876 haben die Lehrer nur noch Organisten- und Kantordienst in der Kirche zu versehen.

Casualien (Vergütungen) bezogen sie weiterhin, zum Beispiel von jedem „Todtenamt“ 43 Pfennig = 15 Kreuzer.

Die Frage nach dem Kantordienst könnte der Pfarrer insofern positiv beantworten, als „dahier jeder der drei Lehrer Kantor ist“ So 1876.


Aufzeichnungen aus dem Schultagebuch ab 1900

Schulstreit nach der Taufwasserweihe
Weil der Klaßlehrer bei der Taufwasserweihe den Orgeldienst versah, hat der Unterricht am Pfingstsamstag 1906 eine dreiviertel Stunde später begonnen. Der Pfarrer als Lokalschulinspektor ordnete an, die verlorene 3/4 Stunde nachzuholen, doch der Lehrer weigerte sich, dies zu. tun. Daraufhin ist seitens der eingeschalteten Königlichen Kreisregierung in Speyer eine Doppelentscheidung ergangen:
a) die 45 Minuten verlorene Schulzeit von Pfingstsamstag 1906 brauchte nicht nachgeholt zu werden
b) künftig wird der Unterrichtsbeginn desjenigen Lehrers, mit dessen Stelle Kirchendienst verbunden ist, um eine halbe Stunde später verlegt.
Immerhin: Wegen 45 Minuten bedurfte es schon vor 😯 Jahren der Schlichtung durch eine hohe Königliche Kreisregierung.

Tätlicher Angriff eines Sonntagsschülers
Am 23.3.1906 war unterrichtsfrei.
Grund: Der Lehrer war an diesem Tag Gerichtszeuge gegen einen Sonntagsschüler, der sich im Unterricht widersetzte und den Lehrer tätlich angriff. Neben einer Tracht Prügel bekam der Schüler 14 Tage Gefängnis und die Gerichtskosten aufgebrummt.

Beschäftigungsverbot Lehrer – Schüler (1907)
Den Lehrern ist es mit einer allgemeinen bezirksamtlichen Verfügung verboten worden, Schüler während der Unterrichtszeit zu Privatzwecken zu beschäftigen.

Vorsicht im Straßenverkehr (1907)
Obwohl im Jahr 1907 in Berg nur ein einziges Auto zugelassen und auch zwischenörtlich wenig los war, erhielten die Schulkinder strenge Anweisung zur Vorsicht im Radfahrer- und Automobilverkehr.

Gute Ermahnungen (1907)
Die Schüler der mittleren und oberen Schule wurden am letzten Tag vor den großen Ferien ermahnt, sich eines anständigen Verhaltens sowie eines regelmäßigen Kirchenbesuches zu befleißigen, ins Obst kein Wasser zu trinken und keine Obststeine zu schlucken;
Die Sonntagsschüler sind außerdem auf das Verbot des Wirtshausbesuches und Tanzens zur Kirchweih, sowie auf die Schädlichkeit des Rauchens hingewiesen worden.

Der Schüler hat das Wort (1908)
Um den schriftlichen Gedankenausdruck der Schüler zu verbessern, hat der Kreisschulinspektor seinen Lehrerkollegen empfohlen, in der Schule selbst weniger zu reden und sich vor der Vielfragerei zu hüten. Die Schüler sollen bereits in der 1. Klasse lernen, in ganzen Sätzen zu sprechen.

Luftschiffe „Graf Zeppelin“ und „Schwaben“
Für die Schulkinder war es ein prächtiges Schauspiel, am 4. August 1908 das lenkbare Luftschiff „Graf Zeppelin“ auf seinem Flug von Friedrichshafen nach Mainz in einer Höhe von nur 150 bis 200 Meter direkt über Berg zu erleben. Umsomehr bedrückt waren die Kinder, am folgenden Morgen die Zerstörung des Luftschiffes durch elementare Gewalt zu erfahren.
Etwas anders liest sich die Tagebuchnotiz vom 27.7.1911, als das neue Zeppelin-Luftschiff „Schwaben“ auf einer Passagierfahrt (Fluggeld pro Person 200,– Mark) ebenfalls Berg überflog, dabei aber, so der Eintrag, „den Schulunterricht störte.“

lnthronisation König Ludwig lII.
Als ein denkwürdiger Tag in der Geschichte Bayerns (dem die Pfalz als Regierungsbezirk angehörte) ist der 5.11.1913 registriert. An diesem Tag hat Ludwig III die Königswürde angenommen und den Thron bestiegen. Mit „Es lebe der König“ endete der Schultag.
Jedes Schulkind erhielt eine Brezel.

Langer Unterrichtsausfall
Der Klaßlehrer hat es als äußerst mißlichen Umstand empfunden, dass die Schule wegen Diphtherie am 9.11.1913 geschlossen werden mußte, zumal erst im Mai die Masern grassierten. Der Lehrer bedauert beide Zwangsferien als höchst unliebsame Störung, da er in seinen Klassen das Jahrespensum nicht erreichen konnte.

Heißer Juli 1911
Im ganzen Juli 1911 herrschte große Trockenheit und anhaltend hohe Temperaturen in der Schule bei 28 Grad C an den Vormittagen.

Heidelbeerferien ohne Heidelbeeren
Vom 1. bis 11. Juli 1912 waren Heidelbeerferien. Das Wetter zum Pflücken wäre zwar recht günstig gewesen, aber die Heidelbeeren sind infolge des Frostes in der Blütezeit gänzlich mißraten.

Platzzwang für den Lehrer in der Kirche
1914. Der Lokalschulinspektor (Pfarrer) verlangte, daß beim Schulgottesdienst ein Lehrer turnusweise die Aufsicht im Schiffe der Pfarrkirche führt. Die Lehrer waren damit einverstanden, lehnten aber den Platzzwang ab.

Darauf hin hat das Bezirksamt (Landratsamt) verfügt:
Die beteiligten Lehrpersonen müssen bei der Aufsicht ihren Platz in der Nähe der Kinder einnehmen und zwar im Schiff.

Mobilmachung
Durch die allgemeine Mobilmachung am 1.8.1914 erfuhr der Unterricht eine außerordentliche Unterbrechung bis zum 16. Oktober 1914. Für die mehr als 100 eingezogenen Soldaten, meist Landwirte, haben die Schüler der oberen Klassen in dieser Zeit zu Hause bei der Ernte mitgeholfen.

Lebensmittelsammlung für die Lazarette (1915)
Für die verwundeten Krieger in den Germersheimer Lazaretten haben die Schüler 68 Pfund Dörrobst, 1 Korb Äpfel und Birnen, 1 Säckchen Nüsse, 9 Gläser Gelee und 1 großen Korb Gemüse zusammengesteuert.

Schulfreie Tage nach gewonnenen Schlachten
Nach jeder siegreichen Schlacht gab es schulfreie Tage, so am:

18.02.1915: Großer Sieg der deutschen Truppen in den Masuren
08.05.1915: Karpatenschlacht gegen die 3. russische Armee
08.06.1915: Rückeroberung der galizischen Hauptstadt Przemysel
31.08.1915: Eroberung der polnischen Festung Warschau-Kowno
08.11.1915: Eroberung der zweiten serbischen Hauptstadt Nisah
05.06.1916: Sieg der deutschen Hochseeflotte in der Nordsee über die Engländer
11.12.1916: Einzug der Truppen in der rumänischen Hauptstadt Bukarest
05.11.1917: Sieg über die Italiener
07.03.1918: Friedensabschluß mit Großrußland

(Viele Schlachten gewonnen, doch den Krieg verloren).

Mitbetreuung der kath. Schule Neuburg
Im Jahr 1914, als es noch die Konfessionsschulen gab, hat ein Berger Lehrer eine zeitlang die Abteilung der katholischen Schule Neuburg gegen eine monatliche Entschädigung von 24,– Mark mitgeführt.

Übertritt in höhere Schulen
Im Jahr 1917 wechselten ganze vier Volksschüler in Realschulen und Gymnasien über.

Bittprozessionen
Alle 7 KIassen der Volksschule beteiligten sich am 6., 7. und 8. Mai 1918 an den Bittprozessionen; dafür waren diese drei Tage schulfrei.

Laubheu für die Kriegspferde
1918. Da das Futter für die Pferde, besonders für die im Kriegseinsatz, immer knapper wurde, haben die Schüler der Mittel- und Oberklassen an zwei Vormittagen in der Woche ab Juli 1918 im Buchen- und. Eichenwald „Laubheu“ als Futterersatz gesammelt.

Kriegsende 1918
Die Kinder erfahren, daß nach 51-monatigem Völkermorden der 1. Weltkrieg beendet sei. Die. deutschen Heere ziehen sich entsprechend den harten Waffenstillstandsbedingungen in 11 Tagen von der Westfront über den Rhein zurück.

Am 2. 12. 1918 rückten in Berg 50 Mann franz. Besatzungssoldaten ein; am 15.3.1919 betrug die Besatzungsstärke in Berg ca. 600 Mann und 250 Pferde, im August 1919 war es eine italienische Brigade von 150 Soldaten. Der Lehrer erklärte seinen Kindern, daß als Folge des verlorenen Krieges über Nacht in Deutschland 22 Monarchien gestürzt worden sind.

Gestreßte Lehrkraft
Hauptlehrer Metz war während des Krieges immer der Lückenbüßer für die zur Wehrmacht einberufenen Lehrerkollegen. Dreieinhalb Jahre lang hat er die mittlere Abteilung der Berger Schule mitgeführt (3. und 4. Klasse). 1918 hatte er z.B. das ganze Jahr hindurch zusammen 104 Kinder zu unterrichten.

Schulische Verbotsmaßnahmen der Besatzung (1919)
Außerhalb des Dorfes durften laut Anordnung des französ. Ortskommandanten keinerlei Unterrichtsgänge veranstaltet werden. Der freie Verkehr auf der Gemarkung war ohne Personalausweis verboten.
Turnen in der Schule, Märsche im Gelände, Exerzier- und Stabübungen waren bei Strafe verboten.
Die Schüler waren gehalten, fremden Militärpersonen gegenüber ein wohlanständiges Benehmen an den Tag zu legen und sich jeder Beleidigung oder Belästigung zu enthalten.

Belegte Lehrerwohnung am Lauterdamm
Das Lehrerwohngebäude in der unteren Ludwigstraße (Wohnhaus Metz) konnte nur zum Teil als Lehrerdienstwohnung genutzt werden, weil es von ausgewiesenen Deutschen Familien aus Elsaß-Lothringen belegt war.

Kälte- und Eiswinter 1929
Der Februar 1929 war einer der kältesten Monate seit Menschengedenken. Die Lauter hatte 40 cm dickes Eis, der Rhein führte bei uns Treibeis, unterhalb Leimersheim war er sogar zugefroren. Gegen Ende Februar ist unter den Schülern eine epidemieartige Grippe aufgetreten, 50 bis 60 % der Schüler fehlten im Unterricht.

1929 keine Maikäfer
Im Mai 1929 gab es, so heißt es im Schulbuch, „sonderbarer Weise gar keine Maikäfer.“ Daraus muß gefolgert werden, daß es vorher immer gegeben hat.

Befreiung der Pfalz von französ. Besatzung
über die Befreiung der Pfalz von französ. Besatzung hat am 1. Juli 1930 nach vorausgegangenem Dankgottesdienst eine vaterländische Schulfeier stattgefunden. Um Mitternacht haben anläßlich dieses historischen Ereignisses die Glocken geläutet, und durch das Dorf bewegte sich ein Fackelzug.

900-jähriges Domjubiläum
Ein Feiertag ersten Ranges war für die Berger Schulkinder am 11. Juli 1930 die Besichtigung des Speyerer Domes mit Krypta und Glockenturm (Schülertag). Weitere Besichtigungsstätten waren das Historische Museum, das Altpörtel, die Josefs- und Gedächtniskirche. Abgeschlossen wurde die Tagesreise mit einer herrlichen Rhein-Dampferfahrt.

Schulisches Desinteresse des Gemeinderates
Nicht gut abgeschnitten haben bei der Schulentlaßfeier 1932 Gemeinderat und Schülereltern. Trotz offizieller Einladung haben sie durch Abwesenheit geglänzt, klagte der Schulleiter.

Kartoffelkäfersuche
Am 13.8.1932 erhielten die Schüler eine nachhaltige Belehrung über den Kartoffelkäfer als schlimmsten Feind unseres Kartoffelanbaues. 1937 gab es in der Gemarkung bei Suchaktionen noch keine Funde (1985 kein Kartoffelacker ohne Käfer).

Geschichtliche Daten der NSDAP (1933)
Auch in der Schule wurde der Machtübernahme durch Hitler viel Aufmerksamkeit geschenkt und der geistige Boden nationalsozialistischer Weltanschauung, sicher von oben her so angeordnet, vorbereitet.
Wenn aber in einem der Tagebücher die traurige Tatsache zu Lesen steht, daß es 1933 rund 6 Millionen Arbeitslose gab, ist es zu begreifen, warum die Deutschen eine wirtschaftliche Wende herbeisehnten, ohne die schweren politischen Folgen geahnt oder das später Passierte gewollt zu haben. Besonders hervorgehobene Daten waren der Wahlsieg der NSDAP am 5.3.1933, der 21.4.1933 als Tag der nationalen Erhebung und die Eröffnung des neuen Reichstages in der Potsdamer Garnisonskirche. Die Schulfeier schloß mit einem dreifachen Hoch und „Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland.“

Volkssozialistische Selbsthilfe (1933)
in allen Klassen stellte die Partei rote, mit dem Hakenkreuz versehene Sammelbüchsen auf. Jedes Kind, ob arm oder reich, opferte täglich einen Pfennig.

Christliche Gemeinschaftsschule
Am 3.4.1931 wird in der Saarpfalz, auch in Berg, die christliche Gemeinschaftsschule eingeführt. Lehrerschaft, politische Leiter und der Bürgermeister sammelten in Berg straßenweise bei den Schülereltern die Stimmen ein. Obwohl viel Mut dazu gehörte, mit nein zu stimmen, votierten nur 57 der Erziehungsberechtigten für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Praktisch hatte Berg schon immer eine Gemeinschaftsschule.

Achte Schulklasse
Mit Gemeinderatsbeschluß vom 7.10.1937 wird an der Volksschule Berg die achte Klasse eingeführt. Das seitherige Hitler-Jugendheim im Schulhaus wird Schulsaal: Außerdem mußte auch das seit 1823 im Schulhaus auf dem Kirchberg untergebrachte Bürgermeisteramt weichen und in das gegenüber liegende Spritzenhaus umziehen.

Schulische Auswirkungen der drei Räumungen 1939 – 1945
Am Freitag, den 1. Sept. 1939 wurde für die älteren Menschen und Mütter mit ihren Kleinkindern die erste Räumung in Gang gesetzt. Von diesem Tag an ruhte der Berger Schulbetrieb. Obwohl die Bevölkerung bereits im August 1940 wieder in die Heimat zurückkehrte und der Unterricht offiziell am 16.9.1940 beginnen sollte, verzögerte er sich wegen dringender Reparaturen in den einzelnen Sälen bis Oktober 1940.

Für die Berger Schulkinder müssen die Räumungstage furchtbar gewesen sein:

1. zum ersten Mal im Leben eine ganz neue Umwelt,
2. eine fremde Klasse in einer anderen Schule,
3. ein neuer Lehrer und keine Kameraden,
4. ein ganz anderer Unterrichtsstoff,
5. ein schwer verständlicher Dialekt and so anderes mehr.

Von Oktober 1940 bis März 1941 standen für 200 Schulkinder nur zwei Lehrpersonen, und bis März 1942 nur zwei Lehrsäle zur Verfügung, da der obere Stock des Schulgebäudes von ausgebombten Familien bewohnt war.
Vom 12. mit 18. Sept. 1944 erstmaliger Schanzeinsatz der 6., 7. und 8. Klasse im Bienwald; vom 25.9. mit 1.11.1944 wiederholte er sich. Aufgabe war die Anlegung von Deckungsgräben für die Soldaten.
Zwei Schulsäle waren in der Zeit vom 25.9.1944 bis 14.10.1944 von russischen Schanzarbeiterinnen belegt.
Der vorhandene Schulraum war viel zu klein, ohne daß Abhilfe geschaffen werden konnte. Insgesamt ein Chaos.
Die zweite Räumung unserer Gemeinde erfolgte am 11.12.1944. Trotz höherem Befehl sind bei dieser Räumung 166 Personen, (Männer, Frauen und Kinder) in Kellern zurückgeblieben; sie haben lieber alle Schrecken und Gefahren einer über Berg hinwegrollenden Front in Kauf genommen, als nochmals die Heimat zu verlassen.
Wohl haben die evakuierten Berger Schulkinder in den Unterbringungsorten die Schule besucht, aber die Ausbildungslücken waren doch sehr groß und nicht mehr, zumindest nicht bei allen, zu schließen.

Belehrung über den Umgang mit Munition. (1945 ff)
Wurden die Kinder aller Klassen schon bisher regelmäßig über ihr Verhalten auf der Straße, im Verkehr, den Erwachsenen gegenüber, über das Besteigen elektrischer Masten, Werfen mit Steinen nach Isolatoren usw. belehrt, so kaum nach dem Krieg das Verbot über das „Spielen mit der in Wald und Flur herumliegenden Munition“ hinzu. Trotzdem konnten Unfälle nicht verhütet werden; ein 11 jähriges Schulkind verlor hierbei sogar 1946 sein Leben.
In den Schultagebücher fehlen einige kriegs- und nachkriegsbedingte Ereignisse, die auf Grund ihrer Aktualität ebenfalls festgehalten zu.. werden verdienen, zum Beispiel:
Fliegeralarm.
Fragt man die Altersgenossen nach besonderen Erlebnissen aus ihrer Schulzeit, so erinnern sich einige beim Fliegeralarm an die beklemmende Angst im Schulkeller und an das erleichterte Aufatmen, wenn nach Entwarnung wieder einmal alles gut vorbeigegangen war. Bei nächtlichem Alarm begann der Unterricht morgens eine Stunde später.

Speiseölgewinnung aus gesammelten Bucheckern.
Die große Not der schlimmen Nachkriegsjahre trieb Lehrer und Schüler zum Sammeln von Bucheckern in den Buchenwald. Jedes Kind füllte seine Vase, Tüte oder sonstigen Behälter; über alles wurde genau Buch geführt. In der badisch-Weingartener Ölmühle wurde daraus Öl geschlagen. Jeder Schüler erhielt die seinem Sammelergebnis entsprechende Ölmenge. Mit heller Freude brachten sie das wertvolle Gut mit dem glücklichen Gefühl nach Hause, der sorgenden Mutter in großer Not ein kleiner Helfer gewesen zu sein.

Schulbeheizung.
Die Versorgung in den ersten Nachkriegsjahren war weit schlimmer als während der eigentlichen Kriegszeit. Als es in den einzelnen Klassen mit der Beheizung nicht klappte, haben die Schüler, um nicht frieren zu müssen von zuhause Brennholz in die Klasse mitgebracht. Die Mütter waren davon nicht gerade begeistert, weil der schmale eigene Bestand, oft nur ein Vorrat von heute auf morgen, dezimiert worden ist. Zu dieser Zeit waren die Männer überwiegend noch in Kriegsgefangenschaft.

Schulspeisung.
Eine andere Maßnahme in dem bitteren Notjahr 1946 war die soziale Schulspeisung. Im Keller des nicht weit entfernten Lehrengebäudes hat die Ehefrau des Hauptlehrers Loth in einem großen Kessel Reis- oder Nudelsuppe mit Rosinen oder Cornedbeef gekocht. In großen Kanistern haben die Mädels der oberen Klassen das warme Essen zur Schule gebracht. Hier erhielt jeder in sein Eßkännchen einen sattmachenden „Schlag“. Später gab es sogar Brötchen mit Kakao oder Schokoladenriegel amerikanischer Herkunft. Damals hatte das „tägliche Brot“ noch seine buchstäbliche Bedeutung. Ein Gang über den Schulhof heute (1985) zeigt leider all zu oft, daß unseren Schülern das richtige Verhältnis zum täglichen Brot weitgehend verloren gegangen ist.

Irgendwo stehen in einem der drei Schultagebücher die Worte:

„Vor Pest, Hunger und Krieg bewahre uns, oh Herr.“

Daran sollten alle denken, die den Krieg und seine schrecklichen Folgen am eigenen Leibe erlebt oder vom Hören-Sagen erfahren haben.

Möge der Himmel uns and unsere Nachfahren allezeit vor diesen drei Greueln bewahren.


Aus der Schule geplaudert
(Anekdoten aus dem Schulleben)

Das Schulgedicht auf dem Altar.
Heinz, Rudi und Lui schlichen sich in die dem alten Schulhaus gegenüber liegende Schwesternstation, in der nach dem Krieg die Notkirche eingerichtet war. Sie wollten ein tags zuvor in der Klasse erlerntes Gedicht als Predigt einüben.

Heinz war der Prediger, die anderen die Ministranten. Dabei haben seine Meßdiener mit den am Altar stehenden Schellen so laut geklingelt, daß das Geräusch bis ins nachbarliche Pfarrhaus gedrungen sein muß. Als Heinz vom Altar das Gedicht:

„da kam mit vollem Euter die alte Geiß gesprungen,
sie sucht sich Gras und Kräuter für die Jungen,
sie frißt sie ab und fragt nicht viel,
sie frißt sie ab mit Stumpf und Stiel.“

in Predigtform herunterschmetterte, stand plötzlich der richtige Pfarrer vor seinen Schäflein und erteilte ihnen nach allen Regeln der Kunst seinen „Segen“.

Fragt man heute den Prediger und seine Meßdiener, wie das damals eigentlich war, so grinsen sie mit dem ganzen Gesicht und meinen schelmisch dazu, „kein anderes Gedicht aus der Schulzeit können wir noch so gut auswendig wie die Geiß mit dem vollen Euter“. Und fügen spontan hinzu:

Der Pastor hat’s uns mit dem Stock „reingeschlagen“.

Räder müssen rollen für den Sieg.
De Heiner bat die Lehrerin um Befreiung vom Unterricht, weil er daheim Kohlen an die Kundschaft ausfahren müsse. Heiner, sagte die Lehrerin, das geht nicht, denn Du hast sowieso schon öfters in letzter Zeit gefehlt.

Heiner kannte kein Pardon, stand vor seiner Lehrerin stramm, hob die Hand hoch zum Hitlergruß und sagte ohne zu überlegen:

„Räder müssen rollen für den Krieg“, ließ die Lehrerin -Lehrerin, die Schule – Schule sein, drehte um und ging heim.

Rechenaufgabe auf einfachste Art gelöst.
Der Lehrer stellte folgende Rechenaufgabe:

Eine Familie erhält 8 Zentner Kohlen à 0,80 Mark,
die andere Familie erhält 12 Zentner à 0,95 Mark.

 

Frage: Wieviel muß die eine, wieviel die andere Familie zahlen?
Anton gab kurz und bündig die Antwort: Jede zahlt ihre Kohlen selbst.

Wohl lachten der Lehrer und die Mitschüler.
Aber Anton hatte mit seiner Antwort beide Aufgaben auf einmal richtig gelöst.

Warsch Du schunn in?
In den früheren Bittprozessionen wurde immer die Heiligen-Litanei unter Anrufung der Heiligen, z.B. „Heiliger Bartholomäus – bitte für ansgesungen. Die Melodie ist sicher noch jedem Prozessionsteilnehmer in guter Erinnerung.

An einem Prozessionstag ist der Pfarrer einmal etwas später zur Religionsstunde gekommen. In dieser Zeit haben de Rudolf, de August und de Fritz die Klasse mit einer eigenen Komposition unterhalten, indem sie der Litanei Melodie einen abgewandelten Text gaben. Während de Rudolf aus der einen Ecke gesanglich ausrief: Warsch Du schun in Büchelberg?, antworteten die beiden anderen: überall bloß dort noch nit.

Warsch Du schun in Hatzebehl – überall bloß dort noch nit. Warsch Du schun in Hachebach – überall bloß dort noch nit. Unterdessen kam der Pfarrer und hörte sich von, dem Klassenzimmer den Gesang an. Als sie weitersangen: Warsch Du schun in Lauterborg, wars passiert: Der stürmte hinein, holte sich die drei vor, und gab ihnen mit heiligem Zorn per Stock die Antwort „überall bloß dort noch nit“.

Von den drei Lebt heute nur noch de Rudolf. Darauf angesprochen, singt er automatisch die „alte Melodie“ wie vor 65 Jahren, langt sich aber ganz unwillkürlich an seinen Hintern und sagt mit verzerrter Miene „Bruder, der hat uns aber da de for gäwwe“.

Die Sau rauß !
Früher trieb der Schweinehirt jeden Vormittag die Schweineherde in den Gemeindewald. Der Schweinehirt blies in sein Horn, am die Schweinehalter auf sich aufmerksam zu machen und rief dazu laut: „d‘ Sau rauß“.

Als für eine Woche mal der Austrieb ruhte, machte sich ein Fünfkläßler an das landw. Anwesen auf dem Kirchberg, blies wie es sonst der Schweinehirt tat, und rief in den Hof hinein „d‘ Sau rauß“. Der Landwirt öffnete die Stalltüren, aus dem Hof kamen vier Schweine und drehten ihre Runden durch alle Straßen. Am späten Nachmittag hatte der Schweinehalter viel Mühe, bis er wieder seine Tiere beisammen hatte. Er kam auch dahinter, daß er einem Jux auf den Leim gegangen war, und meldete es schließlich in der nur 20 Meter entfernten Schule. Am nächsten Tag als der Klassenlehrer nach dem Übeltäter fragte, weiß Gott was er mit ihm vorhatte, wußte natürlich keiner der Mitschüler Bescheid. Der „Ersatzschweinehirt“ blieb übrigens vorsorglich an diesem Tag erkrankt daheim, weil er Angst hatte, verraten und bestraft zu werden. In den folgenden Tagen schaute aber der Schweinehalter vorsorglich über den Zaun, ob’s auch der richtige Schweinehirt ist, denn ein zweites Mal wollte er nicht reingelegt werden.

Wettlauf wie der Hase und der Igel.
Jede der 6 bis 7 Meter langen Schulbänke hatte oben einige in das Holz eingelassene mit Blechdeckel abgedeckte Tintengläser.
Ein Tüftler der 7. Klasse hatte alle Blechdeckel seiner Bank per Schnur so miteinander verbunden, daß sie beim Anziehen der Schnur einen Mordskrach machten und die ganze Klasse aufschreckte. Es hörte sich an wie ein lauter Knall. Auch am Lehrer ging der Schreck nicht vorbei. Im ersten Moment war er froh, daß es kein richtiger Schuß war.
Doch dann erfolgte die Jagd nach dem Konstrukteur, um seiner habhaft zu werden und ihm eine Tracht Prügel zu verabreichen. Weit gefehlt! Als der Lehrer den Kerl auf seinem Platz zu erwischen glaubte, tauchte der unter, kroch wieselflink unter den Bänken hindurch bis zum Pult, hob den Kopf hoch und sah sich nach seinem Verfolger um. Wie ein „geölter Blitz“ sprang der Lehrer dahin, wo eben sich das Schlitzohr zeigte; doch zu spät, denn der Emil war unter den Bänken schon längst wieder an einem anderen Punkt. Das wiederholte sich zweimal.
Wer denkt hier nicht unwillkürlich an die Geschichte vom Hasen und dem Igel, die beide um die Wette liefen? Die ganze Klasse hatte jedenfalls ihr Spektakel: Alles lachte und tobte wie in einem Zirkus.

Gefärbte Mädelzöpfe á la Tinte.
In der früheren Zeit hatten die Schulmädels fast alle noch lange Zöpfe. Damit trieben manchmal die dahinter sitzenden Buben ihr Schindluder. Sie steckten allzugerne die Zopfenden in die Tintengläser. Bei den schwarzen Haaren fiel dies nicht besonders auf, aber bei blonden Zöpfen mußte so manches Mädel wohl oder übel mit zwei Haarfarben nach Hause gehen und sich obendrein von den Burschen noch bespötteln lassen.
So manchmal haben sich die „Alten“ reingelegt und den Tätern den „Kimmel geschleimt“, aber in der Regel haben die Mädchen ihre Haare daheim mit Seife gewaschen, und aus war der „Lax“. Heute würde das gleiche wohl nicht mehr so glatt über die Bühne gehen.
Übrigens: einmal hatte eine solche Zopf Geschichte „lebenslängliche Folgen“. Denn aus dem Ulk wurde eine erste Liebe, die zum Traualtar führte und immer währte.


Schulhaus- und Klassenbilder


Schlußwort.

in einem älteren Geschichtsbuch ist nachzulesen: Wie der einzelne Mensch mit seiner Heimat, so ist auch ein Volk mit dem Vaterland aufs engste verbunden. Gilt ein entsprechendes Verhältnis nicht auch für Schule und Schüler?

Als ein schlüssiger Beweis dafür könnten doch die Klassentreffen angesehen werden, wo immer wieder Erinnerungen an eine gemeinsame Schulzeit lebendig werden, wo längst Vergangenes wieder Gegenwart wird.

Ich habe mit dieser Schrift den Versuch unternommen, einiges über die Berger Schule der Vergangenheit zu entreißen, auch wenn es lückenhaft und unvollständig ist. Bitte lesen Sie die Zeilen nicht als eine wissenschaftliche Abhandlung, das kann und will diese Schrift auch nicht sein. Es ging mir darum, lebensnah über die Vorgeschichte der Berger Schule zu berichten. Der sprachliche Ausdruck spielte nicht die Hauptrolle; über grammatikalische Fehler bitte ich hinwegzusehen. Leider hatte ich keinen Zugang zu allen Archivstellen. Wo ich aber Unterstützung in meinem Bemühen gefunden habe, möchte ich mich herzlich bedanken: Mein Dank gilt Ortsbürgermeister Steigleder, sowie dem Verbandsbürgermeister Vogel. Zu Dank verpflichtet fühle ich mich gegenüber dem Bistumsarchiv der Diözese Speyer für das mir in so reichhaltigem Umfang kostenlos gelieferte Archivmaterial der Landesbibliothek Speyer für die mir langfristig ausgeliehene Literatur, sowie in ganz besonderer Weise dem Landesarchiv Speyer für die mir brieflich, und von Fall zu Fall auch im Lesezimmer erwiesene Hilfe.

Ich hoffe und wünsche, daß es mir mit dieser Schrift gelungen ist, unsern Bürgern, besonders aber den ehemaligen Schülern von Berg Erinnerungen aus ihrer Schulzeit aufzufrischen und darüber hinaus allen eine persönliche Freude bereitet zu haben.

Berg/Pfalz im Mai 1985.

Stehle Ludwig.


Literatur- und Quellenverzeichnis.

A. Literatur.

Dr. Pfeiffer Stoffsammlung zur Pfälz. Volksschulgeschichte
-1910 –
Schaaf Erwin Die niedere Schule im Raum Trier-Saarbrücken
– 1965 – Dissertation
Springer Max Franzosenherrschaft in der Pfalz
– Stuttgart 1926 –
Kramer K. Pfälzische Lehrerzeitung 1900
Weckessen. Fr. Frankenthaler Altertumsverein, 1935
Meyers Großes Konversationslexikon 1901 – 1910

B. Quellen.

Archiv und Rechnungen der Ortsgemeinde Berg

Zensurbücher der Mädchenjahrgänge 1836 – 1867

Berger Schultagebücher 1900 – 1945

Schulerlasse 1837 – 1860

Bistumsarchiv der Diözese Speyer

Landesarchiv Speyer

Departementarchiv Straßburg

Statistisches Landesamt Bad-Ems

Statistisches Landesamt München

Dieser Text stammt aus der Schulchronik von Ludwig Stehle (1985)
Bearbeitet von Dr. Hans-Peter Meyer (2001)

„Vorgeschichte der Berger Volksschule“

Inhalt:
1. Vorwort des Ortsbürgermeisters Steigleder
2. Einleitung
3. Geschichtlicher Rückblick
4. Schultypen
5. Werdegang der Berger Volksschule
6. Sonntags- und Fortbildungsschule
7. Christenlehre
8. Schülerzahlen, Lehrerstellen, Klassenstärke
9. Schulstrafen, Schulkommission, Versäumnisse
10. Ferien
11. Arme Schulkinder
12. Schulaufsicht
13. Erbauung der Schulhäuser – Sachkosten der Schule
14. Schulsaal
15. Die Volksschullehrer und ihre soziale Stellung
16. Namensverzeichnis der Berger Lehrer von 1734 – 1985
17. Besoldung der Volksschullehrer
18. Das religiöse Verhältnis Kirche – Schule
19. Aufzeichnungen aus den Berger Schultagebüchern 1900 – 1945
20. Anekdoten aus dem Schulleben
21. Schulhaus- und Klassenbilder
22. Schlusswort
23. Literatur- und Quellennachweis


Zum Geleit

Herr Ludwig Stehle hat in den letzten Jahren in mühevoller Kleinarbeit die „Berger Ortschronik“, „Dorfdialekt unserer Vorfahren“, „Berger Namen“ u.a. veröffentlicht. Jetzt liegt ein weiteres Werk vor:

„Vorgeschichte der Berger Volksschule“

Alle Arbeiten verdienen uneingeschränkte Hochachtung und den Dank der Ortsgemeinde.

Die Geschichte von Berg mit Neulauterburg war wechselvoll. Sie kennt Zeiten wirtschaftlicher Blüte, aber auch Zeiten der Not und Bedrängnis und Jahre des Krieges mit all seinen Schrecken.

Unsere älteren Mitbürger werden auf den folgenden Seiten Vertrautes finden, aber sie werden auch manches lesen, was ihnen bisher unbekannt war. Die jüngeren Berger werden durch die Lektüre Verständnis für die Jugendzeit ihrer Eltern und die ganz jungen auch eine andere Beziehung zu ihrer heutigen Schule bekommen.

Ich wünsche diesem Buch eine weite Verbreitung, dem Leser interessante Stunden und dem Autor, der sich als Amtmann im Ruhestand keine Ruhe gönnt, viel Kraft für weiteres Schaffen.

Alois Steigleder
Ortsbürgermeister


Einleitung

Wie alles hatte auch unsere Berger Schule einen Anfang.

Die ersten Schritte scheinen ihr besonders schwer gefallen zu sein, denn für den Start hatte man weder ein Rezept, noch ein Konzept; es war vielmehr ausgesprochenes Neuland.

Sieht man von den vielen Kinderkrankheiten und den im Laufe der Jahrhunderte zurückgelegten Durststrecken ab, so ist das Bildungswesen insgesamt in unserem föderativen Staatswesen auch heute noch von einer bundeseinheitlichen Lösung weit entfernt.

Dessen ungeachtet ist und war die Volksschule unbestreitbar schon immer der geistige Bildungsort gewesen, an dem unsere Vorfahren und wir das fundamentale Wissen und Rüstzeug fürs Leben mitbekommen haben.

Der hier zusammengetragene Stoff erhebt keinen Anspruch auf lückenlose Vollständigkeit im geschichtlichen Sinne, er soll lediglich ein mosaikhaftes Bild unserer Dorfschule vermitteln. Den alten und ältesten Bürgern möchte er gerne eine lebendige Erinnerung an ihre eigene Schulzeit sein, den jungen Schülern unserer Zeit soll er die Möglichkeit eines Vergleichs mit den Schulverhältnissen von damals geben.

Die geistigen Anforderungen sind heute größer denn je und lassen angesichts des technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungstrends keinen Stillstand erkennen.

Immer schon hat es Prinzipien gegeben, die in der Schule beginnen und sich wie ein roter Faden durchs ganze Leben ziehen.

Ob es heißt: „Das Menschenleben ist eine ständige Schule“ oder wie ein anderer Spruch lautet: „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom, sobald man aufgibt, treibt man zurück“; beide münden in die Lebensweisheit ein: „Glück hat auf die Dauer nur der Tüchtige.“

Wenn wir den für alle Zeiten und Menschen gültigen Grundsatz beherzigen, daß wir nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen, befinden wir uns allemal auf dem richtigen Weg.


Geschichtlicher Rückblick

Die Volksschule wird definiert als eine öffentliche Schule mit der Aufgabe, in den Jahren der allgemeinen Schulpflicht ihren Schülern Mindestkenntnisse und -Fertigkeiten beizubringen, deren alle Stände eines gesitteten Volkes bedürfen. Die Anfänge in diesem Sinne fallen in die Übergangszeit vom Mittelalter zur neueren Zeit, insbesondere in das 17. Jahrhundert. Politische Mißverständnisse und finanzielle Bedrängnisse brachten anbahnende Entwicklungen immer wieder ins Stocken.

Hinsichtlich der Leistungen der Volksschulen im 19. Jahrhundert wird in der diesbezüglichen Literatur die Meinung vertreten, daß Deutschland bis ca. 1870/1880 zusammen mit dem germanischen Norden, der Schweiz und den Niederlanden den ersten Rang behauptete.

Zwar erblickte die katholische Kirche in ihren sehr früh praktizierten Pfarr- und Klosterschulen, sowie in den späteren Kathedral- und Stadtschulen mit begründetem Recht eine gewisse Art von Volksschulen im Mittelalter.

Aber erst die Reformation hat bei Volk und Regierungen dem Bedürfnis nach allgemeiner Ausbildung zum Durchbruch verholfen.

Um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert waren es die von Pestalozzi ausgehenden Anstöße, die weiter zum Aufschwung der Volksschulen führten.

Ein scheinbar wichtiges Problem war vor 1900 die Trennung der Geschlechter in der Volksschule. Sie ist in den Ländern romanischer Zunge meist streng durchgeführt worden, in Deutschland, Skandinavien und England war indessen der gemeinsame Unterricht auf dem Land überwiegend. In unserer Schule war es schon immer so.

Den Begriff „Gesamtschule“, ein oft umstrittenes Modewort unserer Zeit, hat es auch bereits vor 100 Jahren gegeben. Von Anfang an konzentrierte sich das Lehrprogramm auf acht wichtige Unterrichts-Grundfächer, darunter Geschichte mit besonderer Rücksicht auf Vaterland und Heimat. Obgleich das Turnen den Knaben und die Handarbeiten den Mädchen vorbehalten war, drängte sich bereits im vorigen Jahrhundert das Turnen für Mädchen immer allgemeiner durch; andererseits wurde danach gestrebt, den Knaben, ähnlich wie in Finnland, Schweden, Norwegen, Frankreich und Ungarn die Handarbeit beizubringen, ohne sich durchzusetzen. Heute ist es nun doch so weit, daß die Buben wie die Mädchen am Handarbeitsunterricht teilnehmen.

Bildungswesen, Schulen und Lehrer standen bei allen früheren Regierungssystemen, ob es die Kurpfalz von 1410 bis 1768, das Herzogtum Zweibrücken von 1768 bis 1798 oder die französische Herrschaft von 1798 bis 1814 waren, unter keinem glücklichen Stern.

Bekanntlich kam Berg anno 1410 mit dem Amtsstädtchen Hagenbach zur Kurpfalz und 1768, wieder mit Hagenbach, auf dem Tauschweg zum Herzogtum Zweibrücken. Berg war ortsgeschichtlich schon immer ein treuer Trabant Hagenbachs; heute sind wir mit Hagenbach sogar eine schulische Einheit geworden, nachdem der zunächst gebildete Schulverband von 1969 und ab 1972 die Verbandsgemeinde Hagenbach die 280 Jahre währende Trägerschaft unserer Gemeinde mit allen Rechten und Pflichten übernommen hat.

Fast jede Administration hatte ihre besonderen Eigenarten, in der französischen Herrschaft war es die Trennungsabsicht von Schule und Kirche. Trotz mancher Vorbereitungen und Versuche kam es in unserem Raum nicht dazu, weil die Hindernisse weit größer waren als man sie bei den Verantwortlichen einschätzte.

Überdies waren die politischen Aufgaben so groß, daß dem Schulwesen nicht die erste Priorität zukam.

Im Gegenteil: die Maßnahme der damaligen Herrschaft, alle Schul- und Kirchengüter aufzulösen, war alles andere als ein guter Dienst für die kulturelle und schulische Entwicklung. Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht in den deutschen Ländern lag zeitlich verschieden, in unserem Gebiet erfolgte sie so um etwa 1800.

Viele Jahre hindurch war es um den geregelten Schulbesuch sehr schlecht bestellt. So beklagte sich ein unbekannter Verfasser während der französischen Herrschaft über die Praxis „Unter einem Regime, wo alles nur absolute Unterwerfung atmete, ließ man trotzdem den Eltern die Freiheit, ihre Kinder lieber zu Hause zu behalten, um sie bei der Feldarbeit zu verwenden, als sie in den Unterricht zu schicken.“ Einen nachhaltigen Druck zum Schulbesuch hat das Landkommissariat in der Weise praktiziert, als es androhte, daß künftig keine Familie mehr aus Kreis-Gemeinde oder Stiftungsmitteln eine Unterstützung erhalten würde, falls ihre Kinder künftig nicht regelmäßig zur Schule gehen.

Besonders in den Sommermonaten standen die Schulen vielerorts leer, wenn die Kinder als unentbehrliche Kräfte in der elterlichen Landwirtschaft mithelfen mußten. Oft haben die Eltern die Arbeit eines Schweinehirten höher eingeschätzt als die des Lehrers.

Trat bereits ein gewisser Umschwung zum Besseren mit der Besitzergreifung des linken Rheinufers durch die Verbündeten deutscher Mächte 1814 ein, folgte die eigentliche Wende im Schulwesen 1816, als die Pfalz -wieder- mit Bayern vereinigt wurde. Den Wandel hierzu schaffte die Bayerische Regierungs-Verordnung vom 10.8.1817, die einen offiziellen Lehrplan festlegte, die Ortsschulkommissionen einführte, die Schulinspektoren in der Person der Pfarrer beider Konfessionen ernannte und das Land überhaupt seine Fürsorge dem so lange vernachlässigten Schulwesen zuwendete.


Schultypen

Von Anfang an bis in die 1930er Jahre gab es drei örtliche Schultypen:

1. Die Volksschule – auch Werktagsschule genannt

2. Die Sonntagsschule

3. Die Fortbildungsschule

Die Christenlehre hatte ihren besonderen Status.


Werdegang der Berger Volksschule

Wann der Berger Volksschulunterricht aufgenommen worden ist, läßt sich leider nicht genau erkunden. Wenn aber die Gemeinderechnung von 1739 und andere Archivbelege aktenkundig nachweisen, daß in diesem Jahr ein neues Schulhaus gebaut und das vorherige verkauft wurde, so darf daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeleitet werden, daß der Beginn des Schulwesens an der Jahreswende um 1700 liegt.

Heißt es in der Literatur, daß eine durchgreifende gesetzliche Ordnung im deutschen Schulwesen, wie übrigens auch in den meisten Kulturländern der Erde erst im 19. Jahrhundert stattgefunden hat, haben eigentlich unsere Vorfahren im Volksschulunterricht relativ früh ihr Bildungsinteresse bekundet.

Über den inneren Unterrichtsbetrieb an der Berger Volksschule beginnen die schulischen Aufzeichnungen erst 1836 in der Form von zwei gebundenen „Mädchenzensurbüchern“ des Geburtsjahrganges 1828. Die Knabenlisten fehlen. Ein Wunder übrigens, wie die noch vorhandenen alten Schulunterlagen die drei Räumungen 1939, 1944 und 1945 überlebt haben.

Für die Geburtsjahrgänge 1828 und 1829 trat die Schulpflicht mit 7 Jahren, ab 1830, wie heute noch, mit 6 Jahren ein; die Schulzeit dauerte anfänglich 8 Jahre, wurde später auf sieben Jahre reduziert, 1937 wieder auf 8 und 1966 sogar auf 9 Jahre ausgebaut. Die untere Abteilung als erster und zweiter Jahrgang wurde um 1900 als Vorbereitungsklasse bezeichnet und war üblicherweise mit einem Verweser oder Hilfslehrer (Gehilfe), die mittlere und obere Klasse mit geprüften Lehrern besetzt.

Laut Berger Schulchronik (Nachkriegsaufzeichnungen) hat früher das Schuljahr am Tage nach Allerseelen begonnen und der Unterricht im Winter von 7 bis 10 Uhr, im Sommer von 6 bis 8 Uhr stattgefunden. Nach Überlieferung und Niederschriften aus alten Protokollbüchern – vor und nach 1900 – hatten jedoch unsere Ahnen auch an den Nachmittagen Unterricht, ausgenommen mittwochs und samstags.

Was den Beginn der Unterrichtszeit um 6 Uhr betrifft, scheint sich ein kleiner Irrtum eingeschlichen zu. haben, denn man kann ja immer wieder lesen, daß früher dem Unterricht an der Volksschule täglich ein Gottesdienst vorausging, der fast in aller Regel um 7.00 Uhr stattfand und, wie damals üblich, von allen Schullkindern besucht worden ist. Aufzeichnungen zufolge begann zum Beispiel der Unterricht in den Jahren 1840 im Sommer frühestens um 7 Uhr, winters um 8 Uhr, in den Jahren 1884 und 1891 um 7.30 Uhr, im Schuljahr 1939 ab 2. Mai um 7 Uhr.

1836 und in den Folgejahren gliederte sich das Schuljahr an der Volksschule in ein Winter- und Sommersemester.

Im Wintersemester gab es zwei Benotungen, im Sommersemester eine.

Während die Schulkinder 1836 nach den drei Hauptkriterien Fähigkeit, Fleiß und religiös-sittliches Betragen beurteilt worden sind, beinhaltete der Stundenplan im einzelnen folgende Unterrichtsfächer:

Religion, Lesen, Schön- und Rechtsschreiben, Tafel- und Kopfrechnen, Singen, Gesundheits- und Anstandslehre, sowie gemeinnützige Kenntnisse.

Die Notenskala erstreckte sich von 1 bis 5: 1 = vorzüglich, 2 = sehr gut, 3 = gut, 4 = hinlänglich und 5 = notdürftig.

Trotz der „5“ als unterste Note findet man so zwischenhindurch auch eine durch den Lehrer eingetragene „6“.

Die alten Schulbücher von 1836 ff enthalten aber auch Eintragungen, die aufhorchen lassen; sie bestätigen sehr deutlich die Zeit einer großen Not. So sind innerhalb von 30 Jahren 46 Mädchen (von den Knaben fehlen die Listen) mit ihren Eltern nach Amerika, Afrika, Frankreich, Algerien und andere Länder ausgewandert, 15 Schülerinnen sind im schulpflichtigen Alter zwischen 6 und 14 Jahren gestorben und 23 hatten ein Gebrechen.

Trotz Armut und Anspruchslosigkeit hat anscheinend die Jugend auf die natürlichen Lebensfreuden nicht verzichtet. Davon gibt eine Eintragung im Jahresregister von 1866 Zeugnis, nach der vierzehnjährige Mädchen vor dem gesetzlich erlaubten Alter verbotswidrig den Kirchweihtanzboden betreten haben. Auch 1900 mußten drei Sonntagsschülerinnen wegen Besuches eines für sie noch verbotenen Tanzunterrichts zu drei Stunden Strafarrest polizeilich vorgeführt werden, nachdem sie zuvor der üblich ergangenen Vorladungsform keine Folge geleistet hatten. Bekanntlich haben die alten Berger gerne ihr Tanzbein geschwungen (siehe Berger Ortschronik Seite 153).


Die Sonntags- und Fortbildungsschule

Die Fortbildungsschulen, eingeführt im 18. Jahrhundert, hatten schon vom Wort her die absolvierte Volksschule zur Voraussetzung. Vorher betrieben die evangelische und katholische Kirche bereits in eigener Initiative eine gewisse Art von religiösen Sonntagsschulen, die, weil an Sonntagen statt findend, diesen Namen erhielten und lange Zeit beibehalten haben.

Sonntagsschulen waren gewissermaßen die Vorläufer der späteren Fortbildungsschulen. Die erste Sonntagsschule entstand 1791 in München. Die Sonntagsschule war eine Pflichtschule. Zu ihr kam in Berg im Winter 1869 die parallel verlaufende auf freiwilliger Basis beruhende Fortbildungsschule hinzu. Zwischen beiden Schularten hat es indessen nicht funktioniert. Fast widersprüchlich hört es sich an, daß Schüler von der Sonntagspflichtschule befreit werden konnten, wenn sie die freiwillige Fortbildungsschule fleißig besuchten. Weil dies aber nicht befolgt worden ist und andere Schwierigkeiten hinzukamen, hat der Gemeinderat als zuständiges Organ die Berger Fortbildungsschule mit Beschluß vom 22. 10. 1893 wieder aufgelöst. Ein weiterer Grund für die Entscheidung war, daß die Schüler der Fortbildungsschule nach dem Abendunterricht nicht in ordentlicher Weise nach Hause gingen, sondern in der Dunkelheit ihr „Allotria“ trieben und so nach der Erkenntnis des Gemeinderates letztlich von einem ersprießlichen Unterricht überhaupt keine Rede mehr sein konnte.

Die Sonntagsschule lief als solche weiter. Mit Schulpflegschaftsbeschluß vom 25.4.1914 ist sie in Fortbildungsschule umbenannt worden.

Zwischen dem Lehrerkollegium und der Schulpflegschaft einerseits und dem Gemeinderat andererseits spielte sich ein fortdauerndes Gerangel um die Verlegung der Fortbildungsschule vom Sonntag auf einen Werktag ab. Der Gemeinderat versperrte sich lange allen diesbezüglichen Anträgen, wohl einzig deshalb, weil er die Jungens und die Mädels werktags in der Landwirtschaft und im Haushalt für unentbehrlicher hielt (Gemeinderatsbeschluß vom 15.6.1913, Schulpflegsch. sitzung vom 5.3.1926). Betroffen von diesem Sonn- und Feiertagsdienst waren in erster Linie die Lehrer, die weder ein freies Wochenende, noch einen freien Sonntag hatten. Unbequem natürlich auch für die Schüler, die sonntags früh aus den Federn, dann zwei Stunden die Schulbank drücken und anschließend den Kirchgang antreten mußten. „Mußten“ bedeutete damals, was den Kirchgang betraf, noch so viel wie eine persönlich erfüllte Christenpflicht ohne Wenn und Aber.

Ab Juni 1922 erfolgte dann doch endlich die Verlegung der Unterrichtsstunden auf Samstag-Nachmittags und zwar im Sommer von 4 – 7 Uhr und im Winter von 1 – 4 Uhr. 1936 ist schließlich auch sie als Dorfschule endgültig aufgelöst worden. Ihre Nachfolgerin war für das obere Kreisgebiet die Kreisberufsschule in Kandel (1937).

Die Lehrer der Volksschule waren von Anfang an gleichzeitig auch die Lehrer der Berger Fortbildungsschule. Im Jahr 1870 waren es Ludwig Lohr, Georg Hoffelder und Franz Herrmann.

Jeder erhielt im Winterhalbjahr 1870/71 für seine an drei Abenden erteilten 38 Unterrichtsstunden19.- Gulden, gleich einer Stundenvergütung von 30 Kreuzer. (60 Kreuzer = 1 Gulden).

Kein Zweifel, alle drei Lehrer haben diese Nebentätigkeit mit dankbarem Vergnügen ausgeübt, konnten sie doch damit ihr kärgliches Einkommen nicht nur ein wenig aufstocken, sondern als Vorschullehrer auch ein standesgemäßeres Leben führen.


Die Christenlehre

Als Christenlehre kennen wir die durch den Pfarrer abgehaltene Unterweisung der gereiften Jugend im Katechismus.

Hand aufs Herz! Wer von uns besuchte gerne die in der Kirche mit den Sonntagnachmittags-Andachten verbundene Christenlehre? Solange der Pfarrer mit seinem Vortrag allein das Wort redete oder mit interessanten Bibelstellen uns als folgsame Zuhörer in seinen Bann zog, war alles lieb und gut. Sobald er aber dazu überging, Fragen aus dem Katechismus zu stellen, duckten die meisten den Kopf oder versteckten sich verstohlen hinter dem Vordermann, weil sie auf diesem Gebiet wenig beschlagen waren und oft keine richtige Antwort wußten. Für einen Befragten konnte eine spassig ausgefallene Antwort mitunter zu einer peinlichen Blamage werden, weil damals noch die vielen Kirchenbesucher alles mitanhören und sich sogar über das Frage- und Antwortspiel amüsieren konnten, obwohl sie auch nicht g’scheiter waren und wahrscheinlich keine bessere Antwort parat gehabt hätten.

So erlebt, schlug für die meisten eine glückliche Stunde, als 1953 für die Christenlehre das „Amen“ kam. Besonders bei den jungen Fußballern, die mit dem Herzen mehr auf dem Sportplatz als bei der Christenlehre waren.


Schülerzahlen, Lehrerstellen, Klassenstärke

Es grenzt an Utopie, zu erfahren, daß in Berg bis ins 19. Jahrhundert immer nur ein Lehrer die gesamte Schule betreute, wie zum Beispiel der Lehrer Johannes Herrmann bis 1820 rund 150 Kinder.

Ursache dafür war meistens das finanzielle Unvermögen der Gemeinde. Nur sehr langsam sind mehr Klassen und Lehrerstellen eingerichtet worden. Gegen das Desinteresse an der Schule hat sich zunehmend der Bildungswille durchgesetzt.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich in den einzelnen Perioden die Verhältnisse auf diesem Gebiet verändert haben.

Zeitraum

Durchschnittl. Schülerzahl pro Jahr

Zahl der Lehrer

Klassenstärke pro Lehrer

Einwohner im Jahresschnitt

1700 – 1824

153

1

150

750

1825 – 1851

180

2

90

1060

1852 – 1936

182

3

61

1070

1931 – 1964

175

4

44

1290

1965

205

5

41

1540

1966 – 1969

246

6

41

1712

1970 – 1972

264

7

38

1891

1973 – 1984

145

7

21

2074

1985

115

7

16,50

2050

1972 sind die Berger Klassen 5 – 9 von der Hauptschule Hagenbach und die Schulkinder der Klassen 1 – 4 aus Scheibenhardt von der Grundschule Berg übernommen worden.

NB. Nach dem Stand vorn 20.9.1984 beträgt in Rheinland-Pfalz die durchschnittliche Klassenstärke in den Grundschulen 20,5 Schüler.


Schulstrafen:

A. Durch den Lehrer

Wer zu spät kam, den Unterricht störte, seine Hausaufgaben versäumte, irgend etwas anstellte oder verkehrte Antworten gab, war „dran“. Bis in die 60er Jahre hinein konnte der Lehrer noch so ziemlich nach Belieben bestrafen. Im vorigen Jahrhundert waren jedoch die Strafen weit gesalzener. Ein in der Schule falsch geschriebenes Wort als Strafarbeit daheim 20 bis 30 mal richtig schreiben, oder „Ich darf in der Schule nicht schwätzen“ 50 mal als Hausarbeit zu Papier zu bringen zählte zu den sanften Strafen. Watschen auf die Backen, daß man Sterne sah, oder an den Ohren und „Süßen“ hochgezogen zu werden, war die nächste Züchtigungsstufe. Schließlich gab es die schmerzhaften Stockschläge auf die Innenhandflächen als sogenannte „Döble“, oder bei den Buben, die sich auf die Bank legen mußten, bei angespannten Hosen Hiebe auf den Hintern, daß man noch Tage danach zurückgebliebene Striemen sah und spürte. War der Lehrer von seinem Wesen her gar ein Grobian – und die gab es früher – hat er seine Erziehungsgrenzen ohne Frage ungebührlich überschritten. Eine solche Härte hat die Ortsschulkommission Berg in ihrem Beschluß vom 10.3.1893 selbst einmal bestätigt, als sie das Fehlen eines Schülers am Ganztagsunterricht als begründet anerkannte, weil ihn ein Lehrer so traktiert hatte, daß der Junge am folgenden Tag noch nicht sitzen konnte. Kein Wunder, wenn dadurch bei den Kindern das bißchen Schulfreude zerstört und an ihrer Stelle pure Schulangst erzeugt wurde. Viele Lehrer haben sich früher nicht an die herausgegebene Amtsinstruktion von 1817 gehalten, die ihnen zwar eine großzügige Schulzucht einräumte, aber auch, einschränkte, daß sie „nur mit dem gehörigen Ernste und gleichwohl mit der erforderlichen Milde geübt werde.“

Wohl nicht umsonst wurde so ein überstrenger Berger Lehrer 1818 vom Pfarrer als Ortsschulinspektor und vom Bürgermeister folgendermaßen qualifiziert: „Hinsichtlich der Methode ist er der reine Abdruck eines Gregorius Schlaghart und für eine bessere Methode bereits zu steif. Sein Fleiß in besagter Methode ist überhin Augendienst und Zwang und seine moralischen Gebrechen sind Zorn und Liebe zum Trunk.“ Daß auch die höchste Schulinstanz mit dem Mißbrauch körperlicher Züchtigung durch Lehrer nicht einverstanden war, kann man aus einem Ministerialerlaß von 1855 schließen, in dem es u.a. heißt: „Will man die Lebhaftigkeit des Kindes nicht durch zweckmäßige Betätigung zur geistigen Veredelung desselben benutzen, sondern nach Schlagharts Manier mit dem Stock bekämpfen, so wird das Kind schläfrig und stumpfsinnig und der Lehrer wird dadurch anstatt der Entwickler vielmehr der Mörder seiner gesitteten Anlagen.“ Im Allgemeinen hat den Eltern der Mut gefehlt, sich gegen derlei Auswüchse zur Wehr zu setzen, und wenn schon, dann wahrscheinlich ohne Erfolg.

B. Durch die Ortsschulkommission

Eine besondere Kompetenz in Schulstrafsachen hatte vom vorigen Jahrhundert bis in die 30er Jahre die ursprünglich aus drei, ab 1903 aus vier Mitgliedern bestehende Ortsschulkommission, auch Schulpfleggschaft genannt. Sie trat regelmäßig monatlich zusammen, um vorwiegend über Schulversäumnisse der Volks-, Sonntags- und Fortbildungsschüler, aber auch über jene der Christenlehre zu befinden. Ganz plötzlich war mal dieses Gremium nur noch zwei Mitglieder stark, weil eines davon über Nacht heimlich nach Amerika auswanderte.

Über die Einberufung der Ortsschulkommission ist seitens der Speyerer Kreisregierung am 16.4.1872 „im Namen seiner Majestät des Königs“ eine verfahrensrechtliche Anweisung ergangen. Der Bürgermeister als Vorsitzender war verpflichtet, am ersten, spätestens am zweiten Sonntag die Kommission zur Behandlung der Versäumnisse aus dem vergangenen Monat einzuberufen, im Klartext heißt dies, daß die Beratungen 1872 an den Sonntagen stattgefunden haben. Einige Datenvergleiche mit dem „Gregorianischen Immerwährenden Kalender“ bestätigen die sonntäglichen Sitzungen.

In der Regel wurden Verwarnungen erteilt, bei wiederholten Versäumnissen bis zu sechs Stunden Schularrest ausgesprochen, bei Unverbesserlichen auch mal Geldstrafen zwischen 10 Pfennig und 1 Mark verhängt, oder, wenn alle Ratschläge nutzlos blieben, mit gerichtlicher Strafanzeige gegen die Eltern geahndet.

Einmal ausgesprochene Geldstrafen sind energisch beigetrieben worden. Diesbezüglich ist 1828 eigens ein Landkommissariatsappell ergangen, in dem es unter anderem hieß: „hierorts wird man mit allem Nachdruck darauf bestehen, daß gegen jene Eltern, die sich gegen eine wohltätige Anordnung, deren Beachtung die Bedingung zu einem gesegneten Erfolg des Unterrichts ist, widerspenstig zeigen, die Schulstrafen mit nachsichtsloser Strenge in Anwendung gebracht werden.

Und weiter heißt es: „Da die Ahndung der Versäumnisse durch Auflage einer Geldstrafe jedoch nur dann als ein wirksames Mittel zur Beförderung des Schulbesuches erscheint, wenn die Beiträge in kürzester Zeit erhoben werden, hat man die Einnehmer angewiesen, die „Erhebung mit Nachdruck einzuleiten.“

Kleine Episode anläßlich des Vollzugs einer Arreststrafe:

Ein Schüler der 2. Klasse mußte mit anderen Kameraden am 7.2. 1900 (ein Samstag) wegen Faulheit nachsitzen. Das paßte dem Vater nicht. Er versteckte sich im Schulhaus und just in dem Augenblick, als der Lehrer für einen Nu den Schulsaal verließ, schnappte der Vater seinen Jungen und nahm ihn mit nach Hause. Mit einer strengen Rüge ist er gut davongekommen.

Die Aufgabe der Ortsschulkommission war mehr zeitraubend denn schwer. Dies kommt deutlich in den Zahlen der Versäumnisse zum Ausdruck. 30 bis 50 Versäumnisse je Monat waren normal, 50 bis 100 nicht selten. Dann gab es aber auch bedenkliche Zahlen, so etwa 109 Versäumnisse im März 1879, 172 im Dezember 1880, 490 im Februar, 447 im März 1884 und einmal sogar 741 im Februar 1885. Mag sein, daß viele Kinder wegen Krankheit dem Unterricht ferngeblieben sind, es ist jedoch stark zu vermuten, daß Unlust und Faulheit bei den Schülern die schlimmere Krankheit waren. Im Januar 1887 sind 41 Schulversäumnisse wegen zu hohem Schnee als Entschuldigung anerkannt worden, womit die Aussagen der ältesten Bürger bestätigt werden, daß früher im Dorf der Schnee oft einen Meter hoch lag.

Ein enger Kontakt bestand zwischen den Forstämtern bzw. dem damaligen „Landgericht“ Kandel und der Ortsschulkommission, die über alle Forst- und Viehdiebstahlstrafen schulpflichtiger Kinder benachrichtigt worden ist, wohl in der guten Absicht, einen erzieherischen Effekt von der Schule her zu bewirken.

Nicht immer sind die Eltern den Vorladungen zu den Sitzungen der Schulpflegschaft gefolgt. Eine Mutter zum Beispiel entschuldigte sich vor rund 100 Jahren so: „Meine Herren, da ich unmöglich erscheinen kann, so möchten Sie mich gütigst entschuldigen und zugleich die Güte haben, als Ersatz meines Nichterscheinens dieses Schreiben anzunehmen. Unser Kleiner hat niemals gefehlt, außer er mußte an jenem Tag zu spät gekommen sein. Sollte es so sein, kann ich leider das Geschehene doch nicht ungeschehen machen.“

Ein Neulauterburger Bürger hat einen anderen Stil gewählt und folgendes geschrieben: „Herr Schulinspektor! Teile Ihnen mit, daß ich keine Zeit habe, am Werktag Zeit zu verlieren. Morgen, Sonntag, werde ich erscheinen, um mich näher auszudrücken. Sollte es Ihnen nicht anständig sein, so lassen Sie die Sache fallen. Strafen lasse ich mich nicht.“ Das Schreiben war an den Pfarrer als Schulinspektor gerichtet. Mithin gab es früher doch auch schon Bürger mit ein wenig Zivilcourage.


Die Schulferien

Eine Schullehrerinstruktion der Diözese Speyer vom Jahre 1739 befaßt sich eingehend mit den religiösen und organisatorischen Fragen des Unterrichts, sowie mit den inneren und äußeren Verhältnissen der Schule. Die Vokabel „Schulferien“ kommt in dieser Instruktion nirgends vor. Das Hauptziel wurde vielmehr darin gesehen, den Unterricht möglichst das ganze Jahr hindurch zu halten, damit das Erlernte bei den Kindern nicht verloren geht. Die Instruktion geht nur insoweit auf eine Art von Entspannung ein, als der Unterricht im Jahr nur einmal und zwar von Michaelis bis Allerheiligen (29.9. -1.11. = 34 Tage) unterbrochen werden durfte.

Daraus entstanden wahrscheinlich später die Herbst- bzw. Hauptferien.

Über die Berger Schule selbst finden sich bis 1876 keinerlei Ferien-Aufzeichnungen.

Der erste Beschluß datiert vom 8. Juli 1877, bei dem es sich um die Einführung von Ernteferien handelt. Im Vordergrund stand dabei die Mithilfe der Schulkinder- in der elterlichen Landwirtschaft. Die Begründung lautet: „daß bei den hiesigen Familienverhältnissen wegen Unthunlichkeit des Haltens von Dienstboten auch die Schulkinder von den meisten Eltern zu den Arbeiten herangezogen werden müssen.“ Die Ferien dauerten vom 12. bis 21. Juli 1877 (10 Tage) und wurden an den inzwischen von 34 auf 45 Tagen erhöhten Herbstferien abgesetzt. Mithin gab es um diese Zeit pro Schuljahr insgesamt 45 Tage Ferien. Am 8.8. 1896 hat die zuständige Schulkommission den einstimmigen Beschluß gefaßt, neben den Herbstferien nun auch 8 Tage Frühjahrsferien einzulegen; dieser Antrag ist jedoch von der Schulaufsichtsbehörde nicht akzeptiert worden.

Im weiteren Ablauf hat die Schulkommission am 15.6. 1897 folgende Ferienordnung beschlossen:

1. sieben volle Wochen Hauptferien (49 Tage)

2. sieben Tage Weihnachtsferien

3. ein schulfreier Tag am Kirchweihmontag oder Fastnachtdienstag

4. drei schulfreie Tage zwischen dem Sommer und Wintersemester als Vorbereitungszeit für die Lehrer, insgesamt also 60 Tage im Jahr 1897.

Eine für Berg neue und erstmalige schulfreie Zeit waren die am 16.5. 1905 eingeführten Heidelbeerferien. Sie betrugen 11 Tage und wurden alljährlich entsprechend der Heidelbeerreife von Fall zu Fall örtlich festgelegt. „Dafür sollen die Weihnachtsferien, sowie die vier ersten Tage der Herbstferien cassiert werden“, heißt es in dem Heidelbeerbeschluß.

Bei Beratungspunkten von Bedeutung haben Gemeinderat, Schulpflegschaft und Lehrerkollegium ihre Beschlüsse in gemeinsamer Sitzung gefaßt, weil keiner ohne den anderen zu einer definitiven Entscheidung zuständig war. Im Rahmen der staatlichen Richtlinien oblag diesen drei Gremien die Festsetzung der örtlichen Ferien. Nach 1900 hat sich das Ferienbild sehr oft geändert. Von den Zahlen her sind in den Dekaden von je 10 Jahren folgende Ferien nachgewiesen:

Jahr:
Ferienzeit:

1910
56 Tage

1920
84 Tage

1930
81 Tage

1940
27 Tage (war das Räumungsjahr)

1941
114 Tage (einschl. 10 Tage Kohleferien)

1950
83 Tage

1960
87 Tage

1970
94 Tage

1980
88 Tage

1985
89 Tage


Arme Schulkinder

Die große Not im vorausgegangenen Jahrhundert haben viele Kinder voll zu spüren bekommen. Besonders jene Schüler aus Familien, wo 5 bis 10 Kinder keine Seltenheit waren. Im Winter kamen sie notdürftig bekleidet und frierend in die Schulklasse. Unterhemden, Mäntel, Schals oder warme Stiefel waren ihnen fremd. Schlimmer noch war der sie begleitende Hunger. Es gab Kinder, die mit leeren Mägen in den Unterricht kamen, viele bekamen von daheim kein Pausenbrot mit. So manches arme Kind bettelte bei seinen Mitschülern um einen Bissen, damit es auch etwas in seinen hohlen Bauch kriegte.

Einige Schulkinder sprangen während den Pausen im Eiltempo schnurstracks zu bekannten Familien und holten sich da ihr Pausenbrot; die Spender hielten es bereits mundfertig bereit, denn bei den kurzen Pausen gab es keine Zeit zu verlieren.

Eine der Spenderinnen war die als Mutter der Armen bekannte Müllerin Josepha Berizzi geb. Harder, geboren am 20.11.1788 in Berg. Nicht alle Schulkinder waren glückliche Besitzer einer Schiefertafel, manche hatten nur Teile, wie sie auf der Straße aufzulesen waren. So die Feststellung in einem Schulvisitationsbericht über die Berger Schule vom Jahr 1886. Die Allerärmsten erhielten die Lernmittel von der Gemeinde. Bekanntlich hatte die eine Tafelseite eine neutrale Fläche zum Rechnen und Malen, während auf der anderen Seite rote oder weiße Linien zum Schreiben gezogen waren. Am rechten Rand waren zwei mit Schnur befestigte Lumpenschwämme, der eine naß, der andere trocken. Hat für das Auswischen des Geschriebenen der nasse Schwamm gefehlt, wurde einfach auf die Tafel gespuckt (und das nicht selten). Zwei Schreiner haben die oft stark verkratzten Tafeln von Zeit zu Zeit auf beiden Seiten abgeschabt und neu liniert: Ludwig Steigleder der Vater im Bruchberg und Eugen Steigleder der Sohn in der Reisigstraße. Für fünf Pfennige pro Tafel haben sie billig gearbeitet, manchmal auch am Gotteslohn, wenn ein Kind bzw. dessen Eltern die 5 Pfennig nicht bezahlen konnten.

Unsere Schaler von heute, ob in der Grund- oder Hauptschule, in der Realschule oder im Gymnasium, können dies wahrscheinlich nicht begreifen. Möge sie das Schicksal davor schützen, so schwere Zeiten je im Leben am eigenen Leibe erfahren zu müssen.


Die Schulaufsicht

Wer auch die Träger der Volksschulen waren, immer führten die Kirchen, die Landesherren oder Länder die Schulaufsicht durch.

Bis zum Jahr 1920 war es die aus dem engen Verhältnis zwischen Staat und Kirche gewachsene geistliche Aufsicht. Sie wurde jahrzehntelang ausgeübt von den beiden Konfessionen und zwar durch die Pfarrer als Lokal-Distrikts- und Kreisinspektoren. Die Aufsicht erstreckte sich auf die inneren und äußeren Schulverhältnisse, speziell in der Form von laufenden und außerordentlichen Visitationen bei den Jahresschlußprüfungen.

Erst mit dem 1920 in der Pfalz in Kraft getretenen Bayerischen Volksschullehrer- und Schulbedarfsgesetz ist die bis dahin praktizierte geistliche Schulaufsicht von der lang umstrittenen rein staatlichen Fachaufsicht ersetzt worden. An die Stelle der Lokal-, Distrikt- und Kreisschulinspektoren trat der Bezirksschulrat. In der Berger Schule hat die erste Visitation durch den Germersheimer Bezirksschulrat Mohr am 11. Juni 1923 stattgefunden.

Für das Schulwesen und den Lehrerstand ist durch dieses bayerische Gesetz von 1920 eine neue Aera mit einer Reihe von Reformen eingeleitet worden.

Die Lehrer, 1920 „bayerische Landesbeamte“ mußten sich allerdings mit einer unterschriftlichen Erklärung folgenden Inhalts der neuen Schulordnung gefügig machen: „Ich verpflichte mich, dem Volksstaate Bayern unter Wahrung meiner Gesinnung und Überzeugung freiwillig und aufrichtig im Interesse der Gesamtheit meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.“ Dies hat sich freilich bezahlt gemacht, denn von da ab wurden die Volksschullehrer sozusagen über Nacht einkommensmäßig Besoldete des gehobenen Standes – es ging ihnen auf einmal nicht nur besser, sondern gut. Ein Sprung, wie ihn nur ganz wenige Berufsstände machen.

Übrigens ist der Übergang vom alten Recht zur neuen Schulordnung nicht so ganz nahtlos verlaufen. Während im rechtsrheinischen Bayern die Neuerung sofort in Kraft gesetzt werden konnte, hat die französische Besatzungsbehörde dem gleichen Schulgesetz in der Pfalz als bayerischem Regierungsbezirk zunächst ihre Genehmigung versagt. Und außerdem drohte durch den ergangenen Schulerlaß wegen des Religionsunterrichts in den Volksschulen ein Schulstreik von seltener Heftigkeit zu entbrennen. Der neue bayerische Kultusminister in München, Hoffmann, war übrigens ein früherer Volksschullehrer aus Kaiserslautern.


Erbauung und Standorte der Berger Schulhäuser

Immer schon war die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulhäuser eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Ein ärztliches Dokument liefert die Berger Kirchengeschichte von 1748. Darin heißt es im Kapitel „Von der Schultmeisterey“ kurz und bündig: „Das Schulhaus muß die Gemeinde bauen und unterhalten.“ Daran hat sich seitdem nichts geändert.

Wo es auf dem Land die örtlichen Platzverhältnisse zuließen, waren Kirche und Schule gewissermaßen Nachbarn auf Tuchfühlung. Obwohl wir über das erste Schulhäusle keine genauen Anhaltspunkte haben, darf die begründete Annahme vermutet werden, daß schon das Schulgebäude Nr. 1 in der Nähe der 1608 erbauten Kapelle auf dem Kirchberg seine Heimat hatte. Wir wissen, daß es 1739 für 84 Gulden zum Abriß an den Höchstbietenden versteigert und dieser Erlös den Grundstock zur Finanzierung des im gleichen Jahr für rund 180,- Gulden erbauten Schulhauses Nr. 2 bildete. Die Vermutung liegt sehr nahe, daß beide Schulhäuser auf demselben Bauplatz standen.

Auch über das zweite Schulhaus von 1739 liegt hinsichtlich des Standortes keine offizielle Beschreibung vor. Allein der Schöffenratsbeschluß Nr. 3 bringt etwas Licht. In diesem Beschluß heißt es wörtlich: „Da der Platz, worauf das gegenwärtige Schulhaus (1739) steht, zu klein für die Anlegung des projektierten neuen Schulhauses seyn, daher der frühere Vorschlag, welcher bereits vom Königlichen Landkommissariat genehmigt worden ist, nämlich von Martin Scherrer, welcher mit seinem Gut, dem alten Schulhausplatz „befurchtet“ ist, ein Viertel Land für und um 120 Gulden zu kaufen.“ Das Wort „befurchtet“ heißt soviel wie angrenzen. Mit dem Hinzuerwerb und der Vergrößerung um diese Fläche wurde der ursprünglich zu kleine Bauplatz so groß, daß auf ihm 1823 die neue Schule mit zunächst zwei Sälen gebaut werden konnte, jenes Gebäude auf dem Kirchberg, das uns bis 1966 als Schulhaus gedient hat. Mithin war das 1739 erbaute Schulhaus Nr. 2 ebenfalls ein Kirchbergschulhaus.

Doch mit dem Neubau von 1823 war die Schulraumnot nicht behoben. Auch die beiden neuen Schulsäle waren fortan dermaßen überfüllt, daß unbedingt ein weiterer Saal hinzukommen mußte. Für einen Neubau fehlten die Mittel und überdies hätte es wohl auch zu lange gedauert, das dringende Unterbringungsproblem der Schulkinder auf befriedigende Weise zu lösen. Welchen Weg die Gemeinde in der Folgezeit gewählt hat, war nicht festzustellen; höchstwahrscheinlich durch Vormittags- und Nachmittagsunterricht, wie dies bereits 1816 praktiziert wurde. 1851 riß bei der Aufsichtsbehörde der Geduldsfaden, indem sie auf die Gemeinde wegen der Errichtung einer dritten Schulstelle starken Druck ausübte. Der Gemeinde wurde unmißverständlich geraten, hierfür das Gemeindebüro zur Verfügung zu stellen, dem Bürgermeister aber gleichzeitig kategorisch empfohlen, das Büro in seine Wohnung aufzunehmen. Fürwahr ein purer Kampf um die Unterbringung der vielen Schulkinder.

So kam es notgedrungen in den Jahren 1851 bis 1854 Überbrückungsweise zur Anmietung einer privaten Schulstube zum jährlichen Preis von 45 Gulden bei der Witwe Juliana Kornely, geborene Scherrer. Ein Mietbetrag, dem der Gemeindeetat gerade noch gewachsen war. Auf Grund neuer Archivfunde konnte einwandfrei ermittelt werden, daß es sich bei dem angemieteten Schulsaal um das Anwesen von Heinrich Kornely, Hs.Nr. 55 in der Ludwigstraße handelte.

Doch auch dieser Schulsaal auf Mietbasis hat sich offensichtlich nicht auf Dauer bewährt. Es blieb nichts anderes übrig, als nach einem anderen Ausweg zu suchen, den man endlich in dem Erwerb des Anwesens Hs.Nr. 29 in der Ludwigstraße, heutiger Eigentümer Geschwister Metz, gefunden hat. Dem Kauf von 1854 lag ein Preis von 2200,- Gulden zugrunde. Bevor das Anwesen zweckentsprechend verwendet werden konnte, mußten in den Jahren 1856 und 1857 Um- und Anbauten, sowie zahlreiche andere Renovierungen mit einem Kostenaufwand von 1625 Gulden ausgeführt werden; denn das Gebäude sollte nach der Vorstellung der Gemeinde vier Funktionen erfüllen:

Schulsaal für die 3. und 4. Klasse, Dienstwohnung und zugleich landwirtschaftlicher Betrieb für den Lehrer, schließlich und endlich als Spritzenhaus. Per Schulsaal war erst 1858 soweit, daß in ihm der Schulbetrieb begonnen werden konnte. Wie immer hatte auch diesmal die Gemeinde wieder große Finanzierungsschwierigkeiten. 1906 ist der Schulbetrieb aus dieser Notschule in das 1872 auf 3 Schulsäle erweiterte Schulhaus auf dem Kirchberg verlegt worden. Mit Einführung der 8. Klasse im Jahr 1937 gab es neuerdings einen Unterbringungsengpaß, der dazu führte, daß das Bürgermeisteramt aus dem Schulhaus weichen und in das Spritzenhaus, wo es heute noch residiert, übersiedeln mußte. Der am 23.4.1966 eingeweihte und mit Beginn des Schuljahres 1966/67 in Betrieb genommene Schulhausneubau mit Turnhalle in der Kettelerstraße brachte alsdann eine allen Wünschen und Bedürfnissen gerecht werdende Endlösung.

Obgleich der Schulhausneubau in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, hat die Staatsaufsicht ein gewichtiges Mitspracherecht. Dafür beteiligten sich allerdings auch das Land und der Kreis wesentlich an den Neubaukosten. So haben zum Beispiel Bund, Land und Kreis an unserem Schulhausneubau mit Turnhalle (1966) bei einem Gesamtkostenaufwand von 1.706.000,– DM beachtliche Zuschüsse in Höhe von 823.000,– DM, insgesamt etwa 50 % gewährt.


Sachkosten der Schule

Aber auch die Sachkosten, worunter vor allem Heizung, Licht, Versicherung, Reinigung, Lernmittel und Wartung zu verstehen sind, gehen ausschließlich zu Lasten der Gemeinden. Der Unterschied zwischen den Ausgaben vor 200, 100 Jahren und heute ist gewaltig. 1733 gab die Gemeinde an Sachkosten – außer 24 Ster selbstangefertigtem Brennholz aus dem Gemeindewald – sage und schreibe 24,–Gulden aus oder 10 Kreuzer pro Schüler.

1885 betrug der Sachkostenaufwand für die Berger Schule 456,– Mark. Dies entspricht bei 208 Schülern einer Belastung von 2,23 Mark je Schüler.

Hundert Jahre später, 1985, so ein Rheinpfalzbericht vom 20.12.1984, enthält der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Hagenbach für das Schulwesen einen Ansatz von 1.069.710,– DM oder bei 821 Schülern für jedes Kind 1.303,– DM. Gemäß einer Statistik des Landes Rheinland-Pfalz für das Schuljahr 1932/33 errechnen sich für die Grund- und Hauptschulen bei insgesamt 265.534 Schülern und einem Gesamtsachaufwand von 179.972.000 Mark die Sachausgaben im Landesdurchschnitt auf 565,– DM je Schüler; Demzufolge liegt die Verbandsgemeinde mit 1.303,– DM weit über dem Landesdurchschnitt.

Land, Kreis und Gemeinden lassen sich die Schulausbildung viel Geld kosten, mit anderen Worten: Das Schulwesen ist teuer. Doch dieses Geld ist nicht zum Fenster hinausgeworfen, sondern fraglos eine ertragreiche Anlage von geistigem Wert. Will man demgegenüber die im Januar 1985 vom Vorsitzenden des deutschen Philologenverbandes veröffentlichte Statistik voll gelten lassen, nach der auch heute noch in Deutschland zwischen 600 000 und drei Millionen Analphabeten leben, Ausländer inbegriffen, müßten die Mittel für die Schulen in noch höherem Maße fließen.


Der Schulsaal

Man hört immer wieder, die alte Schule sei von Armut und Gehorsam geprägt gewesen. Was die Armut betrifft, so findet diese ihre Bestätigung sowohl in den beklagenswerten Schulsälen wie auch in einem sehr mangelhaften Inventarium.

Die Schulsaaltüren hatten zentimeterbreite Spalten und die Fensterscheiben oft mit Papier überklebte Risse oder Löcher.

Ein ausgetretener Fußboden quietschte unter den Füßen, daß man daran seine Freude haben oder auch nervös werden konnten. Decken und Wände waren von den undichten Öfen meistens rauchgeschwärzt. Wer an einer Wand streifte, nahm mit dem Ärmel leicht von ihrer Rußschwärze mit. Für die direkt neben dem Ofen sitzenden Kinder war es trotz Ofenschirm zu warm, für diejenigen an den Fenstern dagegen zum Frieren kalt. Die aus zwei aufgehängten Lampen einfachster Art bestehende Deckenbeleuchtung war ausgesprochen miserabel. Mangels geeigneter Vorhänge war ein Teil der Kinder vom hellen Sonnenlicht geblendet, die anderen von zuviel Schatten benachteiligt. Wahrscheinlich waren diese extremen Lichtverhältnisse die Ursache dafür, daß so viele Schulkinder im vorigen Jahrhundert unter Kurzsichtigkeit zu leiden hatten.

Auch die Sauberkeit in den Schulsälen ließ viel zu wünschen übrig. Gegen diese Schwachstelle ist die Speyerer Regierung mit einem Sondererlaß vom Oktober 1843 sehr streng eingeschritten, als wollte sie gewissermaßen selbst mit einem eisernen Besen kehren. Auffallender Weise war dieser Erlaß von seinem Inhalt her nicht gegen die Gemeinde, sondern gegen den Lehrer gerichtet. Er allein wurde für die Reinigung verantwortlich gemacht; ihm wurde zur Pflicht gemacht, daß der Schulsaal wenigstens einmal in der Woche aufgewaschen, sowie die Türen, Fenster und Bänke mindestens alle 14 Tage naß gereinigt werden. Sechs Strafen wurden ihm für den, Fall der Unterlassung angedroht: bei der ersten bis vierten Übertretung eine Strafe von 1 bis 15 Reichstaler, bei der fünften 30,- Gulden und bei der sechsten hatte er sogar „als unverbesserlich die Entlassung aus dem Schulamt verwirkt.“ Von einer Putzfrau oder einem sonstigen Gemeindeorgan war keine Rede. Mithin blieb für den Putzdienst nur der Lehrer mit seinen Schülern übrig. Diese Schlußfolgerung muß aus der Tatsache gezogen werden, daß der Gemeindehaushalt in dieser Zeit für die Schulreinigung keine Ausgaben nachweist.


Schulsaalausstattung

Die Schublade im Lehrerpult genügte für das gesamte Lehrmaterial an Büchern, Karten und sonstigen Utensilien. Als Grundausstattung zählte zum Schulinventar das Pult mit Stuhl auf einem Podest, 1 bis 2 umklappbare Tafeln, 8 bis 10 Schulbänke für eng nebeneinander-sitzende Kinder, 1 Ofen mit Schirm, 1 Holz- und 1 Kohlenkasten, sehr einfache Fenstervorhänge, 1 Waschschüssel mit Seife und Handtuch und schließlich der an seinem bestimmten Platz stehende Spucknapf für den Lehrer. Erst später kam ein Schrank und das Harmonium dazu. Natürlich gehörte zum ständigen Inventar immer auch der gefürchtete Stock für Hände und Hintern.

Weil die Gemeinde arm war, mußte sie überall sparen und die Schule auf vieles verzichten. Doch diese Art von Sparsinn hat das Landkommissariat durch Umlauf Verfügung vom. 12.11. 1828 an die Gemeinde mit folgenden Worten gerügt: „Hier, wo sich’s um das Gedeihen des Unterrichts handelt, müssen alle Rücksichten einer übel angebrachten Sparsamkeit dem Zweck der guten Sache weichen.“ Wo aber die Mittel hernehmen, hat die Aufsichtsbehörde offengelassen.

Jedenfalls hat sie keine eigene Hilfe in Aussicht gestellt, sondern der Gemeinde gegenüber nach der Devise gehandelt: „Hilf Dir selbst so hilft Dir Gott.“


Holzschuhbänkle

im Parterre-Flur standen zu beiden Seiten des Eingangs drei „Holzschuhbänkle“ (Holzschuhregale) in denen die Kinder ihre Holzschuhe abstellten. Von hier aus mußten sie sockig den Schulsaal betreten. Obwohl über 200 Paare neben- und übereinander standen, gab es in den Pausen und nach Schulschluß so gut wie keine Verwechslungen. Im Gegenteil – alle Schüler griffen so genau nach ihren eigenen Holzschuhen, als hätte jedes Paar seine besondere Nummer oder Farbe. Um aber bei den vielen Größen und Modellen jeden Irrtum oder möglichen Streit auszuschließen, trugen vorsichtshalber dennoch einige Holzschuhe die Initialen ihrer Besitzer. Vom Prinzip her hat es an Ordnung und Selbstdisziplin nicht gefehlt.

Übrigens: Werktags waren bei 95 aller Schulkinder die „Hellschuh“ das alltägliche „Schuhwerk“ für Schule und Kirche. Oben waren sie als Halterung mit einem Lederriemen versehen und unten manchmal benagelt. So ließ sich’s mit ihnen nämlich winters in den Pausen um den vereisten Kirchberg-Brunnen herum besser „schleimen“.


Die Schulaborte:

Die Schulaborte waren ein Kapital für sich. Ihr Zustand war von nicht zu unterbietender Primitivität. Nicht weil Wasserspülung, Spiegel, Waschbecken, Seife, Handtuch oder Toilettenpapier fehlten, sondern ganz generell, weil man über die hygienische Seite einfach hinwegsah. Je zwei Aborte für Knaben und Mädchen waren in einem 30 Meter entfernten Anbau über den Hof erreichbar. Über die Inneneinrichtung könnte man sehr gut den Text eines bekannten Operettenliedes singen: „Doch, wie’s da drin aussieht, geht niemand was an.“ Wer diesen Zustand als ehemaliger Benutzer noch in Erinnerung hat, weiß wohl am besten Bescheid. Für die Sauberkeit sorgte die Schule selbst. Jeden Samstag Vormittag wurde in der letzten Unterrichtsstunde ein drei bis vierköpfiges Schülerkommando zur Reinigung abgeordnet. Mit reichlich in Eimern vom Kirchbergbrunnen herbeigeschleppten Wasser wurden die Lokalitäten sauber geschwemmt. Ein langer Schrubber war das einzige Arbeitsgerät. Ohne Unfug unter den drei oder vier „Saubermännern“ ging es natürlich nicht ab. Hauptsache die Bürdürfnisanstalt war wieder in Schuß. Weit schlimmer müssen die Verhältnisse in der ab 1858 im Unterdorf betriebenen zweiten Schule gewesen sein. Für die darin untergebrachte dritte und vierte Klasse mit etwa 60 Schülern waren überhaupt keine WC-Räume vorhanden.

Erst als die Germersheimer Aufsichtsbehörde im Jahr 1877 die Gemeinde ultimativ aufforderte, Pissoirs und Aborte einzurichten, bequemten sich Bürgermeister und Rat das längst Versäumte nachzuholen.

Wie dem auch sei: Bei einem Vergleich der sanitären Anlagen in den früheren Schulen zu denen von heute ist der Unterschied wie Tag und Nacht.


Die Volksschullehrer und ihre soziale Stellung

Unter den Volksschullehrern zur Zeit der Entstehung der Berger Schule, etwa 1700, darf man sich keine ausgebildeten Pädagogen heutigen Formats vorstellen. Bestenfalls waren es bestätigte Gemeindebürger, die über dem Bildungsdurchschnitt standen und den Kindern das fundamentale Wissen im Lesen, Schreiben und Rechnen, vielleicht auch im Malen und Singen beibringen konnten. Nicht selten ging diese Art von Lehrtätigkeit automatisch vom unterrichtenden Vater auf den Sohn über. Lehrer der ersten Stunde waren unter anderem Küster und Männer des niederen Kirchendienstes. Die Mischung wird erst interessant, wenn man erfährt, daß in unserm Raum Geistliche, Bauern, Handwerker und Hirten, ja selbst Taglöhner und Landstreicher als Lehrer beschäftigt waren. Kein Wunder, wenn in einer alten Dienstinstruktion zu lesen steht:

„Oh was eine Schande für den Schulmeister, wenn er kein paar Zeilen ohne ein Duzent Fehler schreiben kann.“

Der Schuldienst war gewöhnlich nur eine Nebentätigkeit, denn vom Lehrerberuf allein konnte damals keiner leben.

Schule und Kirche standen im engsten Verhältnis zueinander. Gewissermaßen sah die Kirche in der Schule ihre eigene Einrichtung, und daraus leitete sie auch ihre Hausmacht durch die Ortspfarrer als federführende Schulinspektoren ab. Dieses Verhältnis galt für beide Konfessionen in gleicher Weise. Sie haben dies bekundet in zwei wichtigen Direktiven: Die katholische Kirche in der Schullehrerinstruktion der Diözese Speyer vom Jahr 1739, die protestantische Kirche in der Kurpfälzischen Kirchenratsverordnung von 1564, die mit Modifikationen auch 1790 noch Gültigkeit hatte. In letzterer werden Kirchen- und Schuldiener (als Lehrer) immer in einem Zug genannt. Diese Auffassung machte sich noch 1827 die Bayerische Regierung zu eigen, wonach Kirchendiener in der Regel mit den Schullehrerstellen vereint sein sollen. Wo früher überhaupt Schuldienste eingeführt wurden, waren sie immer mit den Kirchendiensten verbunden. So hieß es zum Beispiel in der Ausschreibung einer Berger Lehrerstelle von 1892, daß der anzustellende Lehrer neben dem Organistendienst auch für das ortsübliche 11-Uhr Geläute vormittags Sorge zu tragen habe.

Man unterschied den niederen (Glocken- und Altardienst) und den Kirchendienst im weiteren Sinne (Organist und Dirigent). Beides waren Aufgaben der Lehrer, wie sie sich analog der engen Verbindung von Kirche und Schule ergaben. Allerdings fehlte es damals -und das muß als eine große Lücke gesehen werden – an einer offiziellen staatlichen Verordnung, die das Verhältnis der Kirchen – und Schuldienste für ein größeres Gebiet ausdrücklich regelte.

Unter den Organisten scheinen bei den Lehrern besondere „Talente“ gewesen zu sein. Ihr Können im musikalischen Bereich wird ihnen zumindest indirekt bestätigt.

Ein Kurpfälzischer Erlaß von 1754 beklagt sich nämlich darüber, daß so mancher Lehrer im Orgelschlagen – so seinerzeit die Bezeichnung für Orgelmusik – nicht bewandert sei. Denn, wie aus verschiedenen pfälzischen Pfarrarchiven hervorgeht, war es der Wunsch vieler Pfarrer, daß die Schulmeister keine weltlichen Stücke auf der Orgel schlagen.

In einem 100 Jahre später erschienenen Erlaß heißt es wörtlich:

„Manche lassen sich bei den Vor-, Zwischen- und Nachspielen zu Scharlatanerien herab und suchen durch nichtssagende Läufe und Triller, oder durch ohren- und herzzerreißendes Rasen auf der Orgel bei jenen, welche keine Kenntnis von und kein Gefühl für Musik haben, ein bewunderndes Maulsperren hervorzurufen.“ Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen, im 18. und 19. Jahrhundert Lehrer zu werden und zu bleiben, war eine in jeder Hinsieht weiße Weste mit gutem Ruf und sittlicher Reife. Auf diese Charaktereigenschaften hatte die Obrigkeit ein besonders wachsames Auge.

So heißt es z.B. in der Schullehrerinstruktion von 1739:

„Vor allem nöthig seyn, daß die Schulmeister selbsten ihrer untergebener Jugendt mitt gutem Exempel und aufbäulichem Lebenswandel vorleuchten, sich keinesweges der Trunkenheit ergeben undt von allen unmäßigen und sündhaftem Zorn, worin öfters von den Schulmeistern erschröckliche Flüch und Schwür über die Kinder mitt großer Aergernus derselben herausgestoßen werden, sich gänzlich sonderlich unter wehrender Schul enthalten undt in Bestrafung deß Muthwillens Faulheit oder sonsten sich der Maß und Bescheidenheit gebrauchen müßten.“

In einem anderen Erlaß, diesmal des Churfürstentums Pfalz, wird allenthalben dem Lehrerstand ein anerkennendes, Kompliment gemacht und versucht, ihm einen höheren Stellenwert zu verleihen und in ein besseres Licht zu rücken, Wenn es heißt: „Daß das Amt und Stand des Schulmeisters nicht deswegen als gering und schlecht anzusehen sei, weil Besoldung und Einkünfte sehr klein sind, oder weil manches Mal in selbes sich ein übel gesitteter Mensch einschleichet.

Nein, nein der Schuldienst ist deswegen nicht zu verachten:

er ist viel wichtiger als viele glauben. Hat dich Gott etwa zum Amte eines Schulmeisters berufen, verwalte solches mit möglichstem Fleiße und Sorgfalt. Du bringst dadurch die größte Beihülf dem Vaterlande. Man sagt insgemein: aus Kindern werden auch Leuthe, die Ländern, Städten und Dörfern vorstehen, Leuthe die der Kirche und dem Staate zur Zierde und Nutze sind. Wer schnitzelt sie gleichsam zu? Wer gibt ihnen die erste Bildung? Ein geschickter und beflissener Schulmeister, der in die zarten Gemüther der Jugendt den ersten Saamen guter Grundlehren eingepfropfet.“

Bei der Eheschließung wollte die Staatsaufsicht ein gewichtiges Wort mitreden. Dies geschah in der Form, daß der Lehrer als Heiratskandidat ein „gehorsamstes Gesuch“ um Heiratserlaubnis bei hoher Instanz einreichte und, wie beispielsweise mit Erlaß vom 12. Mai 1859 geschehen, die Königlich Bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern in Speyer einem Berger Lehrerbräutigam die nachgesuchte dienstliche Bewilligung zur Verehelichung mit der ledigen Maria Theresia XX aus Min feld erteilte.

Erst jetzt konnten sich die beiden das gesetzliche Ja-Wort geben und rechtmäßig verbundene Eheleute werden.

Es ist allzumenschlich, daß nicht alle mit den guten Tugenden lebten. So mußte mal in früherer Zeit ein Berger Lehrer als schwarzes Schaf vor dem Ortsschulmalefiz antreten und im Auftrag „Königlicher Regierung“ eine schriftlich fixierte Gardinenpredigt über sich ergehen lassen. Drei Klagen waren es:

1. „Sie werden allen Ernstes zu einer planmäßigen und gründlichen Arbeit in der Schule ermahnt.“

2. „Sie erhalten wegen ihres außerschulischen Verhaltens einen ernstlichen Verweis.“

3. „Sie werden zur Genügsamkeit, Sparsamkeit und Tildung Ihrer Schulden angehalten.“

Dieser Schulmeister hat sich immerhin Wirtshausschulden in Höhe von 278,16 Mark geleistet, die unter Berücksichtigung der damaligen Kaufkraft und seines schmalen Einkommens wahrhaftig keine kleine Zeche waren.

Nicht in Berg, sondern anderswo hat ein Pfarrer seinen Schulmeister 1739 humoristisch so qualifiziert:

Ich habe einen Schulmeister, nicht stark geplagt von Wissen aber mürrisch und verbissen; zwar noch zart an Jahren, doch im Trunke wohl erfahren.

Ebenfalls aus einem anderen Ort liest man in einer Beurteilung folgendes:

„Ahn drei Schulmeistern finde keine sonderliche Klage, der vierte könnte aber auch passieren, wenn er nur lesen und schreiben könnte.“

Alles in allem, die Schulmeisterei hat eine geschichtsreiche Vergangenheit.


Die Namen der Berger Lehrer

Es war eine mühsame Arbeit, die Namen der Berger Lehrer ab 1733 in der richtigen Reihenfolge aus den vielschichtigen Archiven der verschiedensten Dienststellen zusammenzutragen, manchmal recht zeitraubend und kompliziert, weil die Lehrer früher nicht mit Familiennamen, sondern einfach nur als Schulmeister registriert worden sind.

Die nach folgende Namensliste erhebt keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit und Vollständigkeit, ist aber trotz lückenhafter Unterlagen nach bestem Wissen und Können aufgestellt worden.

Dienstjahre
Familien- und Vorname
Bemerkungen

1
1734 – 1758
Steiner Johann
Als Lehrer in Speyer approbiert

2
1759 – 1785
Schorsch Daniel
teils als Schorsch, teils als George geschrieben

3
1786 – 1815

nichts vorhanden

4
1816 – 1819
George Michael
war ein sehr strenger Lehrer

5
1819 – 1857
Herrmann Johannes

6
1825 – 1826
Wünstel Joh. Peter

7
1828 – 1829
Dörr Ferdinand

8
1830 – 1834
Harder Joh. Michael

9
1835 – 1838
Simon Bernhard

10
1838 – 1839
Dohn Wilhelm
plötzlich verstorben

11
1839 – 1843
Dudenhöffer Alexander

12
1843 – 1849
Lang Andreas
hatte Streit mit der Gemeinde u. war Aktivist bei den Freischärlern 1849

13
1850 – 1877
Herrmann Franz
Sohn von Herrmann Johannes Nr. 5

14
1851 – 1853
Starck Georg-Adam

15
1853 – 1856
Wolf Michael

16
1856 – 1858
Heiter Wilhelm

17
1858 – 1870
Herrmann Ludwig
Sohn von Johannes Herrmann Nr. 5

18
1858 – 1860
Etzel Karl

19
1860 – 1906
Lohr Ludwig
46 Dienstjahre in Berg

20
1870 – 1872
Hoffelder Georg

21
1872 – 1874
Claus Josef

22
1877 – 1892
Herrmann Ludwig
identisch mit Nr. 17

23
1882 – 1887
Löckel Franz

24
1887 – 1890
Wesner Jakob

25
1890 – 1901
Betz Reinhard

26
1892 – 1933
Metz Gustav
41 Dienstjahre in Berg

27
1901 – 1903
Straßer Franz

28
1903 – 1906
Henrich Ludwig

29
1906 – 1907
Gauly Otto
mittlere Schule

30
1907 – 1909
Burger Karoline

31
1908 – 1913
Ulrich Johann
mittlere Schule

32
1909 – 1911
Schitter Karl
untere KI. – später Präparandenlehrer in Kirchheimbolanden

33
1910 – 1912
Wilhelm Karl

34
1912 – 1913
Bourgett Rudolf

35
1913
Host Albert

36
1913 – 1919
Wilhelm Adolf

37
1914 – 1919
Lenhard Anna

38
1918
Ziegler Bernhard

39
1919 – 1925
Wilhelm Josef

40
1919 – 1935
Nist Georg
Organist und Dirigent

41
1925 – 1939
Hoffmann Johanna

42
1933 – 1935
Meyerer Otto

43
1935 – 1936
Heidenreich Ludwig

44
1935 – 1961
Loth Jakob
Organist und Dirigent

45
1936 – 1938
Blamberger Hermann
im Krieg gefallen

46
1937
Rösch Fritz

47
1938 – 1939
Conrad Adolf

48
1938 – 1939
Gatting Hugo

49
1939
Imhof Helene

50
1939
Altmeyer-Müller Philippine

51
1940 – 1941
Grundhöfer Franziska
geb. Schnapp

52
1941 – 1946
Gauly Rosel

53
1946 – 1948
Carl Victor

54
1948 – 1973
Metz Berta

55
1948 – 1949
Löffler Hans

56
1948 – 1983
Schmitt Jakob
Daneben Organist und Dirigent

57
1950 – 1953
Fuchs-Maurer Gretel

58
1959 – 1961
Schmitt Waltraud

59
1961 – 1964
Müller-SchäffnerHeidi

60
1961 – 1968
Müller Martino

61
1963 – 1968
Mang Helmut

62
seit 1965
Gleisle-Balzer Irene

63
1966 – 1971
Pfadt Adelheid

64
seit 1968
Eberle Hans-Michael

65
1968 – 1970
Rupert Ursula

66
1970 – 1972
Hoffmann Gerhard

67
1970 – 1972
Hofmann-Schmitt Hedwig Hedwig

68
1971 – 1979
Weiß Werner

69
1972 – 1973
Braun Giesela

70
seit 1981
Seebach Jürgen

71
seit 1981
Seebach-Emling, Ingrid

72
seit 1982
Forler Elke

73
seit 1983
Schmid Rainer

74
seit 1984
Hammann Heidrun

75
seit 1973
Halfmann Ursula
Sport und Handarbeit


Besoldung der Volksschullehrer

Wenn ein Professor, am Anfang seiner Karriere selbst einmal Volksschullehrer, in der IWZ-Ausgabe Nr. 41/1984 unter dem Titel „Schwamm darüber“ berichtet, daß das niedere Volk, zu dem auch der Volksschullehrer gehörte, von der Hand in den Mund lebte und das vielgeschmähte „arme Vorschullehrlein“ sich bis ins 20. Jahrhundert hinein ein hartes Brot verdiente, so hat er damit praktisch über die soziale Stellung dieses Berufes alles gesagt. Nach örtlichen und anderweitigen Fundquellen waren die Besoldungsherkünfte sehr verschieden. Je nachdem wer in jenen unruhigen Zeiten, wo die Grenzen fließend waren, regierte: Die Kurpfalz, das Zweibrücker Herzogtum als Landesherr, die französische Herrschaft oder Bayern.

Man findet als „Besoldungsquellen“ das Schulgeld der Eltern, Küstergebühren, Gehaltsanteile der Gemeinden und Pfarrkirchen, Schulstiftungen und Schulfonds, Kellereien und Kirchenschaffnereien, Klöster und Staat.

Die Volksschullehrer aus alter Zeit haben angesichts ihrer miserablen Bezahlung die Teilnahme an kleinen Familienfesten nicht ausgeschlagen. Oft waren sie Paten und Zeugen bei Kindstaufen und Hochzeiten, wo sie ohnedies als Kirchendiener zugegen waren; dafür durften sie beim anschließenden Taufschmaus oder Hochzeitsmahl als geladene Gäste zünftig mitfeiern.

Laut Berger Kirchengeschichte hat der erste Berger Lehrer, Johannes Steiner, gebürtig aus Neustadt a.d. Weinstraße anno 1748 von der geistlich katholischen Administration zu Heidelberg über die Kellerei Pleisweiler jährlich an Geld 10 RThlr und fünf Malter Korn bezogen (Bei der Abkürzung „RThlr“ kann es sich nur um den Reichstaler handeln, der von 1566 bis etwa 1750 amtliches Währungsgeld war) Außerdem erhielt der gleiche Lehrer von jedem Bürger 1 Simmern Korn, von jedem Landwirt eine „Glockengarbe“ Frucht und von jedem Schulkind vierteljährlich 15 Kreuzer; weiterhin von der Pfarrei Berg die ihm nach bischöflicher Tax-Ordnung zugestandenen Stolgebühren als Abgeltung für seine verrichteten Kirchendienste. Schließlich bestand ein Teil seines Einkommens in dem Recht, sein Vieh mit der allgemeinen Herde kostenlos auf die Gemeindeweide zu treiben, womit ausgedrückt wird, daß er, wie übrigens so viele Schullehrer auf dem Land, in jener Zeit auch Landwirtschaft betrieben hat.

Manchmal blieb die Lehrerlandwirtschaft ohne Ernte, dann nämlich, wenn der Lehrer plötzlich versetzt wurde und sein Nachfolger das erntete, was der Vorgänger gesät hatte.

Machen wir einen großen Sprung von 1748 nach 1820 zu dem Berger Schullehrer Johannes Herrmann. Mehr gibt die Gemeinderechnung von 1820 über ihn nicht her. Dafür enthält sie andere wichtige Eintragungen. Als einziger Lehrer der Berger Schule hatte er insgesamt 153 Schüler zu unterrichten. Selbst wenn sein Unterricht nur auf Lesen, Schreiben und Rechnen beschränkt gewesen sein sollte, war er nach heutigem Begriff ein gestreßter Mensch.

Doch seine Besoldung wies bereits bessere Zahlen auf. Er erhielt 1820 ein Jahressalär von 301 Gulden in Geld und 684 Messeln an Früchten (Getreide). 684 Messeln entsprachen nach alten Maßen 5 Malter und 2 Simmern, etwa 600 Liter. Die Gemeinde hat indessen diese Geld- und Naturalleistungen nicht aus dem eigenen Haushalt erbracht, sondern auf Heller und Pfennig in folgender Weise umgelegt:

Je Schulkind jährlich 1 Gulden

Je Bürger jährlich 52 Kreuzer (60 Kreuzer = 1 Gulden)

Je Bürger jährlich 4 Messeln Weizen.

1880 belief sich das Jahreseinkommen der beiden Lehrer der oberen und mittleren Klasse auf je 771,– Mark, für den Verweser der unteren Klasse, 1. und 2. Jahrgang, 600,– Mark.

1892 betrug das Einkommen des Hauptlehrers 1.050,– Mark und anno 1907 jährlich 1.200,– Mark, daneben jeweils freie Wohnung.

Vor hundert Jahren -1881- war für jede Lehrerstelle ein eigener Etat und zusätzlich eine sogenannte Fassion angelegt, nach denen sich die Gemeinden zu richten hatten. Die Fassion war eine textliche und zahlenmäßige Erfassung der Einkünfte mit Wahrscheinlichkeitscharakter, ohne daß durch diese Beschreibung ein Rechtsanspruch begründet werden konnte.

Zu diesem Zeitpunkt setzte sich das Einkommen zusammen aus dem Grundgehalt der Gemeinde, einem Beitrag aus dem Staatsfonds, einem ausgleichenden Kreisaufbesserungszuschuß und schließlich aus dem Wohn- und Pachtwert der den Lehrern zur Verfügung gestellten Räume und Grundstücke.

Daneben gewährte die Gemeinde von Fall zu Fall auf Antrag bei guten Leistungen und guter Führung der Höhe nach unterschiedliche einmalige oder jährliche Zulagen.

Um endlich das Übel mit der Lehrerbesoldung auszuräumen, hat der Berger Schöffenrat am 30.9.1823 einen radikalen Eingriff in das Gemeindevermögen gewagt. Sein Beschluß: „Der größere Teil der Bewohner zu Berg ist gleichzeitig auch der ärmere; er erträgt durchaus keine Umlage, wohin doch nur der Gehalt des Schullehrers und eines Gehilfen, welcher letztere eben so dringend nöthig der Gemeinde wie der erstere, zu rechnen ist. Um demnach auf der einen Seite der Bürgerschaft hinsichtlich des Schulgeldes zu Hilfe zu kommen, und auf der anderen Seite die Lehrer für ihre Besoldung und für alle Zeit zu sichern, so trägt der Rath dahin an:

a) Der Gemeindewald Klebersbusch, soweit er sich der äußerste Klebersbusch nennt, rechts vom Damm gelegen, ca. 14 bis 16 hektares enthaltend, sollte abgeholzt werden und der Erlös davon, so sich zwischen 9000 bis 12000 Gulden belaufen wird, zu Kapital angelegt, die Zinsen aber zur Bestreitung der Lehrer verwendet wird.“

Dazu bedarf es eigentlich keines besonderen Kommentars. In dem Beschluß kommen indessen zwei Erkenntnisse zum Ausdruck:

Einmal spürt man förmlich die große Last und Belastung, die durch die Lehrerbesoldung auf der Gemeinde ruhte; zum andern die vorbehaltlose Bereitschaft der verantwortlichen Gemeindevertreter zugunsten des Bildungswesens ein großes Opfer zu bringen.

Wichtige Nebeneinnahmen flossen den Lehrern zu aus dem Kirchendienst, Bedienung der Kirchenuhr, 11 Uhr-Läuten und durch ihre Tätigkeit als Feldgeschworene, deren Obmann sie waren. Nachdem die Lehrer 1876 von dem Kirchendienst förmlich enthoben worden sind, entfiel für sie insoweit eine ihrer Nebeneinnahmen. Der Organisten- und Dirigentendienst lief allerdings auf freiwilliger Basis weiter.

Bis 1919 war die Gemeinde für die Volksschullehrer Dienstherrin und somit auch zuständig für deren Besoldung. Diese war früher von Ort zu Ort verschieden. Während der Lehrer in der Stadt nach der sogenannten Congrua als staatliche Einkommensnorm besoldet worden ist, blieb der Lehrer auf dem Land meistens im Hintertreffen. War nämlich ein Dorf arm – wie Berg – hat es seine Lehrer untertariflich bezahlt, zählte es jedoch zu den finanzkräftigeren Gemeinden, erhielten die Lehrer relativ mehr.

Gemäß dem Sprichwort „Gleiche Brüder – gleiche Kappen“ hat das Land Bayern, dem die Pfalz bis Ende des 2. Weltkrieges zugehörte, im Jahr 1920 durch die Übernahme der vollen Lehrerbesoldung die einzig richtige Konsequenz gezogen und gleichzeitig die Gemeinden finanziell von der schweren Bürde befreit. Der Sachaufwand, nämlich Schulbauten und Unterhaltung, Ausstattung der Schulsäle und Lehrmittel blieb weiterhin, wie heute noch, eine Aufgabe der Gemeinden.


Die kirchlich-religiösen Verhältnisse

Das Bistumsarchiv des Bischöflichen Ordinariats Speyer verwahrt über die kirchlich-religiösen Schulverhältnisse der Jahre 1824 – 1860 eine Reihe von speziellen Erhebungen und Bestandsbeschreibungen. Im Hinblick auf seinen interessanten Eigenwert wird dieser Stoff in einem eigenen Kapitel dargestellt.

Gemäß den gewachsenen Rechtsverhältnissen und der auch sonst engen Beziehungen sah die Kirche in der Schule, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, mehr oder weniger eine ihr untergeordnete Institution. Sie war in einer sehr langen Periode gewissermaßen der Wächter über Lehrer, Schule und Bildungswesen. Abgeleitet hat die Kirche ihren Führungsanspruch unter anderem aus der Tatsache, daß der Staat kein Geld hatte, um die Lehrer zu bezahlen, und sie an Stelle des Landes die schulischen Aufgaben übernahm. ln dem Buch „Die Franzosenherrschaft in der Pfalz“ von Max Springer (Stuttgart 1926) wird diese Frage speziell behandelt mit dem Ergebnis, daß die meisten Volksschulen zur Zeit der Franzosenherrschaft den Kirchen gehörten. So haben auch die Departements-Archive von Straßburg ihre Schulakten nach dem Staatsvertrag mit Bayern im Jahr 1825 nicht an die deutschen Staatsarchive, sondern an das Bistum Speyer abgegeben. Hier nun auszugsweise einige Aufzeichnungen:

1824 gab es in unserer Schule zwei Klassen mit einem Lehrer und 160 Kinder; jede Klasse war nach Fähigkeit der Kinder in zwei Abteilungen gegliedert. Der Lehrer war gleichzeitig auch Kirchen-Diener des niederen Kirchendienstes.

Die katholische Filiale Neuburg mit sieben Klassen umfaßte 33 katholische Kinder.

1829 hieß der Lehrer Johannes Herrmann, geb. am 26.12.1793, sein „Gehülfe“ Ferdinand Dörr, geb. am 20.2.1806; beide waren religiös und von guten Sitten. Lehrer Herrmann betrieb nebenberuflich Oekonomie und erteilte Privatunterricht. Zu diesem Zeitpunkt war der Schulbesuch, im Gegensatz zu früheren Jahren, recht lobenswert. 139 Schulkinder.

in einem Qualifikationsbericht werden der Lehrer und sein Gehilfe in den Leistungen als sehr gut beurteilt. Der Lehrer begleitete seine Schüler täglich in die heilige Messe und wohnte sonntags der Christenlehre bei, um seine Schützlinge zu beaufsichtigen.

Im Rahmen ihrer persönlichen Fortbildung gehörten die Lehrer einem Lehrerverein an und haben neben religiösen Werken und Schulzeitschriften auch vaterländische Bücher und Schriften gelesen.

In der österlichen Zeit haben beide das Sakrament der Buße und des Altars empfangen, nahmen an gottesdienstlichen Handlungen teil wie Betstunden, Prozessionen und Aschenausteilung, bewiesen aufrichtige Treue gegen König und Vaterland, Gehorsam gegen alle Gesetze, gaben durch ihr öffentliches Auftreten ein gutes Beispiel, enthielten sich der Trunksucht und des Wirtshausbesuches und traten in anständiger Kleidung und geziemender Bescheidenheit auf.

Der Lehrer besorgte den Kirchendienst in allen Teilen mit gewissenhafter Pünktlichkeit, war auf Reinlichkeit der Kirche, Bänke, Kanzel, Altäre, Beichtstühle und Sakristei, kurzum aller Gegenstände sehr bedacht, beachtete die Ordnung in der Aufbewahrung der Paramente, assistierte bei Kindstaufen und Beerdigungen und war für das pünktliche Läuten zu den Gottesdiensten an Sonn- und Werktagen verantwortlich.

Kirchlicherseits wird beklagt, daß die Ursache für böse Taten der Schüler außerhalb der Schule am schlechten Beispiel der Eltern liegt und vielfach die Hauspolizei (Familie) fehlt.

1859 hatte Berg erstmals zwei Schulen, geführt von den Lehrern Franz Herrmann, Ludwig Herrmann und einem Gehilfen der Anfangsstufe. Im gleichen Jahr hatte Ludwig Lohr, (der spätere Berger Volksschullehrer) die katholische Filialschule Neuburg geleitet.

Der Pfarrer bemängelt, daß der Erziehung der Schüler im Unterricht eine unverantwortliche Nachlässigkeit der Eltern störend gegenübersteht. Der tägliche Gottesdienst war ein Teil der Schule. An anderer Stelle heißt es wörtlich: „Alles der Kirche fremdartige in jeder Beziehung unterblieb von jeher und es ist ein Verbieten des Judentums gar nicht nothwendig.“

„Vom Besuch der Wirtshäuser kann man nichts tadelhaftes aussprechen, aber von den Tanzbelustigungen, die sicher kein Gesetz und Autorität zu verhindern vermag. Lehrer verbieten zwar, aber die Eltern wollen die Jugendfreuden nicht stören.“

Seit dem 1. Januar 1876 haben die Lehrer nur noch Organisten- und Kantordienst in der Kirche zu versehen.

Casualien (Vergütungen) bezogen sie weiterhin, zum Beispiel von jedem „Todtenamt“ 43 Pfennig = 15 Kreuzer.

Die Frage nach dem Kantordienst könnte der Pfarrer insofern positiv beantworten, als „dahier jeder der drei Lehrer Kantor ist“ So 1876.


Aufzeichnungen aus dem Schultagebuch ab 1900

Schulstreit nach der Taufwasserweihe
Weil der Klaßlehrer bei der Taufwasserweihe den Orgeldienst versah, hat der Unterricht am Pfingstsamstag 1906 eine dreiviertel Stunde später begonnen. Der Pfarrer als Lokalschulinspektor ordnete an, die verlorene 3/4 Stunde nachzuholen, doch der Lehrer weigerte sich, dies zu. tun. Daraufhin ist seitens der eingeschalteten Königlichen Kreisregierung in Speyer eine Doppelentscheidung ergangen:
a) die 45 Minuten verlorene Schulzeit von Pfingstsamstag 1906 brauchte nicht nachgeholt zu werden
b) künftig wird der Unterrichtsbeginn desjenigen Lehrers, mit dessen Stelle Kirchendienst verbunden ist, um eine halbe Stunde später verlegt.
Immerhin: Wegen 45 Minuten bedurfte es schon vor 😯 Jahren der Schlichtung durch eine hohe Königliche Kreisregierung.

Tätlicher Angriff eines Sonntagsschülers
Am 23.3.1906 war unterrichtsfrei.
Grund: Der Lehrer war an diesem Tag Gerichtszeuge gegen einen Sonntagsschüler, der sich im Unterricht widersetzte und den Lehrer tätlich angriff. Neben einer Tracht Prügel bekam der Schüler 14 Tage Gefängnis und die Gerichtskosten aufgebrummt.

Beschäftigungsverbot Lehrer – Schüler (1907)
Den Lehrern ist es mit einer allgemeinen bezirksamtlichen Verfügung verboten worden, Schüler während der Unterrichtszeit zu Privatzwecken zu beschäftigen.

Vorsicht im Straßenverkehr (1907)
Obwohl im Jahr 1907 in Berg nur ein einziges Auto zugelassen und auch zwischenörtlich wenig los war, erhielten die Schulkinder strenge Anweisung zur Vorsicht im Radfahrer- und Automobilverkehr.

Gute Ermahnungen (1907)
Die Schüler der mittleren und oberen Schule wurden am letzten Tag vor den großen Ferien ermahnt, sich eines anständigen Verhaltens sowie eines regelmäßigen Kirchenbesuches zu befleißigen, ins Obst kein Wasser zu trinken und keine Obststeine zu schlucken;
Die Sonntagsschüler sind außerdem auf das Verbot des Wirtshausbesuches und Tanzens zur Kirchweih, sowie auf die Schädlichkeit des Rauchens hingewiesen worden.

Der Schüler hat das Wort (1908)
Um den schriftlichen Gedankenausdruck der Schüler zu verbessern, hat der Kreisschulinspektor seinen Lehrerkollegen empfohlen, in der Schule selbst weniger zu reden und sich vor der Vielfragerei zu hüten. Die Schüler sollen bereits in der 1. Klasse lernen, in ganzen Sätzen zu sprechen.

Luftschiffe „Graf Zeppelin“ und „Schwaben“
Für die Schulkinder war es ein prächtiges Schauspiel, am 4. August 1908 das lenkbare Luftschiff „Graf Zeppelin“ auf seinem Flug von Friedrichshafen nach Mainz in einer Höhe von nur 150 bis 200 Meter direkt über Berg zu erleben. Umsomehr bedrückt waren die Kinder, am folgenden Morgen die Zerstörung des Luftschiffes durch elementare Gewalt zu erfahren.
Etwas anders liest sich die Tagebuchnotiz vom 27.7.1911, als das neue Zeppelin-Luftschiff „Schwaben“ auf einer Passagierfahrt (Fluggeld pro Person 200,– Mark) ebenfalls Berg überflog, dabei aber, so der Eintrag, „den Schulunterricht störte.“

lnthronisation König Ludwig lII.
Als ein denkwürdiger Tag in der Geschichte Bayerns (dem die Pfalz als Regierungsbezirk angehörte) ist der 5.11.1913 registriert. An diesem Tag hat Ludwig III die Königswürde angenommen und den Thron bestiegen. Mit „Es lebe der König“ endete der Schultag.
Jedes Schulkind erhielt eine Brezel.

Langer Unterrichtsausfall
Der Klaßlehrer hat es als äußerst mißlichen Umstand empfunden, dass die Schule wegen Diphtherie am 9.11.1913 geschlossen werden mußte, zumal erst im Mai die Masern grassierten. Der Lehrer bedauert beide Zwangsferien als höchst unliebsame Störung, da er in seinen Klassen das Jahrespensum nicht erreichen konnte.

Heißer Juli 1911
Im ganzen Juli 1911 herrschte große Trockenheit und anhaltend hohe Temperaturen in der Schule bei 28 Grad C an den Vormittagen.

Heidelbeerferien ohne Heidelbeeren
Vom 1. bis 11. Juli 1912 waren Heidelbeerferien. Das Wetter zum Pflücken wäre zwar recht günstig gewesen, aber die Heidelbeeren sind infolge des Frostes in der Blütezeit gänzlich mißraten.

Platzzwang für den Lehrer in der Kirche
1914. Der Lokalschulinspektor (Pfarrer) verlangte, daß beim Schulgottesdienst ein Lehrer turnusweise die Aufsicht im Schiffe der Pfarrkirche führt. Die Lehrer waren damit einverstanden, lehnten aber den Platzzwang ab.

Darauf hin hat das Bezirksamt (Landratsamt) verfügt:
Die beteiligten Lehrpersonen müssen bei der Aufsicht ihren Platz in der Nähe der Kinder einnehmen und zwar im Schiff.

Mobilmachung
Durch die allgemeine Mobilmachung am 1.8.1914 erfuhr der Unterricht eine außerordentliche Unterbrechung bis zum 16. Oktober 1914. Für die mehr als 100 eingezogenen Soldaten, meist Landwirte, haben die Schüler der oberen Klassen in dieser Zeit zu Hause bei der Ernte mitgeholfen.

Lebensmittelsammlung für die Lazarette (1915)
Für die verwundeten Krieger in den Germersheimer Lazaretten haben die Schüler 68 Pfund Dörrobst, 1 Korb Äpfel und Birnen, 1 Säckchen Nüsse, 9 Gläser Gelee und 1 großen Korb Gemüse zusammengesteuert.

Schulfreie Tage nach gewonnenen Schlachten
Nach jeder siegreichen Schlacht gab es schulfreie Tage, so am:

18.02.1915:
Großer Sieg der deutschen Truppen in den Masuren

08.05.1915:
Karpatenschlacht gegen die 3. russische Armee

08.06.1915:
Rückeroberung der galizischen Hauptstadt Przemysel

31.08.1915:
Eroberung der polnischen Festung Warschau-Kowno

08.11.1915:
Eroberung der zweiten serbischen Hauptstadt Nisah

05.06.1916:
Sieg der deutschen Hochseeflotte in der Nordsee über die Engländer

11.12.1916:
Einzug der Truppen in der rumänischen Hauptstadt Bukarest

05.11.1917:
Sieg über die Italiener

07.03.1918:
Friedensabschluß mit Großrußland

(Viele Schlachten gewonnen, doch den Krieg verloren).

Mitbetreuung der kath. Schule Neuburg
Im Jahr 1914, als es noch die Konfessionsschulen gab, hat ein Berger Lehrer eine zeitlang die Abteilung der katholischen Schule Neuburg gegen eine monatliche Entschädigung von 24,– Mark mitgeführt.

Übertritt in höhere Schulen
Im Jahr 1917 wechselten ganze vier Volksschüler in Realschulen und Gymnasien über.

Bittprozessionen
Alle 7 KIassen der Volksschule beteiligten sich am 6., 7. und 8. Mai 1918 an den Bittprozessionen; dafür waren diese drei Tage schulfrei.

Laubheu für die Kriegspferde
1918. Da das Futter für die Pferde, besonders für die im Kriegseinsatz, immer knapper wurde, haben die Schüler der Mittel- und Oberklassen an zwei Vormittagen in der Woche ab Juli 1918 im Buchen- und. Eichenwald „Laubheu“ als Futterersatz gesammelt.

Kriegsende 1918
Die Kinder erfahren, daß nach 51-monatigem Völkermorden der 1. Weltkrieg beendet sei. Die. deutschen Heere ziehen sich entsprechend den harten Waffenstillstandsbedingungen in 11 Tagen von der Westfront über den Rhein zurück.

Am 2. 12. 1918 rückten in Berg 50 Mann franz. Besatzungssoldaten ein; am 15.3.1919 betrug die Besatzungsstärke in Berg ca. 600 Mann und 250 Pferde, im August 1919 war es eine italienische Brigade von 150 Soldaten. Der Lehrer erklärte seinen Kindern, daß als Folge des verlorenen Krieges über Nacht in Deutschland 22 Monarchien gestürzt worden sind.

Gestreßte Lehrkraft
Hauptlehrer Metz war während des Krieges immer der Lückenbüßer für die zur Wehrmacht einberufenen Lehrerkollegen. Dreieinhalb Jahre lang hat er die mittlere Abteilung der Berger Schule mitgeführt (3. und 4. Klasse). 1918 hatte er z.B. das ganze Jahr hindurch zusammen 104 Kinder zu unterrichten.

Schulische Verbotsmaßnahmen der Besatzung (1919)
Außerhalb des Dorfes durften laut Anordnung des französ. Ortskommandanten keinerlei Unterrichtsgänge veranstaltet werden. Der freie Verkehr auf der Gemarkung war ohne Personalausweis verboten.
Turnen in der Schule, Märsche im Gelände, Exerzier- und Stabübungen waren bei Strafe verboten.
Die Schüler waren gehalten, fremden Militärpersonen gegenüber ein wohlanständiges Benehmen an den Tag zu legen und sich jeder Beleidigung oder Belästigung zu enthalten.

Belegte Lehrerwohnung am Lauterdamm
Das Lehrerwohngebäude in der unteren Ludwigstraße (Wohnhaus Metz) konnte nur zum Teil als Lehrerdienstwohnung genutzt werden, weil es von ausgewiesenen Deutschen Familien aus Elsaß-Lothringen belegt war.

Kälte- und Eiswinter 1929
Der Februar 1929 war einer der kältesten Monate seit Menschengedenken. Die Lauter hatte 40 cm dickes Eis, der Rhein führte bei uns Treibeis, unterhalb Leimersheim war er sogar zugefroren. Gegen Ende Februar ist unter den Schülern eine epidemieartige Grippe aufgetreten, 50 bis 60 % der Schüler fehlten im Unterricht.

1929 keine Maikäfer
Im Mai 1929 gab es, so heißt es im Schulbuch, „sonderbarer Weise gar keine Maikäfer.“ Daraus muß gefolgert werden, daß es vorher immer gegeben hat.

Befreiung der Pfalz von französ. Besatzung
über die Befreiung der Pfalz von französ. Besatzung hat am 1. Juli 1930 nach vorausgegangenem Dankgottesdienst eine vaterländische Schulfeier stattgefunden. Um Mitternacht haben anläßlich dieses historischen Ereignisses die Glocken geläutet, und durch das Dorf bewegte sich ein Fackelzug.

900-jähriges Domjubiläum
Ein Feiertag ersten Ranges war für die Berger Schulkinder am 11. Juli 1930 die Besichtigung des Speyerer Domes mit Krypta und Glockenturm (Schülertag). Weitere Besichtigungsstätten waren das Historische Museum, das Altpörtel, die Josefs- und Gedächtniskirche. Abgeschlossen wurde die Tagesreise mit einer herrlichen Rhein-Dampferfahrt.

Schulisches Desinteresse des Gemeinderates
Nicht gut abgeschnitten haben bei der Schulentlaßfeier 1932 Gemeinderat und Schülereltern. Trotz offizieller Einladung haben sie durch Abwesenheit geglänzt, klagte der Schulleiter.

Kartoffelkäfersuche
Am 13.8.1932 erhielten die Schüler eine nachhaltige Belehrung über den Kartoffelkäfer als schlimmsten Feind unseres Kartoffelanbaues. 1937 gab es in der Gemarkung bei Suchaktionen noch keine Funde (1985 kein Kartoffelacker ohne Käfer).

Geschichtliche Daten der NSDAP (1933)
Auch in der Schule wurde der Machtübernahme durch Hitler viel Aufmerksamkeit geschenkt und der geistige Boden nationalsozialistischer Weltanschauung, sicher von oben her so angeordnet, vorbereitet.
Wenn aber in einem der Tagebücher die traurige Tatsache zu Lesen steht, daß es 1933 rund 6 Millionen Arbeitslose gab, ist es zu begreifen, warum die Deutschen eine wirtschaftliche Wende herbeisehnten, ohne die schweren politischen Folgen geahnt oder das später Passierte gewollt zu haben. Besonders hervorgehobene Daten waren der Wahlsieg der NSDAP am 5.3.1933, der 21.4.1933 als Tag der nationalen Erhebung und die Eröffnung des neuen Reichstages in der Potsdamer Garnisonskirche. Die Schulfeier schloß mit einem dreifachen Hoch und „Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe deutsches Vaterland.“

Volkssozialistische Selbsthilfe (1933)
in allen Klassen stellte die Partei rote, mit dem Hakenkreuz versehene Sammelbüchsen auf. Jedes Kind, ob arm oder reich, opferte täglich einen Pfennig.

Christliche Gemeinschaftsschule
Am 3.4.1931 wird in der Saarpfalz, auch in Berg, die christliche Gemeinschaftsschule eingeführt. Lehrerschaft, politische Leiter und der Bürgermeister sammelten in Berg straßenweise bei den Schülereltern die Stimmen ein. Obwohl viel Mut dazu gehörte, mit nein zu stimmen, votierten nur 57 der Erziehungsberechtigten für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Praktisch hatte Berg schon immer eine Gemeinschaftsschule.

Achte Schulklasse
Mit Gemeinderatsbeschluß vom 7.10.1937 wird an der Volksschule Berg die achte Klasse eingeführt. Das seitherige Hitler-Jugendheim im Schulhaus wird Schulsaal: Außerdem mußte auch das seit 1823 im Schulhaus auf dem Kirchberg untergebrachte Bürgermeisteramt weichen und in das gegenüber liegende Spritzenhaus umziehen.

Schulische Auswirkungen der drei Räumungen 1939 – 1945
Am Freitag, den 1. Sept. 1939 wurde für die älteren Menschen und Mütter mit ihren Kleinkindern die erste Räumung in Gang gesetzt. Von diesem Tag an ruhte der Berger Schulbetrieb. Obwohl die Bevölkerung bereits im August 1940 wieder in die Heimat zurückkehrte und der Unterricht offiziell am 16.9.1940 beginnen sollte, verzögerte er sich wegen dringender Reparaturen in den einzelnen Sälen bis Oktober 1940.

Für die Berger Schulkinder müssen die Räumungstage furchtbar gewesen sein:

1. zum ersten Mal im Leben eine ganz neue Umwelt,
2. eine fremde Klasse in einer anderen Schule,
3. ein neuer Lehrer und keine Kameraden,
4. ein ganz anderer Unterrichtsstoff,
5. ein schwer verständlicher Dialekt and so anderes mehr.

Von Oktober 1940 bis März 1941 standen für 200 Schulkinder nur zwei Lehrpersonen, und bis März 1942 nur zwei Lehrsäle zur Verfügung, da der obere Stock des Schulgebäudes von ausgebombten Familien bewohnt war.
Vom 12. mit 18. Sept. 1944 erstmaliger Schanzeinsatz der 6., 7. und 8. Klasse im Bienwald; vom 25.9. mit 1.11.1944 wiederholte er sich. Aufgabe war die Anlegung von Deckungsgräben für die Soldaten.
Zwei Schulsäle waren in der Zeit vom 25.9.1944 bis 14.10.1944 von russischen Schanzarbeiterinnen belegt.
Der vorhandene Schulraum war viel zu klein, ohne daß Abhilfe geschaffen werden konnte. Insgesamt ein Chaos.
Die zweite Räumung unserer Gemeinde erfolgte am 11.12.1944. Trotz höherem Befehl sind bei dieser Räumung 166 Personen, (Männer, Frauen und Kinder) in Kellern zurückgeblieben; sie haben lieber alle Schrecken und Gefahren einer über Berg hinwegrollenden Front in Kauf genommen, als nochmals die Heimat zu verlassen.
Wohl haben die evakuierten Berger Schulkinder in den Unterbringungsorten die Schule besucht, aber die Ausbildungslücken waren doch sehr groß und nicht mehr, zumindest nicht bei allen, zu schließen.

Belehrung über den Umgang mit Munition. (1945 ff)
Wurden die Kinder aller Klassen schon bisher regelmäßig über ihr Verhalten auf der Straße, im Verkehr, den Erwachsenen gegenüber, über das Besteigen elektrischer Masten, Werfen mit Steinen nach Isolatoren usw. belehrt, so kaum nach dem Krieg das Verbot über das „Spielen mit der in Wald und Flur herumliegenden Munition“ hinzu. Trotzdem konnten Unfälle nicht verhütet werden; ein 11 jähriges Schulkind verlor hierbei sogar 1946 sein Leben.
In den Schultagebücher fehlen einige kriegs- und nachkriegsbedingte Ereignisse, die auf Grund ihrer Aktualität ebenfalls festgehalten zu.. werden verdienen, zum Beispiel:
Fliegeralarm.
Fragt man die Altersgenossen nach besonderen Erlebnissen aus ihrer Schulzeit, so erinnern sich einige beim Fliegeralarm an die beklemmende Angst im Schulkeller und an das erleichterte Aufatmen, wenn nach Entwarnung wieder einmal alles gut vorbeigegangen war. Bei nächtlichem Alarm begann der Unterricht morgens eine Stunde später.

Speiseölgewinnung aus gesammelten Bucheckern.
Die große Not der schlimmen Nachkriegsjahre trieb Lehrer und Schüler zum Sammeln von Bucheckern in den Buchenwald. Jedes Kind füllte seine Vase, Tüte oder sonstigen Behälter; über alles wurde genau Buch geführt. In der badisch-Weingartener Ölmühle wurde daraus Öl geschlagen. Jeder Schüler erhielt die seinem Sammelergebnis entsprechende Ölmenge. Mit heller Freude brachten sie das wertvolle Gut mit dem glücklichen Gefühl nach Hause, der sorgenden Mutter in großer Not ein kleiner Helfer gewesen zu sein.

Schulbeheizung.
Die Versorgung in den ersten Nachkriegsjahren war weit schlimmer als während der eigentlichen Kriegszeit. Als es in den einzelnen Klassen mit der Beheizung nicht klappte, haben die Schüler, um nicht frieren zu müssen von zuhause Brennholz in die Klasse mitgebracht. Die Mütter waren davon nicht gerade begeistert, weil der schmale eigene Bestand, oft nur ein Vorrat von heute auf morgen, dezimiert worden ist. Zu dieser Zeit waren die Männer überwiegend noch in Kriegsgefangenschaft.

Schulspeisung.
Eine andere Maßnahme in dem bitteren Notjahr 1946 war die soziale Schulspeisung. Im Keller des nicht weit entfernten Lehrengebäudes hat die Ehefrau des Hauptlehrers Loth in einem großen Kessel Reis- oder Nudelsuppe mit Rosinen oder Cornedbeef gekocht. In großen Kanistern haben die Mädels der oberen Klassen das warme Essen zur Schule gebracht. Hier erhielt jeder in sein Eßkännchen einen sattmachenden „Schlag“. Später gab es sogar Brötchen mit Kakao oder Schokoladenriegel amerikanischer Herkunft. Damals hatte das „tägliche Brot“ noch seine buchstäbliche Bedeutung. Ein Gang über den Schulhof heute (1985) zeigt leider all zu oft, daß unseren Schülern das richtige Verhältnis zum täglichen Brot weitgehend verloren gegangen ist.

Irgendwo stehen in einem der drei Schultagebücher die Worte:

„Vor Pest, Hunger und Krieg bewahre uns, oh Herr.“

Daran sollten alle denken, die den Krieg und seine schrecklichen Folgen am eigenen Leibe erlebt oder vom Hören-Sagen erfahren haben.

Möge der Himmel uns and unsere Nachfahren allezeit vor diesen drei Greueln bewahren.


Aus der Schule geplaudert
(Anekdoten aus dem Schulleben)

Das Schulgedicht auf dem Altar.
Heinz, Rudi und Lui schlichen sich in die dem alten Schulhaus gegenüber liegende Schwesternstation, in der nach dem Krieg die Notkirche eingerichtet war. Sie wollten ein tags zuvor in der Klasse erlerntes Gedicht als Predigt einüben.

Heinz war der Prediger, die anderen die Ministranten. Dabei haben seine Meßdiener mit den am Altar stehenden Schellen so laut geklingelt, daß das Geräusch bis ins nachbarliche Pfarrhaus gedrungen sein muß. Als Heinz vom Altar das Gedicht:

„da kam mit vollem Euter die alte Geiß gesprungen,
sie sucht sich Gras und Kräuter für die Jungen,
sie frißt sie ab und fragt nicht viel,
sie frißt sie ab mit Stumpf und Stiel.“

in Predigtform herunterschmetterte, stand plötzlich der richtige Pfarrer vor seinen Schäflein und erteilte ihnen nach allen Regeln der Kunst seinen „Segen“.

Fragt man heute den Prediger und seine Meßdiener, wie das damals eigentlich war, so grinsen sie mit dem ganzen Gesicht und meinen schelmisch dazu, „kein anderes Gedicht aus der Schulzeit können wir noch so gut auswendig wie die Geiß mit dem vollen Euter“. Und fügen spontan hinzu:

Der Pastor hat’s uns mit dem Stock „reingeschlagen“.

Räder müssen rollen für den Sieg.
De Heiner bat die Lehrerin um Befreiung vom Unterricht, weil er daheim Kohlen an die Kundschaft ausfahren müsse. Heiner, sagte die Lehrerin, das geht nicht, denn Du hast sowieso schon öfters in letzter Zeit gefehlt.

Heiner kannte kein Pardon, stand vor seiner Lehrerin stramm, hob die Hand hoch zum Hitlergruß und sagte ohne zu überlegen:

„Räder müssen rollen für den Krieg“, ließ die Lehrerin -Lehrerin, die Schule – Schule sein, drehte um und ging heim.

Rechenaufgabe auf einfachste Art gelöst.
Der Lehrer stellte folgende Rechenaufgabe:

Eine Familie erhält 8 Zentner Kohlen à 0,80 Mark,
die andere Familie erhält 12 Zentner à 0,95 Mark.

Frage: Wieviel muß die eine, wieviel die andere Familie zahlen?
Anton gab kurz und bündig die Antwort: Jede zahlt ihre Kohlen selbst.

Wohl lachten der Lehrer und die Mitschüler.
Aber Anton hatte mit seiner Antwort beide Aufgaben auf einmal richtig gelöst.

Warsch Du schunn in?
In den früheren Bittprozessionen wurde immer die Heiligen-Litanei unter Anrufung der Heiligen, z.B. „Heiliger Bartholomäus – bitte für ansgesungen. Die Melodie ist sicher noch jedem Prozessionsteilnehmer in guter Erinnerung.

An einem Prozessionstag ist der Pfarrer einmal etwas später zur Religionsstunde gekommen. In dieser Zeit haben de Rudolf, de August und de Fritz die Klasse mit einer eigenen Komposition unterhalten, indem sie der Litanei Melodie einen abgewandelten Text gaben. Während de Rudolf aus der einen Ecke gesanglich ausrief: Warsch Du schun in Büchelberg?, antworteten die beiden anderen: überall bloß dort noch nit.

Warsch Du schun in Hatzebehl – überall bloß dort noch nit. Warsch Du schun in Hachebach – überall bloß dort noch nit. Unterdessen kam der Pfarrer und hörte sich von, dem Klassenzimmer den Gesang an. Als sie weitersangen: Warsch Du schun in Lauterborg, wars passiert: Der stürmte hinein, holte sich die drei vor, und gab ihnen mit heiligem Zorn per Stock die Antwort „überall bloß dort noch nit“.

Von den drei Lebt heute nur noch de Rudolf. Darauf angesprochen, singt er automatisch die „alte Melodie“ wie vor 65 Jahren, langt sich aber ganz unwillkürlich an seinen Hintern und sagt mit verzerrter Miene „Bruder, der hat uns aber da de for gäwwe“.

Die Sau rauß !
Früher trieb der Schweinehirt jeden Vormittag die Schweineherde in den Gemeindewald. Der Schweinehirt blies in sein Horn, am die Schweinehalter auf sich aufmerksam zu machen und rief dazu laut: „d‘ Sau rauß“.

Als für eine Woche mal der Austrieb ruhte, machte sich ein Fünfkläßler an das landw. Anwesen auf dem Kirchberg, blies wie es sonst der Schweinehirt tat, und rief in den Hof hinein „d‘ Sau rauß“. Der Landwirt öffnete die Stalltüren, aus dem Hof kamen vier Schweine und drehten ihre Runden durch alle Straßen. Am späten Nachmittag hatte der Schweinehalter viel Mühe, bis er wieder seine Tiere beisammen hatte. Er kam auch dahinter, daß er einem Jux auf den Leim gegangen war, und meldete es schließlich in der nur 20 Meter entfernten Schule. Am nächsten Tag als der Klassenlehrer nach dem Übeltäter fragte, weiß Gott was er mit ihm vorhatte, wußte natürlich keiner der Mitschüler Bescheid. Der „Ersatzschweinehirt“ blieb übrigens vorsorglich an diesem Tag erkrankt daheim, weil er Angst hatte, verraten und bestraft zu werden. In den folgenden Tagen schaute aber der Schweinehalter vorsorglich über den Zaun, ob’s auch der richtige Schweinehirt ist, denn ein zweites Mal wollte er nicht reingelegt werden.

Wettlauf wie der Hase und der Igel.
Jede der 6 bis 7 Meter langen Schulbänke hatte oben einige in das Holz eingelassene mit Blechdeckel abgedeckte Tintengläser.
Ein Tüftler der 7. Klasse hatte alle Blechdeckel seiner Bank per Schnur so miteinander verbunden, daß sie beim Anziehen der Schnur einen Mordskrach machten und die ganze Klasse aufschreckte. Es hörte sich an wie ein lauter Knall. Auch am Lehrer ging der Schreck nicht vorbei. Im ersten Moment war er froh, daß es kein richtiger Schuß war.
Doch dann erfolgte die Jagd nach dem Konstrukteur, um seiner habhaft zu werden und ihm eine Tracht Prügel zu verabreichen. Weit gefehlt! Als der Lehrer den Kerl auf seinem Platz zu erwischen glaubte, tauchte der unter, kroch wieselflink unter den Bänken hindurch bis zum Pult, hob den Kopf hoch und sah sich nach seinem Verfolger um. Wie ein „geölter Blitz“ sprang der Lehrer dahin, wo eben sich das Schlitzohr zeigte; doch zu spät, denn der Emil war unter den Bänken schon längst wieder an einem anderen Punkt. Das wiederholte sich zweimal.
Wer denkt hier nicht unwillkürlich an die Geschichte vom Hasen und dem Igel, die beide um die Wette liefen? Die ganze Klasse hatte jedenfalls ihr Spektakel: Alles lachte und tobte wie in einem Zirkus.

Gefärbte Mädelzöpfe á la Tinte.
In der früheren Zeit hatten die Schulmädels fast alle noch lange Zöpfe. Damit trieben manchmal die dahinter sitzenden Buben ihr Schindluder. Sie steckten allzugerne die Zopfenden in die Tintengläser. Bei den schwarzen Haaren fiel dies nicht besonders auf, aber bei blonden Zöpfen mußte so manches Mädel wohl oder übel mit zwei Haarfarben nach Hause gehen und sich obendrein von den Burschen noch bespötteln lassen.
So manchmal haben sich die „Alten“ reingelegt und den Tätern den „Kimmel geschleimt“, aber in der Regel haben die Mädchen ihre Haare daheim mit Seife gewaschen, und aus war der „Lax“. Heute würde das gleiche wohl nicht mehr so glatt über die Bühne gehen.
Übrigens: einmal hatte eine solche Zopf Geschichte „lebenslängliche Folgen“. Denn aus dem Ulk wurde eine erste Liebe, die zum Traualtar führte und immer währte.


Schulhaus- und Klassenbilder


Schlußwort.

in einem älteren Geschichtsbuch ist nachzulesen: Wie der einzelne Mensch mit seiner Heimat, so ist auch ein Volk mit dem Vaterland aufs engste verbunden. Gilt ein entsprechendes Verhältnis nicht auch für Schule und Schüler?

Als ein schlüssiger Beweis dafür könnten doch die Klassentreffen angesehen werden, wo immer wieder Erinnerungen an eine gemeinsame Schulzeit lebendig werden, wo längst Vergangenes wieder Gegenwart wird.

Ich habe mit dieser Schrift den Versuch unternommen, einiges über die Berger Schule der Vergangenheit zu entreißen, auch wenn es lückenhaft und unvollständig ist. Bitte lesen Sie die Zeilen nicht als eine wissenschaftliche Abhandlung, das kann und will diese Schrift auch nicht sein. Es ging mir darum, lebensnah über die Vorgeschichte der Berger Schule zu berichten. Der sprachliche Ausdruck spielte nicht die Hauptrolle; über grammatikalische Fehler bitte ich hinwegzusehen. Leider hatte ich keinen Zugang zu allen Archivstellen. Wo ich aber Unterstützung in meinem Bemühen gefunden habe, möchte ich mich herzlich bedanken: Mein Dank gilt Ortsbürgermeister Steigleder, sowie dem Verbandsbürgermeister Vogel. Zu Dank verpflichtet fühle ich mich gegenüber dem Bistumsarchiv der Diözese Speyer für das mir in so reichhaltigem Umfang kostenlos gelieferte Archivmaterial der Landesbibliothek Speyer für die mir langfristig ausgeliehene Literatur, sowie in ganz besonderer Weise dem Landesarchiv Speyer für die mir brieflich, und von Fall zu Fall auch im Lesezimmer erwiesene Hilfe.

Ich hoffe und wünsche, daß es mir mit dieser Schrift gelungen ist, unsern Bürgern, besonders aber den ehemaligen Schülern von Berg Erinnerungen aus ihrer Schulzeit aufzufrischen und darüber hinaus allen eine persönliche Freude bereitet zu haben.

Berg/Pfalz im Mai 1985.

Stehle Ludwig.


Literatur- und Quellenverzeichnis.

A. Literatur.

Dr. Pfeiffer
Stoffsammlung zur Pfälz. Volksschulgeschichte
-1910 –

Schaaf Erwin
Die niedere Schule im Raum Trier-Saarbrücken
– 1965 – Dissertation

Springer Max
Franzosenherrschaft in der Pfalz
– Stuttgart 1926 –

Kramer K.
Pfälzische Lehrerzeitung 1900

Weckessen. Fr.
Frankenthaler Altertumsverein, 1935

Meyers
Großes Konversationslexikon 1901 – 1910

B. Quellen.

Archiv und Rechnungen der Ortsgemeinde Berg

Zensurbücher der Mädchenjahrgänge 1836 – 1867

Berger Schultagebücher 1900 – 1945

Schulerlasse 1837 – 1860

Bistumsarchiv der Diözese Speyer

Landesarchiv Speyer

Departementarchiv Straßburg

Statistisches Landesamt Bad-Ems

Statistisches Landesamt München

Dieser Text stammt aus der Schulchronik von Ludwig Stehle (1985)
Bearbeitet von Dr. Hans-Peter Meyer (2001)